Jena - Paradies für Studierende

Leben in Jena

Wohnen, Arbeiten, Freizeit –​ Informationen für internationale Studierende zum Leben in Jena
Jena - Paradies für Studierende
Foto: C. Worsch

"Das Leben rund ums Studium ist einfach wunderbar in Jena." Eine von vielen positiven Meinungen, die beim International Student Barometer von internationalen Studierenden in Jena geäußert wurden. Informieren Sie sich in den Rubriken unten über wichtige Bausteine des Studentenlebens.

Wohnen

Wir empfehlen allen internationalen Studierenden, sich gleichzeitig mit der Studienbewerbung auch für ein Wohnheimzimmer zu bewerben.

Das Studierendenwerk ThüringenExterner Link verwaltet 29 Wohnhäuser in Jena mit insgesamt etwa 3.000 Plätzen. Es gibt einige wenige Einzelappartements; meistens jedoch wohnen Studierende im Einzelzimmer innerhalb einer Wohngemeinschaft mit 1-8 anderen Studenten und Studentinnen, die sich eine Küche und ein Bad teilen.

Die Mietpreise (ca. 200 - 350 € /Monat) sind für einen Zeitraum von 6 Monaten festgelegt. Das bedeutet, dass Sie bei einer kürzeren Nutzungsdauer eine höhere monatliche Miete zahlen müssen. Das Studierendenwerk verlangt eine Kaution von 300 € nach Abschluss des Mietvertrages.

Bewerbungsschluss für internationale Studierende ist der 15. Januar und 15. Juli für das darauffolgende Semester. Da es aber nur wenige freie Zimmer gibt, bewerben Sie sich so bald wie möglich. Bitte vergessen Sie nicht, die Bewerbung per E-Mail zu bestätigen und auch das Zimmerangebot per E-Mail anzunehmen.

Die monatliche Miete ist am 3. Werktag des jeweiligen Monats fällig. Studierende müssen ein Sepa-Lastschrift-Mandat (deutsches oder SEPA-fähiges europäisches Konto) einreichen. Internationale Studierende ohne ein solches Konto müssen die erste Miete und Kaution vorab überweisen, ab der 2. Miete wird ein SEPA-Lastschriftmandat benötigt. Eine Barzahlung vor Ort wird nicht angeboten. Siehe auch die Mietbedingungen.Externer Link

Private Zimmer, Wohnungen, Wohngemeinschaften
Es ist schwer, aus dem Ausland ein privates Zimmer in Jena zu finden. Wir raten dazu, auch in Nachbarstädten (Weimar, Erfurt, Kahla, Gera, Apolda) zu suchen. Am besten über Webportale. In den Universitätsgebäuden gibt es zahlreiche Informationstafeln mit Zimmer- und Wohnungsangeboten. Beachten Sie unsere Hinweise pdf, 349 kb zur Wohnungssuche , zu Suchmöglichkeitenpdf, 110 kb und allgemein zum Wohnen in JenaExterner Link.

Kosten und Finanzierung des Studiums

Es gibt an der Universität Jena keine Studiengebühren. Nur für Kurse im Sprachenzentrum und Sportzentrum, die nicht zum Lehrplan gehören, zahlt man eine kleine Gebühr.

Alle Studierenden müssen einen Semesterbeitrag zur studentischen Selbstverwaltung und zum Studierendenwerk bezahlen (etwa 245 €). Mit diesem Semesterbeitrag bezahlt man die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in Jena und Mittelthüringen sowie die Nahverkehrszüge in ganz Thüringen während des gesamten Semesters. Außerdem bezahlen Studierende bei Vorlage des Studentenausweises in der Mensa und Cafeteria viel weniger für das Essen.

Geld wird vor allem für Unterkunft, Essen, Krankenversicherung, Bücher, Kleidung und persönlichen Bedarf gebraucht. Planen Sie 750 - 900 € pro Monat für alles ein.

  • 0 € Studiengebühren
  • 45 € Semesterbeitrag mit Semesterticket (Monatsanteil)
  • 300 € Miete (kann höher liegen)
  • 220 € Essen
  • 30 € Kleidung, Schuhe
  • 50 € Bücher, Kopien
  • 120 € Krankenversicherung
  • 50 € Telefon, Internet, Rundfunkgebühren
  • 50 € Freizeit (individuell)

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Finanzierung des Studiums, zum Beispiel durch Arbeit.

Arbeiten

In Jena gibt es verschiedene Jobmöglichkeiten. Um Chancen auf einen guten Nebenjob zu haben, sollte man mindestens gute Grundkenntnisse in der deutschen Sprache haben. 

Beachten Sie bei der Jobsuche bitte auch die Vorgaben des Ausländerrechts: Nicht-EU-Bürger, deren Hauptgrund für den Aufenthalt in Deutschland das Studium ist, dürfen ohne spezielle Arbeitserlaubnis nur 120 Tage (oder 240 halbe Tage) im Jahr arbeiten; dies gilt nicht für Tätigkeiten als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft.

Arbeiten Sie nur, wenn Sie einen Arbeitsvertrag bekommen und Ihr Arbeitgeber auch Sozialabgaben für Sie zahlt. Wer "schwarz" (unangemeldet) arbeitet, macht sich strafbar.

Mehr Beratung und Informationen zum Thema Jobsuche im Career Point!

Visum und Aufenthaltsrecht

Einreise nach Deutschland ohne Visum:
EU-Bürger/innen und die Bürger/innen aus Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Island, Israel, Japan, Kanada, Liechtenstein, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, der Schweiz, Südkorea, den USA und dem Vereinigten Königreich. Bitte weitere Hinweise nach der Einreise in Deutschland (siehe unten) beachten.

Einreise nach Deutschland nur mit Visum:
Bürger/innen aller anderen Staaten als den oben genannten müssen vor der Abreise bei der zuständigen diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in ihrem derzeitigen Aufenthaltsland ein Einreisevisum zum Zweck des Studiums beantragen. Reichen Sie Ihre Zulassung, die Sie von der Universität Jena bekommen haben, mit dem Visumsantrag ca. 2 Monate vor Studienbeginn ein.
Auf keinen Fall sollte man mit einem Touristen- oder Schengenvisum oder der Aufenthaltserlaubnis eines anderen EU-Landes nach Deutschland einreisen, weil diese in Jena nicht in ein Studentenvisum umgewandelt werden können.

Spezielles Registrierungsverfahren für Gaststudierende/Doppelmaster, wenn sie:

  1. Nicht-EU-Bürger/innen sind und an einer Partneruniversität in der EU studieren und
  2. einen Aufenthaltstitel für ein Studium in der EU haben, der länger als der geplante Gastaufenthalt in Deutschland (max. 360 Tage) gültig ist,

beachten Sie bitte unsere Informationenpdf, 122 kb, nutzen Sie das Anmeldeformularpdf, 26 kb und die Finanzierungserklärungdocx, 15 kb.

Nach der Einreise in Deutschland
Alle Studierenden müssen sich im Einwohnermeldeamt ihres Wohnorts anmelden.

Alle Nicht-EU-Bürger/innen müssen sich auch noch in der Ausländerbehörde ihres WohnortsExterner Link anmelden, wenn der Aufenthaltstitel nicht lang genug gültig ist. Studierende aus Nicht-EU-Ländern müssen dann einen elektronischen Aufenthaltstitel zum Zwecke des Studiums (Gebühren ca. 110 €) beantragen. Von der Universität erhalten diese Studierenden nach der Einschreibung eine Studienbescheinigung für die Ausländerbehörde.

Alle ausländischen Studierenden müssen nachweisen können, wie sie ihren Aufenthalt in Deutschland finanzieren. Der Finanzierungsnachweis ist bei Bedarf in der Ausländer-behörde vorzulegen (das gilt auch für EU-Bürger/innen). Diese Bescheinigung sollte entweder von der Förderinstitution, der Heimatuniversität oder den Eltern (oder anderen privaten Förder/innen) ausgestellt und unterschrieben werden.

Bitte beachten Sie die Hinweise der deutschen Botschaft Ihres AufenthaltslandesExterner Link und der Ausländerbehörde JenaExterner Link.

Wer neben dem Studium arbeiten will, muss auch die Regeln des Aufenthaltsrechts beachten. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Krankenversicherung und andere Versicherungen

Krankenversicherung

Alle Studierenden sollten für die Dauer des Studiums eine gültige Krankenversicherung haben.

Beachten Sie bitte die Hinweise für

Bitte beachten Sie, dass das Internationale Büro der FSU Jena keine ausländischen, privaten Reise- oder Notfallversicherungen als Studentenversicherungen anerkennt. Diese sind zwar oft notwendig für die Beantragung des Visums im Heimatland und auch nützlich für die Ein- und Ausreise, aber sie reichen als ordentliche und umfassende Krankenversicherung nicht aus. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an den Bereich Internationale Studierende im Internationalen Büro.

Andere Versicherungen

Der Semesterbeitrag enthält einen Beitrag für eine Unfallversicherung. Studierende sind damit in allen Universitätsgebäuden, auf dem Weg zur und von der Universität, bei Veranstaltungen der Universität sowie bei Sport- und Freizeitaktivitäten im Zusammenhang mit der Universität Jena versichert. Wir empfehlen dringend, nach Anreise eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, die die Kosten bei der Beschädigung fremden Eigentums bezahlt.

weitere Hinweise zum deutschen Gesundheitssytempdf, 3 mb

Rundfunkgebühren

Für das öffentliche deutsche Radio und Fernsehen müssen alle eine Monatsgebühr bezahlen.  Man muss die Gebühr auch zahlen, wenn man kein Radio- oder Fernsehgerät besitzt oder nie öffentliches Radio hört oder deutsches Fernsehen sieht. Es gibt nur wenige Ausnahmen (zum Beispiel, wer ein Bafög-Stipendium bekommt).

Wer in einer Wohngemeinschaft (auch im Studentenwohnheim) wohnt, kann die Gebühr mit den Mitbewohner/innen teilen. Melden Sie sich gleich nach der Anreise in Deutschland an. Mehr Informationen zur Anmeldung finden Sie unter Rundfunkbeitrag.Externer Link

Interkulturelles Café, Workshops, internationales Leben, Freizeit

Über die Vielzahl an Angeboten für die Freizeit, Vernetzung und interkulturellen Lebens in und um Jena erfahren Sie hier mehr .

Betreuungsangebote für internationale Studierende

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena legt großen Wert auf die gute Beratung und Betreuung internationaler Studierender. Ihr Studienerfolg ist uns wichtig! Sie finden kompetente und hilfsbereite Ansprechpartner/innen in den Fakultäten und Instituten, in der Verwaltung und auch im sozialen Bereich. Für die Ankunftsphase und auch während des Studiums bieten wir Ihnen Unterstützung mit unseren Mentoringprogrammen. Und auch wenn es einmal Probleme oder Konflikte gibt, finden Sie beim Internationalen Büro und den Ombudspersonen Unterstützung.

Mehr erfahren

Hinweis

Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen zum Leben in Jena ist Dr. Britta Salheiser im Bereich Internationale Studierende im Internationalen Büro.