Kinder von Promovierenden mit Büchern

Wissenschaftliche Karriere mit Familie

Wie bringe ich Familie und Promotion unter einen Hut? Wie vereinbare ich Pflege und Forschung?
Kinder von Promovierenden mit Büchern
Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)

Wenn Sie wissenschaftlich arbeiten und Kinder oder Pflegeverantwortung haben, kann Sie dies vor besondere Herausforderungen stellen: Wie die Konferenz am nächsten Tag überstehen, wenn man die ganze Nacht neben dem fiebernden Kind durchwacht hat? Wie den Spagat zwischen liebevollem Elternsein und herausragender Forschungsarbeit meistern? Wie Raum für die Partnerschaft finden, wenn neben der Arbeit jede freie Minute mit Windeln, Füttern, Spielen und Trösten gefüllt ist? Auch ein Schicksalsschlag, eine chronische Erkrankung oder eine Behinderung in der Familie kann die eigene Forschung zu einer besonderen Herausforderung werden lassen.

Unterstützung erhalten Sie beim Vereinbaren von Familie und Karriere vom Hochschul-Familienbüro der Friedrich-Schiller-Universität Jena, der Graduierten-Akademie, dem Studierendenwerk ThüringenExterner Link oder dem Pflegestützpunkt der Stadt JenaExterner Link. Die Unterstützung reicht von zusätzlichen Betreuungsangeboten über die finanzielle Förderung bis hin zu speziellen Workshops.

Hierfür wurde die Friedrich-Schiller-Universität Jena 2013 im Rahmen der "Forschungsorientierten Standards für Gleichstellung" der Deutschen Forschungsgemeinschaft mit der bestmöglichen Bewertungsstufe ausgezeichnet. Seit 2008 ist die Friedrich-Schiller-Universität Jena Mitglied im best practice-Club "Familie in der Hochschule"Externer Link der Robert-Bosch-Stiftung. Außerdem wurde sie mehrfach mit dem Total E-Quality AwardExterner Link ausgezeichnet, ist Gründungsmitglied im Jenaer Bündnis für FamilieExterner Link und erhielt 2018 und 2021 das Jenaer Familiensiegel.

Im Folgenden finden Sie alle Informationen zu einer Promotion mit Kind oder Pflegeverantwortung.

  • Beratung

    Sie können sich gern mit Ihren individuellen Fragen zur Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie an die Graduierten-Akademie wenden und bei Bedarf einen Termin für eine persönliche Beratung vereinbaren.

    Außerdem können Sie für alle weiteren Fragen das Service- und Beratungsangebot des Hochschul-Familienbüros nutzen. Weitere Informationen und die Öffnungszeiten finden Sie hier.

  • Finanzierung in der Promotionsphase

    Promovierende mit Kind oder Pflegeverantwortung können, wie andere Doktorandinnen und Doktoranden auch, unterschiedliche Finanzierungswege für ihre Promotion nutzen: Ein Stipendium, eine Beschäftigung oder eine externe Finanzierung.

    Für Promovierende mit einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität gelten in Bezug auf Elternzeit, Arbeitszeitreduzierung, befristete Beschäftigungsverhältnisse und Mutterschutz die gleichen Regelungen wie für andere Arbeitnehmer. Die Zeit des Mutterschutzes und der Elternzeit kann bei Haushaltsverträgen mit Qualifizierungsbefristung nachgewährt werden. Bitte wenden Sie sich für eine Prüfung, ob dies möglich ist, an das Personaldezernat.

    Eingeschriebene Promovierende können sich auf Wunsch von der Immatrikulation beurlauben lassen. Sie zahlen dann keinen Semesterbeitrag mehr und können damit auch das Semesterticket nicht mehr nutzen. Ein Vorteil der Beurlaubung ist, dass die flexible Kinderbetreuung am Campus weiterhin vergünstigt gebucht werden kann und die Berechtigung zum Besuch der Kindertagesstätten des Studierendenwerks erhalten bleibt. Mögliche Gründe für eine Beurlaubung sind: Mutterschutz, Elternzeit oder Pflege eines nahestehenden Angehörigen.

    Promovierende Eltern mit einem Stipendium können – je nach Stipendiengeber – besondere finanzielle Unterstützung und eine Verlängerung ihres Stipendiums beantragen: Wer ein oder mehrere Kinder unter 12 Jahren erzieht, kann monatliche Zuschüsse in Höhe von ca. 150,- EUR bis 400,- EUR erhalten. Die Höhe variiert dabei je nach Stipendiengeber, der Anzahl der Kinder und gegebenenfalls der Staatsangehörigkeit des oder der Promovierenden. Außerdem kann die Höchstförderdauer bei einigen Stipendiengebern um bis zu 12 Monate verlängert werden. Bitte erkundigen Sie sich über die jeweiligen Kinderzuschläge und die Verlängerungsmöglichkeiten direkt bei Ihrem Stipendiengeber.

    Promovierende in Pflegeverantwortung können bei der Pflege von Angehörigen, die mindestens den Pflegegrad 2 haben, PflegegeldExterner Link erhalten. Ab Pflegegrad 1 steht pflegenden Angehörigen der EntlastungsbetragExterner Link von 125 € zur Verfügung. Dieses Geld kann für die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst oder Hilfe bei der Haushaltsführung (z.B. Reinigung der Wohnung) verwendet werden. Außerdem steht für die sog. „VerhinderungspflegeExterner Link“ ein jährlicher Betrag zur Verfügung, der an Pflegedienste oder Privatpersonen von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden kann, wenn sie die pflegende Person stunden- oder tageweise unterstützen und entlasten. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Familienbüros.

  • Finanzierung in der Postdoc-Phase

    Für Postdocs mit Arbeitsverträgen gelten in Bezug auf Elternzeit, Arbeitszeitreduzierung, befristete Beschäftigungsverhältnisse und Mutterschutz die gleichen Regelungen wie für andere Arbeitnehmer/innen. Die Zeit des Mutterschutzes und der Elternzeit kann bei Haushaltsverträgen mit Qualifizierungsbefristung nachgewährt werden. Bitte wenden Sie sich für eine Prüfung, ob dies möglich ist, an das Personaldezernat.

    Postdocs mit einem Stipendium können – je nach Stipendiengeber – besondere finanzielle Unterstützung und eine Verlängerung ihres Stipendiums beantragen. Bitte erkundigen Sie sich über die jeweiligen Kinderzuschläge und die Verlängerungsmöglichkeiten direkt bei Ihrem Stipendiengeber.

  • Staatliche Leistungen

    Forscherinnen und Forscher mit Kind(ern) können verschiedene staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. Im Folgenden haben wir einen ersten, rechtlich unverbindlichen Überblick über mögliche Leistungen für Sie erstellt. Wenn Sie Fragen zu den einzelnen Leistungen haben, informieren Sie sich bitte direkt bei den zuständigen Stellen.

    Kindergeld
    Dieses wird für alle Kinder gezahlt, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten (unabhängig von der Staatsangehörigkeit). Sie können das Kindergeld hierExterner Link beantragen. Weitere Informationen finden Sie hierExterner Link.

    Kinderzuschlag
    Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten (unabhängig von der Staatsangehörigkeit). Dieser beträgt maximal 185 Euro und wird für sechs Monate gewährt (danach kann ein neuer Antrag gestellt werden). Sie haben Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn Sie ein monatliches Mindesteinkommen haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen – ob diese erfüllt sind, können Sie hierExterner Link prüfen. Ein zusätzlicher Vorteil des Bezugs des Kinderzuschlags ist, dass Familien, die den Kinderzuschlag erhalten, von den KiTa-Gebühren befreit sind und das Bildungs- und Teilhabepaket der Stadt JenaExterner Link erhalten können. Weitere Informationen finden Sie hierExterner Link.

    Elterngeld
    Wer in Deutschland erwerbstätig ist und in Deutschland wohnt, hat einen Anspruch auf Elterngeld (für Nicht-EU-Bürger/innen abhängig vom Aufenthaltstitel). Das gilt auch für Promovierende mit StipendiumExterner Link. Die Promotion muss während des Elterngeldbezugs nicht unterbrochen werden. Das Elterngeld wird aus dem Verdienst in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Elterngeldbezugs berechnet. Wer vorher nicht erwerbstätig war, erhält den Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro. Zur Unterstützung von Teilzeitarbeit nach der Geburt wurden im Jahr 2015 zusätzlich das "Eltergeldplus" und der "Partnerschaftsbonus" eingeführt. Weitere Informationen und Kontakt finden Sie hierExterner Link.

    Unterhaltsvorschuss
    Ein Unterhaltsvorschuss steht Ihrem minderjährigen Kind zu, wenn es bei Ihnen als Alleinerziehender/-em im Haushalt lebt und vom anderen Elternteil keinen oder nur einen geringen Unterhalt erhält. Weitere Informationen finden Sie hierExterner Link.

    Wohngeld
    Das Wohngeld ist ein Mietzuschuss. Es ist abhängig von der Anzahl der Familienmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete. Weitere Informationen finden Sie hierExterner Link.
    WICHTIG: Internationale Promovierende sollten kein Wohngeld beantragen, da ein Antrag bedeutet, dass nicht genügend Geld vorhanden ist, um einen Aufenthalt in Deutschland zu finanzieren. Anträge können somit den Verlust der Aufenthaltsgenehmigung zur Folge haben.

  • Schwangerschaft und Mutterschutz

    Informationen zu Schwangerschaft und Mutterschutz für Mitarbeiter/-innen der Universität Jena finden Sie auf der Seite des Personaldezernats. Promovierende mit Stipendium können dieses während der Mutterschutzfristen unterbrechen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Stipendiengeber, auch in Bezug auf eventuelle Verlängerungs- und/oder Teilzeitmöglichkeiten.

    Informationen zum Thema Mutterschutz des Deutschen Hochschulverbandes finden Sie hierExterner Link.

  • Kinderbetreuung

    Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Kind gibt es verschiedene Möglichkeiten, ihr Kind betreuen zu lassen: In einer Kindertagesstätte, durch eine Tagesmutter, in der flexiblen Kinderbetreuung auf dem Campus oder durch einen Babysitter.

    In den Kindertagesstätten des Studierendenwerks Thüringen erhalten immatrikulierte Promovierende und Beschäftigte der Friedrich-Schiller-Universität Jena bevorzugt einen Platz (eine Übersicht finden Sie bei Kindertagesstätten des Studierendenwerks Thüringen in JenaExterner Link). Eine Übersicht über alle Kindertagesstätten in Jena finden Sie unter Kindertagesstätten (KITAs) in JenaExterner Link. Eine Tagesmutter für Ihr Kind vermittelt Ihnen das JugendamtExterner Link.

    Die Kita- und Hortgebühren werden gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern erhoben. Die letzten beiden Kita-Jahre vor dem Schuleintritt sind in Thüringen beitragsfrei. Einen Kita-Gebühren-Rechner für die Stadt Jena finden Sie hierExterner Link. Für die Anmeldung für eine Kindertagesstätte können Sie das Kita-Portal der Stadt JenaExterner Link nutzen.

    Für immatrikulierte Promovierende und Universitätsbeschäftigte mit Kind(ern) gibt es eine flexible Kinderbetreuung auf dem Campus. Diese Kinderbetreuung steht von Montag bis Donnerstag jeweils von 8 bis 20 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung. Gebucht werden können maximal zwei Zeitslots (insgesamt 4 Stunden) über ein Online-Portal.

  • Besondere Leistungen des Studierendenwerks und der Universität Jena

    Jedes neugeborene Kind von Beschäftigten der Universität wird mit einem WillkommenspaketExterner Link begrüßt. Auch die Graduierten-Akademie gratuliert allen frisch gebackenen Eltern ganz herzlich!

    Zusätzlich können alle Kinder von immatrikulierten Promovierenden bis zu einem Alter von sechs Jahren einen KinderausweisExterner Link erhalten. Damit bekommen sie in den Mensen des Thüringer Studierendenwerks ein kostenloses Mensaessen für das Kind. In den Mensen am Ernst-Abbe-Platz, am Philosophenweg und an der Carl-Zeiss-Promenade gibt es Kinderstühle und Spielecken.

    Alle zentralen Behindertentoiletten der Friedrich-Schiller-Universität Jena sind mit Wickeltischen ausgestattet, die es Eltern erleichtern, sich auch im Campusbereich bzw. in der Stadt um ihre Jüngsten kümmern zu können. Eine Übersicht über die Standorte der Wickeltische an der Friedrich-Schiller-Universität finden Sie hierpdf, 878 kb. Um in Ruhe stillen zu können, gibt es zudem im Universitätshauptgebäude einen Stillraum und in den Räumen der flexiblen Kinderbetreuung am Campus eine Still-Ecke. Einen Überblick über weitere Still- und Wickelplätze in der Jenaer Innenstadt finden Sie hierExterner Link.

  • Pflegeverantwortung

    Neben der Finanzierung durch das PflegegeldExterner Link und den EntlastungsbetragExterner Link gibt es auch die Möglichkeit der Arbeitszeitreduktion: Das Gesetz zur FamilienpflegezeitExterner Link ermöglicht es, die eigene Arbeitszeit bis zu zwei Jahre auf bis zu 15 Wochenstunden zu reduzieren. Außerdem können sich angestellte Promovierende bei akut auftretenden Pflegesituationen bis zu 10 Tage (einmalig) von der Arbeit freistellen lassen (PflegezeitgesetzExterner Link). Über die sog. „VerhinderungspflegeExterner Link“ können sich Pflegepersonen auch stunden- oder tageweise vom Pflegealltag unterstützen und entlasten lassen.

    Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen zudem pflegende Personen mit regelmäßigen Pflegeberatungen (Hausbesuch von ausgebildeten Pflegepersonen).

    Der Pflegestützpunkt der Stadt JenaExterner Link kann auch zur Tages- und Nachtpflege beraten, sowie zur voll- und teilstationären Pflege. Er kann Kontakte zu ambulanten Pflegediensten und Haushaltsdiensten herstellen, die über den Entlastungsbetrag oder das Pflegegeld finanziert werden können.

  • Informationsveranstaltungen an der Universität Jena

    Die Graduierten-Akademie bietet Informationsveranstaltungen (z.B. im Rahmen des jährlichen PromovierendentagesExterner Link) und Workshops zum Thema "Wissenschaftliche Karriere mit Kind" und "Familie UND Karriere" in ihrem Qualifizierungsprogramm an.

    Weiterbildungen zum Thema "Pflege" können Beschäftigte der Universität über die Abteilung Personalentwicklung erhalten.

    Alle Veranstaltungen der Friedrich-Schiller-Universität Jena für Familien finden Sie auf der Homepage des Familienbüros.

  • Informationsmaterialien
Mütter mit Kindern im Botanischen Garten
Veranstaltungen für Promovierende mit Kind(ern)
Alle Veranstaltungen der Friedrich-Schiller-Universität Jena für Familien finden Sie auf der Homepage des Familienbüros.