Student im Hörsaal

Teilzeitstudium

Ein Studium mit verminderter Geschwindigkeit
Student im Hörsaal
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Familiäre Verpflichtungen, berufliche Arbeit ab einem Stundenumfang von 15 h / Woche, Krankheit oder auch Leistungssport sind Lebenslagen und Aktivitäten, die die zur Verfügung stehende Zeit für ein Studium beschränken können. In vielen Studienfächern der Universität Jena besteht deshalb die Möglichkeit, das Studium als Teilzeitstudium zu absolvieren. Die Regelungen dazu finden sich in den einzelnen Studien- und Prüfungsordnungen.

Das Prinzip des Teilzeitstudiums ist, dass die normalen Lehrveranstaltungen belegt werden, aber nicht in der Zahl, wie es bei Vollzeitstudierenden der Fall ist. Deshalb ist diese Form des Studiums vorwiegend für Studierende geeignet, die in der näheren Umgebung von Jena arbeiten bzw. wohnen und ihre Arbeits- oder Familienzeit ausreichend flexibel gestalten können. Studienangebote, in denen ein Teilzeitstudium möglich ist, finden Sie unter dem Stichwort Studienart hier in den Informationen zu Ihrem jeweiligen Studiengang.

Information

BAföG-Empfängerinnen und -empfänger müssen genau hinschauen, denn ein Teilzeitstudium ist nicht förderfähig! Zu Details lassen Sie sich am besten vom BAföG-Amt im StudierendenwerkExterner Link beraten.

Weitere Informationen zum Teilzeitstudium

  • Wer kann den Wechsel in Teilzeit beantragen?

    Sofern Ihr Studienfach es zulässt, kann ein Antrag auf Teilzeit beantragt werden. Die "Klassiker" sind Familienpflichten oder berufliche Tätigkeit ab 15 Wochenstunden, aber auch Krankheit oder Leistungssport können ein Teilzeitstudium rechtfertigen, sofern damit eine eingeschränkte Studier- und Prüfungsfähigkeit einhergeht und dokumentiert werden kann.

  • Antrag und Unterlagen

    Den Antrag für den Wechsel ins Teilzeitstudium oder zurück in Vollzeit finden Sie hierpdf, 194 kb. Er ist vollständig auszufüllen und mit den notwendigen Unterlagen zum Teilzeitgrund im Studierenden-Service-Zentrum abzugeben. Solche Unterlagen können etwa der Arbeitsvertrag, ein ärztliches Attest oder die Geburtsurkunde des neuen Familienmitglieds sein.

  • Termine

    Für ein Wintersemester ist der Antrag bis zum 15.09. und für ein Sommersemester bis zum 15.03. nötig. Er ist vor diesen Terminen vollständig, also mit den Nachweisen des Teilzeitgrunds, im Studierenden-Service-Zentrum einzureichen.

Studierenden-Service-Zentrum

Öffnungszeiten:
Info-Tresen:
Montag 10 - 12 Uhr
Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 10 - 12 Uhr
Donnerstag 13 - 15 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr

Kontaktlose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter
www.uni-jena.de/service-ssz
oder auch postalisch.

Telefonsprechstunde:
Montag bis Freitag
jeweils 09 - 11 Uhr.

Postanschrift:
Universität Jena
Studierenden-Service-Zentrum
07737 Jena