Studieninteressierter lehnt an einer Mauer

Örtliche Zulassungsbeschränkungen

NC-Studiengänge mit einer begrenzten Anzahl an Studienplätzen
Studieninteressierter lehnt an einer Mauer
Foto: Jens Meyer (Universität Jena)

Zulassungsbeschränkte Fächer: Wer bekommt einen Studienplatz?

Platzvergabe
Platzvergabe
Foto: Christoph Worsch (Universität Jena)

Bei sehr beliebten Studienfächern gibt es oft viel mehr Interessierte als Studienplätze überhaupt vorhanden sind. Also werden Zulassungsbeschränkungen eingeführt (z. B. Numerus clausus = NC).

Es gibt dann ein Auswahl- und Vergabeverfahren nach verschiedenen Kriterien. Wie dieses genau funktioniert und und was Sie beachten müssen, erfahren Sie auf dieser Seite.

Information

Die Vergaberegeln haben sich geändert. Der Einfluss von Wartezeit ist weggefallen. Welche Kriterien zählen, erfahren Sie hier. Die Vergleichswerte aus dem vorangegangenen Verfahren können nur als grobe Orientierung dienen. Die Universität Jena empfiehlt deshalb allen Studieninteressierten, sich aufgrund von Zulassungsbeschränkungen nicht von einer Bewerbung abhalten zu lassen!

 

Wie funktioniert das Auswahl- und Vergabeverfahren?

Innerhalb der verschiedenen Quoten wird eine Rangliste (ein »Ranking«) mittels eines Punktesystems gebildet, in der die Bewerber/-innen einen Rangplatz erhalten. Die Quoten wiederum setzen sich aus verschiedenen Kriterien zusammen, die in die Bewertung einfließen. Nach der anschließend festgelegten Reihenfolge der Bewerber/-innen auf der Rangliste werden die Studienplätze vergeben. Sind nach dem Ende der Vergabe- und Nachrückverfahren noch Studienplätze frei geblieben oder wieder frei geworden, können Sie unter allen Interessierten außerdem verlost werden (Losverfahren). 

Welche Kriterien zählen für die Studienplatzvergabe?

Checkliste
Checkliste
Foto: Designed by Freepik / freepik.com
  • Note: Die Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) ist maßgeblich für die Ranglistenbildung (»Ranking«) in den entsprechenden Quoten.

  • Bei »Psychologie (B. Sc.)« gibt es ergänzend bei der Vergabe das Kriterium »Beruf« (abgeschlossene Berufsausbildung und Berufspraxis).

Was hat es mit den Quoten auf sich?

Wir stufen alle Bewerber/-innen in verschiedene Ranglisten ein und vergeben aus diesen Ranglisten unterschiedlich viele Studienplätze. In jeder Rangliste erteilen wir Zulassungsangebote und lassen anschließend soviele Bewerber/-innen zu, wie Plätze zur Verfügung stehen. Dabei haben diejenigen die größten Chancen, die in der Rangliste am höchsten stehen. 

Grafik
Grafik
Grafik: Sophie Bartholome

Für die ersten Fachsemester der an der Universität örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge werden die Studienplätze in einem Verfahren gemäß Thüringer HochschulzulassungsgesetzExterner Link in Verbindung mit der Thüringer StudienplatzvergabeverordnungExterner Link wie folgt vergeben:

  • 20 % der Plätze nach der Durchschnittsnote
  • 80 % der Plätze nach dem Ergebnis eines Hochschulauswahlverfahrens (Durchschnittsnote). Für Psychologie B.Sc. werden zudem eine abgeschlossene Berufsausbildung und die Berufspraxis berücksichtigt.

Weitere Informationen finden Sie auch in der Satzung der Friedrich-Schiller-Universität über das Auswahlverfahren.

Wo bewerbe ich mich für einen NC-Studiengang?

Die Bewerbung für die uniintern-zulassungsbeschränkten Studiengänge erfolgt über das Bewerberportal Friedolin 2.0Externer Link. Die Studienplätze werden im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) auf hochschulstart.deExterner Link vergeben. Hierbei handelt es sich um eine Service-Plattform, die sich um die Koordinierung von Bewerbungen und Zulassungsangeboten für zulassungsbeschränkte Studiengänge kümmert. Auf hochschulstart.deExterner Link ist ebenfalls eine Registrierung erforderlich.

Checkliste für das Dialogorientierte Serviceverfahrenpdf, 274 kbÜber das DoSV-Portal auf hochschulstart.deExterner Link erfolgt ebenso die Bewerbung und zentrale Vergabe von bundesweit zulassungsbeschränkten Studienplätzen in Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie

NC-Werte: Wo lagen die Zulassungsgrenzen im letzten Jahr?

Nachfolgend zeigen wir Ihnen die Ranglisten-Punktwerte der/des zuletzt in einer Quote Zugelassenen für das Winteresemester 2023/24. Diese Grenzwerte können eine erste Orientierung geben. Aber Vorsicht! Die Zulassungsgrenzen spiegeln immer das Verhältnis von Angebot (Studienplätze), Nachfrage (Anzahl Bewerber/-innen) und Leistungen der Bewerber/-innen wider. Deshalb kann vor dem Abschluss eines NC-Verfahrens nicht genau gesagt werden, wie die Grenzwerte in einem Studienfach im aktuellen Jahr ausfallen werden. Die Grenzwerte sagen nur etwas über ein vergangenes Auswahlverfahren aus.

Zulassungsgrenzen im Wintersemester 2023/24 im Überblick

Studienfach Durchschnittsnote*

Biochemie/Molekularbiologie (B.Sc.)
NC-Verfahrenpdf, 303 kb

96 Punkte
(= 1,2)

Biologie (B.Sc.)
NC-Verfahrenpdf, 303 kb

88 Punkte
(= 1,6)

Biologie (Lehramt Gymnasium)
NC-Verfahrenpdf, 303 kb

90 Punkte
(= 1,5)

Biologie (Lehramt Regelschule)
NC-Verfahrenpdf, 303 kb

80 Punkte
(= 2,0)

Ernährungswissenschaften (B.Sc.)
NC-Verfahrenpdf, 303 kb

86 Punkte
(= 1,7)

Erziehungswissenschaften (B.A., Kernfach)
NC-Verfahrenpdf, 303 kb
Hinweis: ab WiSe 24/25 zulassungsfrei

76 Punkte
(= 2,2)

Kommunikationswissenschaft (B.A., Kernfach)
NC-Verfahrenpdf, 303 kb

86 Punkte
(= 1,7)

Kommunikationswissenschaft (B.A., Ergänzungsfach)
NC-Verfahrenpdf, 303 kb

82 Punkte
(= 1,9)

Psychologie (B.A., Ergänzungsfach)
NC-Verfahrenpdf, 303 kb
Hinweis: ab WiSe 24/25 zulassungsfrei

82 Punkte
(= 1,9)

* Ranglisten-Punktwerte der/des zuletzt in der AdH-Quote Zugelassenen (AdH = Auswahlverfahren der Hochschule)

Studienfach Auswahlgrenzen je Quote*
  AdH: Quote 1,
Anteil 60 % 
(= Abitur)
AdH: Quote 2, 
Anteil 20 %
(= Abitur und
Beruf)
Quote
Qualifikation
Anteil 20 %
( = Abitur)

Psychologie (B.Sc.)
NC-Verfahrenpdf, 316 kb

98 Punkte
(= 1,1)
67 Punkte 100 Punkte
(= 1,0)

* Ranglisten-Punktwerte der/des zuletzt in dieser Quote Zugelassenen
AdH = Auswahlverfahren der Hochschule

Vergabe von Studienplätzen im Wintersemester 2023/24 (außer Psychologie B.Sc.)

Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (1. Fachsemester, alle außer »Psychologie B. Sc.«) ist das Kriterium Note im Vergabeverfahren maßgeblich.

Details können Sie der folgenden Grafik entnehmen. Bitte beachten Sie auch die dazugehörige Punktevergabe-Tabelle.

Vergabeverfahren
Vergabeverfahren
Grafik: Sophie Bartholome

Punktevergabe-Tabelle: a Tabelle 1

Vergabe von Studienplätzen im Wintersemester 2023/24 für Psychologie (Bachelor of Science)

Für den uniintern-zulassungsbeschränkten Studiengang Psychologie (Bachelor of Science, 1. Fachsemester) ist neben dem Kriterium »Note« im Vergabeverfahren außerdem das Kriterium »Beruf« relevant. Es werden eine abgeschlossene Berufsausbildung und (soweit vorhanden) hauptberufliche Berufspraxis im Umfang von mindestens einem Jahr berücksichtigt.

Folgende Berufe werden anerkannt: Staatl. Geprüfte/r Sozialassistent/in; Sozialpädagogische/r Assistent/in; Ergo-therapeut/in; Heilerziehungspfleger/in; Erzieher/in; Altenpfleger/in sowie Gesundheits- und Krankenpfleger/in.

Details können Sie der folgenden Grafik entnehmen. Bitte beachten Sie auch die dazugehörigen Punktevergabe-Tabellen in den Fußnoten.

Vergabeverfahren Psychologie
Vergabeverfahren Psychologie
Grafik: Sophie Bartholome

Punktevergabe-Tabellen: a Tabelle 1, b Tabelle 2, c Tabelle 3

Studierenden-Service-Zentrum

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