Allgemeiner Prüfungsausschuss (APA)
Funktion des Allgemeinen Prüfungsausschusses
Der Allgemeine Prüfungsausschuss (APA) ist ein gemeinsamer Ausschuss der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften, der Philosophischen Fakultät und der Theologischen Fakultät.
Aufgabe des APA ist es, auf die Einhaltung der geltenden Prüfungs- und Studienordnungen und die ordnungsgemäße Durchführung von Prüfungen in den Studiengängen Bachelor of Arts, Lehramt (Jenaer Modell), Magister Artium sowie Master of Arts zu achten.
Des Weiteren beschäftigt sich der APA mit Widerspruchsverfahren.
Sitzungstermine
Die Sitzungen des Allgemeinen Prüfungsausschusses finden 2026 voraussichtlich
an folgenden Terminen statt:
12.02.2026 (Antragsfrist: 22.01.2026) --> krankheitsbedingt verschoben auf den 19.02.2026
26.03.2026 (Antragsfrist: 05.03.2026)
07.05.2026 (Antragsfrist: 16.04.2026)
18.06.2026 (Antragsfrist: 28.05.2026)
10.09.2026 (Antragsfrist: 20.08.2026)
19.11.2026 (Antragsfrist: 29.10.2026)
Antragsstellung und Entscheidungen
Anträge für die Sitzungen können Sie über unseren Service-DeskExterner Link einreichen.
Nach der jeweiligen Antragsfrist eingehende Anträge werden in der darauf folgenden Sitzung verhandelt.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Regelungen gemäß der geltenden Prüfungsordnung.
Im Rahmen der Sitzung des Allgemeinen Prüfungsausschusses erfolgt eine individuelle Bewertung und Einzelfallentscheidung der Studierendenfälle. Zur Entscheidung des Ausschusses über Ihren Antrag bzw. Widerspruch erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung.
Hinweise für Anträge auf Nachteilsausgleich
Anträge auf Nachteilsausgleich für Prüfungen sollten so früh wie möglich gestellt werden, spätestens jedoch zu Beginn des Vorlesungszeitraumes in dem Semester, in dem der Nachteilsausgleich in der Prüfungszeit umgesetzt werden soll.
Nur so kann gewährleistet werden, dass dem Prüfungsamt ausreichend Zeit für die Prüfung des Antrages (und in diesem Rahmen beispielsweise Rückfragen mit der beantragenden Person geklärt werden können), für eine Beratung, für die Entscheidung im Allgemeinen Prüfungsausschuss, für die Ausstellung eines Verwaltungsaktes (Bescheid) sowie für die Koordination von Hilfsmitteln zur Verfügung steht.
Zudem erfordert auch die prüfungsorganisatorische Umsetzung eines Nachteilsausgleichs Zeit, z. B. hinsichtlich des Einsatzes von technischen Geräten oder eines separaten Prüfungsraumes.
Mitglieder des Allgemeinen Prüfungsausschusses
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Funktion |
Name/Bereich |
|---|---|
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Vorsitzender |
Herr Prof. Dr. Roland Merten |
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Stellvertretende/r |
Frau Dr. Eva-Maria Orth |
| Geschäftsführung | Frau Claudia Nürnberger (kommissarische Leiterin des ASPA) |
| Mitglieder |
Herr Prof. Dr. Roland Merten Herr Prof. Dr. Hannes Bezzel Frau Prof. Dr. Victoria Hegner Herr Prof. Dr. Thomas Kroll Frau Helena Scherf Frau Dr. Eva-Maria Orth N. N. Herr Simon Häring Frau Letitia Olivier Herr Julian Merklinghaus |
Sitzungstermine 2025
06.03.2025 (Antragsfrist: 13.02.2025)
15.05.2025 (Antragsfrist: 24.04.2025)
26.06.2025 (Antragsfrist: 05.06.2025)
18.09.2025 (Antragsfrist: 28.08.2025)
18.12.2025 (Antragsfrist: 30.11.2025)