Zwei Menschen stehen sich gegenüber. Eine Person benötigt Hilfe. Die Andere ist Ideengeber.

Hilfe für Betroffene

Sucht kann jeden treffen. Wichtig ist, die ersten Anzeichen zu erkennen und rechtzeitig Hilfe zu suchen. Sie sind nicht allein!
Zwei Menschen stehen sich gegenüber. Eine Person benötigt Hilfe. Die Andere ist Ideengeber.
Grafik: Mohamed Hassan, Pixabay

Manchmal wird der Alltag zur Belastung, und man greift häufiger zu Alkohol, Medikamenten oder anderen Substanzen, als man eigentlich möchte. Vielleicht haben Sie schon bemerkt, dass sich das auf Ihre Gesundheit, die Arbeit oder Ihr Privatleben auswirkt.

Sie sind damit nicht allein – und es gibt Hilfe.

Unsere Betrieblichen Suchtkrankenhelfer (BSKH) hören zu, beraten vertraulich und unterstützen Sie dabei, den ersten Schritt zu machen. Wir helfen Ihnen, Wege aus der Abhängigkeit zu finden – respektvoll, anonym und ohne Bewertung. Ihr Wohlbefinden steht im Mittelpunkt.

Mögliche dienstliche Konsequenzen

Suchtkranke Personen riskieren mit den Folgen der Suchterkrankung bzw. des Suchtmittelmissbrauchs rechtliche Konsequenzen. Dies kann von einer Abmahnung bis zur Kündigung reichen. Auch besteht im Falle eines Unfalls während der Arbeitszeit möglicherweise kein Versicherungsschutz, wenn der Konsum von Alkohol oder anderen Drogen/Betäubungsmitteln ursächlich war.

Vorteil einer frühzeitigen Hilfe:
Soweit muss es nicht kommen, wenn die Krankheit rechtzeitig erkannt und Hilfe in Anspruch genommen wird. Eine offene und vertrauensvolle Kommunikation kann die Situation entschärfen und negative Konsequenzen verhindern.

Wie der Arbeitskreis Suchprävention und Suchthilfe unterstützen kann

  • Vertrauliche Gespräche über Belastungen oder Substanzkonsum
  • Informationen zu Behandlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten (Therapie, Selbsthilfegruppen)
  • Begleitung bei Gesprächen mit Vorgesetzten

Tipps für den ersten Schritt