Promovieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Informationen zu Beratungsangeboten, Teilhabeleistungen und Barrierefreiheit an der Friedrich-Schiller-Universität Jena

Personen mit verschiedenen körperlichen Einschränkungen

Illustration: Adobestock.com/GA
Personen mit verschiedenen körperlichen Einschränkungen

Promovierende mit Behinderung und/oder chronischer Krankheit stehen bei ihrer Qualifizierung besonderen Herausforderungen gegenüber. Das betrifft beispielsweise die Finanzierung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs, aber auch die Promotionsdauer oder die Anforderungen der Auswahlverfahren.

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena unterstützt Sie durch Informationen, Beratung sowie durch Vermittlung von Ansprechpersonen. Generell kann sich auch die Frage stellen, ob man diese Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz erwähnt oder nicht. Die Webseite "Sag ich's"Externer Link kann hier bei der Entscheidung helfen. 

  • Beratung zur Planung einer Promotion

    Die Graduierten-Akademie berät Sie gerne zur individuellen Planung Ihrer Promotion. Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Beratungstermins an Dr. Gunda Huskobla.

  • Finanzierung behinderungsbedingter Mehrbedarfe

    Das im Jahr 2016 beschlossene BundesteilhabegesetzExterner Link sieht ausdrücklich „Leistungen zur Teilhabe an Bildung“ vor (§75). Dies kann nicht nur für das Studium, sondern auch für die Promotion gelten. Der Gesetzgeber formuliert die mögliche Anwendbarkeit so: "Falls in begründeten Einzelfällen zum Erreichen des angestrebten Berufsziels erforderlich, können die Hilfen zu einer hochschulischen Weiterbildung für einen Beruf auch Hilfen für ein Promotionsstudium einschließen" (siehe FAQ zum BundesteilhabegesetzExterner Link).

    Grundsätzlich unterscheidet sich die Förderung von Menschen mit Behinderungen und/oder chronischer Krankheit nach der Form der Promotion:

    1. Bei einer Promotion im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses mit der Friedrich-Schiller-Universität Jena können Ansprüche auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geltend gemacht werden, z.B. Arbeitsplatzanpassungen oder Assistenzen. Die Finanzierung dieser behinderungsbedingten Mehrbedarfe erfolgt durch den die Universität Jena. Wichtig hierfür ist, dass die Promotion als Qualifizierungsziel Teil des Beschäftigungsverhältnisses ist.
    2. Bei einer Promotion im Rahmen eines Stipendiums werden behinderungsbedingte Mehrbedarfe normalerweise nicht vom Stipendiengeber finanziert. Lediglich die Deutsche ForschungsgemeinschaftExterner Link bildet hier eine Ausnahme und übernimmt die Kosten, wenn keine andere Förderung möglich ist. Bei allen Stipendien von Begabtenförderungswerken kann die Förderdauer bei Vorliegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit um ein Jahr verlängert werden (vgl. Richtlinie des BMFTRExterner Link). Weitere grundsätzliche Informationen zu Stipendien für die Promotion und zur Stipendienbewerbung finden Sie hier. Die Initiative ApplicAidExterner Link bietet Promovierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit zudem Unterstützung bei der Bewerbung für ein Stipendium.
    3. Bei einer Promotion ohne Arbeitsvertrag oder Stipendium werden behinderungsbedingte Mehrbedarfe bei einer Promotion nur „in begründeten Einzelfällen“ finanziert (siehe FAQ zum BundesteilhabegesetzExterner Link). Die Sozialversicherungsträger, in diesem Fall das SozialamtExterner Link, entscheiden dann über die Finanzierung dieser Mehrbedarfe.

    Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes wurde auch ein unentgeltliches Beratungsangebot über Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe geschaffen: die "Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung". Diese wird vom Landesverband "Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben" in Thüringen e.V. angeboten. Weitere Informationen finden Sie hierExterner Link.

  • Verlängerung der Promotionsdauer

    Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz regelt, wie lange Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf befristeten Haushaltsstellen beschäftigt sein können. Für die Zeit der Promotion sind dabei sechs Jahre vorgesehen. Diese Zeit kann bei Vorliegen einer Behinderung oder einer "schwerwiegenden chronischen Erkrankung" um zwei Jahre verlängert werden (§ 2 Absatz 1 Satz 6Externer Link).

    Die Dauer des Bezugs von Stipendien kann aufgrund einer Behinderung und/oder einer "schwerwiegenden chronischen Erkrankung" verlängert werden: Die Landesgraduierten-Stipendien können bis zu zwei Jahre länger gewährt werden (vgl. RichtlinieExterner Link) und die Stipendien von Begabtenförderungswerken bis zu ein Jahr (vgl. Richtlinie des BMFTRExterner Link).

  • Förderung von Auslandsaufenthalten

    Promovierende mit Schwerbehinderung und/oder chronischer Erkrankung können zur Finanzierung eines Erasmus+-Auslandsaufenthaltes einen Antrag auf Sondermittel stellen. Diese werden bei Bewilligung zusätzlich zu den regulären Fördersätzen ausgezahlt. Einen Antrag für Sonderförderung erhalten Sie im Internationalen Büro der Universität Jena. Die Ansprechpersonen und Sprechzeiten finden Sie hier.

  • Barrierefreiheit an der Graduierten-Akademie

    Die Anlaufstelle für Promovierende und Postdocs ist leider nicht barrierefrei erreichbar. Gerne stehen wir daher bei Bedarf auch für Beratungsgespräche an einem barrierefreien Ort zur Verfügung. Bitte schreiben Sie für die Terminvereinbarung eine E-Mail an graduierten.akademie@uni-jena.de.

    Die Graduierten-Akademie ist bemüht, allen Promovierenden die Teilnahme am QualifizierungsprogrammExterner Link zu ermöglichen. Leider sind nicht alle Räume an der Friedrich-Schiller-Universität Jena barrierefrei. Wenn Sie am Qualifizierungsprogramm teilnehmen wollen und besondere Bedürfnisse aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen haben (z. B. Hör-, Seh- und andere körperliche Beeinträchtigungen), schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an ga-qualifizierung@uni-jena.de. Auf diese Weise können wir sicherstellen, dass der entsprechende Raum für Sie zugänglich ist bzw. die Referentinnen und Referenten auf Ihre Bedürfnisse Rücksicht nehmen können.

  • Barrierefrei erreichbare Räume an der Friedrich-Schiller-Universität Jena

    Leider sind nicht alle Räume der Friedrich-Schiller-Universität Jena barrierefrei erreichbar. Eine Liste mit den barrierefrei erreichbaren Räumen finden Sie hierpdf, 126 kb (Stand 11/2020).

    Wenn Sie an einer Veranstaltung in einem Raum teilnehmen wollen, der nicht barrierefrei erreichbar ist, gibt es die Möglichkeit, einen Treppenlift für den Zugang zur Veranstaltung zu buchen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Raumverwaltung (raumverwaltung@uni-jena.de).

  • Vernetzung

    Virtueller Stammtisch

    Das Projekt PROMI – Promotion inklusiveExterner Link bietet einen virtuellen Stammtisch für Promotionsinteressierte, Promovierende und Promovierte mit Behinderungen, chronischen körperlichen und/oder psychischen Erkrankungen. Der Stammtisch bietet Raum für Austausch über die Arbeit in der Wissenschaft, Herausforderungen des Promovierens, Finanzierungsmöglichkeiten, das Leben an der Hochschule, Jobperspektiven sowie alle weiteren Fragen und Themen, die Sie beschäftigen. Der Stammtisch findet alle zwei Monate über Zoom statt. Weitere Informationen und die genauen Termine finden Sie hierExterner Link

    Virtuelles Expert*innennetzwerk

    Das „Inklusive Expert*innen Netzwerk (iXNet)“ ist ein digitales Angebot für schwerbehinderte Akademiker*innen der Bundesagentur für Arbeit. Das Netzwerk unterstützt mit Netzwerkwissen, Info-Veranstaltungen und einem Beratungsteam bei der Karriereplanung. Außerdem bietet das Netzwerk verschiedene Vernetzungs- und AustauschformateExterner Link.

  • Ansprechpersonen

    Sie können sich mit Ihren Fragen und Anliegen an die Inklusionsbeauftragte oder an das Diversitätsbüro der Universität Jena wenden.

  • Weiterführende Informationen