Information
Studienstarthilfe des Bundes
Für den Start ins Studium können Studierende eine Förderung des Bundes in Höhe von 1.000 Euro beantragen, um alles Notwendige für ihren Studienstart zu finanzieren. Dies kann z.B. ein Laptop, Bücher oder die Kaution für die Unterkunft sein. Förderungsberechtigt sind finanziell besonders bedürftige Studierende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die sich erstmals und für ein Vollzeitstudium immatrikulieren und im Monat vor dem Beginn ihres Hochschulstudiums bestimmte Arten von Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld etc.) bezogen haben. Für den Antrag auf Studienstarthilfe gilt eine gesetzliche Frist (max. 2 Monate nach Studienstart).
Die Studienstarthilfe kann ausschließlich online über www.bafoeg-digital.deExterner Link beantragt werden. Fragen zur Studienstarthilfe beantwortet gerne das Serviceteam des Studierendenwerks Thüringen unter 03641-5546390.
Hinweis
NIGHTLINE JENA - Dein Zuhör- und Sorgentelefon von und für Studierende
Die Nightline Jena befindet sich aktuell im Aufbau.
Nightlines stellen als Zuhör- und Informationstelefone von Studierenden für Studierende ein Beratungsformat auf Peer-Ebene dar. Studierende haben die Möglichkeit in den Abend- und Nachtstunden zwischen 21 und 1 Uhr Ängste und Sorgen anonym mit den Zuhörer:innen der Nightline zu teilen.
Wenn Sie Interesse haben, sich als Zuhörer:in oder anderweitig zu engagieren, melden Sie sich bitte bei Susan Beatrice Müller, Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Pädagogische Beratung.
Weitere Infos zur Initiative finden Sie hier.