Das Foto zeigt eine Gruppe Studierender auf dem Campus vor einer Rasenfläche, darunter Frauen, Männer unterschiedlicher Hautfarben sowie eine Studentim im Rollstuhl

Studienorientierung und Studium

Förderung der Chancengleichheit im Studium
Das Foto zeigt eine Gruppe Studierender auf dem Campus vor einer Rasenfläche, darunter Frauen, Männer unterschiedlicher Hautfarben sowie eine Studentim im Rollstuhl
Foto: Tashi-Delek, istock
  • Digitale Lerncommunities für Studierende

    Das Projekt "Digitale Lerncommunities" unterstützt individuelles und kollektives Lernen im (Selbst-)Studium durch die Möglichkeit von fachbezogenen und -übergreifenden Lerngemeinschaften auf der digitalen Plattform MAHAEA zur Förderung einer verbesserten Kommunikation und Zusammenarbeit.

    Spielsteine vor dem Schriftzug "Community"
    Bild: Pixabay
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Information

Studienstarthilfe des Bundes

Für den Start ins Studium können Studierende eine Förderung des Bundes in Höhe von 1.000 Euro beantragen, um alles Notwendige für ihren Studienstart zu finanzieren. Dies kann z.B. ein Laptop, Bücher oder die Kaution für die Unterkunft sein. Förderungsberechtigt sind finanziell besonders bedürftige Studierende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die sich erstmals und für ein Vollzeitstudium immatrikulieren und im Monat vor dem Beginn ihres Hochschulstudiums bestimmte Arten von Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld etc.) bezogen haben. Für den Antrag auf Studienstarthilfe gilt eine gesetzliche Frist (max. 2 Monate nach Studienstart).

Die Studienstarthilfe kann ausschließlich online über www.bafoeg-digital.deExterner Link beantragt werden. Fragen zur Studienstarthilfe beantwortet gerne das Serviceteam des Studierendenwerks Thüringen unter 03641-5546390.

Gleichstellung

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Vielfalt / Diversität

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