Die Personalauswahl und Karriereförderung ist, wie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geregelt, an den Prinzipien der Chancengerechtigkeit und Bestenauswahl ausgerichtet. Der Leitfaden zur Personalauswahl und Stellenbesetzung der Universität [HanfriedExterner Link] informiert zur Beachtung und Umsetzung von Chancengerechtigkeit in den verschiedenen Phasen der Personalfindung.
In der sozialen Wahrnehmung sowie in Beurteilungs- und Entscheidungsprozessen können jedoch unbewusst frühere Erfahrungen, Emotionen und implizites Wissen, wie beipielsweise früh gelernte Stereotypen, hinein spielen. Sie können zu einem Unconscious Bias in der Leistungsbewertung und Entscheidungsfindung führen.
Ausführliche Informationen, Studien und Beispiele zum Gender Bias in der Auswahl und Leistungsbewertung von Mitarbeitenden können Sie hierExterner Link einsehen.
Für weiterführende Information stehen Ihnen die Abteilung Personalentwicklung und das Gleichstellungsbüro gerne zur Verfügung.