Bei sehr beliebten Studienfächern gibt es oftmals mehr Interessierte als Studienplätze vorhanden sind. Also werden Zulassungsbeschränkungen eingeführt (z. B. Numerus clausus = NC). Ob Sie für ein Studium zugelassen worden sind, entscheidet sich im Auswahlverfahren. Wenn Sie ein Zulassungsangebot erhalten, können Sie dieses annehmen und erhalten anschließend einen Zulassungsbescheid, mit dem Sie sich an der Universität Jena einschreiben können.
Uni-intern beschränkte Studiengänge (1. Fachsemester)
Die Bewerbung für uni-intern beschränkte Studiengänge (1. Fachsemester) wie beispielsweise B.Sc. Biologie oder B.A. Kommunikationswissenschaft erfolgt über das Bewerbungsportal Friedolin 2.0Externer Link. Die Studienplätze werden im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) auf hochschulstart.deExterner Link vergeben. Hierbei handelt es sich um eine Plattform, die sich um die Koordinierung von Bewerbungen und Zulassungsangeboten für beschränkte Studiengänge kümmert.
Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge
Die Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge wie Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie erfolgt über hochschulstart.deExterner Link Nicht-EU-Bürger/innen ohne deutsches Abitur informieren sich bitte auf der Webseite des Internationalen Büros und müssen sich über Friedolin 2.0Externer Link bewerben.
Zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester
Einige Studienfächer sind auch in den höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt. Ab dem Fachsemester, ab dem keine Zulassungsbeschränkung mehr besteht, gelten die Modalitäten für zulassungsfreie Studienfächer. Die Bewerbung in ein höheres Fachsemester setzt voraus, dass in einem gleichen oder verwandten Studiengang Studienleistungen im Umfang von mindestens einem Semester erbracht worden sind. Welche Studienfächer im höheren Fachsemester beschränkt sind, erfahren Sie in der Zulassungszahlensatzung.
Internationale Studieninteressierte ohne deutsches Abitur finden wichtige Hinweise zur Bewerbung auf den Webseiten des Internationalen Büros.