Es gilt der Stand nach dem Hauptverfahren.
Die Stiftung für Hochschulzulassung hat zum WS 2019/20 vorab 20% der Plätze an die Abiturbesten (in Landesquoten, d. h. nur Abiturienten/-innen eines Bundeslandes wurden untereinander verglichen) und 20% der Plätze nach Wartezeit vergeben. Die übrigen 60% der Plätze wurden von den einzelnen Hochschulen selbst nach einem im Landesrecht geregelten Hochschulauswahlverfahren vergeben. Hierbei muss die Abiturnote weiterhin die entscheidende Rolle spielen, allerdings in Thüringen ergänzt durch zwei weitere Kriterien. Man konnte an der FSU Jena durch eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung und durch bestimmte festgelegte studiengangspezifische Schulfächer die Erfolgsaussichten des Zulassungsantrages verbessern.
Erläuterung Quote "Abiturbestenquote":
Bei den Auswahlgrenzen für die Auswahl in der Abiturbestenquote ist in Klammern noch die erforderliche Wartezeit (Anzahl der Semester) als nachrangiges Entscheidungskriterium bei gleicher Durchschnittsnote genannt. Sollten Bewerber mit gleichen Kriterien vorhanden sein, entscheiden die nachrangigen Kriterien wie ein abgeleisteter Dienst (Wehr- oder Zivildienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, europäischer Freiwilligendienst, etc.) und das Los über die Zulassung.
Erläuterung Quote "Nach Wartezeit":
Bei der Zulassung nach Wartesemestern ist die Durchschnittsnote als nachrangiges Kriterium bei gleicher Wartezeit aufgeführt. Sind diese Kriterien gleich, entscheiden ein abgeleisteter Dienst und das Los über die Zulassung. Die Rangfolge bei der Auswahl nach der Wartezeit wird durch die Zahl der seit dem Erwerb der Studienberechtigung verstrichenen Halbjahre bestimmt (abzüglich der Semester einer Einschreibung an einer deutschen Hochschule).
Erläuterung Quote "Auswahlverfahren der Hochschule":
Die Angaben in der Spalte "Auswahlverfahren der Hochschule" beziehen sich einerseits auf die Vorauswahl und andererseits auf die konkrete Zulassung. Vorausgewählt wurden alle Bewerber/-innen, die Jena an 1. oder 2. Ortspräferenz genannt haben und entweder eine bessere als die angegebene Note haben bzw. bei gleicher Note einen besseren Rangplatz (kleinere Rangnummer) aufweisen. Nach Durchführung des Auswahlverfahrens (Summation der Zeugnis-Gesamtpunktzahl (auf Basis 840er Zeugnisse; 900er Zeugnisse sind zunächst 'umzurechnen') mit Bonuspunkten für bestimmte studiengangspezifische Berufsabschlüsse und für bestimmte Schulfächer / Prüfungsfächer) erfolgte die Studienplatzvergabe. Zugelassen wurden alle Bewerber/-innen, die sich in der Vorauswahl befunden haben und deren Gesamtpunktzahl (Zeugnispunkte + Bonuspunkte für Berufsabschluss und Fächer) entweder höher ist bzw. die bei gleicher Gesamtpunktzahl einen besseren Rangplatz (kleinere Rangnummer) aufweisen.
Ausländer/-innenquote im NC-Verfahren
Für ausländische Studienberechtigte werden die Studienplätze in Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie innerhalb einer Ausländer/-innenquote vergeben. Für diese Ausländer/-innenquote werden 5% der an der Universität vorhandenen Studienplätze vorgesehen.
In der Ausländer/-innenquote bewerben sich ausländische Studienberechtigte, die Deutschen nicht gleichgestellt sind (den Deutschen gleichgestellt sind Angehörige eines EU- bzw. EWR-Staates, in Deutschland wohnende Familienangehörige eines EU-Staatsangehörigen und Inhaber/-innen einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung / Bildungsinländer/-innen). Weitere Informationen zum Vergabeverfahren in der Ausländer/-innenquote.