Mit der Förderlinie „Innovation in der Lehre“ bietet die ALe Lehrenden Anreize für die Konzeption und Durchführung von Projekten, die in innovativer Weise nachhaltig und modellhaft zur Weiterentwicklung der Lehre an der Universität Jena beitragen. Gefördert werden sollen dabei solche Projekte, die bspw. Folgendes intendieren:
- die erstmalige Durchführung innovativer Lehrkonzepte
- die Ausweitung bereits erfolgreich implementierter bereichsspezifischer Lehrkonzepte auf andere Fachbereiche
- die langfristige curriculare Verankerung erfolgreich getesteter innovativer Lehrkonzepte
Im Rahmen dieser Förderlinie werden finanzielle Mittel für Einzelprojekte in Höhe von jeweils max. 15.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Mit diesen Mitteln sind beispielsweise folgende Leistungen finanzierbar:
- Befristete Arbeitszeiterhöhung eines wiss. Mitarbeiters/einer wiss. Mitarbeiterin auf Basis des TV-L zur Realisierung des Lehrprojektes
- Befristete Anstellung von wiss. und stud. Assistentinnen und Assistenten bzw. Tutorinnen und Tutoren zur Unterstützung des Lehrprojektes
- Konzeptionell begründete Lehraufträge
- Projektbezogene Sachmittel
- Ausgaben zur Dokumentation und Veröffentlichung projektspezifischer Erkenntnisse
Die Kriterien, die für die Bewertung der Anträge besondere Berücksichtigung finden, sind an die Zielsetzung der Förderung angelehnt:
- Innovation: Das zu fördernde Projekt sollte innovativ sein. Das Innovative kann sich dabei sowohl auf die Weiterentwicklung etablierter Lehrformen als auch auf die Erprobung neuer Lehrkonzepte beziehen. Dies impliziert auch das Setzen eines neuen inhaltlichen Fokus in der Lehre.
- Nachhaltigkeit: Zunächst darf das geförderte Projekt experimentellen Charakter besitzen. Im Erfolgsfall sollte die Nachhaltigkeit der Lehrinnovation jedoch gewährleistet werden können. Nachhaltigkeit kann bspw. erreicht werden durch die finanzielle Sicherstellung einer Projektfortführung, durch Umstellungen im Studiengang oder die Entwicklung wiederverwertbarer Lehrformate bzw. langfristig nutzbarer Lehrmaterialien.
- Übertragbarkeit: Das geförderte Projekt sollte nach der Projekt-/Erprobungsphase auch auf eine größere oder andere Teilnehmergruppe bzw. auf andere Fachbereiche übertragbar sein und die Lehre innerhalb des Faches (oder auch fachübergreifend) weiterentwickeln und voranbringen.
Sie möchten sich um Förderung Ihres Lehrprojektes bewerben?
Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen gemäß der Ausschreibung über die Fakultätsleitung ein! Weitere Informationen zum Vorgehen bei der Bewerbung finden Sie hier.