Arbeitsgruppe beim Brainstorming

Förderungen der ALe

Arbeitsgruppe beim Brainstorming
Foto: Wavebreak Media

Gute Lehre hat an der Universität Jena einen zentralen Stellenwert. Die Akademie für Lehrentwicklung (ALe) unterstreicht die Bedeutung der Lehre für die Universität, indem sie Förderlinien ausschreibt, die einen Beitrag zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Lehre an unserer Universität leisten. Die Förderlinien sollen dazu dienen, die zusätzlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die für das projekt- oder auch veranstaltungsbezogene Voranbringen der Lehre notwendig sind.

Die ALe unterstützt damit das Engagement von Lehrenden und Studierenden, die sich für die hohe Qualität universitärer Lehre einsetzen. Die Prinzipien guter (digitaler) Lehre der Universität Jena stellen dabei die Grundlage für zu fördernde Lehrprojekte dar. Bei der Auswahl der zu fördernden Lehrprojekte berücksichtigt das Expertengremium der ALe zudem strategische und aktuelle Herausforderungen in der Lehre, wie beispielsweise Digitalisierung, Demokratiebildung, Internationalisierung, Interdisziplinarität, Nachhaltigkeit und Inklusion.

Alle an guter Lehre interessierte Universitätsangehörige sind herzlich eingeladen, sich an den für sie relevanten Ausschreibungen der Akademie zu beteiligen.

Welche Lehrprojekte können gefördert werden?

Die ALe schreibt die nachfolgenden Förderlinien aus.
Informieren Sie sich gern in den Ausschreibungen der einzelnen Förderlinien näher darüber, für welche lehrbezogenen Projekte Förderungen vergeben werden können:

  • Innovation in der Lehre

    Mit der Förderlinie „Innovation in der Lehre“ bietet die ALe Lehrenden Anreize für die Konzeption und Durchführung von Projekten, die in innovativer Weise nachhaltig und modellhaft zur Weiterentwicklung der Lehre an der Universität Jena beitragen. Gefördert werden sollen dabei solche Projekte, die bspw. Folgendes intendieren:

    • die erstmalige Durchführung innovativer Lehrkonzepte
    • die Ausweitung bereits erfolgreich implementierter bereichsspezifischer Lehrkonzepte auf andere Fachbereiche
    • die langfristige curriculare Verankerung erfolgreich getesteter innovativer Lehrkonzepte

    Im Rahmen dieser Förderlinie werden finanzielle Mittel für Einzelprojekte in Höhe von jeweils max. 15.000 Euro zur Verfügung gestellt.
    Mit diesen Mitteln sind beispielsweise folgende Leistungen finanzierbar:

    • Befristete Arbeitszeiterhöhung eines wiss. Mitarbeiters/einer wiss. Mitarbeiterin auf Basis des TV-L zur Realisierung des Lehrprojektes
    • Befristete Anstellung von wiss. und stud. Assistentinnen und Assistenten bzw. Tutorinnen und Tutoren zur Unterstützung des Lehrprojektes
    • Konzeptionell begründete Lehraufträge
    • Projektbezogene Sachmittel
    • Ausgaben zur Dokumentation und Veröffentlichung projektspezifischer Erkenntnisse

    Die Kriterien, die für die Bewertung der Anträge besondere Berücksichtigung finden, sind an die Zielsetzung der Förderung angelehnt:

    • Innovation: Das zu fördernde Projekt sollte innovativ sein. Das Innovative kann sich dabei sowohl auf die Weiterentwicklung etablierter Lehrformen als auch auf die Erprobung neuer Lehrkonzepte beziehen. Dies impliziert auch das Setzen eines neuen inhaltlichen Fokus in der Lehre.
    • Nachhaltigkeit: Zunächst darf das geförderte Projekt experimentellen Charakter besitzen. Im Erfolgsfall sollte die Nachhaltigkeit der Lehrinnovation jedoch gewährleistet werden können. Nachhaltigkeit kann bspw. erreicht werden durch die finanzielle Sicherstellung einer Projektfortführung, durch Umstellungen im Studiengang oder die Entwicklung wiederverwertbarer Lehrformate bzw. langfristig nutzbarer Lehrmaterialien.
    • Übertragbarkeit: Das geförderte Projekt sollte nach der Projekt-/Erprobungsphase auch auf eine größere oder andere Teilnehmergruppe bzw. auf andere Fachbereiche übertragbar sein und die Lehre innerhalb des Faches (oder auch fachübergreifend) weiterentwickeln und voranbringen.

    Sie möchten sich um Förderung Ihres Lehrprojektes bewerben?

    Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen gemäß der Ausschreibung über die Fakultätsleitung ein! Weitere Informationen zum Vorgehen bei der Bewerbung finden Sie hier.

  • Entwicklungsdialog in den Fakultäten

    Die Akademie für Lehrentwicklung unterstützt das Engagement der Fakultäten im Bereich der Stärkung und Weiterentwicklung der universitären fachbezogenen Lehre. Mit der Förderlinie "Entwicklungsdialog in den Fakultäten" wird daher gezielt der fachbezogene Austausch über das Lehren und Lernen an der Fakultät fokussiert. Förderfähig sind Tagungen, Klausurtagungen oder andere Dialogformen auf Fakultäts- oder auch Institutsebene, durch die bspw.:

    • die Weiterentwicklung fakultätsspezifischer Curricula initiiert werden kann,
    • der Austausch über die Prinzipien guter Lehre adressiert wird oder
    • neue Austauschformate zwischen Lehrenden und Studierenden erprobt werden können.

    Im Rahmen dieser Förderlinie werden einzelne Projekte mit einer Förderungshöchstgrenze je Projekt von 2.500 Euro gefördert. Mit diesen Mitteln sind neben vielen anderen Leistungen beispielsweise folgende veranstaltungsspezifische Leistungen finanzierbar:

    • Ausgaben für studentische und wissenschaftliche Assistentinnen und Assistenten
    • Ausgaben für Referenten und Referentinnen bzw. Moderatoren und Moderatorinnen
    • Ausgaben für Veranstaltungsmaterialien
    • Ausgaben zur Dokumentation und Veröffentlichung der projektspezifischen Ergebnisse

    Sie möchten sich um Förderung Ihres Lehrprojektes bewerben?

    Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen gemäß der Ausschreibung über die Fakultätsleitung ein! Weitere Informationen zum Vorgehen bei der Bewerbung finden Sie hier.

  • Studentische Initiativen

    Die Akademie für Lehrentwicklung unterstützt das Engagement von Studierenden im Bereich der Stärkung und Weiterentwicklung der universitären fachbezogenen Lehre. Studentische Projekte, die dem fachbezogenen oder auch interdisziplinären Austausch über Fragen der Lehre dienen bzw. welche die Förderung des universitären Lehrens und Lernens fokussieren, sollen deshalb besonders gefördert werden.

    Im Rahmen dieser Förderlinie werden einzelne Projekte mit einer Förderungshöchstgrenze je Projekt von 2.500 Euro unterstützt.
    Mit diesen Mitteln sind beispielsweise folgende Leistungen finanzierbar:

    • Ausgaben für stud. Assistentinnen und Assistenten bzw. Tutorinnen und Tutoren
    • Honorare von Referenten und Referentinnen bzw. Moderatoren und Moderatorinnen
    • Ausgaben für Veranstaltungsmaterialien
    • Ausgaben zur Dokumentation und Veröffentlichung der projektspezifischen Ergebnisse und Erkenntnisse

    Alle immatrikulierten Studierenden können einen Antrag auf Förderung einer studentischen Initiative stellen.

    Die Kriterien, die für die Bewertung der Anträge besondere Berücksichtigung finden, sind:

    • Die Veranstaltung bzw. das Projekt wird von Studierenden der Universität Jena geplant und durchgeführt.
    • Das Projekt greift ein aktuelles Problem studienbezogenen Lernens auf.
    • Das Projekt dient nachhaltig der Verbesserung von Lehr- und/oder Lernmethoden.

    Sie möchten sich um Förderung Ihres Lehrprojektes bewerben?

    Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen gemäß der Ausschreibung über die Fakultätsleitung ein! Weitere Informationen zum Vorgehen bei der Bewerbung finden Sie hier.

  • Studentische Initiativen PLUS (in Kooperation mit der Ernst-Abbe-Stiftung)

    Die Akademie für Lehrentwicklung unterstützt in Kooperation mit der Ernst-Abbe-Stiftung das Engagement von Studierenden im Bereich der Lehre und des Lernens an der Universität Jena. Studentisch organisierte Einzelvorhaben, die dem fachbezogenen oder auch interdisziplinären Austausch über Fragen der Lehre und des Lernens dienen bzw. welche die Förderung des universitären Lehrens und Lernens fokussieren, sollen deshalb besonders gefördert werden.

    Im Rahmen dieser Förderlinie werden einzelne Projekte mit einer Förderungshöchstgrenze je Projekt von 2.500 Euro unterstützt.
    Mit diesen Mitteln sind beispielsweise folgende Leistungen finanzierbar:

    • Ausgaben für stud. Assistentinnen und Assistenten bzw. Tutorinnen und Tutoren
    • Honorare von Referenten und Referentinnen bzw. Moderatoren und Moderatorinnen
    • Ausgaben für Veranstaltungen
    • Ausgaben zur Dokumentation und Veröffentlichung der projektspezifischen Ergebnisse

    Alle immatrikulierten Studierenden können einen Antrag auf Förderung einer studentischen Initiative stellen.

    Die Kriterien, die für die Bewertung der Anträge besondere Berücksichtigung finden, sind:

    • Die Veranstaltung bzw. das Projekt wird von Studierenden der FSU Jena geplant und durchgeführt.
    • Das Projekt unterstützt studentisches Lernen auch über Studieninhalte i.e.S. hinaus.
    • Es handelt sich um bestehende studentische Initiativen, die einzelne der genannten Kriterien erfüllen.

    Sie möchten sich um Förderung Ihres Lehrprojektes bewerben?

    Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen gemäß der Ausschreibung über die Fakultätsleitung ein! Weitere Informationen zum Vorgehen bei der Bewerbung finden Sie hier.

Wann und wie ist eine Bewerbung um Förderung möglich?

Wann?

Bewerbungen sind in elektronischer Form innerhalb der fakultätsinternen Fristen jeweils zum 15. Februar (alle o.a. Förderlinien) und zum 15. August (Förderlinien "Entwicklungsdialog in den Fakultäten", "Studentische Initiativen" und "Studentische Initiativen PLUS") bei der Fakultätsleitung meist über die Studiendekanin oder den Studiendekan) einzureichen.
Die Fakultätsleitungen leiten dann die durch die Fakultät befürworteten Projektbewerbungen bis zum 15. März bzw. 15. September per e-Mail an die ALe weiter.

Informationen zu den fakultätsinternen Fristen finden Sie nachfolgend oder Sie erhalten diese und weitere Informationen zum fakultätsspezifischen Vorgehen im Dekanat (i.d.R. bei der Studiendekanin oder dem Studiendekan bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) Ihrer Fakultät.

 

Fakultätsinterne
Fristen
alle o.a.
Förderlinien

Förderlinien
"Entwicklungsdialog in den Fakultäten"
"Studentische Initiativen"
"Studentische Initiativen PLUS"

  • alle Fakultäten
15. Februar 15. August

 

Wie?

Informationen über die notwendigen Bewerbungsunterlagen finden Sie in der Ausschreibung der jeweiligen Förderlinie. Die Ausschreibungen zu den einzelnen Förderlinien, entsprechende Finanzbedarfkalkulationshilfen sowie das Bewerbungsformular finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.

Anträge sind bevorzugt in deutscher, ggf. in englischer Sprache, zu verfassen.

Information

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Akademie für Lehrentwicklung - Geschäftsstelle

Fürstengraben 1
07743 Jena

  1. Hüfner, Katja, Dr. Geschäftsführerin der Akademie für Lehrentwicklung Büro der Vizepräsidentin für Studium und Lehre
    +49 3641 9-401210

    Universitätshauptgebäude
    Fürstengraben 1
    07743 Jena

    Dr. Katja Hüfner
    Foto: Anne Günther (Universität Jena)
  2. Möhrstädt, Nora, Dr. Referentin Projektmanagement und Projektberatung Büro der Vizepräsidentin für Studium und Lehre
    +49 3641 9-401211

    Universitätshauptgebäude, Raum 314
    Fürstengraben 1
    07743 Jena