Psychologie - Klinische Psychologie und Psychotherapie
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Polyvalenter Bachelorabschluss
Für dieses Masterstudium benötigen Sie einen ersten Hochschulabschluss in einem mindestens dreijährigen Studiengang (mind. 6 Semester oder 180 ECTS) im Fach Psychologie mit dem Abschluss Bachelor of Science Psychologie entsprechend der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO).
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Auswahlverfahren, Auswahlkriterien
Übersteigt die Zahl der zugangsberechtigten Bewerber und Bewerberinnen die zur Verfügung stehenden Studienplätze, werden die sie nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens der Fakultät auf Grundlage einer gebildeten Rangliste zugelassen. Dabei werden folgende Kriterien berücksichtigt:
- a) die Note im ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss,
- b) die Note im Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife,
- c) eine fachspezifische, schwerpunktbezogene wissenschaftliche Eignung (Nachweis durch Tätigkeit als studentische/wissenschaftliche Assistenz und/oder Mitautor:innenschaft bei wissenschaftlichen Publikationen) und
- d) das Vorliegen der heilberufsspezifischen Eignung (Nachweis durch Abgeschlossene Berufsausbildung).
Weiterführende Informationen zum Auswahlverfahren können der Zulassungsordnung (siehe Download Bereich) entnommen werden.
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Sprachanforderungen
Für diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:
- Deutschkenntnisse auf dem Mindestniveau DSH-2 (oder Äquivalent) für internationale Bewerberinnen und Bewerber
- Englischkenntnisse Niveau B1 gemäß GER
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Lebenslauf
Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.
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Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.
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Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses
Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben möchten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen können, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.
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Detaillierte Notenübersicht
Die detaillierte Notenübersicht Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben, muss die Angabe einer Durchschnittsnote enthalten und Modulleistungen im Umfang von mindestens 135 LP zum Zeitpunkt der Bewerbung aufweisen.
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ggf. Nachweis über eine fachspezifische, schwerpunktbezogene wissenschaftliche Eignung
Zum Beispiel:
- ein Nachweis über eine Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft an einer Hochschule im Gesamtumfang von mindestens 90 Stunden durch Bestätigung dieser Hochschule oder
- ein Nachweis über die Mitautorinnen- bzw. Mitautorenschaft bei im ‚peer-review‘-Verfahren begutachteten wissenschaftlichen Publikationen in Fachzeitschriften mittels Schreiben des Herausgebers oder Einladung zur Revision der Publikation.
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ggf. Nachweis über eine heilberufsspezifischen Eignung
Der Nachweis über das Vorliegen der heilberufsspezifischen Eignung ist durch die Vorlage eines Abschlusszeugnisses zu belegen. Zu den Heilberufen zählen diejenigen Berufe, deren Tätigkeit die Heilung von Krankheiten und die medizinisch-helfende Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten erfasst und deren Ausbildung staatlich geregelt ist.
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Nachweis von Deutschkenntnissen
Für alle deutschsprachigen Studiengänge muss ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. Für den Nachweis der Deutschkenntnisse werden von der Friedrich-Schiller-Universität Jena folgende Zeugnisse anerkannt:
- "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", mindestens Niveaustufe 2 (DSH-2),
- das Goethe-Zertifikat C2 (GDS),
- das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II),
- der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen,
- das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mindestens mit dem Prädikat "befriedigend"),
- die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung die DSH-Prüfung, den TestDaF bzw. eine äquivalente Prüfung noch nicht abgelegt oder die Ergebnisse noch nicht erhalten haben, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Dokumente bei:- Nachweis über Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) sowie
- eine Anmeldebestätigung für einen weiterführenden Sprachkurs oder eine Terminbestätigung über die geforderte Sprachprüfung
Sie haben die Option, an der Friedrich-Schiller-Universität Jena kostenpflichtig einen DSH-Sprachvorbereitungskurs zu besuchen sowie die DSH-Prüfung abzulegen. Sollten Sie sich hierfür interessieren, wenden Sie sich bitte an das Internationale Büro unserer Universität!
Vom Nachweis der deutschen Sprache befreit sind:- Bewerber und Bewerberinnen, die ein Bachelorstudium in der Unterrichtssprache Deutsch in den folgenden Länder abgeschlossen haben: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein (Dies gilt nur für Abschlüsse, die an Universitäten oder Fachhochschulen innerhalb der betreffenden Länder erworben wurden (keine Offshore Universitäten oder Zweigstellen in anderen Ländern, kein Fernstudium, kein Joint- oder Doppeldiplom mit Hochschulen anderer Länder));
- Bewerber und Bewerberinnen, die ein deutsches Abiturzeugnis, die österreichische Matura oder ein schweizerisches gymnasiales Maturitätszeugnis besitzen.
Für Masterstudiengänge mit der Unterrichtssprache Englisch werden keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt. -
Übersetzung ausländischer Bewerbungsdokumente
Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Diese Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden.
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Nachweis des Notensystems
Bei ausländischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein. Der Nachweis muss Informationen zur Höchstnote und zur Mindestnote enthalten.
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APS-Zertifikat
Bewerber und Bewerberinnen mit Hochschulabschlüssen aus Indien, Vietnam oder aus der VR China müssen eine APS-Zertifikat (im Original) einreichen.
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Hochschulaufnahmeprüfung
Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden Ländern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen:
- Iran (Hochschulaufnahmeprüfung oder Nachweis eines voruniversitären Jahres),
- Republik Korea/Südkorea (Scholastic Ability Test)
- China (GaoKao)
Details finden Sie unter 'Beratungsmöglichkeiten' auf unserer Website.
Bitte stellen Sie Ihre Anfrage über den Service-Desk unter:
www.uni-jena.de/service-msz
Master-Service-Zentrum (MSZ)
07737 Jena
Beratungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 bis 12:20 Uhr, am Dienstag von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie am Mittwoch und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Ihre Fragen können Sie auch in unseren offenen Runden – der Online-Gruppen-Beratungen – stellen.
Montag 10 - 12 Uhr
Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 10 - 12 Uhr
Donnerstag 13 - 15 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr
Kontaktlose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter
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oder auch postalisch.
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jeweils 09 - 11 Uhr.
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