Inhalt
Der Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (KLIPPT) gründet sich auf die gesetzliche Reform der Ausbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und folgt der entsprechenden ApprobationsordnungExterner Link. Voraussetzung für diesen Studiengang ist der Abschluss eines polyvalenten Bachelorstudienganges Psychologie, gemäß Approbationsordnung.
Im Rahmen des Studiums werden vertiefte wissenschaftliche Spezialkenntnisse und methodologisches Wissen einschlägiger Forschungsmethoden vermittelt, sowie vertiefte berufs- und forschungspraktische Qualifikationen behandelt. Durch die Wahl wissenschaftlicher Vertiefungen und spezifischer Praktika können im Studium individuelle Schwerpunkte gesetzt werden. Die praktischen Einsätze im Studium werden im Ambulanten Bereich an den Hochschulambulanzen, im Universitätsklinikum Jena und in externen Kliniken absolviert. Im Rahmen dessen werden Behandlungen von Patient:innen hautnah erlebt und erlernt werden.
Eine Besonderheit des Studiums in Jena ist nicht nur die enge Einbindung der Universitätsmedizin, sondern auch die explizite Vermittlung von Verhaltenstherapeutischen, Tiefenpsychologischen und Systemischen Inhalten, welche durch die drei klinisch-psychologsischen Lehrstühle vertreten werden.
Aufbau
Der Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (KLIPPT) folgt auf den polyvalenten Bachelorstudiengang. Die Regelstudienzeit beträgt insgesamt vier Semester, in denen verschiedene Lehrveranstaltungsformen (z. B. Seminare, Vorlesungen, Übungen oder Praktika) in den einzelnen Modulen angeboten werden. Der Studiengang hat einen Umfang von 120 Leistungspunkten (Abkürzung: LP / 1 LP = 30 Zeitstunden für Präsenzzeit, Vor- und Nachbereitung, Lernen und Prüfungsleistungen). Der Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (KLIPPT) besteht aus verschiedenen Modulen, welche auch berufspraktische Einsätze im ambulanten und (teil-)stationären Bereich, sowie die Masterarbeit, inkludieren.
Das Lehrangebot setzt die Anforderungen an das Masterstudium nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und der ApprobationsordnungExterner Link für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vollständig um.
So könnte Ihr Studium aussehen
| 1. Semester | 2. Semester | 3. Semester | 4. Semester |
| Wissenschaftliche Vertiefung |
*Berufsqualifizierende Tätigkeit IIIa |
Masterarbeit |
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| Angewandte Psychotherapie |
*Berufsqualifizierende Tätigkeit IIIb |
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| Vertiefte Forschungsmethoden |
Professionelle Berufsausübung |
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Vertiefte Psychologische Begutachtung und Beratung |
Forschungsorientierendes Praktikum |
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| Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre |
Berufsqualifizierende Tätigkeit II |
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*Für die Teilnahme am Modul MPSYPT08 (BQT-IIIa) ist aufgrund des direkten Patientenkontakts die persönliche sowie gesundheitliche Eignung nachzuweisen. Hierzu ist ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) sowie ein Nachweis über einen bestehenden Impfschutz gegen Masern nach § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorzulegen. Nähere Informationen finden Sie im Modulkatalog.
Mit Beginn der berufsqualifizierenden Tätigkeit ab dem 3. Semester werden die Studierenden einer von vier Gruppen zugeordnet. Somit beginnt das 3. Semester entweder mit dem stationären Teil (BQT IIIb) oder mit dem ambulanten Teil (BQT IIIa). Im 4. Semester wird dann der jeweils andere Teil absolviert. In der Tabelle wird der Beispielplan für die Gruppe 1 dargestellt.
Warum Jena?
- Exzellente Forschung: Das Jenaer Institut für Psychologie ist besonders forschungsstarkExterner Link. Die Aktivitäten lassen sich in zwei großen Schwerpunkte unterteilen: Wahrnehmung und Interaktion sowie Entwicklung und Gesundheit.
- Ausgezeichnete Lehre: Der Studiengang zeichnet sich durch eine moderne Lehre aus. Diese ist, unter anderem, gekennzeichnet durch eine hervorragende klinische Ausstattung sowie die Abdeckung verschiedener psychotherapeutischer Verfahren (u.a. kognitiv-verhaltenstherapeutisch, tiefenpsychologisch, systhemisch). Darüber hinaus existiert in Jena eine enge Kooperation zwischen dem Psychologischem Institut und der Medizinischen Fakultät.
- Praxisnah: Das Studium umfasst viele Veranstaltungen im Kleingruppenformat, in denen wesentliche Kompetenzen praxisnah adressiert und trainiert werden. Zusätzlich absolvieren die Studierenden Praxisphasen in verschiedenen psychotherapeutischen Settings. Durch existierende Kooperationen seitens der Universität Jena müssen die Studierenden nicht selbst auf die Suche nach Praktikumsplätzen gehen, sondern bekommen diese gestellt.
- Grenzenlose Möglichkeiten: Erleben Sie Internationalität! Die Universität zieht mit attraktiven Bedingungen Studierende sowie Wissenschaftler/-innen aus aller Welt an und prägt Jenas Charakter als zukunftsorientierte und weltoffene Stadt – das sind ideale Voraussetzungen für internationale Studieninteressierte.
Studium - und dann?
Das Studium vermittelt die Voraussetzungen für eine wissenschaftliche postgraduale Weiterbildung (Promotion), die Voraussetzung für die Ablegung der Approbationsprüfung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und für eine berufspraktische postgraduale Weiterbildung (Fachkunde Psychotherapie).
Downloads und Links zum Studiengang
- Studienordnung
- Prüfungsordnung
- Zulassungsordnung*
- ModulkatalogExterner Link
- MusterstudienplanExterner Link
- Bewerbung über Friedolin 2.0
- Anleitung zur Onlinebewerbungpdf, 2 mb
- Bewerbungsterminepdf, 168 kb
- Anerkannte Heilberufepdf, 290 kb
- Anerkannte Englischzertifikatepdf, 78 kb
- Anerkannte Nachweise für eine fachspezifische, schwerpunktbezogene wissenschaftliche Eignungpdf, 161 kb
- Berufsrechtliche Anerkennung (ABC-Bescheinigung)pdf, 265 kb
- Berufsrechtliche Anerkennung (Orientierungspraktikum)pdf, 112 kb
- Berufsrechtliche Anerkennung (BQT1-Praktikum)pdf, 123 kb
Zugangsvoraussetzungen
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Polyvalenter Bachelorabschluss gemäß PsychThApprO
Für dieses Masterstudium benötigen Sie einen ersten Hochschulabschluss in einem mindestens dreijährigen Studiengang (mind. 6 Semester oder 180 ECTS) im Fach Psychologie mit dem Abschluss Bachelor of Science Psychologie entsprechend der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO §§ 14, 15).
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Berufsrechtliche Anerkennung und Studieninhalte gemäß PsychThApprO
Neben dem Bachelorzeugnis ist entweder die berufsrechtliche Anerkennung des Abschlusses nach PsychThApprO oder die Gleichwertigkeit des Abschlusses nachzuweisen. Dies erfolgt mit einer entsprechenden Bescheinigung durch Ihre Universitätpdf, 265 kb.
Auch bei einem berufsrechtlich anerkannten, aber polyvalenten Bachelorabschluss haben sie die Erfüllung der Voraussetzungen nach §§ 14, 15 PsychThApprO nachzuweisen. Sofern sich nicht bereits aus dem Zeugnis ergibt, dass Sie alle Voraussetzungen nach der PsychThApprO erfüllt haben, sind eine entsprechende Leistungsübersicht oder aussagekräftige Praktikumsnachweise vorzulegen.
Fehlen zum Zeitpunkt der Bewerbung Module gemäß PsychThApprO, insbesondere nach den §§ 14, 15, muss erkennbar sein, dass Sie sich für das Orientierungspraktikum und die BQT I bereits angemeldet und bis zum Vorlesungsbeginn des betreffenden Semesters absolviert haben. Die Zulassung ergeht in diesem Fall nur unter Vorbehalt und wird nur dann gültig, wenn Sie die Nachweise über das erfolgreiche Bestehen eigenständig bis zur Immatrikulation vorgelegt haben. Hierfür nutzen Sie gern unsere Formulare zum Orientierungspraktikum pdf, 112 kbsowie zur BQT Ipdf, 123 kb oder reichen einen anderen aussagekräftigen Praktikumsnachweis ein.
Weitere Informationen für aktuelle Studierende der Uni Jena: Landesverwaltungsamt ThüringenExterner Link.
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Auswahlverfahren, Auswahlkriterien
Übersteigt die Zahl der zugangsberechtigten Bewerber und Bewerberinnen die zur Verfügung stehenden Studienplätze, werden die sie nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens der Fakultät auf Grundlage einer gebildeten Rangliste zugelassen. Dabei werden folgende Kriterien berücksichtigt:
- a) die Note im ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss,
- b) die Note im Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife,
- c) eine fachspezifische, schwerpunktbezogene wissenschaftliche Eignung (Nachweis durch Tätigkeit als studentische/wissenschaftliche Assistenz und/oder Mitautor:innenschaft bei wissenschaftlichen Publikationen) und
- d) das Vorliegen der heilberufsspezifischen Eignung (Nachweis durch Abgeschlossene Berufsausbildung).
Weiterführende Informationen zum Auswahlverfahren können der Zulassungsordnung (siehe Download Bereich) entnommen werden.
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Sprachanforderungen
Für diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:
- Deutschkenntnisse auf dem Mindestniveau DSH-2 (oder Äquivalent) für internationale Bewerberinnen und Bewerber
- Englischkenntnisse Niveau B1 gemäß GER
Bewerbungsunterlagen
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Lebenslauf
Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.
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Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.
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Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses
Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben möchten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen können, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.
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Detaillierte Notenübersicht
Die detaillierte Notenübersicht Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben, muss die Angabe einer Durchschnittsnote enthalten und Modulleistungen im Umfang von mindestens 135 LP zum Zeitpunkt der Bewerbung aufweisen.
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ggf. Nachweis über eine fachspezifische, schwerpunktbezogene wissenschaftliche Eignung
Zum Beispiel:
- ein Nachweis über eine Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft an einer Hochschule im Gesamtumfang von mindestens 90 Stunden durch Bestätigung dieser Hochschule oder
- ein Nachweis über die Mitautorinnen- bzw. Mitautorenschaft bei im ‚peer-review‘-Verfahren begutachteten wissenschaftlichen Publikationen in Fachzeitschriften mittels Schreiben des Herausgebers oder Einladung zur Revision der Publikation.
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ggf. Nachweis über eine heilberufsspezifischen Eignung
Der Nachweis über das Vorliegen der heilberufsspezifischen Eignung ist durch die Vorlage eines Abschlusszeugnisses zu belegen. Zu den Heilberufen zählen diejenigen Berufe, deren Tätigkeit die Heilung von Krankheiten und die medizinisch-helfende Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten erfasst und deren Ausbildung staatlich geregelt ist.
Zusätzliche Bewerbungsunterlagen für internationale Studierende
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Nachweis von Deutschkenntnissen
Für alle deutschsprachigen Studiengänge muss ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. Für den Nachweis werden von der Friedrich-Schiller-Universität Jena folgende Zeugnisse anerkannt:
- "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", mindestens Niveaustufe 2 (DSH-2),
- das Goethe-Zertifikat C2 (GDS),
- das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II),
- der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen,
- das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mindestens mit dem Prädikat "befriedigend"),
- die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg.
Bitte beachten Sie: Wir empfehlen Ihnen dringend den geforderten Deutschsprachnachweis bereits zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung vorzuweisen!
Sie haben die DSH-Prüfung, den TestDaF oder eine andere äquivalente Prüfung (siehe oben) noch nicht abgelegt oder das Testergebnis noch nicht erhalten? Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Fügen Sie einen Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse mit mind. Niveau B2 (gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) UND
- eine Terminbestätigung über die geforderte Sprachprüfung (z.B. DSH-Prüfung, TestDaF oder Äquivalent) zu Ihrer Onlinebewerbung hinzu. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Prüfung rechtzeitig ablegen und der Sprachzertifikat rechtzeitig erhalten werden. Im Falle einer Zulassung müssen Sie nämlich das Sprachzertifikat bis zur Immatrikulation (bis ca. Ende März bzw. Ende September) vorweisen können!
- Sollten Sie sich aktuell im DSH-Kurs der Uni Jena befinden, so gelten die beiden oben genannten Punkte nicht. In Ihrem Fall reicht dann eine aktuelle Studienbescheinigung.
Vom Nachweis der deutschen Sprache befreit sind:- Bewerber und Bewerberinnen, die ein Bachelorstudium in der Unterrichtssprache Deutsch in den folgenden Länder abgeschlossen haben: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein (Dies gilt nur für Abschlüsse, die an Universitäten oder Fachhochschulen innerhalb der betreffenden Länder erworben wurden (keine Offshore Universitäten oder Zweigstellen in anderen Ländern, kein Fernstudium, kein Joint- oder Doppeldiplom mit Hochschulen anderer Länder));
- Bewerber und Bewerberinnen, die ein deutsches Abiturzeugnis, die österreichische Matura oder ein schweizerisches gymnasiales Maturitätszeugnis besitzen.
Für Masterstudiengänge mit der Unterrichtssprache Englisch werden keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt. -
Übersetzung ausländischer Bewerbungsdokumente
Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Diese Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden.
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Nachweis des Notensystems
Bei ausländischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein. Der Nachweis muss Informationen zur Höchstnote und zur Mindestnote enthalten.
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APS-Zertifikat
Bewerber und Bewerberinnen mit Hochschulabschlüssen aus Indien, Vietnam oder aus der VR China müssen eine APS-Zertifikat (im Original) einreichen.
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Hochschulaufnahmeprüfung
Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden Ländern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen:
- Iran (Hochschulaufnahmeprüfung oder Nachweis eines voruniversitären Jahres),
- Republik Korea/Südkorea (Scholastic Ability Test)
- China (GaoKao)
Kontakte
JenTower, Leutragraben 1
07743 Jena
Google Maps – LageplanExterner Link
Haus 1
Am Steiger 3
07743 Jena
Raum D307, 3. OG
Fürstengraben 1
07743 Jena
Google Maps – LageplanExterner Link
Öffnungszeiten:
ACHTUNG:
Während der Betriebsruhe der Universität Jena (22.12.2025 - 02.01.2026) bleibt das MSZ geschlossen. Es finden keine Sprechzeiten statt. Ab dem 05.01.2026 sind wir wieder erreichbar.
Bürosprechstunde:
Dienstag bis Donnerstag
14 - 15 Uhr
Telefonsprechstunde:
Dienstag bis Donnerstag
10 - 11 Uhr
Livechat:
Montag und Freitag
10 - 12 Uhr
Anfrage per Ticket unter:
www.uni-jena.de/service-msz
Postanschrift:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Master-Service-Zentrum (MSZ)
Fürstengraben 1
07743 Jena
Videochat:
Zum Videochat – Zoom
Videochat ZeitenDienstag bis Donnerstag
15:15 - 16 Uhr
Passwort Master
Datenschutzhinweisepdf, 126 kb
Universitätshauptgebäude / SSZ
Fürstengraben 1
07743 Jena
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Sprechzeiten:
Während der Betriebsruhe der Universität Jena (22.12.2025 bis 02.01.2026) bleibt die Zentrale Studienberatung geschlossen. Ab dem 05.01.2026 sind wir gern wieder für Sie da!
Beratungen finden persönlich, telefonisch und via Zoom statt. Terminvereinbarungen erfolgen telefonisch unter 03641 9-411 111 (Mo bis Fr von 9 bis 11 Uhr) oder außerhalb dieser Sprechzeit unter 03641 9-411 200. Zudem können Sie den Service-Desk nutzen.
Beratungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 bis 12:20 Uhr, am Dienstag von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie am Mittwoch und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Ihre Fragen können Sie auch in unseren offenen Runden – der Online-Gruppen-Beratungen – stellen.
Videochat: Zum Videochat – Zoom Videochat ZeitenMontag bis Freitag von 12.30 bis 13:00 Uhr Passwort ZSB2020 Datenschutzhinweisepdf, 126 kb
Universitätshauptgebäude, Raum E065
Fürstengraben 1
07743 Jena
Google Maps – LageplanExterner Link
Öffnungszeiten:
ACHTUNG:
Während der Betriebsruhe der Universität Jena (22.12.2025 - 02.01.2026) bleibt das SSZ geschlossen. Es finden keine Öffnungs- oder Sprechzeiten statt. Ab dem 05.01.2026 sind wir wieder erreichbar. Nutzen Sie bitte gern den Service-Desk bzw. die Online-Antragsmöglichkeit auf https://friedolin2.uni-jena.de/
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Montag 10 - 12 Uhr
Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 10 - 12 Uhr
Donnerstag 13 - 15 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr
Kontaktlose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter
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Fürstengraben 1
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Universitätshauptgebäude
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