Wirtschaftspädagogik
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Bachelorabschluss oder Äquivalent
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Für dieses Masterstudium benötigen Sie einen fachspezifischen Bachelorabschluss oder einen äquivalenten ersten berufsqualifizierenden Abschluss.
Es sind mindestens 35 LP in Betriebswirtschaftslehre, mindestens 15 LP in Volkswirtschaftslehre, mindestens 6 LP in Mathematik, mindestens 6 LP in Statistik, mindestens 26 LP in Wirtschaftspädagogik, mindestens 8 LP in Betriebspraktischen Studien und mindestens 8 LP in Schulpraktischen Studien nachzuweisen.
Der Abschluss sollte mindestens mit der Note "gut" (2,5) bewertet sein. Sofern zu Ihrem Abschluss ein ECTS-Grad ermittelt wurde, sollten Sie sich unter den besten 65 % (ECTS-Grade A, B, C) Ihres Jahrgangs befinden.
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Sprachanforderungen
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Für diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:
- Englischkenntnisse auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)
- internationale Bewerber und Bewerberinnen: Deutschkenntnisse auf dem Mindestniveau DSH-2 (oder Äquivalent)
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Lebenslauf
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Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.
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Motivationsschreiben
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Ein Motivationsschreiben umfasst i.d.R. ein bis zwei DIN A4-Seiten und hat die Darstellung Ihrer Motivation zur Aufnahme dieses spezifischen Masterstudiengangs zum Inhalt. Sie können daher innerhalb des Motivationsschreibens auf folgende Aspekte näher eingehen:
- Weshalb möchten Sie dieses Masterstudium aufnehmen?
- Was befähigt Sie zu diesem Masterstudium?
- Was zeichnet diesen Masterstudiengang Ihrer Ansicht nach aus?
- Welche Besonderheiten dieses Studiums haben Sie zur Bewerbung veranlasst?
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Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
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Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.
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Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses
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Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben möchten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen können, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.
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Detaillierte Notenübersicht
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Für die Prüfung Ihrer fachlichen Eignung wird die detaillierte Notenübersicht Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums benötigt, auf dessen Grundlage Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben. Die Notenübersicht sollte eine von der Hochschule autorisierten Durchschnittsnote enthalten. Ist dies nicht der Fall, lassen Sie sich bitte einen zusätzlichen Nachweis über die vorläufigen Durchschnittsnote von Ihrer Hochschule ausstellen.
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Nachweis über relevante ausgeübte Berufstätigkeit
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Sofern Sie bereits studienfachrelevante Berufserfahrungen haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.
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Nachweis über fachlich relevante Praxiserfahrungen
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Sofern Sie bereits studienfachrelevante Praxiserfahrung (z.B. durch studienbegleitende Praktika) haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis hierüber zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.
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Nachweis Sprachkenntnisse
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Folgende Sprachnachweise müssen Sie erbringen:
- Nachweis über Kenntnisse in Englisch auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen über ein Zertifikat (IELTS 5,0; TOEFL 80 ibt)
Mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) können Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 über das Schulzeugnis nachgewiesen werden, wenn daraus hervorgehen, dass die Fremdsprache Englisch über mindestens 5 Jahre bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, absolviert wurde. Die Abschlussnote, ggf. die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre, muss mindestens Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein.
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Nachweis von Deutschkenntnissen
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Für alle deutschsprachigen Studiengänge muss ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. Für den Nachweis der Deutschkenntnisse werden von der Friedrich-Schiller-Universität Jena folgende Zeugnisse anerkannt:
- "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", mindestens Niveaustufe 2 (DSH-2),
- das Goethe-Zertifikat C2 (GDS),
- das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II),
- der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen,
- das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mindestens mit dem Prädikat "befriedigend"),
- die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung die DSH-Prüfung, den TestDaF bzw. eine äquivalente Prüfung noch nicht abgelegt oder die Ergebnisse noch nicht erhalten haben, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Dokumente bei:- Nachweis über Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) sowie
- eine Anmeldebestätigung für einen weiterführenden Sprachkurs oder eine Terminbestätigung über die geforderte Sprachprüfung
Sie haben die Option, an der Friedrich-Schiller-Universität Jena kostenpflichtig einen DSH-Sprachvorbereitungskurs zu besuchen sowie die DSH-Prüfung abzulegen. Sollten Sie sich hierfür interessieren, wenden Sie sich bitte an das Internationale Büro unserer Universität!
Vom Nachweis der deutschen Sprache befreit sind:- Bewerber und Bewerberinnen, die ein Bachelorstudium in der Unterrichtssprache Deutsch in den folgenden Länder abgeschlossen haben: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein (Dies gilt nur für Abschlüsse, die an Universitäten oder Fachhochschulen innerhalb der betreffenden Länder erworben wurden (keine Offshore Universitäten oder Zweigstellen in anderen Ländern, kein Fernstudium, kein Joint- oder Doppeldiplom mit Hochschulen anderer Länder));
- Bewerber und Bewerberinnen, die ein deutsches Abiturzeugnis, die österreichische Matura oder ein schweizerisches gymnasiales Maturitätszeugnis besitzen.
Für Masterstudiengänge mit der Unterrichtssprache Englisch werden keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt. -
Übersetzung ausländischer Bewerbungsdokumente
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Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Diese Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden.
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Nachweis des Notensystems
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Bei ausländischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein. Der Nachweis muss Informationen zur Höchstnote und zur Mindestnote enthalten.
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APS-Zertifikat
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Bewerber und Bewerberinnen mit Hochschulabschlüssen aus Indien, Vietnam oder aus der VR China müssen eine APS-Zertifikat (im Original) einreichen.
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Hochschulaufnahmeprüfung
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Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden Ländern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen:
- Iran (Hochschulaufnahmeprüfung oder Nachweis eines voruniversitären Jahres),
- Republik Korea/Südkorea (Scholastic Ability Test)
- China (GaoKao)
Bitte stellen Sie Ihre Anfrage über den Service-Desk unter:
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Master-Service-Zentrum (MSZ)
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Dienstag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Mittwoch: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
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Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 bis 12:20 Uhr, am Dienstag von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie am Mittwoch und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Ihre Fragen können Sie auch in unseren offenen Runden – der Online-Gruppen-Beratungen – stellen.
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