Annahmeerklärung3

Unterlagen, weitere Formalitäten und Checklisten

Damit Sie nichts vergessen.
Annahmeerklärung3
Foto: Kristin Gerloff
Hinweis

Alle nötigen Formulare und Vorlagen finden Sie zum Download unter Formulare.

Einzureichende Unterlagen bei Durchführung des Auslandsaufenthaltes

  • Vor dem Auslandsaufenthalt

    Annahmeerklärung

    • Erklärung über die verbindliche Annahme des Austauschplatzes

    Antrag auf Beurlaubung

    • Antrag im Original mit Begründung im Internationalen Büro vorlegen
    • Antrag wird vom Internationalen Büro befürwortet
    • Original im Studierenden Service Zentrum einreichen
    • Termin: während des jeweiligen Rückmeldezeitraums

    Learning Agreement

    • Kursauswahl an der Partneruniversität: regelt die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
    • Termin: Kopie vor Abreise komplett unterschrieben im Internationalen Büro einreichen

    Betreuungsvereinbarung (bei Master- bzw. PhD-Research)

    • auszufüllen nach erfolgreicher Betreuungsabsprache mit Betreuer*in an der Gasthochschule
    • Termin: vor Beginn des Aufenthaltszeitraums
  • Während des Auslandsaufenthaltes

    Certificate of Arrival

    • das International Office der Gasthochschule bestätigt ihre Ankunft und Immatrikulation

    Letter of Confirmation: kurz vor Abreise

    • Bestätigung der Gasthochschule über die exakte Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes
    • Termin: Abgabe des Originals bis 31. Juli im Internationalen Büro

    Learning Agreement Teil 2 (bei Änderung)

    • regelt die Änderung und Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen neu
    • komplett unterschriebene Kopie des 2. Teil des Learning Agreements ("During Mobility")
    • Termin: bis spätestens 4 Wochen nach Ihrer offiziellen Immatrikulation an der Gasthochschule im Internationalen Büro einreichen
  • Nach dem Auslandsaufenthalt

    Letter of Confirmation: Abgabe im Internationalen Büro

    • Original unterschrieben im Internationalen Büro einreichen
    • Termin: bis zu 4 Wochen nach Beendigung des Studienaufenthaltes im Ausland
      • spätestens zum 30.04. bei Aufenthalt nur im WiSe
      • spätestens zum 31.07. bei Aufenthalt über 2 Semester oder nur im SoSe

    Transcript of Records

    • Bescheinigung der Gasthochschule über Ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen
    • Termin: Abgabe einer Kopie bis 30. September im Internationalen Büro

    Erfahrungsbericht

    • Termin: Abgabe bis 30. September im Internationalen Büro oder auch digital an: outgoing@uni-jena.de
Information

Für einzelne Partneruniversitäten sind weitere Unterlagen erforderlich. Grund dafür ist die Besonderheit des Austauschprogrammes. Im Gegensatz zu den anderen bilateralen Austauschprogrammen bewerben Sie sich an nachfolgenden Partneruniversitäten gleichzeitig für einen Austauschplatz und für ein Stipendium. Nähere Informationen zum Stipendium finden Sie hier.

Zusätzlich erforderliche Unterlagen für einzelne Partneruniversitäten

  • Liste der Universitäten mit zusätzlich erforderlichen Unterlagen

    Für folgende Universitäten sind neben den allgemein einzureichenden Unterlagen weitere Dokumente erforderlich:

    Ukraine

    • National University of Kyiv-Mohyla Academy
    • National Techniqual University of Ukraine "Kyiv Polytechnic Institute"
    • Ivan Franko National University of Lviv
    • Yuriy Fedkovych Chernivsti National University 
    • The National Academy of Sciences of Ukraine

    Russland

    • Saint Petersburg State University
    • Russian State Hydrometeorological University
    • Higher School of Economics (Moscow and St. Petersburg)
    • Siberian Federal University Krasnoyarsk (SibFU)
    • Pskov State University; ITMO University

    Georgien

    • Ivane Javakhisvili Tbilisi State University
    • Akaki Tsereteli State University Kutaisi
    • ILIA State University
    • Batumi Shota Rustaveli State University

    Israel

    • Hebrew University
    • Ben Gurion University of the Negev
    • Haifa University
  • Vor dem Auslandsaufenthalt an o.g. Universitäten

    Zusätzlich erforderlich sind folgende Dokumente:

    Learning Agreement/Studienvereinbarung

    • regelt die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
    • muss jeweils von Studierenden, Fachverantwortlichen für Anerkennung und Gasthochschule unterschrieben werden
    • Termin: 1. Teil des Learning Agreements ("Before Mobility") vor Abreise mit Fachkoordinator*innen besprechen und erstellen
      • Kopie vor Abreise komplett unterschrieben im Internationalen Büro einreichen
      • Original aufbewahren für eventuelle spätere Änderungen

    Working/Research Plan/Forschungsvereinbarung

    • regelt die Anerkennung der im Ausland erbrachten Forschungs- und Arbeitsleistungen
    • muss von der Gasthochschule und der Universität Jena unterschrieben werden
    • Termin: 1. Teil des Research Plans ("Before Mobility") vor Abreise mit Fachkoordinator*innen besprechen und erstellen
      • Kopie vor Abreise komplett unterschrieben im Internationalen Büro einreichen
      • Original aufbewahren für eventuelle spätere Änderungen

    Grant Agreement/Fördervereinbarung

    • regelt die Finanzierung über das ERASMUS+ Programm zwischen Studierenden und der Universität Jena
    • Original unterschrieben im Internationalen Büro einreichen
    • Termin: vor der Abreise
  • Während des Auslandsaufenthaltes an o.g. Universitäten

    Zusätzlich erforderlich sind folgende Dokumente:

    Learning Agreement (Studienvereinbarung bei Änderungen bzgl. Studienprogramm)

    • regelt die Änderung und Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen neu
    • muss jeweils von Studierenden, Fachverantwortlichen für Anerkennung und Gasthochschule unterschrieben werden
    • Termin: komplett unterschriebene Kopie des 2. Teil des Learning Agreements ("During Mobility") bis spätestens 4 Wochen nach Ihrer offiziellen Immatrikulation an der Gasthochschule im Internationalen Büro einreichen

    Certificate of Arrival (Ankunftbestätigung)

    • bestätigt Ihre Ankunft und Immatrikulation an der Gasthochschule
    • Original unterschrieben im Internationalen Büro einreichen
    • Termin: bis spätenstens 4 Wochen nach Ihrer offiziellen Immatrikulation an der Gasthochschule

    Final Report (nur für PhD Studenten relevant)

    • erstellen und von der Gasthochschule ausfüllen lassen (ca. 1-2 Seiten)
    • Original unterschrieben im Internationalen Büro einreichen
    • Termin: vor der Abreise
  • Nach dem Auslandsaufenthalt an o.g. Universitäten

    Zusätzlich erforderlich sind folgende Dokumente:

    Letter of Confirmation (Bestätigung über die Ableistung des gesamten Förderzeitraums an der Gasthochschule)

    • bestätigt Ihre Ankunft und Immatrikulation an der Gasthochschule
    • Original unterschrieben im Internationalen Büro einreichen
    • Termin: bis spätestens 4 Wochen nach Ihrer offiziellen Immatrikulation an der Gasthochschule

    Survey der EU

    • Die EU-Umfrage bitte online ausfüllen! Hierzu erhalten Sie eine automatisierte Aufforderungs-Email nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthalts.

    Bestätigung über die Anerkennung (Friedolin-Auszug)

    • Kurse müssen mit aktuellstem Learning Agreement übereinstimmen
    • Anerkennung beim jeweiligen Prüfungsamt beantragen mithilfe des Transcripts of Record-Dokuments (ToR) der Gasthochschule, sobald das ToR vorhanden ist
    • Friedolin-Auszug nach erfolgter Anerkennung an erasmusplus_international@uni-jena.de senden