Sie haben Fragen zum Deutschlandstipendium? Stellen Sie Ihre Anfrage einfach über das Service-Desk-Portal der Uni Jena.
Weitere Antworten zu allen Bereichen des Deutschlandstipendiums sind auf der FAQ-Liste des Bundesministeriums für Bildung und ForschungExterner Link zu finden.
Allgemeine Informationen
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Wie lang ist die Laufzeit des Stipendiums?
Die Laufzeit des Stipendiums beträgt in der Regel zwei Semester und umfasst grundsätzlich maximal die Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges.
Eine Verlängerung des Stipendium ist möglich. Zur Fortgewährung des Stipendiums ist das Bewerbungsverfahren erneut zu durchlaufen.
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In welchem Turnus wird das Deutschlandstipendium vergeben?
An der Universität Jena wird das Deutschlandstipendium immer zum Wintersemester (01.10.) vergeben.
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Ist eine Verlängerung des Stipendiums möglich?
Eine Verlängerung des Stipendiums ist möglich. Zur Fortgewährung des Stipendiums ist das Bewerbungsverfahren erneut zu durchlaufen. In diesem Rahmen erfolgt die Begabungs‐ und Leistungsüberprüfung für den vergangenen Förderzeitraum.
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Wird das Stipendium im Falle einer Beurlaubung weitergezahlt?
Während einer Beurlaubung vom Studium etwa aus persönlichen oder familiären Gründen, z.B. bei Schwangerschaft oder Kindererziehung oder zur Pflege eines/-r nahen Angehörigen, wird das Stipendium nicht fortgezahlt. Mit Fortsetzung des Studiums verlängert sich der Bewilligungszeitraum um die Dauer der Beurlaubung. Sofern eine Beurlaubung wegen eines Auslandssemesters oder für ein Pflichtpraktikum erfolgt, wird das Stipendium fortgezahlt. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ergibt sich in diesem Falle nicht.
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Sind parallele Stipendienförderungen möglich?
Das richtet sich nach Höhe und Art der Stipendienförderungen. Grundsätzlich gilt: Wer schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt, kann kein Deutschlandstipendium bekommen. Eine detaillierte tabellarische Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium finden Sie hier.Externer Link
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Wann endet die Förderung?
Die Förderung endet, wenn:
- der Studierende die Universität Jena verlässt (z. B. Hochschulwechsel) oder
- der Studierende den Studiengang innerhalb der Universität Jena wechselt oder
- die Förderhöchstdauer durch das Ende der Regelstudienzeit erreicht ist (Ausnahmen möglich) oder
- das Studium an der Universität Jena beendet oder abgebrochen wird.
Bewerbungsverfahren
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Wer kann sich für ein Deutschlandstipendium bewerben?
Es können sich Studierende aller Nationalitäten und aller Fachrichtungen, die an der Universität Jena eingeschrieben sind oder die zukünftig, d.h. innerhalb des nächsten Förderzeitraumes, eingeschrieben werden, für ein Deutschlandstipendium bewerben.
Grundsätzlich ist jedes Studium förderungsfähig. Also zum Beispiel auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium, ein Masterstudium oder ein berufsbegleitendes Studium. Auch Teilzeitstudierende und angehende Studierende, die auf eine Zulassung warten, können sich für das Deutschlandstipendium bewerben.
Ausgenommen von der Förderung sind Promotionsstudierende sowie Studierende, die sich während des Förderzeitraumes nicht innerhalb der Regelstudienzeit befinden (Ausnahmen möglich).
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Können sich auch ausländische Staatsbürger/-innen für ein Stipendium bewerben?
Ja, gefördert werden können Studierende jeglicher Nationalität, die zu Beginn des Bewilligungszeitraums an der Universität Jena immatrikuliert sind bzw. immatrikuliert sein werden.
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Können sich auch Studienplatzbewerber/-innen für ein Stipendium bewerben?
Ja, auch Studienplatzbewerber/-innen können sich bewerben. Die Bewilligung des Deutschlandstipendiums setzt die Immatrikulation an der Universität Jena zu Beginn des Bewilligungszeitraums voraus.
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Das Abiturzeugnis wurde bis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht ausgestellt. Kann man sich trotzdem bewerben?
Ja, bitte fügen Sie das letzte (Halbjahres-) Zeugnis Ihrer Bewerbung bei und reichen das Abiturzeugnis umgehend nach Erhalt ein (Servicedesk: www.uni-jena.de/service-dsExterner Link ).
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Können sich auch Promotionsstudierende für ein Stipendium bewerben?
Nein, Promotionsstudierende können mit diesem Stipendium nicht gefördert werden. Informationen zu Promotionsstipendien finden Sie hier. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Stipendien für Promovierende an die Mitarbeitenden der Graduiertenakademie der Universität Jena.
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Können sich Studierende im Zweitstudium oder Aufbaustudium bewerben?
Ja, Studierende eines Zweit- oder Aufbaustudiums können sich ebenfalls für ein Stipendium bewerben.
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Können sich Studierende im Teilzeitstudium bewerben?
Ja, Teilzeitstudierende können sich ebenfalls für ein Stipendium bewerben.
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Können sich auch Studierende bewerben, welche die Regelstudienzeit überschritten haben?
Studierende, die sich während des Förderzeitraumes nicht innerhalb der Regelstudienzeit befinden, können grundsätzlich nicht gefördert werden. Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, wie zum Beispiel einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts, so kann die Förderungshöchstdauer auf Antrag verlängert werden.
Sofern die Regelstudienzeit zum Beginn der angestrebten Förderung überschritten wird, muss ein unterschriebener Antrag auf Verlängerung der Förderungshöchstdauerpdf, 426 kb mit entsprechenden Nachweisen gestellt und im Bewerbungsportal hochgeladen werden.
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Wie kann man sich für ein Deutschlandstipendium bewerben?
Die Bewerbung für ein Deutschlandstipendium erfolgt ausschließlich online über ein BewerbungsformularExterner Link, welches während des Bewerbungszeitraumes freigeschaltet ist. Nur wenn die Bewerbung innerhalb des Zeitfensters korrekt mit allen zugehörigen Anlagen abgesendet wird, ist sie gültig und wird bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass fehlende Unterlagen nicht nachgefordert werden.
Bewerbungen außerhalb des Ausschreibungszeitraums können nicht berücksichtigt werden. Eine Bewerbung per Post oder E-Mail ist nicht möglich. Alle Eingänge außerhalb des Online-Bewerbungsformulars bleiben ohne Berücksichtigung und sind nicht gültig.
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Welche Kriterien werden für die Auswahl herangezogen?
Das Deutschlandstipendium unterstützt besonders begabte, leistungsfähige und engagierte Studierende. Auswahlkriterien sind neben den bisher erbrachten Leistungen im Studium oder Schule auch der bisherige persönliche Werdegang, Engagement sowie besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände (siehe dazu auch die Richtlinie der Universität Jena).
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Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Die Unterlagen müssen mit der Bewerbung im Bewerbungsportal hochgeladen werden. Im Online-Bewerbungsformular haben Sie die Möglichkeit unter den entsprechenden Rubriken Anlagen hochzuladen. Laden Sie bitte jeweils Ihre Anhänge im PDF-Format hoch.
Bitte beachten Sie: Bei Fehlen von Pflichtdokumenten ist die Bewerbung ungültig!
Folgende Unterlagen müssen Sie einreichen (Pflichtdokumente):
- tabellarischer Lebenslauf
- aktuelle Studienbescheinigung oder Zulassungsbescheid für das kommende Wintersemester (sofern bereits vorhanden)
- sofern die Regelstudienzeit im kommenden Wintersemester überschritten wird: Antrag auf Verlängerung der Förderungshöchstdauerpdf, 426 kbpdf, 426 kb
- Leistungsnachweise: Die Art der erforderlichen Leistungsnachweise richtet sich nach dem Studiengang und Studienabschnitt, für den eine Bewerbung um ein Deutschlandstipendium erfolgt. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
- ggf. Nachweise über Auszeichnungen oder Preise (die zu Beginn des Bewerbungszeitraums nicht länger als zwei Jahre zurückliegen)
- ggf. Nachweise über ein Praktikum, eine Berufsausbildung oder Berufstätigkeit (die zu Beginn des Bewerbungszeitraums nicht länger als zwei Jahre zurückliegen)
- ggf. Nachweise über gesellschaftliches, hochschulpolitisches, ökologisches, soziales oder politisches Engagement (das zu Beginn des Bewerbungszeitraums nicht länger als zwei Jahre zurückliegt)
- ggf. Nachweise über besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände
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Wie weise ich meine Leistungen nach?
Die Art der erforderlichen Leistungsnachweise richtet sich nach dem Studiengang und Studienabschnitt, für den eine Bewerbung um ein Deutschlandstipendium erfolgt. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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Was gilt es bei ausländischen Zeugnissen zu beachten?
- Bei Dokumenten und Nachweisen, die nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst sind, muss eine amtlich beglaubigte Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache eingereicht werden.
- Bei internationalen Hochschulabschlüssen muss eine offizielle Umrechnung der Abschlussnote in das deutsche Notensystem eingereicht werden. Sollte keine offizielle Umrechnung vorliegen, kann die deutsche Äquivalenznote hilfsweise anhand des Formulars „Modifizierte bayerische Formel“pdf, 346 kbpdf, 346 kb selbst berechnet werden. In diesem Fall muss das ausgefüllte und ausgedruckte Formular der Berechnung eingereicht werden. Bitte beachten: Bei Fehlen der Umrechnung ist die Bewerbung ungültig!
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Können Empfehlungsschreiben eingereicht werden?
Empfehlungsschreiben können eingereicht werden. Diese werden im Auswahlverfahren berücksichtigt, sofern sie mit einem Bezug zum Deutschlandstipendium verfasst sind.
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Was ist beim Auswahlkriterium »Engagement« zu beachten?
Ein Auswahlkriterium für das Deutschlandstipendium ist das Engagement eines Bewerbers. Hierbei handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, wie ein besonderes gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches, ökologisches oder politisches Engagement. Dieses kann jedoch nur berücksichtigt werden, wenn es zu Beginn des Bewerbungszeitraums nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Für die Anerkennung von besonderem Engagement müssen Nachweise in Kopie eingereicht werden, aus denen sich die Art der Tätigkeit als auch der Zeitraum über den diese ausgeübt wurde/wird ergibt.
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Was ist beim Auswahlkriterium »Auszeichnungen/Preise« zu beachten?
Im Auswahlverfahren werden Auszeichnungen und Preise in nationalen (Bundes- und Landesebene) oder internationalen Wettbewerben im Bereich Wissenschaft, Kunst oder Sport berücksichtigt, wenn sie zu Beginn des Bewerbungszeitraums nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
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Was ist bei den Auswahlkriterien »Praktikum, Berufsausbildung und Berufstätigkeit« zu beachten?
Im Auswahlverfahren werden Praktika berücksichtigt, wenn diese mindestens 4 Wochen angedauert haben und nicht als Pflichtpraktikum in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben sind. Eine Berufsausbildung wird gewertet, wenn es sich mindestens um eine zweijährige Berufsausbildung handelt. Das Praktikum, die Berufsausbildung oder Berufstätigkeit darf zu Beginn des Bewerbungszeitraums nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
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Was ist beim Auswahlkriterium "Migrationshintergrund und Erstakademiker*in" zu beachten?
Hier ist eine konkrete Beschreibung (Herkunftsland der Eltern/eigene Einwanderung bzw. Ausbildung/Berufe der Eltern) anzugeben. Nachweise müssen nicht eingereicht werden.
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Ich habe beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars etwas vergessen bzw. möchte noch etwas ändern. Was muss ich tun?
Wenn die Online-Bewerbung abgeschickt wurde, dann können keine Änderungen mehr vorgenommen werden! Bitte achten Sie deshalb auf Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben.
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Können fehlende Unterlagen nachgereicht werden?
Sofern die Studienbescheinigung, der Zulassungsbescheid, das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis), das Zeugnis über den ersten Hochschulabschluss am Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vorliegt, so sind diese umgehend nach Erhalt nachzureichen (Servicedesk: www.uni-jena.de/service-dsExterner Link ). Alle anderen Dokumente müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist elektronisch bei der Universität Jena eingegangen sein.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungen an die Vergabekommission weitergeleitet werden. Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert!
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Wie kann ich überprüfen, ob meine Bewerbung erfolgreich abgeschickt wurde?
Sie erhalten eine automatische Benachrichtigung, wenn sie sich erfolgreich beworben haben. Bitte sehen Sie von persönlichen Nachfragen ab.
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Welche Fakultät muss ich wählen, wenn ich mit meinem Studiengang verschiedenen Fakultäten zugeordnet bin (z.B. Lehramt, Mehrfach-Bachelor)?
Studierende verschiedener Fakultäten werden für die Auswahlentscheidung grundsätzlich der Fakultät zugeordnet, an der sie ihr Wahlrecht bei den Hochschulwahlen ausüben. Wählen Sie also bitte bei der Online-Bewerbung die Fakultät aus, an der sie ihr Wahlrecht ausüben.
Auswahlverfahren
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Wer entscheidet, wer ein Deutschlandstipendium bekommt?
Anhand der eingereichten Unterlagen erfolgt die Vergabe der Stipendien durch die Vergabekommission des Senats der Universität Jena. Diese setzt sich zusammen aus:
- Mitgliedern des Studienausschusses des Senats,
- der Gleichstellungsbeauftragten,
- der Leiter des Dezernats 1 - Studierende.
Die Vizepräsidentin für Studium und Lehre bewilligt die Stipendien auf der Grundlage der Vergabeentscheidung der Vergabekommission.
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Wann ist das Auswahlverfahren abgeschlossen?
Einen Zeitplan über das Auswahl- und Vergabeverfahren zum Deutschlandstipendium ist hier zu finden.
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Erhalte ich eine Rückmeldung zum Stand des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens?
Ja, alle Bewerber/-innen werden nach Beendigung des Verfahrens über die Entscheidung informiert. Die Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden voraussichtlich bis Mitte August versendet. Sollte sich in der Zwischenzeit Ihre postalische Anschrift oder E-Mail-Adresse zu der in der Bewerbung angegebenen geändert haben, so bitten wir Sie uns dies mitzuteilen. Von zwischenzeitlichen Rückfragen über den Stand der Auswahl bitten wir Sie abzusehen.
Deutschlandstipendium
Universitätshauptgebäude
Fürstengraben 1
07743 Jena
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Postanschrift:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Dezernat 1 - Studierende
Bereich Weiterbildung
Fürstengraben 1
07743 Jena