Die Finanzierung des jeweiligen Vorhabens ist im Regelfall sofort nach Bewilligung der Mittel möglich.
Wenn nicht explizit anders vereinbart, können die zugesagten Mittel nur innerhalb des Jahres der Zusage verausgabt werden (vor dem Kassenschluss der Universität).
Die Umsetzung der positiv beschiedenen Vorschläge erfolgt in Eigenverantwortung der Forschenden, die den Vorschlag eingebracht haben. Sie werden dabei organisatorisch durch die Koordinatorin der Profillinie unterstützt, die u.a. auch die Verwendungsfähigkeit der Mittel für die Umsetzung der Vorschläge mit der Universitätsverwaltung moderiert.
Mit der Annahme der Förderung verpflichten sich die verantwortlichen Forschenden, zeitnah nach der Umsetzung des Vorschlages einen kurzen Bericht in englischer Sprache an das Koordinationsteam der Profillinie zu senden, in dem der konkret aus der Maßnahme entstandene Mehrwert für die Profillinie dargestellt sowie geeignetes Feedback zur Weiterentwicklung der Förderlinien der Profillinie gegeben werden soll.