- Studienabschluss
- Master of Education
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Credits/ECTS
- 120
- Lehrsprache
- Deutsch
- Gebühr/Entgelt
- keine
- Semesterbeitrag
- 272,65 €
- Studienbeginn
- Wintersemester, Sommersemester
- Teilzeit möglich
- ja
- zuständige Einrichtungen
- Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
- Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik
-
Bachelorabschluss oder Äquivalent
Für dieses Masterstudium benötigen Sie einen fachspezifischen Bachelorabschluss oder einen äquivalenten ersten berufsqualifizierenden Abschluss.
Es sind mindestens folgende Leistungspunkte nachzuweisen:
- 35 LP in Betriebswirtschaftslehre
- 15 LP in Volkswirtschaftslehre
- 6 LP in Mathematik
- 6 LP in Statistik
- 26 LP in Wirtschaftspädagogik
- 8 LP in Betriebspraktischen Studien
- 8 LP in Schulpraktischen Studien
Für die Studienrichtung II (M. Ed.) sind mindestens 40 LP in einem nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Unterrichtsfach des kaufmännisch berufsbildenden Schulwesens nachzuweisen, dessen Studium in diesem Masterstudiengang fortgesetzt werden soll.Der Abschluss sollte mindestens mit der Note "gut" (2,5) bewertet sein. Sofern zu Ihrem Abschluss ein ECTS-Grad ermittelt wurde, sollten Sie sich unter den besten 65 % (ECTS-Grade A, B, C) Ihres Jahrgangs befinden.
-
Sprachanforderungen
Für diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:
- Englischkenntnisse auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)
- internationale Bewerber und Bewerberinnen: Deutschkenntnisse auf dem Mindestniveau DSH-2 (oder Äquivalent)
Für die Studienrichtung II (M. Ed.) gelten weitere Sprachvoraussetzungen:
- Unterrichtsfach Englisch: Englischkenntnisse auf dem Niveau B2/C1 (GER)
- Unterrichtsfach Ethik: eine weitere moderne Fremdsprache auf dem Niveau B1 (GER) sowie Latein- oder Altgriechischkenntnisse
- Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre: Grundkenntnisse in Latein und Griechisch
- Unterrichtsfach Französisch oder Spanisch: Grundkenntnisse in Latein und Kenntnisse der jeweiligen Sprache auf dem Niveau B2 (GER)
-
Lebenslauf
Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.
-
Motivationsschreiben
Ein Motivationsschreiben umfasst i.d.R. ein bis zwei DIN A4-Seiten und hat die Darstellung Ihrer Motivation zur Aufnahme dieses spezifischen Masterstudiengangs zum Inhalt. Sie können daher innerhalb des Motivationsschreibens auf folgende Aspekte näher eingehen:
- Weshalb möchten Sie dieses Masterstudium aufnehmen?
- Was befähigt Sie zu diesem Masterstudium?
- Was zeichnet diesen Masterstudiengang Ihrer Ansicht nach aus?
- Welche Besonderheiten dieses Studiums haben Sie zur Bewerbung veranlasst?
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Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.
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Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses
Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben möchten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen können, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.
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Detaillierte Notenübersicht
Für die Prüfung Ihrer fachlichen Eignung wird die detaillierte Notenübersicht Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums benötigt, auf dessen Grundlage Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben. Die Notenübersicht sollte eine von der Hochschule autorisierten Durchschnittsnote enthalten. Ist dies nicht der Fall, lassen Sie sich bitte einen zusätzlichen Nachweis über die vorläufigen Durchschnittsnote von Ihrer Hochschule ausstellen.
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Nachweis über relevante ausgeübte Berufstätigkeit
Sofern Sie bereits studienfachrelevante Berufserfahrungen haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.
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Nachweis über fachlich relevante Praxiserfahrungen
Sofern Sie bereits studienfachrelevante Praxiserfahrung (z.B. durch studienbegleitende Praktika) haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis hierüber zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.
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Nachweis Sprachkenntnisse
Folgende Sprachnachweise müssen Sie erbringen:
- Nachweis über Kenntnisse in Englisch auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen über ein Zertifikat (IELTS 5.0, TOEFL 80 IBT)
Mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) können Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 über das Schulzeugnis nachgewiesen werden, wenn daraus hervorgehen, dass die Fremdsprache Englisch über mindestens 5 Jahre bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, absolviert wurde. Die Abschlussnote, ggf. die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre, muss mindestens Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein.
Für die Studienrichtung II (M. Ed.) sind je nach Wahl des Zweitfaches weitere Sprachvoraussetzungen nachzuweisen:- Unterrichtsfach Englisch: Nachweis über Englischkenntnisse auf dem Niveau B2/C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
- Unterrichtsfach Ethik: Nachweis über eine weitere moderne Fremdsprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (Nachweis über Abiturzeugnis: 5-jähriger Unterricht ohne Abiturprüfung oder 3-jähriger Unterricht mit Abiturprüfung) sowie Latein- oder Altgriechischkenntnisse
- Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre: Nachweis über Grundkenntnisse in Latein und Griechisch
- Unterrichtsfach Französisch oder Spanisch: Nachweis über Grundkenntnisse in Latein (mind. 3-jähriger Unterricht mit Note "ausreichend", oder gleichwertiger Sprachkurs der Friedrich-Schiller-Universiät Jena - spätestens bis Ende des 1. Studienjahres ) und Kenntnisse der jeweiligen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
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Nachweis von Deutschkenntnissen
Für alle deutschsprachigen Studiengänge muss ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. Für den Nachweis der Deutschkenntnisse werden von der Friedrich-Schiller-Universität Jena folgende Zeugnisse anerkannt:
- "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", mindestens Niveaustufe 2 (DSH-2),
- das Goethe-Zertifikat C2 (GDS),
- das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II),
- der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen,
- das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mindestens mit dem Prädikat "befriedigend"),
- die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung die DSH-Prüfung, den TestDaF bzw. eine äquivalente Prüfung noch nicht abgelegt oder die Ergebnisse noch nicht erhalten haben, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Dokumente bei:- Nachweis über Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) sowie
- eine Anmeldebestätigung für einen weiterführenden Sprachkurs oder eine Terminbestätigung über die geforderte Sprachprüfung
Sie haben die Option, an der Friedrich-Schiller-Universität Jena kostenpflichtig einen DSH-Sprachvorbereitungskurs zu besuchen sowie die DSH-Prüfung abzulegen. Sollten Sie sich hierfür interessieren, wenden Sie sich bitte an das Internationale Büro unserer Universität!
Vom Nachweis der deutschen Sprache befreit sind:- Bewerber und Bewerberinnen, die ein Bachelorstudium in der Unterrichtssprache Deutsch in den folgenden Länder abgeschlossen haben: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein (Dies gilt nur für Abschlüsse, die an Universitäten oder Fachhochschulen innerhalb der betreffenden Länder erworben wurden (keine Offshore Universitäten oder Zweigstellen in anderen Ländern, kein Fernstudium, kein Joint- oder Doppeldiplom mit Hochschulen anderer Länder));
- Bewerber und Bewerberinnen, die ein deutsches Abiturzeugnis, die österreichische Matura oder ein schweizerisches gymnasiales Maturitätszeugnis besitzen.
Für Masterstudiengänge mit der Unterrichtssprache Englisch werden keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt. -
Übersetzung ausländischer Bewerbungsdokumente
Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Diese Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden.
-
Nachweis des Notensystems
Bei ausländischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein. Der Nachweis muss Informationen zur Höchstnote und zur Mindestnote enthalten.
-
APS-Zertifikat
Bewerber und Bewerberinnen mit Hochschulabschlüssen aus Indien, Vietnam oder aus der VR China müssen eine APS-Zertifikat (im Original) einreichen.
-
Hochschulaufnahmeprüfung
Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden Ländern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen:
- Iran (Hochschulaufnahmeprüfung oder Nachweis eines voruniversitären Jahres),
- Republik Korea/Südkorea (Scholastic Ability Test)
- China (GaoKao)
Carl-Zeiß-Straße 3
07743 Jena
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Raum 4.128
Carl-Zeiß-Straße 3
07743 Jena
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Carl-Zeiß-Straße 3
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Öffnungszeiten:
Montag: Geschlossen
Dienstag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Mittwoch: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Raum D307, 3. OG
Fürstengraben 1
07743 Jena
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Öffnungszeiten:
Bürosprechstunde:
Dienstag bis Donnerstag
14 - 15 Uhr
Telefonsprechstunde:
Dienstag bis Donnerstag
10 - 11 Uhr
Livechat:
Montag
10 - 12 Uhr
Anfrage per Ticket unter:
www.uni-jena.de/service-msz
Postanschrift:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Master-Service-Zentrum (MSZ)
Fürstengraben 1
07743 Jena
Videochat:
Zum Videochat – Zoom
Videochat ZeitenDienstag bis Donnerstag
15:15 - 16 Uhr
Passwort Master
Datenschutzhinweisepdf, 126 kb
Universitätshauptgebäude / SSZ
Fürstengraben 1
07743 Jena
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Sprechzeiten:
Beratungen finden persönlich, telefonisch und via Zoom statt. Terminvereinbarungen erfolgen telefonisch unter 03641 9-411 111 (Mo bis Fr von 9 bis 11 Uhr) oder außerhalb dieser Sprechzeit unter 03641 9-411 200. Zudem können Sie den Service-Desk nutzen.
Beratungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 bis 12:20 Uhr, am Dienstag von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie am Mittwoch und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Ihre Fragen können Sie auch in unseren offenen Runden – der Online-Gruppen-Beratungen – stellen.
Videochat: Zum Videochat – Zoom Videochat ZeitenMontag bis Freitag von 12.30 bis 13:00 Uhr Passwort ZSB2020 Datenschutzhinweisepdf, 126 kb
Universitätshauptgebäude, Raum E065
Fürstengraben 1
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Öffnungszeiten:
ACHTUNG:
Am Freitag, 06.12.2024 ist das SSZ (incl. thoska-Büro) aufgrund einer Dezernatsveranstaltung geschlossen.
Bitte nutzen Sie gern den Service-Desk.
Info-Tresen:
Montag 10 - 12 Uhr
Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 10 - 12 Uhr
Donnerstag 13 - 15 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr
Kontaktlose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter
www.uni-jena.de/service-ssz
oder auch postalisch.
Telefonsprechstunde:
Montag bis Freitag
jeweils 09 - 11 Uhr.
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Studierenden-Service-Zentrum
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