Wirtschaftswissenschaften studieren!
Die wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität bietet viele Studienprofile an – von Betriebswirtschaftslehre, E-Commerce & Digital Business bis Wirtschaftsinformatik.
Der konsekutive, forschungsorientierte und berufsqualifizierende Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik (Business and Economics Education) bereitet Sie darauf vor, verantwortungsvolle Lehr- und Steuerungsaufgaben in Institutionen der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu übernehmen.
Sie werden insbesondere dazu befähigt, berufliche Lern- und Bildungsbedarfe zu diagnostizieren und zu beurteilen, Ziele und Inhalte von beruflichen Bildungs- und Beratungsangeboten zu bestimmen und diese Angebote so zu gestalten, dass Lern- und Bildungsprozesse ermöglicht werden.
Ebenso erlangen Sie die Fähigkeiten, personale Lern- und Bildungsvoraussetzungen sowie individuelle Lernergebnisse zu ermitteln und zu beurteilen sowie auf dieser Basis Lern- und Bildungsberatungen durchzuführen.
Grundlage des Studiums bilden bildungswissenschaftliche und fachdidaktische Inhalte. Darüber hinaus sind im Master of Education verschiedene schulische berufspraktische Ausbildungselemente enthalten. Die absolvierten Praxisphasen ermöglichen eine Verkürzung des Vorbereitungsdienstes um bis zu sechs Monate (§ 25 ThürLbG).
Der Masterstudiengang beinhaltet zudem mehrere forschungsbezogene Module, in denen Konzeption, Durchführung und Verschriftlichung von berufs- und wirtschaftspädagogischer Forschung vertieft werden.
Daneben erfolgen eine Vertiefung und Spezialisierung in einem nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Unterrichtsfach des kaufmännischen berufsbildenden Schulwesens – das bereits im Bachelor studiert wurde – einschließlich der Didaktik dieses Faches.
Weiterführende Informationen sind auf der Homepage des Lehrstuhls für WirtschaftspädagogikExterner Link nachzulesen.
Musterstudienplan des M.Ed. Wirtschaftspädagogik (Beispiel: Studienstart im Wintersemester)
(Detaillierte Varianten der Musterstudienpläne finden Sie im Downloadbereich, auch für einen Studienstart im Sommersemester)
| 1. Semester | 2. Semester | 3. Semester | 4. Semester |
|---|---|---|---|
|
MW35.1 Theoretische Grundlagen |
MW35.7 Schulpraktische Studien II: Design wirtschaftsberuflicher Lernumgebungen (12 ECTS) |
MW35.8 Schulpraktische Studien III: Analyse, Evaluation und Reflektion wirtschaftsberuflicher Lernumgebungen (10 ECTS) |
MW40 Masterarbeit (24 ECTS) |
|
MW35.2 Lern- und Leistungsdiagnose in wirtschaftsberuflichen Lernumgebungen (3 ECTS) |
MW35.5 Aktuelle |
MW35.6 Empirische wirtschaftspädagogische Curriculum- & |
Unterrichtsfach (5 ECTS) |
| BWL I (6 ECTS) |
MW 35.3 Didaktik des Rechnungswesens (2 ECTS) |
Unterrichtsfach (15 ECTS) | |
| Unterrichtsfach (15 ECTS) |
BWL II (6 ECTS) |
||
|
Unterrichtsfach (5 ECTS) |
|||
| 29 ECTS |
31 ECTS |
31 ECTS |
29 ECTS |
Der Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik II (M.Ed.) ist primär auf eine Lehrtätigkeit im staatlichen beruflichen Schulwesen ausgerichtet.
Der Abschluss dieses Studiengangs ermöglicht darüber hinaus eine pädagogisch ausgerichtete Berufstätigkeit in den folgenden Feldern:
Für dieses Masterstudium benötigen Sie einen fachspezifischen Bachelorabschluss oder einen äquivalenten ersten berufsqualifizierenden Abschluss.
Es sind mindestens folgende Leistungspunkte nachzuweisen:
Für die Studienrichtung II (M. Ed.) sind mindestens 40 LP in einem nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Unterrichtsfach des kaufmännisch berufsbildenden Schulwesens nachzuweisen, dessen Studium in diesem Masterstudiengang fortgesetzt werden soll.
Der Abschluss sollte mindestens mit der Note "gut" (2,5) bewertet sein. Sofern zu Ihrem Abschluss ein ECTS-Grad ermittelt wurde, sollten Sie sich unter den besten 65 % (ECTS-Grade A, B, C) Ihres Jahrgangs befinden.
Für diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:
Für die Studienrichtung II (M. Ed.) gelten weitere Sprachvoraussetzungen:
Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.
Ein Motivationsschreiben umfasst i.d.R. ein bis zwei DIN A4-Seiten und hat die Darstellung Ihrer Motivation zur Aufnahme dieses spezifischen Masterstudiengangs zum Inhalt. Sie können daher innerhalb des Motivationsschreibens auf folgende Aspekte näher eingehen:
Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.
Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben möchten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen können, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.
Für die Prüfung Ihrer fachlichen Eignung wird die detaillierte Notenübersicht Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums benötigt, auf dessen Grundlage Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben. Die Notenübersicht sollte eine von der Hochschule autorisierten Durchschnittsnote enthalten. Ist dies nicht der Fall, lassen Sie sich bitte einen zusätzlichen Nachweis über die vorläufigen Durchschnittsnote von Ihrer Hochschule ausstellen.
Sofern Sie bereits studienfachrelevante Berufserfahrungen haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.
Sofern Sie bereits studienfachrelevante Praxiserfahrung (z.B. durch studienbegleitende Praktika) haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis hierüber zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.
Folgende Sprachnachweise müssen Sie erbringen:
Mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) können Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 über das Schulzeugnis nachgewiesen werden, wenn daraus hervorgehen, dass die Fremdsprache Englisch über mindestens 5 Jahre bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, absolviert wurde. Die Abschlussnote, ggf. die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre, muss mindestens Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein.
Für die Studienrichtung II (M. Ed.) sind je nach Wahl des Zweitfaches weitere Sprachvoraussetzungen nachzuweisen:
Für alle deutschsprachigen Studiengänge muss ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. Für den Nachweis werden von der Friedrich-Schiller-Universität Jena folgende Zeugnisse anerkannt:
Bitte beachten Sie: Wir empfehlen Ihnen dringend den geforderten Deutschsprachnachweis bereits zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung vorzuweisen!
Sie haben die DSH-Prüfung, den TestDaF oder eine andere äquivalente Prüfung (siehe oben) noch nicht abgelegt oder das Testergebnis noch nicht erhalten? Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
Vom Nachweis der deutschen Sprache befreit sind:
Für Masterstudiengänge mit der Unterrichtssprache Englisch werden keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt.
Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Diese Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden.
Bei ausländischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein. Der Nachweis muss Informationen zur Höchstnote und zur Mindestnote enthalten.
Bewerber und Bewerberinnen mit Hochschulabschlüssen aus Indien, Vietnam oder aus der VR China müssen eine APS-Zertifikat (im Original) einreichen.
Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden Ländern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen:
Carl-Zeiß-Straße 3
07743 Jena
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Raum 4.128
Carl-Zeiß-Straße 3
07743 Jena
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Carl-Zeiß-Straße 3
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Öffnungszeiten:
Montag: Geschlossen
Dienstag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Mittwoch: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Raum D307, 3. OG
Fürstengraben 1
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Öffnungszeiten:
Bürosprechstunde:
Dienstag bis Donnerstag
14 - 15 Uhr
Telefonsprechstunde:
Dienstag bis Donnerstag
10 - 11 Uhr
Livechat:
Montag und Freitag
10 - 12 Uhr
Anfrage per Ticket unter:
www.uni-jena.de/service-msz
Postanschrift:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Master-Service-Zentrum (MSZ)
Fürstengraben 1
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Videochat:
Zum Videochat – Zoom
Videochat ZeitenDienstag bis Donnerstag
15:15 - 16 Uhr
Passwort Master
Datenschutzhinweisepdf, 126 kb
Universitätshauptgebäude / SSZ
Fürstengraben 1
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Sprechzeiten:
Beratungen finden persönlich, telefonisch und via Zoom statt. Terminvereinbarungen erfolgen telefonisch unter 03641 9-411 111 (Mo bis Fr von 9 bis 11 Uhr) oder außerhalb dieser Sprechzeit unter 03641 9-411 200. Zudem können Sie den Service-Desk nutzen.
Beratungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 bis 12:20 Uhr, am Dienstag von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie am Mittwoch und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Ihre Fragen können Sie auch in unseren offenen Runden – der Online-Gruppen-Beratungen – stellen.
Videochat: Zum Videochat – Zoom Videochat ZeitenMontag bis Freitag von 12.30 bis 13:00 Uhr Passwort ZSB2020 Datenschutzhinweisepdf, 126 kb
Universitätshauptgebäude, Raum E065
Fürstengraben 1
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Öffnungszeiten:
Info-Tresen (UHG; Raum E0.65)
Montag 10 - 12 Uhr
Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 10 - 12 Uhr
Donnerstag 13 - 15 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr
Kontaktlose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter
www.uni-jena.de/service-ssz
oder auch postalisch.
Telefonsprechstunde (03641 - 9411111):
Montag bis Freitag
jeweils 09 - 11 Uhr.
Postanschrift:
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