- Studienabschluss
- Erweiterungsprüfung/Prüfung in einem weiteren Fach Regelschule
- Studienform
- berufsbegleitend
- Zulassung
- zulassungsfrei (ohne NC)
- Regelstudienzeit
- 6 Semester
- Credits/ECTS
- 60
- Lehrsprache
- Deutsch
- Gebühr/Entgelt
- keine
- Semesterbeitrag
- 272,65 €
- Studienbeginn
- Wintersemester, Sommersemester
- Teilzeit möglich
- nein
- zuständige Einrichtung
- Philosophische Fakultät
-
Einschreibung in das Erweiterungsstudium
Zur Einschreibung in das Erweiterungsstudium (postgradual) an der Uni Jena kann zugelassen werden,
- wer die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Regelschulen bestanden hat;
- wer die Erste Staatsprüfung für das Lehramt für Förderpädagogik bestanden hat;
- wer über einen Hochschulabschluss als Diplomlehrer verfügt und im Thüringer Schuldienst an der Regelschule tätig ist;
- wer als Lehramtsstudierender [der Uni Jena] bereits das Praxissemester absolviert hat und mindestens 170 LP aus dem grundständigen Lehramtsstudiengang nachweisen kann („Jenaer Modell“) bzw. die Zwischenprüfung erfolgreich bestanden hat;
- wer eine Prüfung bestanden hat, die vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport als gleichwertig anerkannt wurde (nähere Informationen dazu erhalten Sie beim zuständigen Ministerium).
Interessenten mit einer Ersten Staatsprüfung oder einem lehramtsbezogenen Bachelor- und Master-Hochschulabschluss aus anderen Bundesländern benötigen eine Gleichwertigkeitsanerkennung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.
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Sprachanforderungen
Französischkenntnisse werden auf dem Niveau A2 des GER vorausgesetzt. Der Nachweis erfolgt durch Abiturzeugnis oder Bescheinigung eines gleichwertigen Abschlusses und muss zur Einschreibung vorgelegt werden. Die Einstufung in die Sprachkurse Französisch erfolgt durch einen Test zu Studienbeginn.
Für das Studium sind ausreichende Lateinkenntnisse im Umfang des Anfängerniveaus (in der Regel einem mindestens zweijährigen, aufeinander folgenden und mit der Note „ausreichend“ abgeschlossenen Schulunterricht entsprechend) unverzichtbar. Die Lateinkenntnisse sollten zu Studienbeginn vorliegen. Ist dies nicht der Fall, sollen sie spätestens bis zum Ende des ersten Studienjahres durch das Bestehen eines mindestens 4 SWS umfassenden universitären Lateinkurses nachgewiesen werden. Der Nachweis der Lateinkenntnisse ist Voraussetzung für die Zulassung zum sprachwissenschaftlichen Teil des Moduls BRomF-Ein für das Erweiterungsstudium.
Am Sprachenzentrum der Uni wird ein Kurs "Latein für Romanisten" angeboten.
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Anmeldung Erweiterungsprüfung
Um sich für die Erweiterungsprüfung beim Landesprüfungsamt für Lehrämter [Außenstelle Jena] anmelden zu können, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- erfolgreich abgelegte Erste Staatsprüfung oder Tätigkeit als Lehrer an einer Thüringer Regelschule,
- Nachweis der erbrachten 45 Leistungspunkte in den vorgesehenen Modulen,
- Nachweis des erfolgreichen Selbststudiums, der nach einem Fachgespräch mit einem bestellten Prüfer ausgestellt wird.
Die Erweiterungsprüfung selbst besteht aus drei Vorbereitungsmodulen (15 LP) und den dazugehörigen drei Prüfungen: einer schriftlichen und einer mündlichen in den Fachwissenschaften und einer mündlichen im Bereich der Fachdidaktik.
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Lebenslauf
Den Lebenslauf sollten Sie in tabellarischer Form verfassen. Er sollte die Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs enthalten.
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Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.
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Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses
Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum weiterbildenden Studium bewerben möchten. Bitte reichen Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht als beglaubigte Kopie ein.
Raum 404
Ernst-Abbe-Platz 8
07743 Jena
Carl-Zeiß-Platz 1
07743 Jena
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Universitätshauptgebäude / SSZ
Fürstengraben 1
07743 Jena
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Öffnungszeiten:
INFO-TRESEN im SSZ:
Montag, Mittwoch, Freitag
10 - 12 Uhr
Dienstag, Donnerstag
13 - 15 Uhr
TELEFON-HOTLINE:
Montag - Freitag
09 - 11 Uhr
Kontaktlose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter www.uni-jena.de/service-wtb oder auch postalisch.
Postanschrift:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Dezernat 1 - Studierende
Bereich Weiterbildung
Fürstengraben 1
07737 Jena
Universitätshauptgebäude / SSZ
Fürstengraben 1
07743 Jena
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Sprechzeiten:
Beratungen finden persönlich, telefonisch und via Zoom statt. Terminvereinbarungen erfolgen telefonisch unter 03641 9-411 111 (Mo bis Fr von 9 bis 11 Uhr) oder außerhalb dieser Sprechzeit unter 03641 9-411 200. Zudem können Sie den Service-Desk nutzen.
Beratungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 bis 12:20 Uhr, am Dienstag von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie am Mittwoch und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Ihre Fragen können Sie auch in unseren offenen Runden – der Online-Gruppen-Beratungen – stellen.
Videochat: Zum Zoom – Videochat Videochat ZeitenMontag bis Freitag von 12.30 bis 13:00 Uhr Passwort ZSB2020 Datenschutzhinweisepdf, 126 kb
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