Wirtschaftslehre/Recht

Studierende in einem Seminar
Foto: Sebastian Reuter
Eckdaten
Studienabschluss
Erweiterungsprüfung/Prüfung in einem weiteren Fach Gymnasium
Studienform
berufsbegleitend
Zulassung
zulassungsfrei (ohne NC)
Regelstudienzeit
7 Semester
Credits/ECTS
75
Lehrsprache
Deutsch
Gebühr/Entgelt
keine
Semesterbeitrag
272,65 €
Studienbeginn
Wintersemester, Sommersemester
Teilzeit möglich
nein
zuständige Einrichtungen
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Bewerbung & Fristen

Inhalt des Studiums

Das Fach Wirtschaft/Recht an Thüringer Gymnasien der Sekundarstufe I und II zielt darauf ab, Schülerinnen und Schüler mit den Grundlagen unseres Rechts- und Wirtschaftssystems vertraut zu machen, das von besonderen gesellschaftlichen Werten (insbes. Grundrechte, Marktwirtschaft, Privatautonomie, Freiheitsschutz) getragen ist. Die Lernenden sollen zudem befähigt werden, selbstständig und reflektiert die Hintergründe zu sozio-ökonomischen Konzepten zu ergründen, diese einzuordnen und eine eigene Position dazu zu entwickeln. Nur auf dieser Basis erlangen junge Menschen in Zeiten multipler Herausforderungen (insbes. Klima- und Umweltschutz, Migration, Digitalisierung, Demografischer Wandel) und damit verbundener gesellschaftlicher Transformationen die Handlungsfähigkeit, zukunftsgerichtete und verantwortungsvolle persönliche sowie gesellschaftsrelevante Entscheidungen für die eigene Lebensplanung und -gestaltung zu treffen.
 
Die Inhalte des Erweiterungsfaches Wirtschaftswissenschaften umfassen die Teilgebiete Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre sowie Wirtschaftspolitik. Im Bereich der Rechtswissenschaften werden Inhalte des Bürgerlichen Rechts, des Handelsrechts, des Strafrechts sowie des Öffentlichen Rechts behandelt. Innerhalb des Erweiterungsstudienfachs Wirtschaft/Recht entfallen ca. 55% auf wirtschaftswissenschaftliche Inhalte, ca. 30% auf rechtswissenschaftliche Inhalte und ca. 15% auf fachdidaktische Inhalte.

Das Fach Wirtschaft/Recht (W/R) bieten die Wirtschafts- und Rechtswissenschaftliche Fakultät gemeinsam an. 

Aufbau

Durch die Erweiterungsprüfung kann die Lehrbefähigung für ein weiteres Fach (Erweiterungsfach) erworben werden. Voraussetzung für die Zulassung zum Erweiterungsstudium ist das Bestehen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt. Das Studium des zusätzlichen Erweiterungsfaches kann jedoch bereits während des Lehramtsstudiums aufgenommen werden, wenn mindestens 170 Leistungspunkte aus dem grundständigen Lehramtsstudium an der Universität Jena nachgewiesen werden können und das Praxissemester absolviert wurde. In diesem Fall ist für das entsprechende Fach ein Doppelstudium zu beantragen.

Das Eingangspraktikum und das Praxissemester entfallen für das zusätzliche Fach. Des Weiteren muss keine wissenschaftliche Hausarbeit (Abschlussarbeit) geschrieben werden.

Besonderheiten

Der Freistaat Thüringen war lange Zeit eines der wenigen Bundesländer, das mit dem Fach Wirtschaft/Recht bereits in der Sekundarstufe I wirtschafts- und rechtswissenschaftliche Inhalte verbindlich in die Stundentafeln implementiert hatte. Viele Bundesländer (z.B. Einführung des Faches Arbeit und Wirtschaft in Baden-Württemberg) sind diesem Beispiel im letzten Jahrzehnt gefolgt. Die jeweiligen zuständigen Ministerien der einzelnen Bundesländer erkennen daher in der Regel ein entsprechendes Unterrichtsfach für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter adäquat an.

Aussichten

Der Bedarf an qualifizierten Lehrkräften ist so wie im gesamten Bundesgebiet auch in Thüringen sehr hoch, jedoch ist regional und je nach Schulart und -fach mit einem unterschiedlichen Bedarf zu rechnen. Die in Thüringen abgelegte Lehramtsprüfung wird in allen anderen Bundesländern auf Antrag beim jeweils zuständigen Ministerium anerkannt. Sowohl für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) als auch für die Einstellung in den Schuldienst (nach Abschluss der Zweiten Staatsprüfung) können Sie sich bei den Ministerien der anderen Bundesländer bewerben. Nähere Informationen erhalten Sie beim jeweiligen Ministerium.

Persönliche Voraussetzungen

  • Interesse für aktuelle betriebs- und volkswirtschaftliche Fragen
  • gute Deutschkenntnisse (Unterrichtssprache Deutsch)
  • gutes Selbst- und Zeitmanagement

Zugangsvoraussetzungen

  • Einschreibung in das Erweiterungsstudium

    Zur Einschreibung in das Erweiterungsstudium (postgradual) an der Uni Jena kann zugelassen werden,

    • wer die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien bestanden hat;
    • wer die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen bestanden hat;
    • wer über einen Hochschulabschluss als Diplomlehrer verfügt und im Thüringer Schuldienst am Gymnasium tätig ist;
    • wer als Lehramtsstudierender [der Uni Jena] bereits das Praxissemester absolviert hat und mindestens 170 LP aus dem grundständigen Lehramtsstudiengang nachweisen kann („Jenaer Modell“) bzw. die Zwischenprüfung erfolgreich bestanden hat;
    • wer eine Prüfung bestanden hat, die vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport als gleichwertig anerkannt wurde (nähere Informationen dazu erhalten Sie beim zuständigen Ministerium).

    Interessenten mit einer Ersten Staatsprüfung oder einem lehramtsbezogenen Bachelor- und Master-Hochschulabschluss aus anderen Bundesländern benötigen eine Gleichwertigkeitsanerkennung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.

  • Anmeldung Erweiterungsprüfung

    Um sich für die Erweiterungsprüfung beim Landesprüfungsamt für Lehrämter [Außenstelle Jena] anmelden zu können, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

    • erfolgreich abgelegte Erste Staatsprüfung oder Tätigkeit als Lehrer an einem Thüringer Gymnasium,
    • Nachweis der erbrachten 60 Leistungspunkte in den vorgesehenen Modulen,
    • Nachweis des erfolgreichen Selbststudiums, der nach einem Fachgespräch mit einem bestellten Prüfer ausgestellt wird.

    Die Erweiterungsprüfung selbst besteht aus drei Vorbereitungsmodulen (15 LP) und den dazugehörigen drei Prüfungen: einer schriftlichen und einer mündlichen in den Fachwissenschaften und einer mündlichen im Bereich der Fachdidaktik.

Bewerbungsunterlagen

  • Lebenslauf

    Den Lebenslauf sollten Sie in tabellarischer Form verfassen. Er sollte die Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs enthalten.

  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung

    Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.

  • Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses

    Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum weiterbildenden Studium bewerben möchten. Bitte reichen Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht als beglaubigte Kopie ein.

Studienfachberatung - Lehrstuhl Wirtschaftspädagogik
Studienfachberatung - Christiane Fischer; zuständig für Recht
Studienfachberatung und Praktikantenamt - Dr. Katja Zeidler
Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Raum 2.41
Carl-Zeiß-Straße 3
07743 Jena Google Maps – LageplanExterner Link

Landesprüfungsamt für Lehrämter
Weiterbildung

Öffnungszeiten:
INFO-TRESEN im SSZ:
Montag, Mittwoch, Freitag
10 - 12 Uhr
Dienstag, Donnerstag
13 - 15 Uhr

TELEFON-HOTLINE:
Montag - Freitag
09 - 11 Uhr


Kontaktlose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter www.uni-jena.de/service-wtb oder auch postalisch.

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Dezernat 1 - Studierende
Bereich Weiterbildung
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