Bildungsfreistellung

Nähere Informationen zur Bildungsfreistellung

In Thüringen ist das Bildungsfreistellungsgesetz zum 01.01.2016 in Kraft getreten. Beschäftigte, die regelmäßig an 5 Tagen die Woche arbeiten, haben damit einen Anspruch auf 5 Tage Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr, für Auszubildende beträgt der Anspruch 3 Arbeitstage. Das Arbeitsentgelt wird an diesen Tagen weitergezahlt, die Kosten für die Bildungsveranstaltung trägt der Beschäftigte.

Zur Umsetzung hat das Thüringer Ministerium ausführliche HinweiseExterner Link veröffentlicht.

Beschäftigte, die seit mind. 6 Monaten an der Friedrich-Schiller-Universität Jena beschäftigt sind, können Bildungsfreistellung mit folgenden Unterlagen beantragen:

  • Antrag auf Bildungsfreistellungpdf, 117 kb inkl. Stellungnahme des Fachvorgesetzten (Vorgesetzte hat die Möglichkeit, Gründe für eine Ablehnung zu formulieren)
  • eine Bescheinigung über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung (der Träger der Bildungsveranstaltung hat dem/der Beschäftigten das Vorliegen der Anerkennung kostenlos zu bescheinigen)
  • Beschreibung/weiterführende Informationen zu der Bildungsveranstaltung

Der Antrag auf Bildungsfreistellung muss nach §6(1) ThürBfG)  mindestens 8 Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung vorliegen, ansonsten gilt die Frist als versäumt. 

Für Rückfragen zu dem BildungsfreistellungsgesetzExterner Link sowie der Umsetzung an der Friedrich-Schiller-Universität Jena stehen wir gern zur Verfügung.

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