Für die Aufnahme des Studienganges ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung wie die Allgemeine Hochschulreife (=Abitur) notwendig.
Weitere Informationen zu Hochschulzugangsberechtigungen finden Sie hier.
Für die Aufnahme des Studienganges ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung wie die Allgemeine Hochschulreife (=Abitur) notwendig.
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Russisch oder eine andere slawische Sprache (je nach Schwerpunkt) und eine nicht-slawische Fremdsprache; Nachweis bis spätestens zur Anmeldung der Bachelor-Arbeit