Zur Einschreibung in das Ergänzungsstudium (postgradual) an der Uni Jena kann zugelassen werden,
- wer die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Regelschulen bestanden hat;
- wer die Erste Staatsprüfung für das Lehramt für Förderpädagogik bestanden hat;
- wer über einen Hochschulabschluss als Diplomlehrer verfügt und im Thüringer Schuldienst an der Regelschule tätig ist;
- wer als Lehramtsstudierender [der Uni Jena] bereits das Praxissemester absolviert hat und mindestens 170 LP aus dem grundständigen Lehramtsstudiengang nachweisen kann („Jenaer Modell“) bzw. die Zwischenprüfung erfolgreich bestanden hat;
- wer eine Prüfung bestanden hat, die vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport als gleichwertig anerkannt wurde (nähere Informationen dazu erhalten Sie beim zuständigen Ministerium).
Interessenten mit einer Ersten Staatsprüfung oder einem lehramtsbezogenen Bachelor- und Master-Hochschulabschluss aus anderen Bundesländern benötigen eine Gleichwertigkeitsanerkennung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Eine Kombination der Fächer Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre und Philosophie/Ethik ist nicht gestattet.