
Musik
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Hochschulzugangsberechtigung
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Für die Aufnahme des Studienganges ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung wie die Allgemeine Hochschulreife (=Abitur) notwendig.
Weitere Informationen zu Hochschulzugangsberechtigungen finden Sie hier.
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Eignungsprüfung
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Durch Eignungsprüfungen soll der Nachweis einer besonderen künstlerischen Eignung für den gewählten Studiengang im Hinblick auf das beabsichtigte Studienziel erbracht werden. Hierzu gehören insbesondere eine entwickelte musikalische Begabung, Interpretationsfähigkeit und Gestaltungswille sowie ein ausgebildetes instrumental-, vokal- oder bewegungstechnisches Vermögen auf der Grundlage ausgeprägter, auf das Fach bezogener technischer Fertigkeiten und Kenntnisse über musikalische Funktionen und Zusammenhänge. Außerdem ist der Nachweis der musikalischen Hörfähigkeit und musiktheoretischer Kenntnisse zu erbringen.
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Eingangspraktikum
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Zum Lehramtsstudium gehört in Jena ein Eingangspraktikum, dessen Dauer 240 Stunden beträgt. Um Ihren Berufswunsch noch einmal zu überprüfen und ganz bewusst zu fällen, sollen Sie Ihre pädagogischen Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen reflektieren. Sinnvoll ist es, das Eingangspraktikum vor dem Studium zu absolvieren, es kann aber auch bis zur Anmeldung zum Praxissemester (vor Beginn des dritten Semesters) nachgeholt werden. Sie können auch bereits geleistete Arbeit mit Kindern und Jugendlichen anerkennen lassen.
Beratungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 bis 12:20 Uhr, am Dienstag von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie am Mittwoch und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Ihre Fragen können Sie auch in unseren offenen Runden – der Online-Gruppen-Beratungen – stellen.
Montag 10 - 12 Uhr
Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 10 - 12 Uhr
Donnerstag 13 - 15 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr
Kontaktlose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter
www.uni-jena.de/service-ssz
oder auch postalisch.
Telefonsprechstunde:
Montag bis Freitag
jeweils 09 - 11 Uhr.
Studierenden-Service-Zentrum
07737 Jena