Individuelle Fortbildungen
Für Ihre individuellen Fortbildungsbedarfe stehen Ihnen selbstverständlich - insbesondere für spezifische fachliche Fortbildungswünsche - auch Angebote offen, die über unser InHouse-Fortbildungsprogramm hinausgehen.
Sprechen Sie uns gerne an!
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Beantragung von Fortbildungen
Damit Sie an einer Fortbildung teilnehmen können, ist es notwendig einen FortbildungsantragDieser Link erfordert eine Anmeldung einzureichen.
Den Fortbildungsantrag reichen bitte ein:
- Mitarbeiter/innen, die der zentralen Universitätsverwaltung angehören
- Mitarbeiter/innen, die nicht der ZUV angehören, jedoch eine vom Sachgebiet Fortbildung organisierte Veranstaltung (u.a. auch Englisch-Kurse) besuchen
- Mitarbeiter/innen, die an einer gesetzlich verpflichtenden Maßnahme teilnehmen
- Mitarbeiter/innen, die an einer vom Internationalen Büro organisierten und genehmigten Weiterbildungsmaßnahme über ERASMUS teilnehmen
Wir bitten um entsprechende Beantragung durch Sie persönlich, auch dann, wenn der Besuch einer Fortbildung auf Veranlassung durch die/den Vorgesetzte/n erfolgen soll.
Den von Ihnen ausgefüllten Fortbildungsantrag legen Sie bitte ihrer/ ihrem Vorgesetzten zur Genehmigung vor und senden ihn dann an:
Personaldezernat
Abteilung Personalentwicklung/ Fortbildung
07743 JenaNach erfolgter Prüfung werden Sie als Antragsteller/in über das Ergebnis zunächst per E-Mail informiert.
Bei positivem Bescheid meldet das Sachgebiet Fortbildung Sie als Teilnehmer/in zur Fortbildungsveranstaltung an. Nach Eingang der Teilnahmebestätigung durch den Veranstalter erteilt das Sachgebiet Fortbildung eine schriftliche Genehmigung zur Fortbildungsreise. -
Dienst- oder Fortbildungsreise
Um den richtigen Weg zur Beantragung der von Ihnen gewünschten Veranstaltung zu finden, ist es notwendig im ersten Schritt zu klären, ob es sich tatsächlich um eine Fortbildung oder um eine Dienstreise handelt.
- Dienstreise
- Kernaspekte:
- Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte für die eigene Dienststelle
- Dazu gehören: konkrete Aufgabe des Dienstreisenden für seine Dienststelle, er "handelt im Namen bzw. für seine Dienststelle", Ergebnisse der Dienstreise vorwiegend nur nutzbar für konkrete Dienstaufgabe
- Praxisbeispiele:
- Dienstbesprechungen
- hauptamtliche Tätigkeit im Rahmen einer Vortrags-, Prüfungs- und Aufsichtstätigkeit bei dienstlichen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
- offizielle Vertretung bei repräsentativen Veranstaltungen (Einweihungsfeiern, Eröffnungen, Dienstjubiläen etc.)
- Besuch von Ausstellungen, Messen, Tagungen, Konferenzen (z.B. wiss. Konferenz, Veranstaltungen des Kanzler-Arbeitskreises, Nutzertagung HIS)
- unmittelbarer Teil / Beitrag innerhalb der konkreten Arbeitsaufgabe (z.B. Einweisung in neues Gerät )
- Kernaspekte:
- Fortbildungsreise
- Kernaspekte:
- alle Maßnahmen, die auf Erhaltung und Erweiterung leistungsbezogener Kenntnisse und Fähigkeiten gerichtet sind
- Dazu gehören: zur Erlangung, Erhaltung und Erweiterung der für die Aufgabe erforderlichen sowie der unspezifischen allgemeinen und eventuell darüber hinausgehenden Kenntnisse
- Praxisbeispiele:
- Aktualisierung und Erweiterung des fachbezogenen und fachübergreifenden Wissenstandes (z.B. Neuerungen TV-L, Einarbeitung und Schulung in neuer/erweiterter Software)
- Erhöhung der persönlichen und sozialen Kompetenz und der Methodenkompetenz (z.B. Maßnahmen zur Stärkung der Führungskompetenz, Konfliktklärung, Coaching, Zeitmanagement)
- Vorbereitung auf neue Aufgaben und Verwendungen (z.B. Weiterbildungsstudium, Meisterausbildung)
- Erhöhung der Motivation (z.B. Teamentwicklung)
- Kernaspekte:
- Dienstreise
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Buchungshinweis Unterkunft & Fahrkarte
Die Reisekostenstelle der Friedrich-Schiller-Universität hilft Ihnen bei der Planung, Beantragung, Genehmigung und Abrechnung dienstlich veranlasster Reisen. Nähere Informationen finden Sie hier.
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Beantragung von Reisen/Abrechnung von Reisekosten
- Die Unterkunft ist nach der Erteilung der schriftlichen Genehmigung zur Fortbildungsreise selbst zu buchen und zu verauslagen
- nach dem Erhalt der Reisegenehmigung muss die Reise zeitnah im SAP über die Kachel Dienstreisen eingetragen werde. Bitte geben Sie im Reisezweck o.ä. Fortbildungsreise ein.Das PSP- Element für genehmigte Reisen aus dem allgemeinen Budget ist F-10-01072-01-2615020
- Übernachtungskosten, welche die in der Tabelle aufgelisteten Höchstbeträge überschreiten, sind nur erstattungsfähig, wenn von der Reisekostenstelle vor Dienstbeginn triftige Gründe anerkannt werden - Entweder im Rahmen der Reisebeantragung im Reiseportal, oder per Ticket: servicedeskExterner Link
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gesetzlich verpflichtete Fortbildungen
Der Gesetzgeber schreibt bestimmte Fortbildungen gesetzlich vor: Hierzu zählen z.B. regelmäßige Fortbildungen im Themenfeld Tierschutz, Pflanzenschutz, Arbeitssicherheit, u.v.m. aber auch bestimmte Sachkundeprüfungen (z.B. Schweißer, ).
Gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungen werden von der Abteilung Personalentwicklung finanziert. Hierfür reichen Sie bitte einen FortbildungsantragDieser Link erfordert eine Anmeldung zusammen mit einer kurzen Stellungnahme des jeweils zuständigen Sicherheitsbeauftragten ein.
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Staff Training Week/Staff Mobility
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter deutscher Hochschulen aus Wissenschaft und Verwaltung sollen die Internationalisierung von Hochschulen aus Mitteln des ERASMUS Programms unterstützen. Gefördert werden Aufenthalte an europäischen Partnerhochschulen.
Wer kann gefördert werden?
Hochschulpersonal aus allen Bereichen, die in einem Beschäftigungsverhältnis zur FSU stehen, z. B.
- allgemeine & technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fachbereiche
- Fakultäten
- Finanzen
- International Office
- Öffentlichkeitsarbeit
- Studierendenberatung
- Marketing
- Technologie & Transfer
- Weiterbildung
Was wird gefördert?
Aufenthalte im europäischen Ausland mit einer Länge von mindestens einer Woche (= fünf Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen für:
- individuelle Trainingsaufenthalte (Erfahrungsaustausch, Hospitation, Weiterbildungsmaßnahmen)
- Teilnahme an Staff Training Weeks: staffmobility.eu/staff-week-searchExterner Link
- Workshops, Sprachkurse
- Finanziert werden aus Mitteln des ERASMUS-Programms
- Fahrtkosten sowie Aufenthalts-/Übernachtungskosten gem. Thüringer Reisekostengesetz
Mit einem Mobilitätszuschuss aus Erasmus+ Geldern ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Wir empfehlen daher eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, die auch dienstliche Auslansaufenthalte absichert.
Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie hier
Kontakt
Internationales Büro
Universitätshauptgebäude
Fürstengraben 1
07743 JenaE-Mail: international@uni-jena.de
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Erste Hilfe
Ersthelferausbildung
Ersthelferinnen und Ersthelfer leisten im Notfall lebensrettende Hilfe, bis der Rettungsdienst eintrifft. Besonders geeignet sind Beschäftigte mit viel Publikumsverkehr oder Verantwortungsbewusstsein für Sicherheit im Arbeitsumfeld.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine geeignete Organisation der Ersten Hilfe sicherzustellen. Dazu gehört auch, ausreichend ausgebildete Ersthelferinnen und Ersthelfer in allen Bereichen zu benennen und entsprechende Sachmittel bereitzustellen.
Wenn Sie Interesse haben, wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle Arbeitssicherheit.
Dort erfahren Sie,· ob in Ihrem Bereich noch weitere Ersthelferinnen oder Ersthelfer benötigt werden,
· und ob Ihnen die Ausbildung über die Unfallkasse angeboten werden kann.
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Perspektivwechsel
Arbeitsplatztausch auf Zeit – Perspektivwechsel
Es besteht die Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum den Arbeitsplatz mit einer Kollegin oder einem Kollegen an unserer Hochschule oder an einer anderen deutschen Universität zu tauschen.
Egal, ob Sie in Lehre und Forschung, in der Technik oder in der Zentralen Universitätsverwaltung der Friedrich-Schiller-Universität Jena tätig sind – ein solcher Perspektivwechsel kann in allen Bereichen bereichernd sein. Er bietet die Gelegenheit, neue Arbeitsweisen kennenzulernen, eigene Erfahrungen einzubringen und wertvolle Anregungen für die Weiterentwicklung des eigenen Aufgabenbereichs zu gewinnen.
Die Organisation erfolgt in Absprache mit Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten. Sie nehmen selbst Kontakt zu einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter einer anderen Universität mit vergleichbarem Tätigkeitsfeld auf und vereinbaren gemeinsam die Inhalte sowie die Rahmenbedingungen des Aufenthalts.
Die Finanzierung des Aufenthalts erfolgt über Haushaltsmittel Ihrer Einrichtung. Wir stellen eine Genehmigung aus, um Ihre Abwesenheit während des Tauschzeitraums offiziell abzusichern.