Deutsch als Fremdsprache - Deutsch als Zweitsprache (Internationaler Master Auslandsgermanistik)

Studieninformationen
Eckdaten
Studienabschluss
Master of Arts
Regelstudienzeit
4 Semester
Credits/ECTS
120
Lehrsprache
Deutsch
Gebühr/Entgelt
keine
Semesterbeitrag
272,80 €
Studienbeginn
Wintersemester, Sommersemester
Teilzeit möglich
ja
zuständige Einrichtungen
Philosophische Fakultät
Institut für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache und Interkulturelle Studien
Bewerbung & Fristen

Inhalt und Aufbau

Ziel des internationalen Masters "Auslandsgermanistik - Deutsch als Fremdsprache - Deutsch als Zweitsprache" ist es, Sie zum interdisziplinären wissenschaftlichen Arbeiten zu befähigen und für die Vermittlung der deutschen Sprache und Kultur im In- und Ausland zu qualifizieren.

Besonderheiten in Jena

Das Institut für Auslandsgermanistik/Deutsch als Fremd- und Zweitsprache ist eines der führenden Institute seiner Art in Deutschland mit zahlreichen und vielfältigen internationalen Kooperationen. Dem Studiengang wurde 2006 vom DAAD sowie dem Stifterverband für die deutsche Wissenschaft das Gütesiegel TOP 10 International Master's Degree Courses Made in Germany verliehen.
Über das Sokrates- und Erasmus-Programm haben Sie die Möglichkeit, ein oder mehrere Semester an einer Partneruniversität zu verbringen.
Der Masterstudiengang zeichnet sich sowohl durch die Breite seines Angebotes als auch durch die hohen Standards in forschungs- und anwendungsorientierten Schwerpunktbereichen aus. Hierzu gehören insbesondere die Befassung mit Fragen des Zweitspracherwerbs in der "Arbeitsstelle Deutsch als Zweitsprache" und mit Fragen der Lehrmaterialentwicklung in der "Arbeitsstelle Lehrwerkforschung und Materialentwicklung (ALM)".
Das Institut bietet Ihnen eine produktive Kombination aus wissenschaftlichen und praxisbezogenen Inhalten, eine anregende Studienatmosphäre mit Kommilitoninnen und Kommilitonen aus unterschiedlichen Ländern und Kulturen, kurze Wege und eine ausgezeichnete technische Ausstattung.

Aussichten

Der Studiengang vermittelt die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten in einem interdisziplinären Berufs- und Wissenschaftsfeld.
Der Internationale Master Auslandsgermanistik qualifiziert Sie für gehobene und leitende Tätigkeiten im Bereich der deutschen Kultur und Sprachvermittlung im In- und Ausland, für eine Lektorentätigkeit an einer Hochschule des europäischen oder außereuropäischen Auslands oder eigene Referententätigkeit in einschlägigen Institutionen sowie für Tätigkeiten an Goethe-Instituten im In- und Ausland und für die Lehrtätigkeit bei öffentlichen und privaten Bildungsträgern. Sie sind darüber hinaus zu fachbezogenen wissenschaftlichen Tätigkeiten in Lehre und Forschung, z. B. an Universitäten und in öffentlichen und privaten Forschungseinrichtungen sowie Tätigkeiten im Rahmen öffentlicher und privater Wissenschaftsförderung qualifiziert. Der internationale Master qualifiziert ebenso für Tätigkeiten im Verlagswesen und im Bereich Rundfunk- und Fernsehmedien.

Zugangsvoraussetzungen

  • Bachelorabschluss oder Äquivalent

    Bei einem Abschluss in einem germanistischen Fach muss mindestens die Gesamtnote "GUT" und besser (upper second) nachgewiesen werden; bei einem Abschluss in einem nichtgermanistischen Studiengang muss nachgewiesen werden, dass die Einzelleistungen in den Modulen des germanistischen Studiensegments mindestens mit der Durchschnittsnote "GUT" und besser (upper second) nachgewiesen werden.

     

  • Sprachanforderungen

    Für diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:

    • Es müssen wenigstens zwei moderne Fremdsprachen nachgewiesen werden.
    • Internationale Bewerber und Bewerberinnen: Deutschkenntnisse auf dem Mindestniveau DSH-2 (oder Äquivalent).

    Alle Master-Studierenden müssen zu Beginn des Studiums über ein Sprachniveau verfügen, das ihre Studierfähigkeit gewährleistet. Nur vertiefte Deutschkenntnisse ermöglichen, an der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den Gegenständen des Faches Deutsch als Fremd- und Zweitsprache mündlich wie schriftlich aktiv teilzunehmen und das Studienziel in der Regelstudienzeit von vier Semestern zu erreichen.

    Wichtig: In den Seminaren wird von Ihnen eine kontinuierliche mündliche Mitarbeit sowie die Bereitschaft zur Präsentation und aktiven Diskussion erwartet. Außerdem müssen Sie selbstständig wissenschaftliche Hausarbeiten und Ihre Masterarbeit auf Deutsch verfassen.

Bewerbungsunterlagen

  • Lebenslauf

    Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.

  • Motivationsschreiben

    Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung ein Motivationsschreiben im Umfang von 1-2 DIN A4-Seiten (max. 3.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) bei. In Ihrem Motivationsschreiben beantworten Sie bitte folgende Fragen:

    1. Was sind Ihre persönlichen und fachlichen Gründe für die Bewerbung im Studiengang "Internationaler Master Auslandsgermanistik - Deutsch als Fremdsprache - Deutsch als Zweitsprache" an der FSU Jena?
    2. Welche konkreten Bezüge sehen Sie zwischen Ihren thematischen Interessen und geplanten Schwerpunktsetzungen und den Studieninhalten und Zielsetzungen unseres Studienprogramms? Welche Anknüpfungspunkte aus ihrem vorangehenden Studium bzw. ihren Vorerfahrungen sehen Sie zu unserem Studienprogramm bzw. zu einzelnen Forschungsschwerpunkten am Institut?
    3. Mit welchen für unser Fach relevanten Themen und Inhalten haben Sie sich bereits beschäftigt? Haben Sie bereits fachlich relevante Kurse besucht oder Arbeiten geschrieben?
    4. Über welche praxisrelevanten Erfahrungen (z.B. Unterrichtserfahrung, Praktika) verfügen Sie bereits? Welche beruflichen oder wissenschaftlichen Perspektiven sehen Sie für sich mit einem Masterabschluss DaF/DaZ der FSU Jena, und wie möchten Sie sich im Verlauf des Studiums darauf vorbereiten?

    Auf der Grundlage Ihres Motivationsschreiben kann im Zweifelsfall auch ein Video-Interview geführt werden.

  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung

    Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.

  • Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses

    Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben möchten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen können, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.

  • Detaillierte Notenübersicht

    Für die Prüfung Ihrer fachlichen Eignung wird die detaillierte Notenübersicht Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums benötigt, auf dessen Grundlage Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben. Die Notenübersicht sollte eine von der Hochschule autorisierten Durchschnittsnote enthalten. Ist dies nicht der Fall, lassen Sie sich bitte einen zusätzlichen Nachweis über die vorläufigen Durchschnittsnote von Ihrer Hochschule ausstellen.

  • Nachweis über relevante ausgeübte Berufstätigkeit

    Auf Antrag können auch besonders qualifizierte Bewerber zugelassen werden, die weniger als 60 ECTS in einem germanistischen Fach absolviert haben. Dieser Antrag ist durch entsprechende Nachweise (z.B. über fachnahe berufliche Tätigkeiten oder wissenschaftliche Leistungen) zu belegen.

  • Nachweis Sprachkenntnisse

    Folgende Sprachnachweise müssen Sie erbringen:

    • Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen (kein bestimmtes Sprachniveau erforderlich)
    • Internationale Bewerber und Bewerberinnen: Nachweis von Deutschkenntnissen (siehe folgender Abschnitt "Zusätzliche Bewerbungsunterlagen für internationale Studierende")
  • Zusammenfassung der Abschlussarbeit

    Bitte fassen Sie zusätzlich zum Motivationsschreiben Ihre Bachelorarbeit oder eine andere Abschlussarbeit in 300-500 Wörtern in einem separaten Dokument zusammen.

Zusätzliche Bewerbungsunterlagen für internationale Studierende

  • Nachweis von Deutschkenntnissen

    Für alle deutschsprachigen Studiengänge muss ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. Für den Nachweis der Deutschkenntnisse werden von der Friedrich-Schiller-Universität Jena folgende Zeugnisse anerkannt:

    • "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", mindestens Niveaustufe 2 (DSH-2),
    • das Goethe-Zertifikat C2 (GDS),
    • das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II),
    • der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen,
    • das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mindestens mit dem Prädikat "befriedigend"),
    • die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg.


    Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung die DSH-Prüfung, den TestDaF bzw. eine äquivalente Prüfung noch nicht abgelegt oder die Ergebnisse noch nicht erhalten haben, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Dokumente bei:

    • Nachweis über Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) sowie
    • eine Anmeldebestätigung für einen weiterführenden Sprachkurs oder eine Terminbestätigung über die geforderte Sprachprüfung


    Sie haben die Option, an der Friedrich-Schiller-Universität Jena kostenpflichtig einen DSH-Sprachvorbereitungskurs zu besuchen sowie die DSH-Prüfung abzulegen. Sollten Sie sich hierfür interessieren, wenden Sie sich bitte an das Internationale Büro unserer Universität!

    Vom Nachweis der deutschen Sprache befreit sind:

    • Bewerber und Bewerberinnen, die ein Bachelorstudium in der Unterrichtssprache Deutsch in den folgenden Länder abgeschlossen haben: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein (Dies gilt nur für Abschlüsse, die an Universitäten oder Fachhochschulen innerhalb der betreffenden Länder erworben wurden (keine Offshore Universitäten oder Zweigstellen in anderen Ländern, kein Fernstudium, kein Joint- oder Doppeldiplom mit Hochschulen anderer Länder));
    • Bewerber und Bewerberinnen, die ein deutsches Abiturzeugnis, die österreichische Matura oder ein schweizerisches gymnasiales Maturitätszeugnis besitzen.


    Für Masterstudiengänge mit der Unterrichtssprache Englisch werden keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt.

  • Übersetzung ausländischer Bewerbungsdokumente

    Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Diese Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden.

  • Nachweis des Notensystems

    Bei ausländischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein. Der Nachweis muss Informationen zur Höchstnote und zur Mindestnote enthalten.

  • APS-Zertifikat

    Bei Hochschulabschlüssen aus der Mongolei, Vietnam oder aus der VR China. Bei einer Bewerbung mit einem Hochschulabschluss der VR China muss das Original-Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS) der Deutschen Botschaft Peking, das bestätigt, dass die Überprüfung der Studienleistungen mit einem Interview erfolgreich abgeschlossen wurde, hochgeladen werden. Das APS-Zertifikat muss eine Durchschnittsnote aus mindestens 6 Semester eines 4-jährigen Studienganges bzw. 8 Semester eines 5-jährigen Studienganges einschließen. Im Falle einer APS-Nachzertifizierung muss die Abschlussnote darauf vermerkt sein.

  • Hochschulaufnahmeprüfung

    Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden Ländern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen:

    • Iran (Hochschulaufnahmeprüfung oder Nachweis eines voruniversitären Jahres),
    • Republik Korea/Südkorea (Scholastic Ability Test)
    • China (GaoKao)
Studienfachberatung - Dr. Christina Kuhn

Öffnungszeiten:
nach Vereinbarung

Fachschaft Auslandsgermanistik und Interkulturelle Wirtschaftskommunikation
Akademisches Studien- und Prüfungsamt

Öffnungszeiten:
Bitte kontaktieren Sie uns über den Service-Desk oder telefonisch.

Telefonsprechzeiten:
Montag und Freitag 9:00 bis 11:00 Uhr
Mittwoch 13:00 bis 15:00 Uhr

Das ASPA ist überwiegend zuständig für Studierende an der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften, der Philosophischen Fakultät und der Theologischen Fakultät.

Master-Service-Zentrum

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Wir bieten Beratungen und die Bearbeitung Ihrer Anliegen persönlich sowie über das Ticketsystem (Service-Desk), Zoom, Livechat, Post und Telefon an.

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Ihre Fragen können Sie auch in unseren offenen Runden – der Online-Gruppen-Beratungen – stellen.

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