Geschichte und Politik des 20. Jahrhunderts
- Studienordnung
- Prüfungsordnung
- Modulkatalog
- Musterstudienplan
- Bewerbung über OLAS
- Anleitung zur Onlinebewerbung pdf, 2 mb
- Bewerbungstermine pdf, 124 kb
- Timeline international pdf, 133 kb
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Bachelorabschluss oder Äquivalent
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Für dieses Masterstudium benötigen Sie einen Bachelorabschluss oder gleichwertigen Hochschulabschluss (Bachelor, Magister, Lehramt oder Diplom) in Geschichte, Politikwissenschaft oder einem benachbarten geistes- bzw. sozialwissenschaftlichen Fach mit mindestens der Note "gut".
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Sprachanforderungen
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Für diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:
- Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
- internationale Bewerber und Bewerberinnen: Deutschkenntnisse auf dem Mindestniveau DSH-2 (oder Äquivalent)
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Antrag auf Zulassung
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Wenn Sie die Online-Bewerbung für Masterstudiengänge mit dem Portal OLAS durchführen, wird am Ende der Bewerbung ein "Antrag auf Zulassung zum Masterstudium an der Friedrich-Schiller-Universität Jena" als pdf generiert. Diesen Antrag müssen Sie ausdrucken und unterschrieben innerhalb der Bewerbungsfrist des jeweiligen Masterstudiengangs als E-Mail an die Adresse des Master-Service-Zentrums senden: master@uni-jena.de.
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Lebenslauf
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Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.
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Motivationsschreiben
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Das Motivationsschreiben (maximal 6000 Zeichen) soll die Darstellung Ihrer Motivation zur Aufnahme dieses spezifischen Masterstudiengangs zum Inhalt haben und Ihre studiengangsbezogenen Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Ausdruck bringen.
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Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
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Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.
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Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses
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Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben möchten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen können, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.
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Detaillierte Notenübersicht
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Die detaillierte Notenübersicht mit Angabe Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudium, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben. Die Notenübersicht muss eine von autorisierten Durchschnittsnote enthalten.
Sie benötigen mindestens 140 LP. -
Nachweis über relevante ausgeübte Berufstätigkeit
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Sofern Sie bereits studienfachrelevante Berufserfahrungen haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.
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Nachweis über fachlich relevante Praxiserfahrungen
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Sofern Sie bereits studienfachrelevante Praxiserfahrung (z.B. durch studienbegleitende Praktika) haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis hierüber zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.
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Nachweis Sprachkenntnisse
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Folgende Sprachnachweise müssen Sie erbringen:
- Nachweis von Englischkenntnissen auf Niveaustufe B2 gemäß Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen.
(Der im BA-Kernfach-Studium Politikwissenschaft an der FSU Jena erbrachte Englischnachweis wird als Beleg anerkannt. Ein Nachweis über das Abiturzeugnis ist möglich. Die Nachweispflicht entfällt für Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung oder ihren letzten Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben oder einen einjährigen Aufenthalt im englischsprachigen Ausland absolviert haben.)
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Nachweis von Deutschkenntnissen
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Für alle deutschsprachigen Studiengänge muss ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. Für den Nachweis der Deutschkenntnisse werden von der Friedrich-Schiller-Universität Jena folgende Zeugnisse anerkannt:
- "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", mindestens Niveaustufe 2 (DSH-2),
- das Goethe-Zertifikat C2 (GDS),
- das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II),
- der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen,
- das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mindestens mit dem Prädikat "befriedigend"),
- die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung die DSH-Prüfung, den TestDaF bzw. eine äquivalente Prüfung noch nicht abgelegt oder die Ergebnisse noch nicht erhalten haben, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Dokumente bei:- Nachweis über Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) sowie
- eine Anmeldebestätigung für einen weiterführenden Sprachkurs oder eine Terminbestätigung über die geforderte Sprachprüfung
Sie haben die Option, an der Friedrich-Schiller-Universität Jena kostenpflichtig einen DSH-Sprachvorbereitungskurs zu besuchen sowie die DSH-Prüfung abzulegen. Sollten Sie sich hierfür interessieren, wenden Sie sich bitte an das Internationale Büro unserer Universität!
Vom Nachweis der deutschen Sprache befreit sind:- Bewerber und Bewerberinnen, die ein Bachelorstudium in der Unterrichtssprache Deutsch in den folgenden Länder abgeschlossen haben: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein (Dies gilt nur für Abschlüsse, die an Universitäten oder Fachhochschulen innerhalb der betreffenden Länder erworben wurden (keine Offshore Universitäten oder Zweigstellen in anderen Ländern, kein Fernstudium, kein Joint- oder Doppeldiplom mit Hochschulen anderer Länder));
- Bewerber und Bewerberinnen, die ein deutsches Abiturzeugnis, die österreichische Matura oder ein schweizerisches gymnasiales Maturitätszeugnis besitzen.
Für Masterstudiengänge mit der Unterrichtssprache Englisch werden keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt. -
Übersetzung ausländischer Bewerbungsdokumente
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Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Diese Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden.
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Nachweis des Notensystems
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Bei ausländischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein. Der Nachweis muss Informationen zur Höchstnote und zur Mindestnote enthalten.
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APS-Zertifikat
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Bewerber und Bewerberinnen mit Hochschulabschlüssen aus Indien, Vietnam oder aus der VR China müssen eine APS-Zertifikat (im Original) einreichen.
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Hochschulaufnahmeprüfung
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Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden Ländern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen:
- Iran (Hochschulaufnahmeprüfung oder Nachweis eines voruniversitären Jahres),
- Republik Korea/Südkorea (Scholastic Ability Test)
- China (GaoKao)
Telefonsprechzeiten:
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Das ASPA ist überwiegend zuständig für Studierende an der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften, der Philosophischen Fakultät und der Theologischen Fakultät.
Bitte stellen Sie Ihre Anfrage über den Service-Desk unter:
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Master-Service-Zentrum (MSZ)
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Ihre Fragen können Sie auch in unseren offenen Runden – der Online-Gruppen-Beratungen – stellen.
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