Interkulturelle Personalentwicklung und Kommunikationsmanagement

Studieninformationen zum Masterstudiengang Interkulturelle Personalentwicklung und Kommunikationsmanagement
Eckdaten
Studienabschluss
Master of Arts
Regelstudienzeit
4 Semester
Credits/ECTS
120
Lehrsprache
Deutsch
Gebühr/Entgelt
keine
Semesterbeitrag
260,30 €
Studienbeginn
Wintersemester
Teilzeit möglich
ja
Bewerbung & Fristen

Inhalt und Aufbau

Ziel des Studiengangs ist die Vermittlung fundierter wissenschaftlicher und methodischer Kompetenzen, um Herausforderungen der interkulturellen Personal- und Organisationsentwicklung in der Praxis meistern zu können.
In der ersten Studienphase belegen Sie Veranstaltungen zu theoretischen und methodischen Grundlagen interkultureller Personal- und Organisationsentwicklung. Ergänzt und verzahnt wird dieser systematische Teil mit Studien zur wirtschaftsbezogenen Kulturgeschichte eines frei wählbaren Kulturraums (z.B. USA, Westeuropa, Osteuropa, Ostasien, Lateinamerika). Diese kulturspezifische Komponente des Studiums wird durch entsprechende Fremdsprachenkurse und ein Praktikum mit internationalem Bezug gefestigt.
Den Kern des letzten Studienabschnitts bilden Aspekte der Konzeptualisierung und der Praxis interkultureller Zusammenarbeit: Je nach persönlichem Interesse erfolgt hier eine Vertiefung der Studieninhalte entweder auf dem Gebiet der interkulturellen Organisationskommunikation oder im Bereich der interkulturellen Personalentwicklung. Sie erwerben hier im Rahmen von Projektseminaren, Sprachkursen, international orientierten Praktika und unter Einbeziehung Ihrer gewählten Kulturraumspezialisierung wesentliche Voraussetzung für spätere Berufsfeldorientierungen (z.B. Konzeptualisierung und Durchführung interkultureller Trainings, Teambuilding, Coachings und Consultingmaßnahmen; Kommunikationsmanagement in internationalen Organisationen).
Der Masterstudiengang kann auch als Doppelmaster-Studiengang durchgeführt werden: Im 3. und 4. Semester erfolgt in diesem Fall eine Fortsetzung des Studiums an einer der Partneruniversitäten in Lyon, Urbino oder Peking. Das Studium schließt entsprechend mit zwei Masterzeugnisses ab.

Besonderheiten in Jena

Der Bereich Interkulturelle Wirtschaftskommunikation wurde 1992 an der Friedrich-Schiller-Universität gegründet und ist die größte Einrichtung ihrer Art in Deutschland. Es wurde 2006 "für das beste Konzept zur nachhaltigen interkulturellen Kompetenzentwicklung" mit dem "Deutschen Arbeitgeberpreis für Bildung" und 2011 im Programm Exzellenz in der Lehre mit dem Innovationspreis des Deutschen Stifterverbands und der Joachim Herz Stiftung ausgezeichnet. In Kooperation mit Hochschulen in China, Frankreich oder Italien ist der Erwerb eines Doppelmasters möglich. Zahlreiche Veranstaltungen werden online unterstützt. Die Expertisen aus Ihren vorangegangenen Studien- und Berufserfahrungen werden in das Studium integriert und kollaborativ weiterentwickelt.

Aussichten

Tätigkeitsfelder liegen in den Bereichen Interkulturelles Training/Coaching/Mediation bzw. in den Bereichen der internen und externen interkulturellen Organisationskommunikation wie z.B. Öffentlichkeitsarbeit oder "Corporate Communicatons" in internationalen Unternehmen. Ein erfolgreicher Abschluss des Studiengangs befähigt zur wissenschaftlichen Weiterqualifizierung im Rahmen einer Promotion.

Zugangsvoraussetzungen

  • Bachelorabschluss oder Äquivalent

    Für dieses Masterstudium benötigen Sie einen fachspezifischen Bachelorabschluss oder einen äquivalenten ersten berufsqualifizierenden Abschluss.

    Dieser sollte in der Regel eine Spezialisierung (mindestens 30 LP) im Bereich der interkulturellen Kommunikationsforschung aufweisen.

     

  • Sprachanforderungen

    Für diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:

    • Kenntnisse über mindestens zwei Fremdsprachen auf dem Niveau A2/B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
    • internationale Bewerber und Bewerberinnen: Deutschkenntnisse auf dem Mindestniveau DSH-2 (oder Äquivalent)

     

Bewerbungsunterlagen

  • Lebenslauf

    Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.

  • Motivationsschreiben

    Ein Motivationsschreiben umfasst i.d.R. ein bis zwei DIN A4-Seiten und hat die Darstellung Ihrer Motivation zur Aufnahme dieses spezifischen Masterstudiengangs zum Inhalt. Sie können daher innerhalb des Motivationsschreibens auf folgende Aspekte näher eingehen:

    • Weshalb möchten Sie dieses Masterstudium aufnehmen?
    • Was befähigt Sie zu diesem Masterstudium?
    • Was zeichnet diesen Masterstudiengang Ihrer Ansicht nach aus?
    • Welche Besonderheiten dieses Studiums haben Sie zur Bewerbung veranlasst?
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung

    Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.

  • Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses

    Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben möchten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen können, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.

  • Detaillierte Notenübersicht

    Für die Prüfung Ihrer fachlichen Eignung wird die detaillierte Notenübersicht Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums benötigt, auf dessen Grundlage Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben. Die Notenübersicht sollte eine von der Hochschule autorisierten Durchschnittsnote enthalten. Ist dies nicht der Fall, lassen Sie sich bitte einen zusätzlichen Nachweis über die vorläufigen Durchschnittsnote von Ihrer Hochschule ausstellen.

  • Nachweis über relevante ausgeübte Berufstätigkeit

    Sofern Sie bereits studienfachrelevante Berufserfahrungen haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.

  • Nachweis über fachlich relevante Praxiserfahrungen

    Sofern Sie bereits studienfachrelevante Praxiserfahrung (z.B. durch studienbegleitende Praktika) haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis hierüber zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.

  • Nachweis Sprachkenntnisse

    Folgende Sprachnachweise müssen Sie erbringen:

    • Nachweise über Kenntnisse in mindestens zwei Fremdsprachen (Niveau A2/B1 gemäß Europäischer Referenzrahmen)

    Der Nachweis kann z.B. über das Abiturzeugnis erfolgen, wenn darüber Unterricht in den Klassen 5-10, 7-12 ohne Abiturprüfung oder 9-12 mit Abiturprüfung vermerkt ist.

Zusätzliche Bewerbungsunterlagen für internationale Studierende

  • Nachweis von Deutschkenntnissen

    Für alle deutschsprachigen Studiengänge muss ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. Für den Nachweis der Deutschkenntnisse werden von der Friedrich-Schiller-Universität Jena folgende Zeugnisse anerkannt:

    • "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", mindestens Niveaustufe 2 (DSH-2),
    • das Goethe-Zertifikat C2 (GDS),
    • das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II),
    • der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen,
    • das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mindestens mit dem Prädikat "befriedigend"),
    • die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg.


    Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung die DSH-Prüfung, den TestDaF bzw. eine äquivalente Prüfung noch nicht abgelegt oder die Ergebnisse noch nicht erhalten haben, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Dokumente bei:

    • Nachweis über Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) sowie
    • eine Anmeldebestätigung für einen weiterführenden Sprachkurs oder eine Terminbestätigung über die geforderte Sprachprüfung


    Sie haben die Option, an der Friedrich-Schiller-Universität Jena kostenpflichtig einen DSH-Sprachvorbereitungskurs zu besuchen sowie die DSH-Prüfung abzulegen. Sollten Sie sich hierfür interessieren, wenden Sie sich bitte an das Internationale Büro unserer Universität!

    Vom Nachweis der deutschen Sprache befreit sind:

    • Bewerber und Bewerberinnen, die ein Bachelorstudium in der Unterrichtssprache Deutsch in den folgenden Länder abgeschlossen haben: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein (Dies gilt nur für Abschlüsse, die an Universitäten oder Fachhochschulen innerhalb der betreffenden Länder erworben wurden (keine Offshore Universitäten oder Zweigstellen in anderen Ländern, kein Fernstudium, kein Joint- oder Doppeldiplom mit Hochschulen anderer Länder));
    • Bewerber und Bewerberinnen, die ein deutsches Abiturzeugnis, die österreichische Matura oder ein schweizerisches gymnasiales Maturitätszeugnis besitzen.


    Für Masterstudiengänge mit der Unterrichtssprache Englisch werden keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt.

  • Übersetzung ausländischer Bewerbungsdokumente

    Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Diese Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden.

  • Nachweis des Notensystems

    Bei ausländischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein. Der Nachweis muss Informationen zur Höchstnote und zur Mindestnote enthalten.

  • APS-Zertifikat

    Bewerber und Bewerberinnen mit Hochschulabschlüssen aus Indien, Vietnam oder aus der VR China müssen eine APS-Zertifikat (im Original) einreichen.

  • Hochschulaufnahmeprüfung

    Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden Ländern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen:

    • Iran (Hochschulaufnahmeprüfung oder Nachweis eines voruniversitären Jahres),
    • Republik Korea/Südkorea (Scholastic Ability Test)
    • China (GaoKao)
Studienfachberatung - Prof. Dr. Daniela Gröschke
Tutor/in - Ansprechpartner/in zu Studienbeginn: Lio Fräßdorf (dey/deren)
Fachschaft Auslandsgermanistik und Interkulturelle Wirtschaftskommunikation
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