
Detailliertere Informationen finden Sie im Modulkatalog zum StudiengangExterner Link.
- Studienordnung
- Prüfungsordnung
- Modulkatalogpdf, 562 kb
- Musterstudienplanpdf, 36 kb
- Bewerbung über Friedolin 2.0
- Anleitung zur Onlinebewerbungpdf, 2 mb
- Bewerbungsterminepdf, 309 kb
- Timeline internationalpdf, 133 kb
- Sechs gute Gründe, Politische Kommunikation in Jena zu studierenpdf, 215 kb
- Präsentation zu den Inhalten des MA-Studiengangspdf, 1 mb
Bachelorabschluss oder Äquivalent
Für dieses Masterstudium benötigen Sie einen ersten berufsqualifizierenden Bachelor-Abschluss, der kommunikationswissenschaftliche, soziologische, politikwissenschaftliche oder psychologische Studieninhalte im Umfang von mindestens 60 ECTS Credits aufweist und methodische Modulinhalte in quantitativen Forschungsmethoden und / oder Statistik im Umfang von mindestens 20 ECTS Credits beinhaltet.
Der Abschluss sollte mindestens mit der Note 2,0 bewertet sein.
Sprachanforderungen
Für diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:
- Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)
- internationale Bewerber und Bewerberinnen: Deutschkenntnisse auf dem Mindestniveau DSH-2 (oder Äquivalent)
Lebenslauf
Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.
Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.
Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses
Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben möchten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen können, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.
Detaillierte Notenübersicht
Für die Prüfung Ihrer fachlichen Eignung wird die detaillierte Notenübersicht Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums benötigt, auf dessen Grundlage Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben. Die Notenübersicht sollte eine von der Hochschule autorisierten Durchschnittsnote enthalten. Ist dies nicht der Fall, lassen Sie sich bitte einen zusätzlichen Nachweis über die vorläufigen Durchschnittsnote von Ihrer Hochschule ausstellen. Zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung müssen Sie einen Leistungsstand von mindestens 140 ECTS erreicht haben. Kennzeichnen Sie im Dokument nach Möglichkeit relevante Module entsprechend der Zugangsvoraussetzungen des Studiengangs (s. oben).
Modulbeschreibungen der Methoden- und Statistikmodule
Für diesen Masterstudiengang ist ein Nachweis über das erfolgreiche Absolvieren von Methoden/Statistik-Modulen im Umfang von 20 ECTS-Credits zu erbringen (z.B. über Kennzeichnung in der Notenübersicht).
Sofern Sie sich mit einem Abschluss einer externen Hochschule bewerben, sind zusätzlich die einzelnen Modulbeschreibungen der Methoden- und Statistikmodule einzureichen. (Bitte KEINE VOLLSTÄNDIGEN Modulkataloge!)
Bitte laden Sie die entsprechenden Übersichten in Ihrer Bewerbung im Abschnitt 'weitere Dokumente' hoch.
Nachweis der Sprachkenntnisse
Folgende Sprachnachweise müssen Sie erbringen:
- Nachweis über Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 gemäß Europäischer Referenzrahmen
Der Sprachnachweis kann auch über das Abiturzeugnis erfolgen, wenn darauf mindestens 6 Jahre Schulunterricht und die Note "ausreichend" im letzten Schuljahr vermerkt sind.
Diploma Supplement
Das Diploma Supplement ist nur einzureichen, wenn es aufgrund des abgeschlossenen Studiums bereits ausgestellt wurde.
Nachweis von Deutschkenntnissen
Für alle deutschsprachigen Studiengänge muss ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. Für den Nachweis der Deutschkenntnisse werden von der Friedrich-Schiller-Universität Jena folgende Zeugnisse anerkannt:
- "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", mindestens Niveaustufe 2 (DSH-2),
- das Goethe-Zertifikat C2 (GDS),
- das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II),
- der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen,
- das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mindestens mit dem Prädikat "befriedigend"),
- die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung die DSH-Prüfung, den TestDaF bzw. eine äquivalente Prüfung noch nicht abgelegt oder die Ergebnisse noch nicht erhalten haben, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Dokumente bei:
- Nachweis über Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) sowie
- eine Anmeldebestätigung für einen weiterführenden Sprachkurs oder eine Terminbestätigung über die geforderte Sprachprüfung
Sie haben die Option, an der Friedrich-Schiller-Universität Jena kostenpflichtig einen DSH-Sprachvorbereitungskurs zu besuchen sowie die DSH-Prüfung abzulegen. Sollten Sie sich hierfür interessieren, wenden Sie sich bitte an das Internationale Büro unserer Universität!
Vom Nachweis der deutschen Sprache befreit sind:
- Bewerber und Bewerberinnen, die ein Bachelorstudium in der Unterrichtssprache Deutsch in den folgenden Länder abgeschlossen haben: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein (Dies gilt nur für Abschlüsse, die an Universitäten oder Fachhochschulen innerhalb der betreffenden Länder erworben wurden (keine Offshore Universitäten oder Zweigstellen in anderen Ländern, kein Fernstudium, kein Joint- oder Doppeldiplom mit Hochschulen anderer Länder));
- Bewerber und Bewerberinnen, die ein deutsches Abiturzeugnis, die österreichische Matura oder ein schweizerisches gymnasiales Maturitätszeugnis besitzen.
Für Masterstudiengänge mit der Unterrichtssprache Englisch werden keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt.
Übersetzung ausländischer Bewerbungsdokumente
Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Diese Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden.
Nachweis des Notensystems
Bei ausländischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein. Der Nachweis muss Informationen zur Höchstnote und zur Mindestnote enthalten.
APS-Zertifikat
Bewerber und Bewerberinnen mit Hochschulabschlüssen aus Indien, Vietnam oder aus der VR China müssen eine APS-Zertifikat (im Original) einreichen.
Hochschulaufnahmeprüfung
Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden Ländern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen:
- Iran (Hochschulaufnahmeprüfung oder Nachweis eines voruniversitären Jahres),
- Republik Korea/Südkorea (Scholastic Ability Test)
- China (GaoKao)
Bitte stellen Sie Ihre Anfrage über den Service-Desk unter:
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Master-Service-Zentrum (MSZ)
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Das ASPA ist überwiegend zuständig für Studierende an der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften, der Philosophischen Fakultät und der Theologischen Fakultät.
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