Für dieses Masterstudium benötigen Sie einen fachspezifischen Bachelorabschluss oder einen äquivalenten ersten berufsqualifizierenden Abschluss, der Module im Bereich Altorientalistik oder Sprachen und Kulturen des Alten Vorderen Orients im Umfang von mindestens 60 LP beinhaltet. Der Abschluss sollte mindestens mit der Note "gut" bewertet sein.
Sprachen und Kulturen des Alten Vorderen Orients
Aufbau MA Sprachen und Kulturen des Alten Vorderen Orients | ||
Individuelle interdisziplinäre Ergänzungsstudien |
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Sumerisch A. Historische Quellen B. Literarische Quellen |
Forschungsseminare |
Keilschriftepigraphie |
Qualifikationsschrift Masterarbeit Altorientalistisches Forschungskolloqium |
Die Forschungsmodule (2 × 10 LP) führen in die zentralen Problemkreise der Keilschriftphilologie ein und vermitteln in den Gebieten Sprachen und Texte sowie Geschichte und Kultur die spezifischen methodischen, praktischen und sachlichen Forschungskompetenzen.
Die Methodenmodule Keilschriftepigraphie (2 × 10 LP) nutzen in einzigartiger Weise das didaktische Potential der an den Lehrstuhl für Altorientalistik der Friedrich-Schiller-Universität Jena angegliederten Keilschriftsammlung (Frau Professor Hilprecht Collection of Babylonian Antiquities, kurz: Hilprecht-Sammlung). An den keilschriftlichen Originalen werden neben schrift- und objektkundlichen Kompetenzen, epigraphische Fertigkeiten ausgebildet sowie sammlungs- und museumspraktische Erfahrungen gesammelt. Darüber hinaus werden die grundlegenden Methoden, Werkzeuge, Dokumentationsweisen (Zeichnung, Fotografie, 3D-Scan) und Probleme der digitalen Philologie durch praktische Übungen vermittelt.
Der dritte Schwerpunkt des Studiengangs liegt im Bereich der Sumerologie. In den Aufbaumodulen Sumerisch (2 × 10 LP) werden die im Bachelor erworbenen sprachlichen Grundkenntnisse konsolidiert und in der Auseinandersetzung mit der historischen und literarischen Überlieferung in sumerischer Sprache um die entsprechenden Gattungskompetenzen erweitert.
Der Wahlpflichtbereich im Gesamtumfang von 25 LP eröffnet die Möglichkeit zur individuellen interdisziplinären Profilbildung. Es können Module aus den angrenzenden Disziplinen der Ägyptologie, Altertumswissenschaften, Arabistik, Indogermanistik, Kaukasiologie, Orientalischen Archäologie und Kunstgeschichte sowie der Theologie belegt werden.
Der Schlussstein des Studiums ist ein unter Betreuung durchgeführtes eigenständiges Forschungsprojekt, das im Rahmen eines Forschungskolloquiums präsentiert (5 LP) und durch eine wissenschaftliche Abhandlung (Masterarbeit) dokumentiert wird (30 LP).
Musterstudienplan MA Sprachen und Kulturen des Vorderen Orients | ||||
Semester | Aufbaumodule Sumerisch | Forschungsmodule | Methodenmodule Keilschriftepigraphie | Ergänzung |
WiSe (1) | AO 910 A: Historische Quellen (10 LP) |
AO 9210 A: Altorientalische Sprachen und Texte (10 LP) |
Module der:
(25 LP) |
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SoSe (2) | AO 920 B: Literarische Quellen (10 LP) |
AO 950 A: Lektüre und Interpretation von Originalen der Hilprecht-Sammlung (10 LP) |
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WiSe (3) | AO 930 B: Geschichte und Kulturen des Alten Orients (10 LP) |
AO 960 B: Edition und Dokumentation von Originalen der Hilprecht-Sammlung (10 LP) |
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Semester | Qualifikationsschrift | |||
SoSe (4) |
AO 1000 AO 970 |
Bachelorabschluss oder Äquivalent
Sprachanforderungen
Für diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:
- Englisch auf dem Niveau A2
- internationale Bewerber und Bewerberinnen: Deutschkenntnisse auf dem Mindestniveau DSH-2 (oder Äquivalent)
Lebenslauf
Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.
Motivationsschreiben
Ein Motivationsschreiben umfasst i.d.R. ein bis zwei DIN A4-Seiten und hat die Darstellung Ihrer Motivation zur Aufnahme dieses spezifischen Masterstudiengangs zum Inhalt. Sie können daher innerhalb des Motivationsschreibens auf folgende Aspekte näher eingehen:
- Weshalb möchten Sie dieses Masterstudium aufnehmen?
- Was befähigt Sie zu diesem Masterstudium?
- Was zeichnet diesen Masterstudiengang Ihrer Ansicht nach aus?
- Welche Besonderheiten dieses Studiums haben Sie zur Bewerbung veranlasst?
Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.
Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses
Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben möchten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen können, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.
Detaillierte Notenübersicht
Für die Prüfung Ihrer fachlichen Eignung wird die detaillierte Notenübersicht Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums benötigt, auf dessen Grundlage Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben. Die Notenübersicht sollte eine von der Hochschule autorisierten Durchschnittsnote enthalten. Ist dies nicht der Fall, lassen Sie sich bitte einen zusätzlichen Nachweis über die vorläufigen Durchschnittsnote von Ihrer Hochschule ausstellen.
Nachweis über relevante ausgeübte Berufstätigkeit
Sofern Sie bereits studienfachrelevante Berufserfahrungen haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.
Nachweis über fachlich relevante Praxiserfahrungen
Sofern Sie bereits studienfachrelevante Praxiserfahrung (z.B. durch studienbegleitende Praktika) haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis hierüber zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.
Nachweis von Deutschkenntnissen
Für alle deutschsprachigen Studiengänge muss ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. Für den Nachweis der Deutschkenntnisse werden von der Friedrich-Schiller-Universität Jena folgende Zeugnisse anerkannt:
- "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", mindestens Niveaustufe 2 (DSH-2),
- das Goethe-Zertifikat C2 (GDS),
- das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II),
- der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen,
- das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mindestens mit dem Prädikat "befriedigend"),
- die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung die DSH-Prüfung, den TestDaF bzw. eine äquivalente Prüfung noch nicht abgelegt oder die Ergebnisse noch nicht erhalten haben, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Dokumente bei:
- Nachweis über Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) sowie
- eine Anmeldebestätigung für einen weiterführenden Sprachkurs oder eine Terminbestätigung über die geforderte Sprachprüfung
Sie haben die Option, an der Friedrich-Schiller-Universität Jena kostenpflichtig einen DSH-Sprachvorbereitungskurs zu besuchen sowie die DSH-Prüfung abzulegen. Sollten Sie sich hierfür interessieren, wenden Sie sich bitte an das Internationale Büro unserer Universität!
Vom Nachweis der deutschen Sprache befreit sind:
- Bewerber und Bewerberinnen, die ein Bachelorstudium in der Unterrichtssprache Deutsch in den folgenden Länder abgeschlossen haben: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein (Dies gilt nur für Abschlüsse, die an Universitäten oder Fachhochschulen innerhalb der betreffenden Länder erworben wurden (keine Offshore Universitäten oder Zweigstellen in anderen Ländern, kein Fernstudium, kein Joint- oder Doppeldiplom mit Hochschulen anderer Länder));
- Bewerber und Bewerberinnen, die ein deutsches Abiturzeugnis, die österreichische Matura oder ein schweizerisches gymnasiales Maturitätszeugnis besitzen.
Für Masterstudiengänge mit der Unterrichtssprache Englisch werden keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt.
Übersetzung ausländischer Bewerbungsdokumente
Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Diese Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden.
Nachweis des Notensystems
Bei ausländischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein. Der Nachweis muss Informationen zur Höchstnote und zur Mindestnote enthalten.
APS-Zertifikat
Bewerber und Bewerberinnen mit Hochschulabschlüssen aus Indien, Vietnam oder aus der VR China müssen eine APS-Zertifikat (im Original) einreichen.
Hochschulaufnahmeprüfung
Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden Ländern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen:
- Iran (Hochschulaufnahmeprüfung oder Nachweis eines voruniversitären Jahres),
- Republik Korea/Südkorea (Scholastic Ability Test)
- China (GaoKao)
Details finden Sie unter 'Beratungsmöglichkeiten' auf unserer Website.
Bitte stellen Sie Ihre Anfrage über den Service-Desk unter:
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Master-Service-Zentrum (MSZ)
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Das ASPA ist überwiegend zuständig für Studierende an der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften, der Philosophischen Fakultät und der Theologischen Fakultät.
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Ihre Fragen können Sie auch in unseren offenen Runden – der Online-Gruppen-Beratungen – stellen.
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Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 10 - 12 Uhr
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