Geschichte und Politik des 20. Jahrhunderts

Studieninformationen zum Masterstudiengang Geschichte und Politik des 20. Jahrhunderts
Eckdaten
Studienabschluss
Master of Arts
Regelstudienzeit
4 Semester
Credits/ECTS
120
Lehrsprache
Deutsch
Gebühr/Entgelt
keine
Semesterbeitrag
272,80 €
Studienbeginn
Wintersemester
Teilzeit möglich
ja
Bewerbung & Fristen

Inhalt und Aufbau

Im Zentrum des Masterstudiengangs Geschichte und Politik des 20. Jahrhunderts steht die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den historischen Problemlagen und politischen Herausforderungen des vergangenen Jahrhunderts. Sie werden im Laufe des Studiums mit zentralen Entwicklungen, Wandlungsprozessen und Erfahrungen des 20. Jahrhunderts vertraut gemacht: zum Beispiel mit den die Epoche prägenden Erfahrungen von Diktatur, Krieg und Gewalt, aber auch mit der Geschichte der (Wieder-)Errichtung demokratischer Gesellschaften und der Etablierung europäischer und transatlantischer Kooperationsstrukturen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs.

Besonderheiten in Jena

Der Studiengang bietet die Möglichkeit, geistes- und sozialwissenschaftliche Fächer und Interessen zu kombinieren. Die Auswahl der Studierenden erfolgt in einem schriftlichen und mündlichen Bewerbungsverfahren.

Aussichten

Dieser Master qualifiziert für viele Berufsfelder. Sehr gute Chancen bieten sich insbesondere in den vielfältigen Aufgabenbereichen der historisch fundierten Politikberatung, also in Parteien, Verbänden, internationalen Organisationen, bei NGOs und in großen Unternehmen. Interessant sind unsere Absolventen und Absolventinnen aber auch für die Medien (Verlage, Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen), den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation (Museen, Bibliotheken, Archive, Denkmalpflege) sowie für die geschichtsvermittelnde Praxis (Erwachsenenbildung, politische Bildung).
Ein sehr guter Studienabschluss qualifiziert darüber hinaus zur Promotion zum Beispiel im Rahmen der Doktorandenschule des Jena Center Geschichte des 20. Jahrhunderts oder an einem der am Studiengang beteiligten Institute.

Zugangsvoraussetzungen

  • Bachelorabschluss oder Äquivalent

    Für dieses Masterstudium benötigen Sie einen Bachelorabschluss oder gleichwertigen Hochschulabschluss (Bachelor, Magister, Lehramt oder Diplom) in Geschichte, Politikwissenschaft oder einem benachbarten geistes- bzw. sozialwissenschaftlichen Fach mit mindestens der Note "gut".

     

  • Sprachanforderungen

    Für diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:

    • Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
    • internationale Bewerber und Bewerberinnen: Deutschkenntnisse auf dem Mindestniveau DSH-2 (oder Äquivalent)

Bewerbungsunterlagen

  • Lebenslauf

    Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.

  • Motivationsschreiben

    Das Motivationsschreiben (maximal 6000 Zeichen) soll die Darstellung Ihrer Motivation zur Aufnahme dieses spezifischen Masterstudiengangs zum Inhalt haben und Ihre studiengangsbezogenen Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Ausdruck bringen.

  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung

    Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.

  • Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses

    Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben möchten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen können, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.

  • Detaillierte Notenübersicht

    Die detaillierte Notenübersicht mit Angabe Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudium, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben. Die Notenübersicht muss eine von autorisierten Durchschnittsnote enthalten.
    Sie benötigen mindestens 140 LP.

  • Nachweis über relevante ausgeübte Berufstätigkeit

    Sofern Sie bereits studienfachrelevante Berufserfahrungen haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.

  • Nachweis über fachlich relevante Praxiserfahrungen

    Sofern Sie bereits studienfachrelevante Praxiserfahrung (z.B. durch studienbegleitende Praktika) haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis hierüber zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.

  • Nachweis Sprachkenntnisse

    Folgende Sprachnachweise müssen Sie erbringen:

    • Nachweis von Englischkenntnissen auf Niveaustufe B2 gemäß Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen.

    (Der im BA-Kernfach-Studium Politikwissenschaft an der FSU Jena erbrachte Englischnachweis wird als Beleg anerkannt. Ein Nachweis über das Abiturzeugnis ist möglich. Die Nachweispflicht entfällt für Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung oder ihren letzten Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben oder einen einjährigen Aufenthalt im englischsprachigen Ausland absolviert haben.)

Zusätzliche Bewerbungsunterlagen für internationale Studierende

  • Nachweis von Deutschkenntnissen

    Für alle deutschsprachigen Studiengänge muss ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. Für den Nachweis der Deutschkenntnisse werden von der Friedrich-Schiller-Universität Jena folgende Zeugnisse anerkannt:

    • "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", mindestens Niveaustufe 2 (DSH-2),
    • das Goethe-Zertifikat C2 (GDS),
    • das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II),
    • der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen,
    • das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mindestens mit dem Prädikat "befriedigend"),
    • die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg.


    Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung die DSH-Prüfung, den TestDaF bzw. eine äquivalente Prüfung noch nicht abgelegt oder die Ergebnisse noch nicht erhalten haben, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Dokumente bei:

    • Nachweis über Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) sowie
    • eine Anmeldebestätigung für einen weiterführenden Sprachkurs oder eine Terminbestätigung über die geforderte Sprachprüfung


    Sie haben die Option, an der Friedrich-Schiller-Universität Jena kostenpflichtig einen DSH-Sprachvorbereitungskurs zu besuchen sowie die DSH-Prüfung abzulegen. Sollten Sie sich hierfür interessieren, wenden Sie sich bitte an das Internationale Büro unserer Universität!

    Vom Nachweis der deutschen Sprache befreit sind:

    • Bewerber und Bewerberinnen, die ein Bachelorstudium in der Unterrichtssprache Deutsch in den folgenden Länder abgeschlossen haben: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein (Dies gilt nur für Abschlüsse, die an Universitäten oder Fachhochschulen innerhalb der betreffenden Länder erworben wurden (keine Offshore Universitäten oder Zweigstellen in anderen Ländern, kein Fernstudium, kein Joint- oder Doppeldiplom mit Hochschulen anderer Länder));
    • Bewerber und Bewerberinnen, die ein deutsches Abiturzeugnis, die österreichische Matura oder ein schweizerisches gymnasiales Maturitätszeugnis besitzen.


    Für Masterstudiengänge mit der Unterrichtssprache Englisch werden keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt.

  • Übersetzung ausländischer Bewerbungsdokumente

    Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Diese Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden.

  • Nachweis des Notensystems

    Bei ausländischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein. Der Nachweis muss Informationen zur Höchstnote und zur Mindestnote enthalten.

  • APS-Zertifikat

    Bewerber und Bewerberinnen mit Hochschulabschlüssen aus Indien, Vietnam oder aus der VR China müssen eine APS-Zertifikat (im Original) einreichen.

  • Hochschulaufnahmeprüfung

    Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden Ländern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen:

    • Iran (Hochschulaufnahmeprüfung oder Nachweis eines voruniversitären Jahres),
    • Republik Korea/Südkorea (Scholastic Ability Test)
    • China (GaoKao)
Studienfachberatung - apl. Prof. Dr. Annette Weinke

Sprechzeiten:
nach Vereinbarung per E-Mail

Akademisches Studien- und Prüfungsamt

Öffnungszeiten:
Bitte kontaktieren Sie uns über den Service-Desk oder telefonisch.

Telefonsprechzeiten:
Montag und Freitag 9:00 bis 11:00 Uhr
Mittwoch 13:00 bis 15:00 Uhr

Das ASPA ist überwiegend zuständig für Studierende an der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften, der Philosophischen Fakultät und der Theologischen Fakultät.

Master-Service-Zentrum

Öffnungszeiten:
Wir bieten Beratungen und die Bearbeitung Ihrer Anliegen persönlich sowie über das Ticketsystem (Service-Desk), Zoom, Livechat, Post und Telefon an.

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10 - 11 Uhr

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14 - 15 Uhr

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Ihre Fragen können Sie auch in unseren offenen Runden – der Online-Gruppen-Beratungen – stellen.

Videochat: Zum Zoom – Videochat Videochat ZeitenMontag bis Freitag von 12.30 bis 13:00 Uhr Passwort ZSB2020 Datenschutzhinweisepdf, 172 kb

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