Wirtschaftsmathematik
- Studienordnung
- Prüfungsordnung
- Modulkatalog
- Musterstudienplan
- Bewerbung über Friedolin 2.0
- Anleitung zur Onlinebewerbung pdf, 1016 kb
- Bewerbungstermine pdf, 124 kb
- Timeline international pdf, 133 kb
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Bachelorabschluss oder Äquivalent
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Für dieses Masterstudium benötigen Sie einen fachspezifischen Bachelorabschluss (mind. 6 Semester oder 180 ECTS) oder einen äquivalenten Hochschulabschluss. Der Abschluss sollte mindestens mit der Note 2,5 bewertet sein und muss mindestens 100 Leistungspunkte in Mathematik beinhalten.
Falls ein Bachelor- Abschluss in Mathematik (und nicht in Wirtschaftsmathematik) vorliegt, hat der Bewerber ausreichende Kenntnisse in Wirtschaftsmathematik nachzuweisen, durch Nachweis von erfolgreich absolvierten Modulen der Wirtschaftswissenschaften im Umfang von mindestens 30 LP.
Zusätzlich hängt die Zulassung von einem erfolgreich verlaufenen Kolloquium mit bis zu 45 Minuten Dauer ab.
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Sprachanforderungen
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Für diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:
- Englischkenntnisse auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)
- Kenntnisse in höherer Programmiersprache (ein Nachweis ist nicht erforderlich)
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Lebenslauf
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Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.
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Motivationsschreiben
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Ein Motivationsschreiben umfasst i.d.R. ein bis zwei DIN A4-Seiten und hat die Darstellung Ihrer Motivation zur Aufnahme dieses spezifischen Masterstudiengangs zum Inhalt. Sie können daher innerhalb des Motivationsschreibens auf folgende Aspekte näher eingehen:
- Weshalb möchten Sie dieses Masterstudium aufnehmen?
- Was befähigt Sie zu diesem Masterstudium?
- Was zeichnet diesen Masterstudiengang Ihrer Ansicht nach aus?
- Welche Besonderheiten dieses Studiums haben Sie zur Bewerbung veranlasst?
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Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
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Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.
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Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses
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Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben möchten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen können, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.
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Detaillierte Notenübersicht
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Die detaillierte Notenübersicht Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben, muss die Angabe einer Durchschnittsnote enthalten und Modulleistungen im Umfang von mindestens 140 LP zum Zeitpunkt der Bewerbung aufweisen.
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Nachweis über relevante ausgeübte Berufstätigkeit
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Sofern Sie bereits studienfachrelevante Berufserfahrungen haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.
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Nachweis über fachlich relevante Praxiserfahrungen
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Sofern Sie bereits studienfachrelevante Praxiserfahrung (z.B. durch studienbegleitende Praktika) haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis hierüber zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.
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Nachweis Sprachkenntnisse
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Folgende Sprachnachweise müssen Sie erbringen:
- Nachweis über Englischkenntnisse auf dem Niveau B2. Der Nachweis kann mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) über das Schulzeugnis nachgewiesen werden, wenn daraus hervorgehen, dass die Fremdsprache Englisch über mindestens 5 Jahre bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, absolviert wurde. Die Abschlussnote, ggf. die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre, muss mindestens Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein. Alternativ können Sie Ihre Englischkenntnisse wie folgt oder durch ein anerkanntes Äquivalent nachweisen:
- Zertifikat der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
- IELTS: 5.5
- TOEFL: 72 (IBT)
- Nachweis über ein englischsprachiges Studium
- Ein Nachweis über Kenntnisse in höherer Programmiersprache ist fakultativ.
- Nachweis über Englischkenntnisse auf dem Niveau B2. Der Nachweis kann mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) über das Schulzeugnis nachgewiesen werden, wenn daraus hervorgehen, dass die Fremdsprache Englisch über mindestens 5 Jahre bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, absolviert wurde. Die Abschlussnote, ggf. die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre, muss mindestens Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein. Alternativ können Sie Ihre Englischkenntnisse wie folgt oder durch ein anerkanntes Äquivalent nachweisen:
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Nachweis von Deutschkenntnissen
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Für die Studienschwerpunkte
- Financial Risk
- Management Science
- Accounting, Taxation and Capital Markets
- Marketing Management
muss ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. Für den Nachweis der Deutschkenntnisse werden von unserer Friedrich-Schiller-Universität Jena folgende Zeugnisse anerkannt:
- "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", Niveaustufe 2 (DSH-2),
- das Goethe-Zertifikat C2 (GDS),
- das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II),
- der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen,
- das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule,
- die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung die DSH-Prüfung, den TestDaF bzw. eine äquivalente Prüfung noch nicht abgelegt oder die Ergebnisse noch nicht erhalten haben, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Dokumente bei:- Nachweis über Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) sowie
- eine Anmeldebestätigung für einen weiterführenden Sprachkurs oder eine Termin-Bestätigung über die geforderte Sprachprüfung
Sie haben die Option, an unserer Friedrich-Schiller-Universität Jena kostenpflichtig einen DSH-Sprachvorbereitungskurs zu besuchen sowie die DSH Prüfung abzulegen. Sollten Sie sich hierfür interessieren, wenden Sie sich hier bitte an das Internationale Büro unserer Universität!Folgende Bewerber sind vom Nachweis der deutschen Sprache befreit:
- Bewerber, die ein Bachelorstudium in der Unterrichtssprache Deutsch in den folgenden Länder abgeschlossen haben: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein (Dies gilt nur für Abschlüsse, die an Universitäten oder Fachhochschulen innerhalb der betreffenden Länder erworben wurden (keine Offshore Universitäten oder Zweigstellen in anderen Ländern, kein Fernstudium, kein Joint- oder Doppeldiplom mit Hochschulen anderer Länder));
- Bewerber, die ein deutsches Abiturzeugnis, die österreichische Matura oder ein schweizerisches gymnasiales Maturitätszeugnis besitzen.
Für folgende Studienschwerpunkte sind keine Deutschkenntnisse erforderlich:- Innovation and Change
- Economics and Strategy
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Übersetzung ausländischer Bewerbungsdokumente
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Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Diese Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden.
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Nachweis des Notensystems
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Bei ausländischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein. Der Nachweis muss Informationen zur Höchstnote und zur Mindestnote enthalten.
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APS-Zertifikat
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Bewerber und Bewerberinnen mit Hochschulabschlüssen aus Indien, Vietnam oder aus der VR China müssen eine APS-Zertifikat (im Original) einreichen.
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Hochschulaufnahmeprüfung
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Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden Ländern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen:
- Iran (Hochschulaufnahmeprüfung oder Nachweis eines voruniversitären Jahres),
- Republik Korea/Südkorea (Scholastic Ability Test)
- China (GaoKao)
Fakultät für Mathematik und Informatik
Institut für Mathematik
07737 Jena
Deutschland
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Master-Service-Zentrum (MSZ)
07737 Jena
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Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 bis 12:20 Uhr, am Dienstag von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie am Mittwoch und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Ihre Fragen können Sie auch in unseren offenen Runden – der Online-Gruppen-Beratungen – stellen.
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