International Organisations and Crisis Management
- Studienabschluss
- Master of Arts
- Zulassung
- zulassungsfrei (ohne NC)
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Credits/ECTS
- 120
- Lehrsprache
- Englisch
- Gebühr/Entgelt
- keine
- Semesterbeitrag
- 272,65 €
- Studienbeginn
- Wintersemester
- Teilzeit möglich
- nein
- zuständige Einrichtungen
- Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften
- Institut für Politikwissenschaft
-
Bachelorabschluss oder Äquivalent
Für dieses Masterstudium benötigen Sie einen Bachelorabschluss (mindestens 180 Leistungspunkte) oder einen äquivalenten ersten berufsqualifizierenden Abschluss, der die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Politikwissenschaftliche Studienanteile von mindestens 90 Leistungspunkten und einer Gesamtnote von 1,5 oder besser
- mindestens 20 Leistungspunkte aus Lehrveranstaltungen im Themenbereich internationale Beziehungen / internationale Organisationen
- mindestens ein berufsorientierendes Praktikum aus diesem Themenbereich oder ein Semester im Ausland;
- mindestens 15 Leistungspunkte aus Lehrveranstaltungen zu den einschlägigen qualitativen und quantitativen Methoden der empirischen Sozialforschung .
Bewerberinnen und Bewerber, welche die Anforderungen 1 bis 4 nicht hinreichend erfüllen, aber eine Gesamtnote von mindestens 2,3 aufweisen, können zugelassen werden, wenn Studium, Lebenslauf und Motivation eine besondere Eignung erkennen lassen. Dabei werden folgende Faktoren berücksichtigt:
- Umfang und Noten der für den Masterstudiengang besonders einschlägigen Lehrveranstaltungen sowie der Examensarbeit im ersten berufsqualifizierenden Abschluss;
- studienrelevante internationale Erfahrungen;
- studienrelevante praktische Erfahrungen und Zusatzqualifikationen; und
- einschlägige individuelle Interessenschwerpunkte und reflektierte Vorstellungen zu Inhalten und Anforderungen des Studiengangs, wie sie insbesondere aus Motivationsschreiben und Lebenslauf hervorgehen, die den bisherigen studienrelevanten Werdegang, erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten, persönliche Zielvorstellungen und die Befähigung zum Studium aufzeigen.
Der Erwerb der Methodenkenntnisse im Umfang von 15 Leistungspunkten kann bis zum 4. Semester nachgeholt werden.
-
Sprachanforderungen
Für diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:
- Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)
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Lebenslauf
Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.
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Motivationsschreiben
Ein Motivationsschreiben umfasst i.d.R. ein bis zwei DIN A4-Seiten und hat die Darstellung Ihrer Motivation zur Aufnahme dieses spezifischen Masterstudiengangs zum Inhalt. Sie können daher innerhalb des Motivationsschreibens auf folgende Aspekte näher eingehen:
- Weshalb möchten Sie dieses Masterstudium aufnehmen?
- Was befähigt Sie zu diesem Masterstudium?
- Was zeichnet diesen Masterstudiengang Ihrer Ansicht nach aus?
- Welche Besonderheiten dieses Studiums haben Sie zur Bewerbung veranlasst?
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Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.
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Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses
Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben möchten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen können, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.
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Detaillierte Notenübersicht
Die detaillierte Notenübersicht mit Angabe Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben, muss eine offizielle Durchschnittsnote enthalten.
Sie benötigen den Nachweis von mindestens 140 Leistungspunkten zum Zeitpunkt der Bewerbung.
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Nachweis über relevante ausgeübte Berufstätigkeit
Sofern Sie bereits studienfachrelevante Berufserfahrungen haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.
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Nachweis über fachlich relevante Praxiserfahrungen
Sofern Sie bereits studienfachrelevante Praxiserfahrung (z.B. durch studienbegleitende Praktika) haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis hierüber zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.
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Nachweis Sprachkenntnisse
Folgenden Sprachnachweis müssen Sie erbringen:
- Nachweis über Kenntnisse in Englisch auf dem Niveau C1 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)
Folgende Zertifikate werden als Nachweis der Sprachkenntnisse anerkannt:
- Cambridge Certificate (Advanced)
- IELTS – International English Testing System (7.0 - 8.0)
- TOEFL Test
- TOEFL – Internet-based (95)
- TOEFL – Paper-based (637)
- TOEFL – Institutional Testing Program (543 - 626)
- TOEIC Test (945 - 990)
- BULATS – Business Languages Testing Service (75 - 89)
Zertifikate mit vorübergehender Gültigkeit werden bis maximal vier Jahre nach dem Erwerbszeitpunkt akzeptiert.
Die Nachweispflicht entfällt für Studierende, deren Muttersprache Englisch ist.
Sie können gerne Nachweise über weitere Sprachkenntnisse einreichen, insbesondere was die Sprache anbelangt, die Sie im Studiengang ausbauen wollen (für internationale Studierende auch Deutsch).
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Übersetzung ausländischer Bewerbungsdokumente
Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Diese Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden.
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Nachweis des Notensystems
Bei ausländischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein. Der Nachweis muss Informationen zur Höchstnote und zur Mindestnote enthalten.
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APS-Zertifikat
Bewerber und Bewerberinnen mit Hochschulabschlüssen aus Indien, Vietnam oder aus der VR China müssen eine APS-Zertifikat (im Original) einreichen.
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Hochschulaufnahmeprüfung
Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden Ländern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen:
- Iran (Hochschulaufnahmeprüfung oder Nachweis eines voruniversitären Jahres),
- Republik Korea/Südkorea (Scholastic Ability Test)
- China (GaoKao)
Raum 443
Carl-Zeiß-Straße 3
07743 Jena
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Öffnungszeiten:
nach Vereinbarung per Mail
Carl Zeiß-Straße 3
07743 Jena
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Carl-Zeiß-Platz 1
07743 Jena
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Sprechzeiten:
Individuelle Beratungstermine:
Ab sofort bietet das ASPA wieder Sprechzeiten an, zunächst im Rahmen einer Testphase immer mittwochs zwischen 9:00 und 12:00 Uhr. Die Wahrnehmung ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
Telefonsprechzeiten:
Montag und Freitag 9:00 bis 11:00 Uhr
Mittwoch 13:00 bis 15:00 Uhr
Das ASPA ist überwiegend zuständig für Studierende an der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften, der Philosophischen Fakultät und der Theologischen Fakultät.
Raum D307, 3. OG
Fürstengraben 1
07743 Jena
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Öffnungszeiten:
+++ACHTUNG+++
Am 3.10.24 findet wegen Feiertag keine Sprechzeit statt.
Wir bieten Beratungen und die Bearbeitung Ihrer Anliegen persönlich sowie über das Ticketsystem (Service-Desk), Zoom, Livechat, Post und Telefon an.
Telefonsprechstunde:
Dienstag bis Donnerstag
10 - 11 Uhr
Bürosprechstunde:
Dienstag bis Donnerstag
14 - 15 Uhr
Livechat:
Montag
10 - 12 Uhr
Anfrage per Ticket unter:
www.uni-jena.de/service-msz
Postanschrift:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Master-Service-Zentrum (MSZ)
07737 Jena
Videochat:
Zum Zoom – Videochat
Videochat ZeitenDienstag bis Donnerstag
15:15 - 16 Uhr
Passwort Master
Datenschutzhinweisepdf, 126 kb
Universitätshauptgebäude / SSZ
Fürstengraben 1
07743 Jena
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Sprechzeiten:
Beratungen finden persönlich, telefonisch und via Zoom statt. Terminvereinbarungen erfolgen telefonisch unter 03641 9-411 111 (Mo bis Fr von 9 bis 11 Uhr) oder außerhalb dieser Sprechzeit unter 03641 9-411 200. Zudem können Sie den Service-Desk nutzen.
Beratungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 bis 12:20 Uhr, am Dienstag von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie am Mittwoch und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Ihre Fragen können Sie auch in unseren offenen Runden – der Online-Gruppen-Beratungen – stellen.
Videochat: Zum Zoom – Videochat Videochat ZeitenMontag bis Freitag von 12.30 bis 13:00 Uhr Passwort ZSB2020 Datenschutzhinweisepdf, 126 kb
Universitätshauptgebäude, Raum E065
Fürstengraben 1
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Öffnungszeiten:
Info-Tresen:
Montag 10 - 12 Uhr
Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 10 - 12 Uhr
Donnerstag 13 - 15 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr
Kontaktlose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter
www.uni-jena.de/service-ssz
oder auch postalisch.
Telefonsprechstunde:
Montag bis Freitag
jeweils 09 - 11 Uhr.
Postanschrift:
Universität Jena
Studierenden-Service-Zentrum
07737 Jena
Universitätshauptgebäude (UHG), Raum Raum 0.22 & 0.22A
Fürstengraben 1
07743 Jena
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Öffnungszeiten:
bitte beachten Sie die Sprechzeiten der für die einzelnen Arbeitsgebiete zuständigen Personen unter dem Link "Weitere Informationen"