Für alle deutschsprachigen Studiengänge muss ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. Für den Nachweis werden von der Friedrich-Schiller-Universität Jena folgende Zeugnisse anerkannt:
- "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", mindestens Niveaustufe 2 (DSH-2),
- das Goethe-Zertifikat C2 (GDS),
- das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II),
- der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen,
- das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mindestens mit dem Prädikat "befriedigend"),
- die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg.
Bitte beachten Sie: Wir empfehlen Ihnen dringend den geforderten Deutschsprachnachweis bereits zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung vorzuweisen!
Sie haben die DSH-Prüfung, den TestDaF oder eine andere äquivalente Prüfung (siehe oben) noch nicht abgelegt oder das Testergebnis noch nicht erhalten? Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Fügen Sie einen Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse mit mind. Niveau B2 (gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) UND
- eine Terminbestätigung über die geforderte Sprachprüfung (z.B. DSH-Prüfung, TestDaF oder Äquivalent) zu Ihrer Onlinebewerbung hinzu. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Prüfung rechtzeitig ablegen und der Sprachzertifikat rechtzeitig erhalten werden. Im Falle einer Zulassung müssen Sie nämlich das Sprachzertifikat bis zur Immatrikulation (bis ca. Ende März bzw. Ende September) vorweisen können!
- Sollten Sie sich aktuell im DSH-Kurs der Uni Jena befinden, so gelten die beiden oben genannten Punkte nicht. In Ihrem Fall reicht dann eine aktuelle Studienbescheinigung.
Vom Nachweis der deutschen Sprache befreit sind:
- Bewerber und Bewerberinnen, die ein Bachelorstudium in der Unterrichtssprache Deutsch in den folgenden Länder abgeschlossen haben: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein (Dies gilt nur für Abschlüsse, die an Universitäten oder Fachhochschulen innerhalb der betreffenden Länder erworben wurden (keine Offshore Universitäten oder Zweigstellen in anderen Ländern, kein Fernstudium, kein Joint- oder Doppeldiplom mit Hochschulen anderer Länder));
- Bewerber und Bewerberinnen, die ein deutsches Abiturzeugnis, die österreichische Matura oder ein schweizerisches gymnasiales Maturitätszeugnis besitzen.
Für Masterstudiengänge mit der Unterrichtssprache Englisch werden keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt.