Ernährungswissenschaften

Studieninformationen zum Masterstudiengang Ernährungswissenschaften
Eckdaten
Studienabschluss
Master of Science
Regelstudienzeit
4 Semester
Credits/ECTS
120
Lehrsprache
Deutsch
Gebühr/Entgelt
keine
Semesterbeitrag
272,65 €
Studienbeginn
Wintersemester
Teilzeit möglich
ja
zuständige Einrichtungen
Fakultät für Biowissenschaften
Institut für Ernährungswissenschaften
Bewerbung & Fristen

Inhalt und Aufbau

Innerhalb dieses Masterstudiengangs wird Ihnen die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten im Bereich experimenteller und molekularer Ernährungswissenschaften vermittelt: nach einer Einführung in aktuelle Gebiete der Ernährungswissenschaften werden Themen auf molekularer, zellulärer und Organismen-Ebene bearbeitet. Im Zentrum der Lehrinhalte stehen die kritische Auseinandersetzung mit dem vorhandenen Wissen und die konsequente Analyse der Evidenz der vorhandenen Daten. Die Umsetzung der erlernten theoretischen Fähigkeiten in die praktische Laborarbeit steht im Vordergrund der Masterausbildung. Ein umfangreiches Wissen über und praktisches Training in biochemischen, molekularbiologischen und zellbiologischen Methoden wird ebenso vermittelt, wie das Arbeiten mit verschiedenen Modellorganismen und die Durchführung von Humanstudien. Der flexible Masterstudiengang M. Sc. Ernährungswissenschaften erlaubt Ihnen eine frühzeitige Fokussierung auf interessante Methoden und Fragestellungen aus dem Bereich der modernen Ernährungsforschung und ermöglicht während der gesamten Ausbildungszeit die Dokumentation und Präsentation wissenschaftlicher Ergebnisse zu erlernen und zu praktizieren.

Besonderheiten in Jena

Im ersten Studienjahr werden nach verpflichtenden Grundmodulen an den verschiedenen Bereichen des Institutes für Ernährungswissenschaften bereits in drei Aufbaumodulen grundlegende Fähigkeiten zur Bearbeitung der Masterarbeit erlernt. In vertiefenden Projektmodulen im zweiten Studienjahr werden Arbeitsmethoden und Fähigkeiten erlernt, die in einem individuellen Studienplan in Abstimmung mit dem Studierenden festgelegt werden. Dabei kann auf ein großes Angebot an Modulen/Kursen des Institutes und der gesamten Friedrich-Schiller-Universität zurückgegriffen werden. Somit zeichnet sich der M. Sc. Ernährungswissenschaften durch einen durchgängigen hohen Anteil an eigenständiger Projektarbeit und individueller Studienplanung aus.

Aussichten

Die Absolventen und Absolventinnen dieses Masterstudiengangs sind ausgebildet, um im Bereich der Lebenswissenschaften sowohl in der Wirtschaft als auch an Universitäten und Instituten zu arbeiten. Besonders günstige Voraussetzungen werden geschaffen, um im Bereich der ernährungswissenschaftlichen, medizinischen, pharmakologischen und kosmetischen Forschung zu arbeiten. Darüber hinaus qualifiziert das Masterstudium für die Teilnahme an Promotionsprogrammen, projektbezogenen Promotionen sowie für universitäre Promotionsstudiengänge im Bereich der Lebenswissenschaften.

Zugangsvoraussetzungen

  • Bachelorabschluss oder Äquivalent

    Für dieses Masterstudium benötigen Sie einen fachspezifischen Bachelorabschluss (mind. 6 Semester oder 180 ECTS) oder einen äquivalenten Hochschulabschluss. Der Abschluss sollte mindestens mit der Note 2,2 bewertet sein.

     

  • Sprachanforderungen

    Für diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:

    • sehr gute Englischkenntnisse (ein Nachweis ist nicht erforderlich)
    • internationale Bewerber und Bewerberinnen: Deutschkenntnisse auf dem Mindestniveau DSH-2 (oder Äquivalent)

     

Bewerbungsunterlagen

  • Lebenslauf

    Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.

  • Motivationsschreiben

    Ein Motivationsschreiben umfasst i.d.R. ein bis zwei DIN A4-Seiten und hat die Darstellung Ihrer Motivation zur Aufnahme dieses spezifischen Masterstudiengangs zum Inhalt. Sie können daher innerhalb des Motivationsschreibens auf folgende Aspekte näher eingehen:

    • Weshalb möchten Sie dieses Masterstudium aufnehmen?
    • Was befähigt Sie zu diesem Masterstudium?
    • Was zeichnet diesen Masterstudiengang Ihrer Ansicht nach aus?
    • Welche Besonderheiten dieses Studiums haben Sie zur Bewerbung veranlasst?
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung

    Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.

  • Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses

    Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben möchten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen können, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.

  • Detaillierte Notenübersicht

    Für die Prüfung Ihrer fachlichen Eignung wird die detaillierte Notenübersicht Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums benötigt, auf dessen Grundlage Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben. Die Notenübersicht sollte eine von der Hochschule autorisierten Durchschnittsnote enthalten. Ist dies nicht der Fall, lassen Sie sich bitte einen zusätzlichen Nachweis über die vorläufigen Durchschnittsnote von Ihrer Hochschule ausstellen.

  • Nachweis über relevante ausgeübte Berufstätigkeit

    Sofern Sie bereits studienfachrelevante Berufserfahrungen haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.

  • Nachweis über fachlich relevante Praxiserfahrungen

    Sofern Sie bereits studienfachrelevante Praxiserfahrung (z.B. durch studienbegleitende Praktika) haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis hierüber zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.

  • Angabe über den Titel Ihrer Bachelorarbeit

    Wenn Sie das Studium noch nicht abgeschlossen haben, nennen Sie bitte auf einem zusätzlichen Dokument den Titel Ihrer Bachelorarbeit.

Zusätzliche Bewerbungsunterlagen für internationale Studierende

  • Nachweis von Deutschkenntnissen

    Für alle deutschsprachigen Studiengänge muss ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. Für den Nachweis der Deutschkenntnisse werden von der Friedrich-Schiller-Universität Jena folgende Zeugnisse anerkannt:

    • "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", mindestens Niveaustufe 2 (DSH-2),
    • das Goethe-Zertifikat C2 (GDS),
    • das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II),
    • der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen,
    • das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mindestens mit dem Prädikat "befriedigend"),
    • die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg.


    Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung die DSH-Prüfung, den TestDaF bzw. eine äquivalente Prüfung noch nicht abgelegt oder die Ergebnisse noch nicht erhalten haben, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Dokumente bei:

    • Nachweis über Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) sowie
    • eine Anmeldebestätigung für einen weiterführenden Sprachkurs oder eine Terminbestätigung über die geforderte Sprachprüfung


    Sie haben die Option, an der Friedrich-Schiller-Universität Jena kostenpflichtig einen DSH-Sprachvorbereitungskurs zu besuchen sowie die DSH-Prüfung abzulegen. Sollten Sie sich hierfür interessieren, wenden Sie sich bitte an das Internationale Büro unserer Universität!

    Vom Nachweis der deutschen Sprache befreit sind:

    • Bewerber und Bewerberinnen, die ein Bachelorstudium in der Unterrichtssprache Deutsch in den folgenden Länder abgeschlossen haben: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein (Dies gilt nur für Abschlüsse, die an Universitäten oder Fachhochschulen innerhalb der betreffenden Länder erworben wurden (keine Offshore Universitäten oder Zweigstellen in anderen Ländern, kein Fernstudium, kein Joint- oder Doppeldiplom mit Hochschulen anderer Länder));
    • Bewerber und Bewerberinnen, die ein deutsches Abiturzeugnis, die österreichische Matura oder ein schweizerisches gymnasiales Maturitätszeugnis besitzen.


    Für Masterstudiengänge mit der Unterrichtssprache Englisch werden keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt.

  • Übersetzung ausländischer Bewerbungsdokumente

    Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Diese Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden.

  • Nachweis des Notensystems

    Bei ausländischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein. Der Nachweis muss Informationen zur Höchstnote und zur Mindestnote enthalten.

  • APS-Zertifikat

    Bewerber und Bewerberinnen mit Hochschulabschlüssen aus Indien, Vietnam oder aus der VR China müssen eine APS-Zertifikat (im Original) einreichen.

  • Hochschulaufnahmeprüfung

    Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden Ländern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen:

    • Iran (Hochschulaufnahmeprüfung oder Nachweis eines voruniversitären Jahres),
    • Republik Korea/Südkorea (Scholastic Ability Test)
    • China (GaoKao)
Studienfachberatung Institut für Ernährungswissenschaft - Prof. Dr. Stefan Lorkowski
Fachschaftsrat Ernährungswissenschaften
Prüfungsamt der Fakultät für Biowissenschaften
Master-Service-Zentrum

Öffnungszeiten:
Bürosprechstunde:
Dienstag bis Donnerstag
14 - 15 Uhr

Telefonsprechstunde:
Dienstag bis Donnerstag
10 - 11 Uhr

Livechat:
Montag
10 - 12 Uhr

Anfrage per Ticket unter:
www.uni-jena.de/service-msz

Postanschrift:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Master-Service-Zentrum (MSZ)
Fürstengraben 1
07743 Jena

Videochat: Zum Videochat – Zoom Videochat ZeitenDienstag bis Donnerstag
15:15 - 16 Uhr
Passwort Master Datenschutzhinweisepdf, 126 kb

Zentrale Studienberatung

Sprechzeiten:
Beratungen finden persönlich, telefonisch und via Zoom statt. Terminvereinbarungen erfolgen telefonisch unter 03641 9-411 111 (Mo bis Fr von 9 bis 11 Uhr) oder außerhalb dieser Sprechzeit unter 03641 9-411 200. Zudem können Sie den Service-Desk nutzen.

Beratungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 bis 12:20 Uhr, am Dienstag von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie am Mittwoch und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr.

Ihre Fragen können Sie auch in unseren offenen Runden – der Online-Gruppen-Beratungen – stellen.

Videochat: Zum Videochat – Zoom Videochat ZeitenMontag bis Freitag von 12.30 bis 13:00 Uhr Passwort ZSB2020 Datenschutzhinweisepdf, 126 kb

Studierenden-Service-Zentrum

Öffnungszeiten:
ACHTUNG:
Am Freitag, 06.12.2024 ist das SSZ (incl. thoska-Büro) aufgrund einer Dezernatsveranstaltung geschlossen.
Bitte nutzen Sie gern den Service-Desk.

Info-Tresen:
Montag 10 - 12 Uhr
Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 10 - 12 Uhr
Donnerstag 13 - 15 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr

Kontaktlose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter
www.uni-jena.de/service-ssz
oder auch postalisch.

Telefonsprechstunde:
Montag bis Freitag
jeweils 09 - 11 Uhr.

Postanschrift:
Universität Jena
Studierenden-Service-Zentrum
07737 Jena

Internationales Büro - Auslandsaufenthalte für Studierende

Universitätshauptgebäude
Fürstengraben 1
07743 Jena Google Maps – LageplanExterner Link