Italienisch
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Einschreibung in das Ergänzungsstudium
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Zur Einschreibung in das Ergänzungsstudium (postgradual) an der Uni Jena kann zugelassen werden,
- wer die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien bestanden hat;
- wer die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen bestanden hat;
- wer über einen Hochschulabschluss als Diplomlehrer verfügt und im Thüringer Schuldienst am Gymnasium tätig ist;
- wer als Lehramtsstudierender [der Uni Jena] bereits das Praxissemester absolviert hat und mindestens 170 LP aus dem grundständigen Lehramtsstudiengang nachweisen kann („Jenaer Modell“) bzw. die Zwischenprüfung erfolgreich bestanden hat;
- wer eine Prüfung bestanden hat, die vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport als gleichwertig anerkannt wurde (nähere Informationen dazu erhalten Sie beim zuständigen Ministerium).
Interessenten mit einer Ersten Staatsprüfung oder einem lehramtsbezogenen Bachelor- und Master-Hochschulabschluss aus anderen Bundesländern benötigen eine Gleichwertigkeitsanerkennung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.
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Sprachanforderungen
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Für die Einschreibung ist ein Nachweis mindestens des Sprachniveaus A1 notwendig.
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Anmeldung Erweiterungsprüfung
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Um sich für die Erweiterungsprüfung beim Landesprüfungsamt für Lehrämter [Außenstelle Jena] anmelden zu können, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- erfolgreich abgelegte Erste Staatsprüfung oder Tätigkeit als Lehrer an einem Thüringer Gymnasium,
- Nachweis der erbrachten 60 Leistungspunkte in den vorgesehenen Modulen,
- Nachweis des erfolgreichen Selbststudiums, der nach einem Fachgespräch mit einem bestellten Prüfer ausgestellt wird.
Die Erweiterungsprüfung selbst besteht aus drei Vorbereitungsmodulen (15 LP) und den dazugehörigen drei Prüfungen: einer schriftlichen und einer mündlichen in den Fachwissenschaften und einer mündlichen im Bereich der Fachdidaktik.
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Lebenslauf
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Den Lebenslauf sollten Sie in tabellarischer Form verfassen. Er sollte die Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs enthalten.
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Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
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Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.
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Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses
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Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum weiterbildenden Studium bewerben möchten. Bitte reichen Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht als beglaubigte Kopie ein.
Telefonsprechzeiten:
Montag und Freitag 9:00 bis 11:00 Uhr
Mittwoch 13:00 bis 15:00 Uhr
Das ASPA ist überwiegend zuständig für Studierende an der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften, der Philosophischen Fakultät und der Theologischen Fakultät.
Unsere Telefonsprechzeiten (03641-9-411111) finden wie folgt statt:
Montag bis Freitag
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Bitte beachten Sie die gültigen Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Registrierungspflicht. Weitere Informationen finden sich vor Ort im Aushang.
Auch per Service-Desk und Post sind wir sehr gut für Sie erreichbar.
Dezernat 1 - Studierende
Bereich Weiterbildung
Fürstengraben 1
07737 Jena
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Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 bis 12:20 Uhr, am Dienstag von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie am Mittwoch und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Ihre Fragen können Sie auch in unseren offenen Runden – der Online-Gruppen-Beratungen – stellen.