Anglistik/Amerikanistik

Studieninformationen zum Masterstudiengang Anglistik / Amerikanistik
Eckdaten
Studienabschluss
Master of Arts
Regelstudienzeit
4 Semester
Credits/ECTS
120
Lehrsprache
Englisch
Gebühr/Entgelt
keine
Semesterbeitrag
272,80 €
Studienbeginn
Wintersemester, Sommersemester
Teilzeit möglich
ja
zuständige Einrichtungen
Philosophische Fakultät
Institut für Anglistik und Amerikanistik
Bewerbung & Fristen

Inhalt und Aufbau

Gegenstände des Masterstudiengangs Anglistik/Amerikanistik sind die englische Sprache, ihre Beschreibung und Analyse im Kontext aktueller Forschung sowie die forschungsbezogene Untersuchung anglophoner Literaturen und Kulturen vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Das Studium bietet weitgehende Wahlfreiheit. Das Fach kann in seiner ganzen Breite studiert werden, es bestehen aber auch Möglichkeiten der Spezialisierung in den Bereichen Sprachwissenschaft oder Literatur- und Kulturwissenschaft. Ein Schwerpunkt liegt in der anspruchsvollen sprachpraktischen Ausbildung, die bereits zu Beginn des Studiums eine hohe Fremdsprachenkompetenz voraussetzt.

Besonderheiten in Jena

Das Lehrangebot in der Literatur- und Kulturwissenschaft wird durch die Kooperation mit anderen Instituten bereichert. Zu den Kooperationen gehören u.a. das Institut für Germanistische Sprachwissenschaft, das Institut für Germanistische Literaturwissenschaft, das Historische Institut und das Institut für Geographie.

Aussichten

Der Abschluss M.A. Anglistik/Amerikanistik qualifiziert Sie für akademische Berufsprofile, für verantwortungsvolle höhere Positionen an den Schnittstellen zwischen Wirtschaft, Kultur und
öffentlichem Sektor sowie für Berufsfelder, in denen besondere sprachliche und kommunikative Kompetenzen und interkulturelle Erfahrung gefragt sind (wie zum Beispiel in international ausgerichteten Unternehmen, Institutionen, Bibliotheken und Archiven, digitalen Medien sowie im Verlags- und Pressewesen). Sie können Ihre wissenschaftliche Qualifikation darüber hinaus durch ein aufbauendes geistes- und/oder kulturwissenschaftliches Promotionsstudium vertiefen.

Zugangsvoraussetzungen

  • Bachelorabschluss oder Äquivalent

    Für dieses Masterstudium benötigen Sie einen fachspezifischen Bachelorabschluss (mind. 6 Semester oder 180 ECTS) im Kernfach (120 LP) oder Ergänzungsfach (60 LP) in Anglistik/Amerikanist oder einem gleichwertigen Hochschulabschluss aus dem In- oder Ausland. Der Abschluss sollte mindestens mit der Note "gut" bewertet sein.

     

  • Sprachanforderungen

    Für diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:

    • Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den akzeptierten Sprachnachweisen unter dem Menüpunkt "Bewerbungsunterlagen > Nachweis Englischsprachkenntnisse"

Bewerbungsunterlagen

  • Lebenslauf

    Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.

  • Motivationsschreiben

    Bewerber/innen ohne Bachelorabschluss in Anglistik/Amerikanistik einer deutschen Hochschule weisen ihre fachliche und sprachliche Eignung neben dem Sprachzertifikat durch ein Bewerbungsschreiben (Letter of Motivation) in englischer Sprache nach.

  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung

    Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.

  • Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses

    Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben möchten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen können, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.

  • Detaillierte Notenübersicht

    Für die Prüfung Ihrer fachlichen Eignung wird die detaillierte Notenübersicht Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums benötigt, auf dessen Grundlage Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben. Die Notenübersicht sollte eine von der Hochschule autorisierten Durchschnittsnote enthalten. Ist dies nicht der Fall, lassen Sie sich bitte einen zusätzlichen Nachweis über die vorläufigen Durchschnittsnote von Ihrer Hochschule ausstellen.

  • Nachweis über relevante ausgeübte Berufstätigkeit

    Sofern Sie bereits studienfachrelevante Berufserfahrungen haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.

  • Nachweis über fachlich relevante Praxiserfahrungen

    Sofern Sie bereits studienfachrelevante Praxiserfahrung (z.B. durch studienbegleitende Praktika) haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis hierüber zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.

  • Nachweis Englischsprachkenntnisse

    Folgende Sprachnachweise müssen Sie erbringen:

    Nachweis von Englischkenntnissen auf Niveau C1 gemäß Europäischem Referenzrahmen.

    Der Nachweis kann entweder über den Bachelorabschluss in Anglistik oder Amerikanistik an einer deutschen Hochschule erfolgen oder über einen der folgenden Sprachtests:

    • TOEFL: paper-based - 588; computer-based - 250; internet-based - 95,
    • IELTS (academic or general test): Level at least 7.0,
    • Cambridge Proficiency Exam (passed),
    • Trinity Ca'Foscari Certification C1 (passed).

Zusätzliche Bewerbungsunterlagen für internationale Studierende

  • Übersetzung ausländischer Bewerbungsdokumente

    Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Diese Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden.

  • Nachweis des Notensystems

    Bei ausländischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein. Der Nachweis muss Informationen zur Höchstnote und zur Mindestnote enthalten.

  • APS-Zertifikat

    Bewerber und Bewerberinnen mit Hochschulabschlüssen aus Indien, Vietnam oder aus der VR China müssen eine APS-Zertifikat (im Original) einreichen.

  • Hochschulaufnahmeprüfung

    Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden Ländern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen:

    • Iran (Hochschulaufnahmeprüfung oder Nachweis eines voruniversitären Jahres),
    • Republik Korea/Südkorea (Scholastic Ability Test)
    • China (GaoKao)
Akademisches Studien- und Prüfungsamt

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Mittwoch 13:00 bis 15:00 Uhr

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