International Organisations and Crisis Management
- Wichtig: Zusatzdokument IOCM en pdf, 108 kb
- Studienordnung
- Prüfungsordnung
- Modulkatalog pdf, 238 kb
- Musterstudienplan pdf, 99 kb
- Bewerbung über Friedolin 2.0
- Anleitung zur Onlinebewerbung pdf, 1016 kb
- Bewerbungstermine pdf, 124 kb
- Timeline international pdf, 133 kb
- Broschüre zum Studiengang en pdf, 2 mb
- Homepage M.A. IOCM en
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Bachelorabschluss oder Äquivalent
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Für dieses Masterstudium benötigen Sie einen Bachelorabschluss (mindestens 180 Leistungspunkte) oder einen äquivalenten ersten berufsqualifizierenden Abschluss, der die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Politikwissenschaftliche Studienanteile von mindestens 90 Leistungspunkten und einer Gesamtnote von 1,5 oder besser
- mindestens 20 Leistungspunkte aus Lehrveranstaltungen im Themenbereich internationale Beziehungen / internationale Organisationen
- mindestens ein berufsorientierendes Praktikum aus diesem Themenbereich oder ein Semester im Ausland;
- mindestens 15 Leistungspunkte aus Lehrveranstaltungen zu den einschlägigen qualitativen und quantitativen Methoden der empirischen Sozialforschung .
Bewerberinnen und Bewerber, welche die Anforderungen 1 bis 4 nicht hinreichend erfüllen, aber eine Gesamtnote von mindestens 2,3 aufweisen, können zugelassen werden, wenn Studium, Lebenslauf und Motivation eine besondere Eignung erkennen lassen. Dabei werden folgende Faktoren berücksichtigt:
- Umfang und Noten der für den Masterstudiengang besonders einschlägigen Lehrveranstaltungen sowie der Examensarbeit im ersten berufsqualifizierenden Abschluss;
- studienrelevante internationale Erfahrungen;
- studienrelevante praktische Erfahrungen und Zusatzqualifikationen; und
- einschlägige individuelle Interessenschwerpunkte und reflektierte Vorstellungen zu Inhalten und Anforderungen des Studiengangs, wie sie insbesondere aus Motivationsschreiben und Lebenslauf hervorgehen, die den bisherigen studienrelevanten Werdegang, erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten, persönliche Zielvorstellungen und die Befähigung zum Studium aufzeigen.
Der Erwerb der Methodenkenntnisse im Umfang von 15 Leistungspunkten kann bis zum 4. Semester nachgeholt werden.
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Sprachanforderungen
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Für diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:
- Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)
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Zusatzdokument IOCM
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Bitte füllen Sie das Dokument sorgfältig aus und fügen es zu den Uploads ihrer Onlinebewerbung hinzu. Es ist ein entscheidender Bestandteil Ihrer Bewerbung; ohne es wird Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Sie finden das Dokument HIER [pdf, 108 kb] en bzw. im Downloadbereich.
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Lebenslauf
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Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.
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Motivationsschreiben
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Ein Motivationsschreiben umfasst i.d.R. ein bis zwei DIN A4-Seiten und hat die Darstellung Ihrer Motivation zur Aufnahme dieses spezifischen Masterstudiengangs zum Inhalt. Sie können daher innerhalb des Motivationsschreibens auf folgende Aspekte näher eingehen:
- Weshalb möchten Sie dieses Masterstudium aufnehmen?
- Was befähigt Sie zu diesem Masterstudium?
- Was zeichnet diesen Masterstudiengang Ihrer Ansicht nach aus?
- Welche Besonderheiten dieses Studiums haben Sie zur Bewerbung veranlasst?
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Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
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Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.
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Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses
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Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben möchten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen können, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.
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Detaillierte Notenübersicht
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Die detaillierte Notenübersicht mit Angabe Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben, muss eine offizielle Durchschnittsnote enthalten.
Sie benötigen den Nachweis von mindestens 140 Leistungspunkten zum Zeitpunkt der Bewerbung.
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Nachweis über relevante ausgeübte Berufstätigkeit
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Sofern Sie bereits studienfachrelevante Berufserfahrungen haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.
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Nachweis über fachlich relevante Praxiserfahrungen
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Sofern Sie bereits studienfachrelevante Praxiserfahrung (z.B. durch studienbegleitende Praktika) haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis hierüber zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.
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Nachweis Sprachkenntnisse
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Folgenden Sprachnachweis müssen Sie erbringen:
- Nachweis über Kenntnisse in Englisch auf dem Niveau C1 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)
Folgende Zertifikate werden als Nachweis der Sprachkenntnisse anerkannt:
- Cambridge Certificate (Advanced)
- IELTS – International English Testing System (7.0 - 8.0)
- TOEFL Test
- TOEFL – Internet-based (95)
- TOEFL – Paper-based (637)
- TOEFL – Institutional Testing Program (543 - 626)
- TOEIC Test (945 - 990)
- BULATS – Business Languages Testing Service (75 - 89)
Zertifikate mit vorübergehender Gültigkeit werden bis maximal vier Jahre nach dem Erwerbszeitpunkt akzeptiert.
Die Nachweispflicht entfällt für Studierende, die ihren letzten Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben haben oder deren Muttersprache Englisch ist.
Sie können gerne Nachweise über weitere Sprachkenntnisse einreichen, insbesondere was die Sprache anbelangt, die Sie im Studiengang ausbauen wollen (für internationale Studierende auch Deutsch).
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Übersetzung ausländischer Bewerbungsdokumente
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Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Diese Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden.
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Nachweis des Notensystems
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Bei ausländischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein. Der Nachweis muss Informationen zur Höchstnote und zur Mindestnote enthalten.
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APS-Zertifikat
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Bewerber und Bewerberinnen mit Hochschulabschlüssen aus Indien, Vietnam oder aus der VR China müssen eine APS-Zertifikat (im Original) einreichen.
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Hochschulaufnahmeprüfung
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Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden Ländern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen:
- Iran (Hochschulaufnahmeprüfung oder Nachweis eines voruniversitären Jahres),
- Republik Korea/Südkorea (Scholastic Ability Test)
- China (GaoKao)
Bitte stellen Sie Ihre Anfrage über den Service-Desk unter:
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Master-Service-Zentrum (MSZ)
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Das ASPA ist überwiegend zuständig für Studierende an der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften, der Philosophischen Fakultät und der Theologischen Fakultät.
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