Politikwissenschaft

Studieninformationen zum Masterstudiengang Politikwissenschaft
Eckdaten
Studienabschluss
Master of Arts
Regelstudienzeit
4 Semester
Credits/ECTS
120
Lehrsprache
Deutsch
Gebühr/Entgelt
keine
Semesterbeitrag
272,80 €
Studienbeginn
Wintersemester, Sommersemester
Teilzeit möglich
ja
zuständige Einrichtungen
Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften
Institut für Politikwissenschaft
Bewerbung & Fristen

Inhalt und Aufbau

Der konsekutive und forschungsorientierte Masterstudiengang Politikwissenschaft vertieft und ergänzt die Inhalte des gleichnamigen BA-Kern- und Ergänzungsfachs der FSU Jena sowie äquivalenter Studienprogramme anderer Universitäten. Der Masterstudiengang ist auf eine viersemestrige Regelstudienzeit ausgelegt und eröffnet die Möglichkeit zu teildisziplinärer Spezialisierung und individueller Profilbildung.

Irena und Marcel, zwei Studierende der Politikwissenschaft an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, geben einen Einblick in das Bachelor- und Masterstudium.

Besonderheiten in Jena

Als Spezialisierungszweige stehen folgende Bereiche zur Wahl:

  • Global und European Governance:
    • Governance internationaler Krisen und Konflikte
    • Internationale Organisationen u. Global Governance
    • Multilevel Governance in Europa

  • Demokratie, Staat und Gesellschaft
    • Politische Soziologie
    • Staat und Demokratie
    • Politische Systeme u. Politikfeldanalyse
    • Regieren im Mehrebenensystem

Die jeweilige Spezialisierung des Masters wird auf Zeugnis und Urkunde vermerkt.

Eine fachübergreifende Annäherung an Forschungproblematiken und -methoden wird durch einen transdisziplinären Wahlbereich ermöglicht. Aus einer Liste mit Angeboten benachbarter Fächer (Geschichte, Soziologie, Jura, Kommunikationswissenschaft, Erziehungswissenschaft u.a.) kann ein thematisch relevantes Modul im Umfang von 10 Leistungspunkten belegt werden.

Aussichten

Mit einem erfolgreichen Abschluss eröffnen sich Ihnen vielfältige Berufsfelder, besonders in Medien, Parteien, Verbänden und Organisationen, öffentlichen Verwaltungen, Wirtschaftsunternehmen und der politischen Bildung.

Zugangsvoraussetzungen

  • Bachelorabschluss oder Äquivalent

    Für dieses Masterstudium benötigen Sie einen fachspezifischen Bachelorabschluss oder einen äquivalenten ersten berufsqualifizierenden Abschluss.

    Der Abschluss sollte mindestens mit der Note "gut" (2,5) bewertet sein.

     

  • Sprachanforderungen

    Für diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:

    • Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)
    • internationale Bewerber und Bewerberinnen: Deutschkenntnisse auf dem Mindestniveau DSH-2 (oder Äquivalent)

     

Bewerbungsunterlagen

  • Lebenslauf

    Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.

  • Motivationsschreiben

    Ein Motivationsschreiben umfasst i.d.R. ein bis zwei DIN A4-Seiten und hat die Darstellung Ihrer Motivation zur Aufnahme dieses spezifischen Masterstudiengangs zum Inhalt. Sie können daher innerhalb des Motivationsschreibens auf folgende Aspekte näher eingehen:

    • Weshalb möchten Sie dieses Masterstudium aufnehmen?
    • Was befähigt Sie zu diesem Masterstudium?
    • Was zeichnet diesen Masterstudiengang Ihrer Ansicht nach aus?
    • Welche Besonderheiten dieses Studiums haben Sie zur Bewerbung veranlasst?
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung

    Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.

  • Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses

    Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben möchten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen können, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.

  • Detaillierte Notenübersicht

    Die detaillierte Notenübersicht mit Angabe Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudium, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben muss eine offizielle Durchschnittsnote enthalten.

    Sie benötigen den Nachweis von mindestens 140 LP zum Zeitpunkt der Bewerbung.

  • Nachweis über relevante ausgeübte Berufstätigkeit

    Sofern Sie bereits studienfachrelevante Berufserfahrungen haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.

  • Nachweis über fachlich relevante Praxiserfahrungen

    Sofern Sie bereits studienfachrelevante Praxiserfahrung (z.B. durch studienbegleitende Praktika) haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis hierüber zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.

  • Nachweis Sprachkenntnisse

    Folgende Sprachnachweise müssen Sie erbringen:

    • Nachweis über Kenntnisse in Englisch auf dem Niveau B2 gemäß Europäischer Referenzrahmen

    Von Bachelorstudierenden des Kernfach-Studiums der Politikwissenschaft an der Friedrich-Schiller-Universität Jena wird der während des Studiums erbrachte Englischnachweis als Beleg anerkannt.

    Die Nachweispflicht entfällt für Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung oder ihren letzten Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben oder einen einjährigen Aufenthalt im englischsprachigen Ausland absolviert haben.

Zusätzliche Bewerbungsunterlagen für internationale Studierende

  • Nachweis von Deutschkenntnissen

    Für alle deutschsprachigen Studiengänge muss ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. Für den Nachweis der Deutschkenntnisse werden von der Friedrich-Schiller-Universität Jena folgende Zeugnisse anerkannt:

    • "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", mindestens Niveaustufe 2 (DSH-2),
    • das Goethe-Zertifikat C2 (GDS),
    • das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II),
    • der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen,
    • das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mindestens mit dem Prädikat "befriedigend"),
    • die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg.


    Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung die DSH-Prüfung, den TestDaF bzw. eine äquivalente Prüfung noch nicht abgelegt oder die Ergebnisse noch nicht erhalten haben, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Dokumente bei:

    • Nachweis über Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) sowie
    • eine Anmeldebestätigung für einen weiterführenden Sprachkurs oder eine Terminbestätigung über die geforderte Sprachprüfung


    Sie haben die Option, an der Friedrich-Schiller-Universität Jena kostenpflichtig einen DSH-Sprachvorbereitungskurs zu besuchen sowie die DSH-Prüfung abzulegen. Sollten Sie sich hierfür interessieren, wenden Sie sich bitte an das Internationale Büro unserer Universität!

    Vom Nachweis der deutschen Sprache befreit sind:

    • Bewerber und Bewerberinnen, die ein Bachelorstudium in der Unterrichtssprache Deutsch in den folgenden Länder abgeschlossen haben: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein (Dies gilt nur für Abschlüsse, die an Universitäten oder Fachhochschulen innerhalb der betreffenden Länder erworben wurden (keine Offshore Universitäten oder Zweigstellen in anderen Ländern, kein Fernstudium, kein Joint- oder Doppeldiplom mit Hochschulen anderer Länder));
    • Bewerber und Bewerberinnen, die ein deutsches Abiturzeugnis, die österreichische Matura oder ein schweizerisches gymnasiales Maturitätszeugnis besitzen.


    Für Masterstudiengänge mit der Unterrichtssprache Englisch werden keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt.

  • Übersetzung ausländischer Bewerbungsdokumente

    Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Diese Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden.

  • Nachweis des Notensystems

    Bei ausländischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein. Der Nachweis muss Informationen zur Höchstnote und zur Mindestnote enthalten.

  • APS-Zertifikat

    Bewerber und Bewerberinnen mit Hochschulabschlüssen aus Indien, Vietnam oder aus der VR China müssen eine APS-Zertifikat (im Original) einreichen.

  • Hochschulaufnahmeprüfung

    Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden Ländern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen:

    • Iran (Hochschulaufnahmeprüfung oder Nachweis eines voruniversitären Jahres),
    • Republik Korea/Südkorea (Scholastic Ability Test)
    • China (GaoKao)

Kontakte

Studienfachberatung - Dr. Sven Leunig

Öffnungszeiten:
nach Vereinbarung per Mail

Zuständigkeit:
Politikwissenschaft

Akademisches Studien- und Prüfungsamt

Öffnungszeiten:
Bitte kontaktieren Sie uns über den Service-Desk oder telefonisch.

Telefonsprechzeiten:
Montag und Freitag 9:00 bis 11:00 Uhr
Mittwoch 13:00 bis 15:00 Uhr

Das ASPA ist überwiegend zuständig für Studierende an der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften, der Philosophischen Fakultät und der Theologischen Fakultät.

Master-Service-Zentrum

Öffnungszeiten:
Wir bieten Beratungen und die Bearbeitung Ihrer Anliegen persönlich sowie über das Ticketsystem (Service-Desk), Zoom, Livechat, Post und Telefon an.

Telefonsprechstunde:
Dienstag bis Donnerstag
10 - 11 Uhr

Bürosprechstunde:
Dienstag bis Donnerstag
14 - 15 Uhr

Livechat:
Montag
10 - 12 Uhr

Anfrage per Ticket unter:
www.uni-jena.de/service-msz

Postanschrift:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Master-Service-Zentrum (MSZ)
07737 Jena

Videochat: Zum Zoom – Videochat Videochat ZeitenDienstag bis Donnerstag
15:15 - 16 Uhr
Passwort Master Datenschutzhinweisepdf, 172 kb

Zentrale Studienberatung

Sprechzeiten:
Bitte beachten Sie: Die Zentrale Studienberatung ist am 10. Mai 2024 geschlossen und ab 13. Mai 2024 wieder erreichbar.

Beratungen finden persönlich, telefonisch und via Zoom statt. Terminvereinbarungen erfolgen telefonisch unter 03641 9-411 111 (Mo bis Fr von 9 bis 11 Uhr) oder außerhalb dieser Sprechzeit unter 03641 9-411 200. Zudem können Sie den Service-Desk nutzen.

Beratungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 bis 12:20 Uhr, am Dienstag von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie am Mittwoch und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr.

Ihre Fragen können Sie auch in unseren offenen Runden – der Online-Gruppen-Beratungen – stellen.

Videochat: Zum Zoom – Videochat Videochat ZeitenMontag bis Freitag von 12.30 bis 13:00 Uhr Passwort ZSB2020 Datenschutzhinweisepdf, 172 kb

Studierenden-Service-Zentrum

Öffnungszeiten:
ACHTUNG:
Der Info-Tresen des SSZ und das thoska-Büro sind am Freitag, 10.05.2024 geschlossen.
Über die u.g. Telefonsprechstunde und den Service-Desk sind wir am 10.05.2024 erreichbar.

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Mittwoch 10 - 12 Uhr
Donnerstag 13 - 15 Uhr
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Internationales Büro - Auslandsaufenthalte für Studierende

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