- Scannen Sie alle unten genannten Dokumente als mehrseitiges pdf ein und speichern Sie sie mit eindeutigem Dateinamen ab.
- Legen Sie sich diese Dokumente bereit, da Sie die Daten bei der Bewerbung eingeben müssen.
- Hochschulzugangsberechtigung:
- Amtlich beglaubigte Kopie des Originals des Schulabgangszeugnisses und der Hochschulaufnahmeprüfung (wenn teilgenommen) mit Übersetzung (in die deutsche oder englische Sprache)
- Amtlich beglaubigte Kopie des Originals der Feststellungsprüfung (wenn Sie ein Studienkolleg in Deutschland abgeschlossen haben)
- Früheres Studium:
- Amtlich beglaubigte Kopie des Originals des Studienabschlusszeugnisses oder der Studienzeiten mit Übersetzung (in die deutsche oder englische Sprache)
- Amtlich beglaubigte Kopie des Originals der Fächer- und Notenübersicht zu Ihrem Hochschulstudium mit Übersetzung (in die deutsche oder englische Sprache)
- Deutschkenntnisse:
- Amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises Ihrer bisherigen Deutschkenntnisse (siehe dazu unsere Hinweise zu den Sprachvoraussetzungen)
- Lebenslauf
- Chinesische, indische und vietnamesische Studienbewerber/innen: APS-Zertifikat der Akademischen Prüfstelle über die erfolgreiche Überprüfung der Studienleistungsnachweise (Original)
Bitte beachten:
Minderjährige Studienbewerber/innen und minderjährige Studierende (die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) reichen bitte zusätzlich eine Generaleinwilligung der Eltern pdf, 746 kbein.
Hinweis
Für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie muss der Deutschnachweis (DSH-2 oder gleichwertiger Nachweis) bereits bis zum Bewerbungstermin vorliegen.
Definition: Amtliche Beglaubigung
In Deutschland darf jede öffentliche Stelle amtlich beglaubigen, die ein Dienstsiegel führt. Das sind z.B. Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden (z.B. Ortsbürgermeister, Stadtverwaltungen, Bürgerämter u.ä.), Gerichte und Notare. Auch Kulturabteilungen der Botschaft des Landes, aus dem das Zeugnis stammt, können eine amtliche Beglaubigung vornehmen.
Außerhalb Deutschlands sind folgende Stellen zur Ausfertigung amtlicher Beglaubigungen ermächtigt: die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland und die im jeweiligen Land zu amtlichen Beglaubigungen befugten Behörden und Notare. Die Beglaubigungsstempel und die Unterschrift der beglaubigenden Person müssen im Original vorliegen.
Definition: Vereidigte Übersetzung
Grundsätzlich muss die Übersetzung von Zeugnissen von einer offiziellen Stelle erfolgen, z.B. durch die ausstellende Institution oder durch einen vereidigten Übersetzer. Übersetzerbeglaubigungen werden nicht akzeptiert.