Einblick in den OP

1. Fachsemester Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie

Informationen für internationale Studieninteressierte
Einblick in den OP
Foto: Jan-Peter Kasper/FSU
Achtung

Die Informationen auf dieser Seite gelten nur für Studieninteressenten mit ausländischer Staatsangehörigkeit (außer EU-Länder) und ohne deutsches Abitur (Bildungsausländer/innen).

Deutsche Bewerber/innen oder Bildungsinländer/innen informieren sich bitte im Studienangebot.

Zugangsvoraussetzungen

Sie müssen eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium in Deutschland besitzen. Bitte prüfen Sie in der Datenbank des DAADExterner Link oder der Datenbank anabinExterner Link, ob Ihr ausländischer Bildungsabschluss in Deutschland als gleichwertig anerkannt ist.

Sie haben noch keine gleichwertige Hochschulzugangsberechtigung? Dann bewerben Sie sich für die Aufnahme in unser Thüringer Studienkolleg Nordhausen. Dort legen Sie nach einem Jahr Vorbereitung die Feststellungsprüfung und eine Deutschprüfung ab.

Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit oder deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) informieren sich bitte auf den allgemeinen Studieninformationsseiten.

Sprachvoraussetzungen

Zum Zeitpunkt der Bewerbung für Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin müssen Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugangpdf, 61 kb) nachweisen. Mit der DSH-1 ist die Aufnahme eines Studiums an der Friedrich-Schiller-Universität Jena nicht möglich. Es werden nur folgende durch die Hochschulrektorenkonferenz akkreditierten Deutschprüfungen als gleichwertig anerkannt:

  • das Goethe-Zertifikat C2 (GDS)
  • das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II)
  • der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen
  • das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mind. Prädikat "befriedigend")
  • die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg

Sie haben noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse? Die Friedrich-Schiller-Universität Jena bietet einen Sprachkurs zur Vorbereitung auf die DSH an. Für diesen Kurs benötigen Sie Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1.

Technische Voraussetzungen

Papierbewerbungen werden nicht mehr akzeptiert. Sie bewerben sich über unsere Online-Bewerbungsplattform.

Hinweis
Merken Sie sich Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort, um zu einem späteren Zeitpunkt die Online-Bewerbungsplattform nochmals nutzen zu können.

Notwendige Dokumente und Vorbereitung für die Bewerbung

  1. Scannen Sie alle unten genannten Dokumente als mehrseitiges pdf ein und speichern Sie sie mit eindeutigem Dateinamen ab.
  2. Legen Sie sich diese Dokumente bereit, da Sie die Daten bei der Bewerbung eingeben müssen.
  • Hochschulzugangsberechtigung:
    • Amtlich beglaubigte Kopie des Originals des Schulabgangszeugnisses und der Hochschulaufnahmeprüfung (wenn teilgenommen) mit Übersetzung (in die deutsche oder englische Sprache)
    • Amtlich beglaubigte Kopie des Originals der Feststellungsprüfung (wenn Sie ein Studienkolleg in Deutschland abgeschlossen haben)
  • Früheres Studium:
    • Amtlich beglaubigte Kopie des Originals des Studienabschlusszeugnisses oder der Studienzeiten mit Übersetzung (in die deutsche oder englische Sprache)
    • Amtlich beglaubigte Kopie des Originals der Fächer- und Notenübersicht zu Ihrem Hochschulstudium mit Übersetzung (in die deutsche oder englische Sprache)
  • Deutschkenntnisse:
    • Amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises Ihrer bisherigen Deutschkenntnisse (siehe dazu unsere Hinweise zu den Sprachvoraussetzungen)
  • Lebenslauf
  • Chinesische, indische und vietnamesische Studienbewerber/innen: APS-Zertifikat der Akademischen Prüfstelle über die erfolgreiche Überprüfung der Studienleistungsnachweise (Original)

Bitte beachten:
Minderjährige Studienbewerber/innen und minderjährige Studierende (die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) reichen bitte zusätzlich eine Generaleinwilligung der Eltern pdf, 746 kbein.

Hinweis
Für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie
muss der Deutschnachweis (DSH-2 oder gleichwertiger Nachweis) bereits bis zum Bewerbungstermin vorliegen.

Definition: Amtliche Beglaubigung

In Deutschland darf jede öffentliche Stelle amtlich beglaubigen, die ein Dienstsiegel führt. Das sind z.B. Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden (z.B. Ortsbürgermeister, Stadtverwaltungen, Bürgerämter u.ä.), Gerichte und Notare. Auch Kulturabteilungen der Botschaft des Landes, aus dem das Zeugnis stammt, können eine amtliche Beglaubigung vornehmen.

Außerhalb Deutschlands sind folgende Stellen zur Ausfertigung amtlicher Beglaubigungen ermächtigt: die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland und die im jeweiligen Land zu amtlichen Beglaubigungen befugten Behörden und Notare. Die Beglaubigungsstempel und die Unterschrift der beglaubigenden Person müssen im Original vorliegen.

Definition: Vereidigte Übersetzung

Grundsätzlich muss die Übersetzung von Zeugnissen von einer offiziellen Stelle erfolgen, z.B. durch die ausstellende Institution oder durch einen vereidigten Übersetzer. Übersetzerbeglaubigungen werden nicht akzeptiert.

Informationen zum Vergabeverfahren

Die Studienplätze des 1. Fachsemesters in Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin werden jeweils nur zu einem Wintersemester vergeben.

Für diese Studienplätze gibt es in jedem Jahr sehr viele internationale Bewerber/innen. Bitte lesen Sie vor Ihrer Bewerbung unsere wichtigen Informationen zum Vergabeverfahrenpdf, 110 kb an der Universität Jena aufmerksam durch.

Bewerbungsprozess, -zeitraum und -plattform

  • Bewerbungszeitraum (nur für das Wintersemester): 01.05. 15.07.
  1. Füllen Sie die online Bewerbung vollständig aus, laden Sie alle Dokumente hoch. Unsere Online-Bewerbung ist papierlos. Bitte senden Sie uns keine Anträge und/oder Dokumente in Papierform. Hinweise zur Bewerbung finden Sie in unserem Handbuchpdf, 1 mb.
  2. Lesen Sie bitte regelmäßig Ihre E-Mails mit aktuellen Informationen zu Ihrer Bewerbung und verfolgen Sie Ihren aktuellen Status in der Bewerbungsplattform.
  3. Die Entscheidung über ein Zulassungsangebot oder eine Ablehnung erhalten Sie etwa Mitte August per E-Mail.
  4. Falls Sie eine Ablehnung erhalten, können Sie am Losverfahren teilnehmen.
  5. Wenn Sie ein Zulassungsangebot erhalten, beachten Sie bitte die Frist, in der Sie dieses Angebot im Bewerbungsportal annehmen sollen.
  6. Beachten Sie darin die weiteren Hinweise zur Immatrikulation. Erst mit dem Antrag auf Immatrikulation sollen Zeugnisunterlagen in beglaubigter Kopie mit Übersetzung in Papierform geschickt werden.

Hier finden Sie die Bewerbungsplattform für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie (1. Fachsemester).Externer Link

Hinweis
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Landes besitzen oder Bildungsinländer/in (Inhaber/in eines deutschen Abiturs) sind, bewerben Sie sich bitte über die Stiftung für HochschulzulassungExterner Link.

Weitere wichtige Schritte

Bitte beachten Sie  alle Hinweise, zum Beispiel zu den Themen

  • Was nach Erhalt der Zulassung zu tun ist
  • Wohnen / Zimmersuche (Bewerbungsfrist 15.1./15.7.)
  • Visum beantragen
  • Einschreibung

 Alle Informationen dazu erhalten Sie unter Studienstart international.

Weitere Fragen?

Informationen zu Visa, Krankenversicherung, Kosten, Serviceangeboten und vielem mehr erhalten Sie auf unserer FAQ Seite.

Hinweis

Informationen für ein Masterstudium finden Sie im allgemeinen Studienangebot.

Wenn Sie ein Promotionsstudium/Doktorat machen möchten, informieren Sie sich bitte bei der Graduiertenakademie.

Wenn Sie nur für einen kurzzeitigen Studienaufenthalt nach Jena kommen, beachten Sie die Hinweis für Gaststudierende.

Information

Sie haben noch Fragen? Bitte wenden Sie sich an Frau Fleur Frenk im Bereich Internationale Studierende des Internationalen Büros.