Für ein höheres Fachsemester in Medizin, Pharmazie oder Zahnmedizin können Sie sich bewerben, wenn Sie Studienleistungen aus dem Ausland oder in einem ähnlichen Studiengang erworben haben. Ihrer Bewerbung müssen Sie unbedingt den Anrechnungsbescheid Ihrer bisherigen Studienleistungen, ausgestellt von einem Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe, beilegen. Wenn Sie in Deutschland wohnen, wenden Sie sich bitte an das Landesprüfungsamt Ihres Bundeslandes. Für Bewerber, die noch keinen Wohnsitz in Deutschland haben, sind folgende Landesprüfungsämter zuständig:
Anrechnung von Studienleistungen der Medizin und Zahnmedizin:
Bezirksregierung Düsseldorf
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
Postfach 300 865
D-40408 Düsseldorf
https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/landespruefungsamt-fuer-medizin/landespruefungsamt-anrechnung-vonExterner Link
Anrechnung von Studienleistungen der Pharmazie:
Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen
Abteilung II
Walter-Möller-Platz 1
60439 Frankfurt am Main
https://rp-giessen.hessen.de/soziales/hessisches-landespruefungs-und-untersuchungsamt-im-gesundheitswesen-hlpug/akademische-gesundheitsberufeExterner Link
Bitte beachten Sie auch:
Auch in den höheren Fachsemestern der oben genannten Studiengänge gibt es eine Zulassungsbeschränkung. Daher ist mit der Anrechnung der Studienleistungen noch kein Anspruch auf einen Studienplatz verbunden. Die Auswahl der Bewerber im Vergabeverfahren erfolgt nach den Voraussetzungen und der vorhandenen Kapazität.
Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester in Medizin, Pharmazie oder Zahnmedizin wird an der Universität Jena grundsätzlich nur für das im Anrechnungsbescheid genannten Fachsemester bzw. ausnahmsweise für maximal 1 (ein) niedrigeres Fachsemester akzeptiert. D.h. liegt ein Anrechnungsbescheid des zuständigen Landesprüfungsamtes beispielsweise über 4 Semester (vier Halbjahre) vor, wird eine Bewerbung grundsätzlich für das 5. oder für das 4. Fachsemester akzeptiert. Hierbei ist zu beachten, dass man sich an der Universität Jena zu einem Wintersemester nur für die ungeraden Fachsemester (3., 5., …) und zu einem Sommersemester nur für die geraden Fachsemester (2., 4., …) bewerben kann.
Bewerber/innen, die bereits an einer anderen deutschen Universität im gleichen Studiengang studieren oder studiert haben (Ortswechsel) können sich nur für das nächsthöhere bzw. fortlaufende Fachsemester des gleichen Studienganges bewerben.
Beispiel: Wurden bereits 2 Semester (zwei Halbjahre) bspw. Medizin an einer deutschen Universität studiert, kann man sich an der Universität Jena nur für 3. Fachsemester Medizin bewerben, welches (wie oben erwähnt) nur zu einem Wintersemester angeboten / vergeben wird.
Die Erfüllung der für die Universität Jena erforderlichen fachlichen Voraussetzungen (= fachliche Geeignetheit für das betreffende Fachsemester) wird dann entsprechend dem korrekten Bewerbungssemester geprüft. Welche fachlichen Voraussetzungen seitens der Universität Jena hier für die höheren Fachsemester in Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin bestehen, können Sie den Übersichten am Ende dieser Seite entnehmen.
Informieren Sie sich vor der Bewerbung über die Studienleistungen, die für das beantragte Fachsemester an der Universität Jena nachgewiesen werden müssen. Überprüfen Sie, ob Ihnen auf dem Anrechnungsbescheid des Landesprüfungsamtes alle an der Universität Jena geforderten Leistungsnachweise angerechnet wurden, also ob Sie diese Leistungsnachweise in Ihrem bisherigen Studium bereits absolviert haben und Sie somit die Voraussetzungen für das beantragte Fachsemester erfüllen.