Behandlung in der Zahnklinik

Höhere Fachsemester Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie

Informationen für internationale Studieninteressierte
Behandlung in der Zahnklinik
Foto: Universitätsklinikum
Achtung

Die Informationen auf dieser Seite gelten nur für Studieninteressenten mit ausländischer Staatsangehörigkeit und ohne deutsches Abitur (Bildungsausländer/innen).

Deutsche Bewerber/innen oder Bildungsinländer/innen informieren sich bitte im Studienangebot.

Zugangsvoraussetzungen

Sie müssen eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium in Deutschland besitzen. Bitte prüfen Sie in der Datenbank des DAADExterner Link oder der Datenbank anabinExterner Link, ob Ihr ausländischer Bildungsabschluss in Deutschland als gleichwertig anerkannt ist.

Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit oder deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) informieren sich bitte auf den allgemeinen Studieninformationsseiten.

Sprachvoraussetzungen

Für die Bewerbung in die Studiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin in ein höheres Fachsemester müssen Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugangpdf, 61 kb) nachweisen. Mit der DSH-1 ist die Aufnahme eines Studiums an der Friedrich-Schiller-Universität Jena nicht möglich. Es werden nur folgende durch die Hochschulrektorenkonferenz akkreditierten Deutschprüfungen als gleichwertig anerkannt:

  • das Goethe-Zertifikat C2 (GDS)
  • das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II)
  • der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen
  • das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mind. Prädikat "befriedigend")
  • die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg

Für die Bewerbung in die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie in ein höheres Fachsemester muss der Deutschnachweis bereits bis zum 01.09. für das Wintersemester, bis zum 01.03. für das Sommersemester vorliegen.

Sie haben noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse? Die Friedrich-Schiller-Universität Jena bietet einen Sprachkurs zur Vorbereitung auf die DSH an. Für diesen Kurs benötigen Sie Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1.

Anerkennung bisheriger Studienleistungen

Für ein höheres Fachsemester in Medizin, Pharmazie oder Zahnmedizin können Sie sich bewerben, wenn Sie Studienleistungen aus dem Ausland oder in einem ähnlichen Studiengang erworben haben. Ihrer Bewerbung müssen Sie unbedingt den Anrechnungsbescheid Ihrer bisherigen Studienleistungen, ausgestellt von einem Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe, beilegen. Wenn Sie in Deutschland wohnen, wenden Sie sich bitte an das Landesprüfungsamt Ihres Bundeslandes. Für Bewerber, die noch keinen Wohnsitz in Deutschland haben, sind folgende Landesprüfungsämter zuständig:

Anrechnung von Studienleistungen der Medizin und Zahnmedizin:

Bezirksregierung Düsseldorf
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
Postfach 300 865
D-40408 Düsseldorf  

https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/landespruefungsamt-fuer-medizin/landespruefungsamt-anrechnung-vonExterner Link

Anrechnung von Studienleistungen der Pharmazie:

Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen
Abteilung II
Walter-Möller-Platz 1
60439 Frankfurt am Main  

https://rp-giessen.hessen.de/soziales/hessisches-landespruefungs-und-untersuchungsamt-im-gesundheitswesen-hlpug/akademische-gesundheitsberufeExterner Link

Bitte beachten Sie auch:

Auch in den höheren Fachsemestern der oben genannten Studiengänge gibt es eine Zulassungsbeschränkung. Daher ist mit der Anrechnung der Studienleistungen noch kein Anspruch auf einen Studienplatz verbunden. Die Auswahl der Bewerber im Vergabeverfahren erfolgt nach den Voraussetzungen und der vorhandenen Kapazität.

Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester in Medizin, Pharmazie oder Zahnmedizin wird an der Universität Jena grundsätzlich nur für das im Anrechnungsbescheid genannten Fachsemester bzw. ausnahmsweise für maximal 1 (ein) niedrigeres Fachsemester akzeptiert. D.h. liegt ein Anrechnungsbescheid des zuständigen Landesprüfungsamtes beispielsweise über 4 Semester (vier Halbjahre) vor, wird eine Bewerbung grundsätzlich für das 5. oder für das 4. Fachsemester akzeptiert. Hierbei ist zu beachten, dass man sich an der Universität Jena zu einem Wintersemester nur für die ungeraden Fachsemester (3., 5., …) und zu einem Sommersemester nur für die geraden Fachsemester (2., 4., …) bewerben kann.

Bewerber/innen, die bereits an einer anderen deutschen Universität im gleichen Studiengang studieren oder studiert haben (Ortswechsel) können sich nur für das nächsthöhere bzw. fortlaufende Fachsemester des gleichen Studienganges bewerben.

Beispiel: Wurden bereits 2 Semester (zwei Halbjahre) bspw. Medizin an einer deutschen Universität studiert, kann man sich an der Universität Jena nur für 3. Fachsemester Medizin bewerben, welches (wie oben erwähnt) nur zu einem Wintersemester angeboten / vergeben wird.

Die Erfüllung der für die Universität Jena erforderlichen fachlichen Voraussetzungen (= fachliche Geeignetheit für das betreffende Fachsemester) wird dann entsprechend dem korrekten Bewerbungssemester geprüft. Welche fachlichen Voraussetzungen seitens der Universität Jena hier für die höheren Fachsemester in Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin bestehen, können Sie den Übersichten am Ende dieser Seite entnehmen.

Informieren Sie sich vor der Bewerbung über die Studienleistungen, die für das beantragte Fachsemester an der Universität Jena nachgewiesen werden müssen. Überprüfen Sie, ob Ihnen auf dem Anrechnungsbescheid des Landesprüfungsamtes alle an der Universität Jena geforderten Leistungsnachweise angerechnet wurden, also ob Sie diese Leistungsnachweise in Ihrem bisherigen Studium bereits absolviert haben und Sie somit die Voraussetzungen für das beantragte Fachsemester erfüllen.

Technische Voraussetzungen

Papierbewerbungen werden nicht mehr akzeptiert. Sie bewerben sich über unsere Online-Bewerbungsplattform.

Hinweis
Merken Sie sich Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort, um zu einem späteren Zeitpunkt das Online-Bewerbungsportal nochmals nutzen zu können.

Notwendige Dokumente und Vorbereitung für die Bewerbung

  1. Scannen Sie alle unten genannten Dokumente als mehrseitiges pdf ein und speichern Sie sie mit eindeutigem Dateinamen ab.
  2. Legen Sie sich diese Dokumente bereit, da Sie die Daten bei der Bewerbung eingeben müssen.
  • Hochschulzugangsberechtigung:
    • Amtlich beglaubigte Kopie des Originals des Schulabgangszeugnisses und der Hochschulaufnahmeprüfung (wenn teilgenommen) mit Übersetzung (in die deutsche oder englische Sprache)
    • Amtlich beglaubigte Kopie des Originals der Feststellungsprüfung (wenn Sie ein Studienkolleg in Deutschland abgeschlossen haben)
  • Früheres Studium:
    • Amtlich beglaubigte Kopie des Originals des Studienabschlusszeugnisses oder der Studienzeiten mit Übersetzung (in die deutsche oder englische Sprache)
    • Amtlich beglaubigte Kopie des Originals der Fächer- und Notenübersicht zu Ihrem Hochschulstudium mit Übersetzung (in die deutsche oder englische Sprache)
  • Deutschkenntnisse:
    • Amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises Ihrer bisherigen Deutschkenntnisse (siehe dazu unsere Hinweise zu den Sprachvoraussetzungen)
  • Einstufungsbescheid des Landesprüfungsamts (siehe dazu unsere Hinweise zur Anerkennung bisheriger Studienleistungen)
  • Lebenslauf
  • Chinesische, indische und vietnamesische Studienbewerber/innen: APS-Zertifikat der Akademischen Prüfstelle über die erfolgreiche Überprüfung der Studienleistungsnachweise (Original)

Hinweis
Für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie muss der Deutschnachweis (DSH-2 oder gleichwertiger Nachweis) bereits bis zum 01.09. für das Wintersemester, bis zum 01.03. für das Sommersemester vorliegen.

Definition: Amtliche Beglaubigung

In Deutschland darf jede öffentliche Stelle amtlich beglaubigen, die ein Dienstsiegel führt. Das sind z.B. Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden (z.B. Ortsbürgermeister, Stadtverwaltungen, Bürgerämter u.ä.), Gerichte und Notare. Auch Kulturabteilungen der Botschaft des Landes, aus dem das Zeugnis stammt, können eine amtliche Beglaubigung vornehmen.

Außerhalb Deutschlands sind folgende Stellen zur Ausfertigung amtlicher Beglaubigungen ermächtigt: die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland und die im jeweiligen Land zu amtlichen Beglaubigungen befugten Behörden und Notare. Die Beglaubigungsstempel und die Unterschrift der beglaubigenden Person müssen im Original vorliegen.

Definition: Vereidigte Übersetzung

Grundsätzlich muss die Übersetzung von Zeugnissen von einer offiziellen Stelle erfolgen, z.B. durch die ausstellende Institution oder durch einen vereidigten Übersetzer. Übersetzerbeglaubigungen werden nicht akzeptiert.

Bewerbungsprozess, -zeitraum und -plattform

  • Bewerbungszeitraum für das Sommersemester: 15.12. – 15.01.
  • Bewerbungszeitraum für das Wintersemester: 01.05. – 15.07.
  1. Füllen Sie die Online-Bewerbung vollständig aus, laden Sie alle Dokumente hoch. Unsere Online-Bewerbung ist papierlos. Bitte senden Sie uns keine Anträge und/oder Dokumente in Papierform. Hinweise zur Bewerbung finden Sie in unserem Handbuchpdf, 1 mb.
  2. Den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung können Sie später in der Bewerbungsplattform unter Angabe des Benutzernamens und Ihres Passwortes sehen.
  3. Lesen Sie bitte regelmäßig Ihre E-Mails mit aktuellen Informationen zu Ihrer Bewerbung.
  4. Wenn Sie eine Zulassung erhalten, enthält die Nachricht weitere wichtige Hinweise zum Antrag auf Immatrikulation.

Der Nachweis der Deutschkenntnisse (DSH-2 oder ein gleichwertiges Sprachzeugnis) darf bis spätestens 01.09. bzw. 01.03. des Jahres nachgereicht werden. Anderenfalls wird Ihre Bewerbung nicht in das Vergabeverfahren einbezogen.

Hier finden Sie die Bewerbungsplattform für höhere Fachsemester Medizin/Zahnmedizin/Pharmazie.Externer Link

Weitere wichtige Schritte

Bitte beachten Sie alle Hinweise, zum Beispiel zu den Themen

  • Was nach Erhalt der Zulassung zu tun ist
  • Wohnen / Zimmersuche (Bewerbungsfrist 15.1./15.7.)
  • Visum beantragen
  • Einschreibung

 Alle Informationen dazu erhalten Sie unter Studienstart international.

Haben Sie weitere Fragen?

Informationen zu Visa, Krankenversicherung, Kosten, Serviceangeboten und vielem mehr erhalten Sie auf unserer FAQ Seite.

Hinweis

Informationen für ein Masterstudium finden Sie im allgemeinen Studienangebot.

Wenn Sie ein Promotionsstudium/Doktorat machen möchten, informieren Sie sich bitte bei der Graduiertenakademie.

Wenn Sie zum kurzzeitigen Studienaufenthalt nach Jena kommen, beachten Sie die Hinweis für Gaststudierende.

Information

Sie haben noch Fragen? Bitte wenden Sie sich an Frau Cornelia Dwars im Bereich Internationale Studierende des Internationalen Büros.