campus

FAQ

Häufig gestellte Fragen
campus

Zuständigkeit

1. Wer ist für mich zuständig?

Für welche Studiengänge ist das ASPA zuständig?

  • Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor of Arts im Kern- und Ergänzungsfach und Master of Arts an der Theologischen Fakultät, Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften und der Philosophischen Fakultät
  • Lehramt Gymnasium und Regelschule
  • Erweiterungsstudium für Lehramt Gymnasium und Regelschule

Für folgende Studiengänge ist das ASPA nicht zuständig:

2. Ich habe Fragen zur Veranstaltungsbelegung. An wen kann ich mich wenden?
  • an jeweilige/n Prüfer*in/Dozent*in
  • an die zuständige Studienfachberatung

Prüfungsphase

1. Was muss ich tun, wenn ich am Prüfungstag krank bin?
  • Erklärung des Prüfungsrücktritts gegenüber dem ASPA, spätestens am Prüfungstag vor der Prüfung (telefonisch oder per Servicedesk Anfrage)
  • Nachweis hierzu (grundsätzlich Prüfungsunfähigkeitsattest) innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Rücktrittserklärung schriftlich an das ASPA schicken
  • Achtung: keine Online-Atteste durch Telemedizin-Unternehmen!

Wo?

  • über den Servicedesk (Anfrageart "Prüfungsrücktritt")

Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass ab sofort ein neues Formular zum Nachweis einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit zur Verfügung steht und möglichst von Ihnen zu verwenden ist! Dieses Formular oder ein ähnlicher ärztlicher Nachweis mit ausreichenden Angaben zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit durch Ihr Prüfungsamt bzw. den Prüfungsausschuss ist ab sofort fristgerecht in Ihrem Prüfungsamt einzureichen.

Ein ärztliches Attest wird ab sofort nur noch dann akzeptiert, wenn es ein Mindestmaß an Angaben (ärztliche Einschätzung der Prüfungsunfähigkeit mit erkennbaren Bezug zur konkreten Prüfungsart (Klausur, mündliche Prüfung etc.)) aufweist. Ohne derartige Angaben auf dem Attest ist Ihr Prüfungsamt verpflichtet, ärztliche Angaben nachzufordern, verbunden mit dem Risiko für Sie, dass Ihr Rücktritt abgelehnt wird.

 

Links:

Wiki-PrüfungsrücktrittExterner Link

Formular zur Prüfungsunfähigkeitpdf, 116 kb

2. Kann ich trotz Krankschreibung an einer Klausur teilnehmen? Was muss ich beachten?
  • mit der Teilnahme an der Prüfung erklären Sie sich für prüfungsfähig und können damit an der Prüfung teilnehmen
  • Sie benötigen eine neue ärztliche Bescheinigung für den erneuten Rücktritt an einer anderen Prüfungsleistung
  • sollten Sie z.B. Montag und Freitag Klausuren in Präsenz haben und an diesen wegen Prüfungsunfähigkeit nicht teilnehmen können, jedoch Mittwoch eine Onlineklausur haben und diese schreiben können, benötigen wir eine neue Bescheinigung vom Arzt für die Klausur am Freitag, es sei denn, aus dem ärztlichen Attest ergibt sich von vornherein eine Prüfungsunfähigkeit nur für eine bestimmte Prüfungsform (hier: Klausuren in Präsenz)
3. Kann ich einen Rücktritt verlangen, wenn ich mehrere Prüfungen an einem Tag habe?
  • mehrere aufeinanderfolgende Prüfungen an einem Tag sind kein Rücktrittsgrund
  • lediglich bei zeitlicher Überschneidung von Prüfungen ist ein Rücktritt möglich
  • eine Prüfungsunfähigkeit gilt grundsätzlich für alle Prüfungen an diesem Tag
  • bis zu 4 Prüfungen an einem Tag sind möglich, wenn keine zeitliche Überschneidung vorliegt
4. Was mache ich, wenn sich zwei Prüfungen zeitlich überschneiden?
  • Voraussetzungen: Prüfungen müssen angemeldet sein
  • Anfrage an ASPA vor den betreffenden Prüfungen schreiben
  • Nachweis über die Überschneidung der Prüfungen (Auszug Friedolin, Bestätigung der Prüfer*innen, Moodleauszüge, Nachweis über Wegezeit bei Präsenz- und Onlineklausur) mitschicken

Wo?

  • über den Servicedesk (Anfrageart "Prüfungsrücktritt")

Link: 

Wiki -  PrüfungsrücktrittExterner Link

 

5. Wie bekomme ich eine Schreibzeitverlängerung für meine Hausarbeit?
  • unverzügliche schriftliche Anfrage für eine Schreibzeitverlängerung ab Kenntnisnahme der Erkrankung oder des wichtigen, unverschuldeten Hinderungsgrundes und Nachreichung von Nachweisen innerhalb von 3 Arbeitstagen
  • spätestens jedoch am Abgabetag inkl. der Nachweise

Wo?

  • über den Servicedesk (Anfrageart "Schreibzeitverlängerung")

Hinweise: 

Es ist eine maximale Verlängerung von 4 Wochen möglich.

Eine für den 1. Versuch genehmigte Schreibzeitverlängerung ist nicht auf den 2. Versuch übertragbar!

Link:

Wiki -  SchreibzeitverlängerungExterner Link

6. Was mache ich bei technischen Problemen in einer Onlineprüfung?
  • dokumentieren Sie zunächst die technischen Probleme während der Onlineprüfung durch Screenshots u.ä.
  • unverzügliche Meldung während der Prüfung bei dem/der Prüfer*in oder einer Aufsichtsperson (der/ die Prüfer*in entscheidet bei einer unverzüglich durch Sie vorgebrachten Rüge, ob und welche Ausgleichsmaßnahmen oder ein Abbruch der Prüfung erforderlich ist) UND
  • direkt nach der Prüfung beim Prüfungsamt ASPA melden
  • Nachweise (Screenshots u.ä.) beifügen

Wo?

  • die unverzügliche Rüge während der Prüfung bei einer Aufsichtsperson - in Präsenzprüfungen direkt/persönlich, bei Onlineklausuren über Mail/Chat/Telefon/Moodle - die Prüfer*innen geben dies in der Regel in der Belehrung bekannt
  • für die Mitteilung beim Prüfungsamt über das Servicedesk Portal (Anfrageart "sonstige/Allgemeine Anfrage") oder telefonisch in der Hotline

Prüfungsanmeldephase

1. Wie erfolgt die Prüfungsanmeldung? Was muss ich beachten?
  • Prüfungsanmeldung erfolgt über Friedolin

Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgen?

  • innerhalb der ersten 10 Wochen der Vorlesungszeit über Friedolin
    • Anmeldefrist WiSe 2023/2024: 25.12.2023 (beginnend ab 16.10.2023)
    • Anmeldefrist SoSe 2024: 11.06.2024 (beginnend ab 02.04.2024)

Nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine Prüfungsanmeldung nicht möglich; Die Fristen sind bindend!

Ausnahmeregelungen zu den Anmeldefristen:

  • im Kernfach Sportwissenschaft (Sportmanagement) innerhalb der ersten 6 Wochen der Vorlesungszeit

 

Wie sehe ich, ob die Prüfungsanmeldung erfolgreich war?

  • Sie erhalten bei erfolgreicher Prüfungsanmeldung eine automatische Bestätigungsmail von Friedolin
  • bitte kontrollieren Sie all Ihre Prüfungsanmeldungen auf Richtigkeit und heben Sie diese Mails sorgfältig auf
  • alle angemeldeten Prüfungen sehen Sie in Ihrem Friedolin-Konto unter "Meine Prüfungen" 

 

Was muss ich beachten?

  • mit der Prüfungsanmeldung besteht Prüfungsverpflichtung und gilt damit als verbindlich - auch für den zweiten Versuch, sofern der erste Versuch nicht bestanden wurde oder ein Rücktritt erfolgt ist - auch bei einem semesterübergreifenden Prüfungszeitraum
  • erfolgt nach der verbindlichen Anmeldung keine Teilnahme am 1./2. Prüfungsversuch, ohne dass ein Rücktritt erklärt und anerkannt wurde, wird die betreffende Prüfung mit "nicht bestanden" bewertet

Link:

Wiki - PrüfungsanmeldungExterner Link

2. Meine Prüfungsanmeldung über Friedolin funktioniert nicht. Was muss ich tun?
  • wenn eine Anmeldung einer Prüfung über Friedolin nicht möglich ist,
    • prüfen Sie bitte im Modulkatalog Ihres Fachs, ob Voraussetzungen für diese Modulprüfung festgelegt sind. Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllt haben, können Sie die Prüfung nicht anmelden bzw. absolvieren.
    • setzen Sie sich bitte umgehend mit dem ASPA in Verbindung (während der Anmeldefristen!)
      • über den Servicedesk (Anfrageart "Prüfungsanmeldung")
      • telefonisch (über die Telefonhotline)
3. Kann ich mich nachträglich (nach Ablauf der Anmeldefrist) zu Prüfungen anmelden?
  • nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine Prüfungsanmeldung nicht möglich; Die Fristen sind bindend.
    • aufgrund der großzügigen Handhabung während der Corona-Semester werden nachträgliche Prüfungsanmeldungen in einem Übergangszeitraum noch bis zum Ende des Sommersemesters 2023 zugelassen, soweit die oben genannte Anmeldefrist nachweislich nicht bekannt war.
  • Ausnahme: Für Modulprüfungen der Philosophischen Fakultät ist gemäß Fakultätsratsbeschluss (nach den 10 Wochen nach Vorlesungsbeginn) eine nachträgliche Prüfungsanmeldung bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich
4. Ich habe an einer Prüfung teilgenommen, ohne angemeldet zu sein. Was muss ich tun?
  • ein begründeter Antrag auf nachträgliche Prüfungsanerkennung kann beim Prüfungsamt gestellt werden

Hinweis:

Es besteht kein Anrecht auf Anerkennung der Prüfungsleistung, wenn keine Anmeldung erfolgt ist

5. Was passiert, wenn ich trotz Prüfungsanmeldung nicht an der Prüfung teilnehme?
  • der Prüfungsversuch wird als Fehlversuch gewertet (Note 5,0; "nicht bestanden")
  • sofern triftige Gründe für die Nichtteilnahme geltend gemacht werden, sind diese unverzüglich (noch am Prüfungstag) im Prüfungsamt anzuzeigen und innerhalb von 3 Arbeitstagen (Mo-Sa) nachzuweisen (siehe auch Prüfungsrücktritt)

Hinweis:

  • Eine Prüfungsabmeldung ist bis zu den genannten Fristen (siehe Prüfungsabmeldung) möglich. Eine Abmeldung gilt dann auch für alle Wiederholungstermine des Semesters.
6. Ich habe den 1. Versuch nicht bestanden. Wie geht es weiter?
  • i.d.R. werden Sie durch den Prüfenden oder das Prüfungsamt automatisch zum 2. Versuch angemeldet (es besteht Prüfungsverpflichtung - siehe oben)
  • sofern der Termin für die Wiederholungsprüfung im Folgesemester/Turnus stattfindet, besteht auch hierfür Prüfungsverpflichtung – melden Sie sich eigenständig über Friedolin zum 2. Versuch an oder setzen Sie sich umgehend mit dem ASPA in Verbindung 
7. Wann und wie kann ich mich von Prüfungen abmelden?
  • innerhalb der ersten 10 Wochen der Vorlesungszeit ohne Angabe von Gründen in Friedolin
  • schriftlich bis 14 Tage vor Vorlesungsende über das ASPA aufgrund eines Sonderbeschlusses der 3 zuständigen Fakultäten, im Rahmen dieser Frist jedoch mindestens einen Tag vor der Prüfung
    • Abmeldefrist WiSe 2023/2024: 26.01.2024 (beginnend ab 16.10.2023)
    • Abmeldefrist SoSe 2024: 22.06.2024 (beginnend ab 02.04.2024)

Nach Ablauf der Fristen ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Sie sind in der Prüfungsverpflichtung. 

Wie kann ich mich beim ASPA von Prüfungen abmelden?

  • Ticket über Servicedesk (Anfrageart "Prüfungsabmeldung")

Link:

Wiki - PrüfungsabmeldungExterner Link

8. Was ist der Unterschied zwischen Prüfungsabmeldung und Prüfungsrücktritt?
  • Prüfungsabmeldung: Abmeldung betrifft den 1. und 2. Versuch im Semester
  • Prüfungsrücktritt: betrifft den jeweligen Prüfungstermin, es besteht weiterhin Prüfungsverpflichtung für die weiteren Versuche und Prüfungstermine

Link:

Wiki - PrüfungsrücktrittExterner Link

9. Muss ich mein Praktikum anmelden?
  • i.d.R. ist eine Anmeldung über Friedolin nicht erforderlich 
  • eine Anmeldung erfolgt beim Praktikumsbeauftragen des Kernfachs
  • in Einzelfällen über Friedolin (B. A. Kernfächern Deutsch als Fremd- und Zweitsprache, Erziehungswissenschaft und Germanistik, M. A. Internationaler Master Auslandsgermanistik/Deutsch als Fremd- und Zweitsprache)

Bis wann muss ich meinen Praktikumsbericht beim Praktikumsverantwortlichen spätestens abgegeben haben?

  • für die im Friedolin angemeldeten Praktika zum jeweiligen hinterlegten Prüfungstermin
  • für alle nicht angemeldeten Praktika gemäß den Vorgaben des Faches
10. Wie melde ich Zusatzmodule an?

Bitte lesen Sie das Inforamtionsblatt Zusatzmodule!

  • für folgende Fächer werden keine Zusatzmodule angeboten: EF Psychologie, KF/EF Erziehungswissenschaft, KF/EF Anglistik und Amerikanistik und EF Interkulturelle Wirtschaftskommunikation

Wo melde ich ein Zusatzmodule an?

  • Formular zur Anmeldung von Zusatzmodulen über das Servicedesk Portal einreichen (Anfrageart "Prüfungsanmeldung")

Links:

Informationsblatt Zusatzmodulepdf, 120 kb

Anmeldeformular Zusatzmodulepdf, 113 kb

Nach der Prüfung / Anerkennung von Prüfungsleistungen

1. Was mache ich, wenn ich in Modul zweimalig nicht bestanden haben?
  • bei zweimaligem Nichtbestehen des Moduls haben Sie die Möglichkeit, einen weiteren Prüfungsversuch zu beantragen (siehe hierzu Drittversuch)
  • hierfür kommen 2 Möglichkeiten in Betracht:

unbegründeter weiterer Versuch - gem. Senatsbeschluss aus Juli 2018:

  • pro Studienfach gibt es einmalig eine zweite Wiederholung (Drittversuch) einer nicht bestandenen Prüfung ohne Angabe von Gründen
  • dieser muss innerhalb eines Monats nach Notenbekanntgabe des 2. Versuchs in Friedolin beim ASPA beantragt werden (Servicedesk - Anfrageart "weiterer Prüfungsversuch")

als Härtefall begründeter weiterer Prüfungsversuch - gem. Prüfungsordnung:

  • alle weiteren Drittversuche müssen beantragt und begründet werden - es müssen triftige Ausnahmegründe vorliegen
  • innerhalb von 3 Monaten nach Notenbekanntgabe in Friedolin muss ein Antrag beim ASPA gestellt werden (Servicedesk - Anfrageart "weiterer Prüfungsversuch")
  • umfangreiche Begründung (es müssen triftige Gründe vorliegen - individuelle Situationsbegründung) und vollständige Nachweisführung/ Tatsachenbelege (z. B. ärztliche Bescheinigung, behördliche Bestätigungen etc.) 

 

  • sollten Sie auch zusätzlich gewährte Prüfungsversuche nicht bestehen, prüfen Sie bitte, ob es sich um ein Pflichtmodul oder ein Wahlpflichtmodul handelt (siehe weitere Fragen)

Links:

Wiki - weiterer PrüfungsversuchExterner Link

Hinweisblatt: Informationen zum Antrag auf 3. Versuchpdf, 117 kb

2. Was passiert, wenn ich ein Pflichtmodul endgültig nicht bestanden habe?
  • wenn Sie den weiteren Prüfungsversuch nicht fristgerecht beantragt haben, dieser nicht gewährt wurde oder Sie auch diesen nicht bestanden haben, erhalten Sie vom Prüfungsamt einen Bescheid über das Endgültige Nichtbestehen des Moduls
  • Sie können dann einen Fachwechsel beantragen oder sich exmatrikulieren lassen (andernfalls werden Sie nach Ablauf der im Bescheid genannten Frist von Amts wegen exmatrikuliert) 

Links:

Fachrichtungswechsel

Exmatrikulation

3. Ich habe ein Wahlpflichtmodul nicht bestanden. Kann ich es austauschen?
  • Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts, Master of Arts und Lehramt Jenaer Modell
  • ein nicht bestandenes Wahlpflichtmodul kann pro Fach einmalig durch ein anderes absolviertes oder noch zu absolvierendes Wahlpflichtmodul ersetzt werden

Wie?

  • über den Servicedesk (Anfrageart "Austausch nicht bestandenes Wahlpflichtmodul")

Link:

Wiki - Austausch eines nicht bestandenen WahlpflichtmodulsExterner Link

4. Kann ich meine im Ausland erbrachten Leistungen anerkennen lassen?
  • über die Studienfachberatung die Anerkennung vornehmen lassen
  • und diese dann beim ASPA einreichen

Was muss ich einreichen? 

  • Anerkennung der Studienfachberatung: es muss ersichtlich sein, welches Modul von der Hochschule im Ausland für das Zielmodul an der FSU anerkannt wurde
  • Leistungsübersicht aus dem Ausland (Transcript of Records)
  • ggf. Learning Agreement

Wo?

  • über das Servicedesk Portal (Anfrageart "Auslandsanerkennung")

Link:

Wiki - PrüfungsanerkennungExterner Link

Sonstiges 

1. Fristgerechte Antragsstellung

Anträge reichen Sie bitte digital über den Servicedesk ein. Hierfür senden Sie uns - falls nötig - bitte das entsprechende Antragsformular und evtl. Nachweise als Scan im Anhang zu. 

Weitere Informationen finden Sie im Wiki: https://wiki.uni-jena.de/pages/viewpage.action?pageId=56094360Externer Link

2. Antragsbearbeitung

Wann wird mein Antrag bearbeitet?

Anträge werden i.d.R. innerhalb von 2-3 Wochen bearbeitet, zum Beispiel Fachwechselanträge, Studienbescheinigung für die Ausländerbehörde, Formblatt 5 (BAföG), Rücktritte, Schreibzeitverlängerungen.

Für die Bearbeitung von Einstufungsanträgen kalkulieren Sie bitte eine längere Gesamtbearbeitungszeit von ca. 6 Wochen ein.

Beachten Sie bitte, dass abhängig vom Anliegen des Antrages und der hierfür ggf. notwendigen Recherchen, Rückfragen oder Entscheidung durch den Allgemeinen Prüfungsausschuss die abschließende Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen kann (siehe Sitzungstermine unter Allgemeiner Prüfungsauschuss).

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, den Stand der Bearbeitung in Friedolin zu kontrollieren. Bitte sehen Sie davon ab, in der ersten Woche nach Antragstellung nach dem Bearbeitungsstand nachzufragen.

Bekomme ich eine Rückmeldung?

Eine Rückmeldung an die/den Studierende/n erfolgt i.d.R. über ein Ticket bzw. einen schriftlichen Bescheid. Sie erhalten immer eine Rückmeldung!

3. Schreibzeitverlängerung von Abschlussarbeiten bei Teilzeitstatus

Gemäß Beschluss des Allgemeinen Prüfungsausschusses vom 07.06.2019 wird  Studierenden bei vorliegendem Teilzeitstatus eine anteilige Schreibzeitverlängerung bewilligt. Anzurechnen seien laut Prüfungsausschuss nunmehr Zeiten für Zusatzbelastungen ab dem bewilligten Status Teilzeitstudium, so dass Schreibzeitverlängerungen für Abschlussarbeiten anteilig mit 50% von der Gesamtlaufzeit der Arbeit anrechenbar werden - bisher konnte der Status Teilzeitstudium lediglich für die Fachsemester/Endfristen berücksichtigt werden auf Grundlage der bestehenden Ordnungen.

4. Schreibzeitverlängerung von Haus- und Abschlussarbeiten

Bei einem Antrag auf Schreibzeitverlängerung für Hausarbeiten bzw. Abschlussarbeiten aus gesundheitlichen bzw. sonstigen Gründen gilt ebenso, dass unverzüglich ein schriftlicher und begründeter Antrag im ASPA einzureichen ist. Nutzen Sie dafür die digitale Antragstellung über den Servicedesk unter der Anfrageart "Schreibzeitverlängerung". Der Grund für das Versäumnis ist bis spätestens drei Arbeitstage nach dem Bekanntwerden nachzuweisen. Bei postalischer Zusendung des Antrages muss fristgemäße Einlieferung bei der Post  durch Sie nachweisbar sein (Poststempel, Sendungsverfolgung).

Gemäß Beschluss des Allgemeinen Prüfungsausschusses vom 28.08.2018 beträgt die maximale Schreibzeitverlängerung von Bachelor- bzw. Masterarbeiten einen Monat. Bei weiteren Anträgen wird ein Prüfungsrücktritt beschieden.

Weitere Informationen finden Sie im Wiki: https://wiki.uni-jena.de/pages/viewpage.action?pageId=56094372Externer Link

5. Anmelden von Bachelor- bzw. Masterarbeiten

Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung der Abschlussarbeit im Akademischen Studien- und Prüfungsamt vorzulegen. Nutzen Sie bitte den Servicedesk unter der Anfrageart "Anmeldung Abschlussarbeit". 

  • das entsprechende Anmeldeformular zur Bachelor- bzw. Masterarbeit (zu finden auf der Homepage des ASPA);
  • Nachweis über erfüllte Sprachanforderungen gemäß § 3 der geltenden Studienordnung, falls im Laufe des Studiums noch nicht im ASPA eingereicht (Nachweis über Abiturzeugnis oder absolvierte Sprachkurse);
  • soll die Abschlussarbeit als Gruppenarbeit verfasst werden, ist ein gesonderter Antrag zu stellen. In diesem sind alle Verfasser zu nennen und die jeweiligen Beiträge/Abschnitte der einzelnen Verfasser müssen klar definiert sein;
  • sollte die Abschlussarbeit in einer anderen als der deutschen Sprache verfasst werden, ist ein gesonderter Antrag zu stellen;
  • in manchen Bachelor-Fächern der Nachweis über spezielle FSQ (z. B. Referate, Exkursionsscheine, etc.), siehe jeweilige Studienordnung.

Anmeldetermine im Wintersemester:

01. - 10.10. (Zulassungstermin 15.10.)
01. - 10.11. (Zulassungstermin 15.11.)
01. - 10.12. (Zulassungstermin 15.12.)
01. - 10.01. (Zulassungstermin 15.01.)
01. - 10.02. (Zulassungstermin 15.02.)
01. - 10.03. (Zulassungstermin 15.03.)

Anmeldetermine im Sommersemester:

01. - 10.04. (Zulassungstermin 15.04.)
01. - 10.05. (Zulassungstermin 15.05.)
01. - 10.06. (Zulassungstermin 15.06.)
01. - 10.07. (Zulassungstermin 15.07.)
01. - 10.08. (Zulassungstermin 15.08.)
01. - 10.09. (Zulassungstermin 15.09.)

Für die Bachelorarbeit gilt: gemäß Thüringer Hochschulgesetz (§ 55 Absatz 5) und dem Beschluss des Prüfungsausschusses vom 23.11.2020 ist entgegen der Festlegungen der Prüfungsordnung eine spätere Anmeldung zum Erstversuch der Bachelorarbeit bis spätestens 6 Wochen vor Ende des 9. Fachsemesters möglich. Erfolgt keine Anmeldung im 9. Fachsemester, gilt die Bachelorarbeit als erstmalig nicht bestanden. Für den Zweitversuch der Bachelorarbeit müssen Sie sich dann innerhalb von 6 Wochen im ASPA melden. Bitte erkundigen Sie sich hierzu rechzeitig bei den Mitarbeiterinnen des ASPA's.

Weitere Hinweise finden Sie in den FAQ unter "Regelstudienzeit" und in dem Informationsblatt zur Anmeldung der Bachelor-pdf, 185 kb bzw. Masterarbeitpdf, 166 kb.

Beachten Sie auch, dass für eine Bewerbung eines Masterplatzes die Begutachtungszeit sowie Ausstellung des Zeugnisses einzurechnen ist: wir empfehlen daher nicht, die letzten Zulassungstermine des Semesters zu wählen!

Weitere Informationen finden Sie im Wiki: https://wiki.uni-jena.de/display/FSU004PASD/ASPA+-+AbschlussarbeitExterner Link

6. Abgabe von Bachelor- bzw. Masterarbeiten

Die Abschlussarbeiten sind fristgerecht spätestens am Abgabetag postalisch an das ASPA (Adresse siehe Startseite der Homepage) zu schicken. Bitte beachten Sie, dass eine fristgemäße postalische Zustellung nachweisbar sein muss. Das Datum des Poststempels gilt als Abgabedatum.

Außerdem befindet sich dem Eingang des Universitätshauptgebäudes in der Schlossgasse ein Fristenbriefkasten. Dort können Sie am Stichtag bis 24 Uhr Ihre Abschlussarbeit einwerfen. Diese wird dann mit dem entsprechenden Datum gestempelt und an das ASPA weitergeleitet. Auch hierfür muss die Postsendung verpackt und an das ASPA adressiert werden.

Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass allen Exemplaren Ihrer Abschlussarbeit eine persönlich unterschriebene Eigenständigkeitserklärung beiliegt. Andernfalls wird Ihre Arbeit als Nichtabgabe bzw. mit "Nicht Bestanden" gewertet. Eine Weitergabe an die Gutachter*innen ist dann ausgeschlossen. 

Die Abschlussarbeit wird vom ASPA an Ihre Gutachter*innen weitergeleitet. Für die Begutachtung sind 6 Wochen vorgesehen. Sobald die Gutachten im ASPA eingehen, wird die Bewertung in Friedolin eingetragen und sofern alle erforderlichen Prüfungsleistungen vorliegen, wird das Zeugnis ausgestellt. Das Zeugnis muss von unterschiedlichen Stellen unterschrieben und gesiegelt werden muss. Dieser Vorgang kann bis zu 4 Wochen dauern. Darauf hat das ASPA keinen Einfluss.

Eine gesonderte Information zum Bearbeitungsstand Ihres Zeugnissen kann nicht erfolgen. Sie können sich frühestens 10 Wochen nach Abgabe der Arbeit über den aktuellen Bearbeitungsstand in der Telefonsprechstunde bzw. über den Servicedesk informieren.

Das Zeugnis (und ggf. das 3. Exemplar der BA-Arbeit) kann nicht persönlich im ASPA abgeholt werden.

Für das Bachelorzeugnis hinterlegen Sie einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag (Mindestgröße DIN-B4, Mindestfrankierung 2,75 €) für die Zusendung. Bei einer Drittbegutachtung kann das 3. Exemplar der BA-Arbeit nicht wieder mit ausgehändigt werden.

Für die Zusendung des Masterzeugnisses hinterlegen Sie einen mit 1,60 € frankierten und an Sie adressierten mindestens DIN-C4-Umschlag.

Eine automatische Information zur Fertigstellung Ihres Zeugnisses erfolgt nicht. Auch hier kann frühestens 12 Wochen nach Abgabe der Arbeit im ASPA nachgefragt werden.

Wir empfehlen, kurz vor der Exmatrikulation die Daten aus Friedolin (z. B. Leistungsübersichten) auszudrucken und auf einem Datenträger zu speichern.

Weitere Informationen finden Sie im Wiki: https://wiki.uni-jena.de/display/FSU004PASD/ASPA+-+Zeugnis+und+AbschlussdokumenteExterner Link

7. Rückmeldung nach Anmeldung der Bachelor- oder Masterarbeit

Sofern Sie keine weiteren Modulprüfungen, inkl. Praktikumsbericht, in Ihrem Studiengang im Folgesemester absolvieren, ist nach der Anmeldung und Zulassung zur Abschlussarbeit die Exmatrikulation möglich. Für die Abgabe der Abschlussarbeit müssen Sie nicht immatrikuliert sein. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, bis zum Ende des Semesters immatrikulliert zu bleiben, in dem Sie das Abschlusszeugnis erhalten. Dafür müssten Sie sich zurückmelden und den Semesterbeitrag entrichten. 

Weitere Informationen/Formulare zu den Rückmeldeformalitäten bzw. der Exmatrikulation erhalten Sie im Studierenden-Service-Zentrum.

8. Regelstudienzeit

Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund der Regelungen in der Corona-Rahmensatzung die Abschlussfristen verschieben. Bitte sprechen Sie uns direkt auf die für Sie geltenden Abschlussfristen an.

Bachelor of Arts

Gemäß § 3 der geltenden Prüfungsordnung für den Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Arts beträgt die Regelstudienzeit drei Studienjahre mit insgesamt 180 Leistungspunkten.
Nach § 13 der Bachelorprüfungsordnung gelten am Ende des 8. Semesters alle nicht ordnungsgemäß abgelegten Modulprüfungen als zum erstem Mal nicht bestanden. Erfolgt in den betreffenden Modulen auch im 9. Semester keine Prüfungsanmeldung, so gelten diese Module als endgültig nicht bestanden.

Für die Bachelorarbeit gilt: gemäß Thüringer Hochschulgesetz (§ 55 Absatz 5) und dem Beschluss des Prüfungsausschusses vom 23.11.2021 ist entgegen der Festlegungen der Prüfungsordnung eine spätere Anmeldung zum Erstversuch der Bachelorarbeit bis spätestens 6 Wochen vor Ende des 9. Fachsemesters möglich. Erfolgt keine Anmeldung im 9. Fachsemester, gilt die Bachelorarbeit als erstmalig nicht bestanden. Für den Zweitversuch der Bachelorarbeit müssen Sie sich dann innerhalb von 6 Wochen im ASPA melden. Bitte erkundigen Sie sich hierzu rechzeitig bei den Mitarbeiterinnen des ASPA's.

Master of Arts

Gemäß § 3 der geltenden Prüfungsordnung für Studiengänge mit dem Abschluss Master of Arts beträgt die Regelstudienzeit zwei Studienjahre mit insgesamt 120 Leistungspunkten.
Entsprechend des Beschlusses des Studienausschusses gelten am Ende des 6. Semesters alle nicht ordnungsgemäß abgelegten Modulprüfungen als zum ersten Mal nicht bestanden. Erfolgt in den betreffenden Modulen auch im 7. Semester keine Prüfungsanmeldung, so gelten diese Module als endgültig nicht bestanden.

Für die Masterarbeit gilt: gemäß Thüringer Hochschulgesetz (§ 55 Absatz 5) und dem Beschluss des Prüfungsausschusses vom 23.11.2021 ist entgegen der Festlegungen der Prüfungsordnung eine spätere Anmeldung zum Erstversuch der Masterarbeit bis spätestens 6 Wochen vor Ende des 7. Fachsemesters möglich. Erfolgt keine Anmeldung im 7. Fachsemester, gilt die Masterarbeit als erstmalig nicht bestanden. Für den Zweitversuch der Masterarbeit müssen Sie sich dann innerhalb von 6 Wochen im ASPA melden. 

Weitere Informationen finden Sie im Wiki: https://wiki.uni-jena.de/display/FSU004PASD/ASPA+-+Regelstudienzeit+und+FristenExterner Link

9. Leistungsbescheinigung BAföG

Bitte reichen Sie das Formblatt 5 digital über den Servicedesk im ASPA ein. Beachten Sie dabei, dass die Bearbeitungszeit ca. 1 Woche beträgt.

Grundsätzlich benötigen Sie im Bachelor- wie auch im Lehramtsstudium nach dem 4. Fachsemester einen Leistungsstand von 100 ECTS (Beschluss der Fakultätsräte der Theologischen Fakultät, der Philosophischen Fakultät und der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften im Mai 2017). Diese Regelung gilt nur für die Fächer bzw. Studiengänge, die vom ASPA betreut werden.

Weitere Informationen finden Sie im Wiki: https://wiki.uni-jena.de/pages/viewpage.action?pageId=56094377Externer Link

10. Anerkennung von Prüfungen bei Hochschulwechsel bzw. Wiederaufnahme des Studiums

Ein ausführliches Informationsschreiben/Antragsformular zur Einstufung (inklusive Terminen/Fristen) finden Sie hierpdf, 213 kb.

Bitte schicken Sie uns den Antrag und die Nachweise digital über den Servicedesk zu. 

Weitere Informationen finden Sie im Wiki: https://wiki.uni-jena.de/pages/viewpage.action?pageId=56094365Externer Link

11. Prüfungen im beurlaubten Semester

Grundsätzlich gilt gemäß § 17 der Immatrikulationsordnung, dass während der Beurlaubung keine Studien- und Prüfungsleistungen im Geltungsbereich des Grundgesetztes erbracht werden dürfen. Hiervon ausgenommen ist bei

1. Beurlaubung wegen Krankheit: Prüfungsleistungen, die außerhalb der Dauer der Erkrankung erbracht wurden, bleiben bestehen (bestandene wie auch nicht bestandene Leistungen)

2. Beurlaubung wegen Praktika: Leistungen, aufgrund der Ableistung des Pflicht- oder Wahlpflichtpraktikums werden anerkannt

3. Beurlaubung wegen Elternzeit bzw. Pflege von nahen Angehörigen: es dürfen Leistungen im Umfang von maximal 15 ECTS nach vorheriger Absprache mit dem zuständigen Prüfungsamt erbracht werden

4.Beurlaubung im Rahmen eines Kooperationsstudiengangs: erbrachte Leistungen werden anerkannt

Prüfungsverfahren, die vor einem Urlaubssemester begonnen wurden, sowie Wiederholungsprüfungen, dürfen auf Antrag im Prüfungsamt abgeschlossen werden dürfen. Hierfür reicht eine schriftliche Meldung bzw. E-Mail aus.

12. Mutterschutz

Zum 01.01.2018 ist ein neues Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft getreten, welches auch für Studentinnen gilt. Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierenden-Service-Zentrum.

Weitere Informationen finden Sie im Wiki: https://wiki.uni-jena.de/display/FSU004PASD/ASPA+-+MutterschutzExterner Link