Unsere FAQ's werden gerade im Hinblick auf die ab 01.04.2026 gültigen neuen Rahmenprüfungsordnungen aktualisiert. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass derzeit noch nicht alle Inhalte vollständig angepasst sind.
Schnellzugriff
- 1. Zuständigkeit
- 2. Prüfungsanmeldephase
- 3. Prüfungsphase
- 4. Nach der Prüfung / Anerkennung von Prüfungsleistungen
- 5. Hochschulwechsel und Wiederaufnahme des Studiums / Fachwechsel
- 6. Bachelor-/ Masterarbeit
- 7. Abschlusszeugnis
- 8. Fristen für die Beendigung des Studiums
- 9. Sonstiges
- 10. Zweithörer
- 11. Nachteilsausgleich
- 12. Beratungsangebote / Workshops
1. Zuständigkeit
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1. Wer ist für mich zuständig?
Für welche Studiengänge ist das ASPA zuständig?
- Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor of Arts im Kern- und Ergänzungsfach und Master of Arts an der Theologischen Fakultät, Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften und der Philosophischen Fakultät
- Lehramt Gymnasium und Regelschule
- Erweiterungsstudium für Lehramt Gymnasium und Regelschule
- Diplom Theologie
Für folgende Studiengänge ist das ASPA nicht zuständig:
- Lehramt:
- Geographie und Chemie
- SportExterner Link
- Biologie
- Mathematik und Informatik
- Physik und Astronomie
- Wirtschaftslehre / Recht
- ab Vorbereitungsmodulen für das Staatsexamen: Landesprüfungsamt
- Praxissemester im LehramtExterner Link
- Bachelor:
- Master
- Weiterbildung und Personalentwicklung
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2. Ich habe Fragen zur Veranstaltungsbelegung. An wen kann ich mich wenden?
- an jeweilige/n Prüfer*in/Dozent*in
- an die zuständige Studienfachberatung
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3. Wie kann ich mich äußern bzw. etwas einreichen?
- online per Anfrage über das Servicedesk PortalExterner Link
(bevorzugt bei Anträgen, offiziellen Anfragen, Dokumentenübermittlung) - über die Telefonhotline (bevorzugt bei allgemeinen Anfragen, Auskünften)
- Anfragen und Anträge sollten immer zeitnah und, soweit erforderlich, unbedingt fristgemäß gestellt werden
- wenn Sie unsicher sind, melden Sie sich bitte telefonisch oder über das Servicedesk Portal beim Prüfungsamt, um Unklarheiten im Vorfeld klären zu können
- verspätete Anträge oder die Nichteinhaltung von Fristen kann zu Nachteilen für Ihr Studium führen
- online per Anfrage über das Servicedesk PortalExterner Link
2. Prüfungsanmeldephase
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1. Wie viele Prüfungsversuche habe ich?
- regulär stehen Ihnen drei Prüfungsversuche für Modul(teil-)prüfungen zur Verfügung
- für die Abschlussarbeit stehen Ihnen zwei Versuche zur Verfügung
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2. Wie erfolgt die Prüfungsanmeldung? Was muss ich beachten?
- Die Prüfungsanmeldung erfolgt über Friedolin
Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgen?
- Die Anmeldung zur Modulprüfung beginnt 14 Tage nach Vorlesungsbeginn und hat im Wintersemester bis zum 20. Dezember, im Sommersemester bis zum 15. Juni in Friedolin zu erfolgen. Finden Prüfungen vor Ablauf dieser Frist statt, muss die Anmeldung mindestens eine Woche vor dem ersten Prüfungstermin stattfinden.
- Die konkreten Semestertermine finden Sie unter Friedolin »Termine«Externer Link
- Nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine Prüfungsanmeldung nicht mehr möglich.
- Die Fristen sind bindend.
Wie sehe ich, ob die Prüfungsanmeldung erfolgreich war?
- Sie erhalten bei erfolgreicher Prüfungsanmeldung eine automatische Bestätigungsmail von Friedolin
- bitte kontrollieren Sie jede Ihrer Prüfungsanmeldungen auf Richtigkeit und heben Sie diese Mails sorgfältig auf – fehlt die E-Mail, hat die Anmeldung nicht funktioniert
- alle angemeldeten Prüfungen sehen Sie in Ihrem Friedolin-Konto unter »Meine Prüfungen«
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3. Meine Prüfungsanmeldung über Friedolin funktioniert nicht. Was muss ich tun?
- Sollte eine Prüfungsanmeldung über Friedolin nicht möglich sein, kontaktieren Sie uns bitte während des Prüfungsanmeldezeitraums über den Service-Desk
- Prüfen Sie vorab, ob Voraussetzungen für die entsprechende Modulprüfung im Modulkatalog Ihres Faches festgelegt sind. Sollten Sie die Voraussetzungen nicht erfüllt haben, ist generell keine Anmeldung zur Prüfung möglich.
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4. Kann ich mich nachträglich (nach Ablauf der Anmeldefrist) zu Prüfungen anmelden?
- nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine Prüfungsanmeldung nicht möglich - die Fristen sind bindend.
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5. Ich habe an einer Prüfung teilgenommen, ohne angemeldet zu sein. Was ist nun?
- eine Anerkennung der Prüfungsleistung ist nicht möglich
- Prüfungsleistungen können nur abgelegt werden, wenn eine ordnungsgemäße Prüfungsanmeldung erfolgt ist
- Eine Prüfung, die ohne gültige Prüfungsanmeldung abgelegt wurde, gilt als ungültig, da keine Prüfungszulassung bestand
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6. Was passiert, wenn ich trotz Prüfungsanmeldung nicht an der Prüfung teilnehme?
- der Prüfungsversuch wird als Fehlversuch gewertet (Note 5,0; "nicht bestanden")
- sofern triftige Gründe für die Nichtteilnahme geltend gemacht werden, beantragen Sie bitte unverzüglich und vor der Prüfung einen Prüfungsrücktritt (weitere Informationen dazu finden Sie siehe unter "Prüfungsrücktritt")
Hinweis:
- Eine Prüfungsabmeldung ist bis zu den genannten Fristen (siehe "Prüfungsabmeldung") möglich. Eine Abmeldung gilt dann auch für alle Wiederholungstermine des Semesters.
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7. Wie melde ich mich zu einer Wiederholungsprüfung an?
- Prüfungen, die Sie nicht bestanden haben oder für die Ihnen ein Prüfungsrücktritt genehmigt wurde, sind grundsätzlich im selben Prüfungszeitraum zu absolvieren, sofern ein Wiederholungstermin zur Verfügung steht
- Steht kein Wiederholungstermin im selben Prüfungszeitraum zur Verfügung, ist die Wiederholung im darauffolgenden Turnus zu absolvieren.
Anmeldung innerhalb eines Prüfungszeitraumes
- Mit Anmeldung und Zulassung zu einer Modulprüfung besteht die Prüfungsverpflichtung auch für den Wiederholungstermin innerhalb eines Prüfungszeitraumes
- Technisch erfolgt die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung durch den Prüfenden oder das Prüfungsamt
- Es erfolgt keine gesonderte Benachrichtigung
- Bitte prüfen Sie daher regelmäßig Ihr Friedolin-Konto (wöchentlich)
Anmeldung in einem Folgesemester
- Die Wiederholung der Prüfungen ist i. d. R. im darauffolgenden Turnus zu absolvieren (siehe Modulbeschreibung in Friedolin)
- Sie melden diesen im regulären Prüfungsanmeldezeitraum über Friedolin selbstständig an (siehe „Prüfungsanmeldung")
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8. Wann und wie kann ich mich von Prüfungen abmelden?
- nach Anmeldung zu einer Modulprüfung können Sie sich auch nach Ablauf der Anmeldefrist und Zulassung zur Prüfung bis eine Woche vor dem Prüfungstermin von der Modulprüfung abmelden. Dies gilt auch für Wiederholungsversuche.
- Die Abmeldung erfolgt grundsätzlich in Friedolin im Menüpunkt "An-/Abmeldung Prüfungen"
- Sollte die Abmeldung technisch über Friedolin nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte über Servicedesk (Anfrageart "Prüfungsabmeldung") ans ASPA
Nach Ablauf der Frist ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Sie sind in der Prüfungsverpflichtung.
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9. Muss ich mein Praktikum anmelden?
- i.d.R. ist eine Anmeldung über Friedolin nicht erforderlich
- die Anmeldung erfolgt beim Praktikumsbeauftragen des Kernfachs
- nach Abschluss des Praktikums und Abgabe des Praktikumsberichts erfolgt die Verbuchung in Friedolin über das ASPA
- in folgenden Fächern ist eine Prüfungsanmeldung über Friedolin erforderlich:
- Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (B.A.)
- Erziehungswissenschaft (B.A.)
- Germanistik (B.A.)
- Internationaler Master Auslandsgermanistik/Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (M.A.)
Bis wann muss ich meinen Praktikumsbericht beim Praktikumsverantwortlichen spätestens abgegeben haben?
- für die im Friedolin angemeldeten Praktika zum jeweiligen hinterlegten Prüfungstermin
- für alle nicht angemeldeten Praktika gemäß den Vorgaben des Faches
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10. Wie melde ich Zusatzmodule an?
Bitte lesen Sie das "Informationsblatt Zusatzmodulepdf, 130 kb"
- für folgende Fächer werden keine Zusatzmodule angeboten: EF Psychologie, KF/EF Anglistik und Amerikanistik und EF Interkulturelle Wirtschaftskommunikation
Wo melde ich ein Zusatzmodule an?
- Formular zur Anmeldung von Zusatzmodulen über das Servicedesk Portal einreichen (Anfrageart "Prüfungsanmeldung")
- die Prüfungsanmeldung muss im regulären Prüfungsanmeldezeitraum (WiSe bis 20.12./SoSe bis 15.06.) erfolgen
Links:
- Informationsblatt Zusatzmodulepdf, 130 kb
- Anmeldeformular Zusatzmodulepdf, 132 kb (dieser Link ist nur im Prüfungsanmeldezeitraum verfügbar)
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11. Friedolin zeigt mir an, dass meine Sprachkenntnisse nicht zur Prüfungsanmeldung ausreichen. Was muss ich tun?
Bitte reichen Sie über das Servicedesk Portal unter der Anfrageart "ASQ-Sprachen-Praktikum" Ihr Abiturzeugnis und ggf. Ihre anderen Sprachnachweise ein.
Hinweis:
Das ASPA hat keinen Zugriff auf Ihre Immatrikulationsunterlagen, somit liegen uns die Nachweise nicht vor.
3. Prüfungsphase
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1. Was ist der Unterschied zwischen Prüfungsabmeldung und Prüfungsrücktritt?
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2. Was muss ich tun, wenn ich am Prüfungstag krank bin?
- die Erklärung des Prüfungsrücktritts gegenüber dem ASPA muss spätestens am Prüfungstag vor der Prüfung (telefonisch oder über den Servicedesk - Anfrageart "Prüfungsrücktritt") erfolgen
- den Nachweis hierzu (grundsätzlich Prüfungsunfähigkeitsattest), senden Sie bitte innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Rücktrittserklärung schriftlich an das ASPA
- Achtung: Online-Atteste durch Telemedizin-Unternehmen werden nicht aktzeptiert
Hinweise:
Bitte nutzen Sie das Formular zum Nachweis einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit. Dieses Formular oder ein ähnlicher ärztlicher Nachweis mit ausreichenden Angaben zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit durch Ihr Prüfungsamt bzw. den Prüfungsausschuss ist ab sofort fristgerecht in Ihrem Prüfungsamt einzureichen.
Link:
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3. Kann ich trotz Krankschreibung an einer Klausur teilnehmen? Was muss ich beachten?
- mit der Teilnahme an der Prüfung erklären Sie sich für prüfungsfähig und können damit an der Prüfung teilnehmen
- Sie benötigen eine neue ärztliche Bescheinigung für den erneuten Rücktritt an einer anderen Prüfungsleistung
- sollten Sie z.B. Montag und Freitag Klausuren in Präsenz haben und an diesen wegen Prüfungsunfähigkeit nicht teilnehmen können, jedoch Mittwoch eine Onlineklausur haben und diese schreiben können, benötigen wir eine neue Bescheinigung vom Arzt für die Klausur am Freitag, es sei denn, aus dem ärztlichen Attest ergibt sich von vornherein eine Prüfungsunfähigkeit nur für eine bestimmte Prüfungsform (hier: Klausuren in Präsenz)
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4. Kann ich einen Rücktritt verlangen, wenn ich mehrere Prüfungen an einem Tag habe?
- mehrere aufeinanderfolgende Prüfungen an einem Tag sind prüfungsrechtlich zulässig und damit kein Rücktrittsgrund
- lediglich bei zeitlicher Überschneidung von Prüfungen ist ein Rücktritt möglich
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5. Was mache ich, wenn sich zwei Prüfungen zeitlich überschneiden?
- Voraussetzungen: Prüfungen müssen angemeldet sein
- schreiben Sie vor den betreffenden Prüfungen eine Anfrage über den Servicedesk mit der Anfrageart "Prüfungsrücktritt" an das ASPA
- fügen Sie den Nachweis über die Überschneidung der Prüfungen (z. B. Auszug Friedolin, Bestätigung der Prüfer*innen, Moodle-Auszüge, Nachweis über Wegezeit bei Präsenz- und Onlineklausur) bei
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6. Wie bekomme ich eine Schreibzeitverlängerung für meine Hausarbeit?
- Liegt ein triftiger Grund vor, der Sie an der Bearbeitung der Hausarbeit hindert, so kann die Bearbeitungsdauer auf begründeten, glaubhaft gemachten Antrag verlängert werden
- Der Antrag auf Verlängerung muss unter Einreichung aussagekräftiger Nachweise unverzüglich nach Eintritt des Hinderungsgrundes und vor Ablauf des Abgabetermins gestellt werden
- glaubhafte Nachweise sind innerhalb von drei Tagen einzureichen
- schreiben Sie uns über den Servicedesk (Anfrageart "Schreibzeitverlängerung") und laden Sie die entsprechenden Nachweise dort hoch
Hinweis:
Eine für den 1. Versuch genehmigte Schreibzeitverlängerung ist nicht auf den 2. Versuch übertragbar
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7. Was mache ich bei technischen Problemen in einer Onlineprüfung?
- dokumentieren Sie zunächst die technischen Probleme während der Onlineprüfung durch Screenshots o.ä.
- unverzügliche Meldung während der Prüfung bei dem/der Prüfer*in oder einer Aufsichtsperson (der/ die Prüfer*in entscheidet bei einer unverzüglich durch Sie vorgebrachten Rüge, ob und welche Ausgleichsmaßnahmen oder ein Abbruch der Prüfung erforderlich ist) UND
- direkt nach der Prüfung beim Prüfungsamt ASPA melden
- Nachweise (Screenshots o.ä.) beifügen
Wo?
- die unverzügliche Rüge während der Prüfung bei einer Aufsichtsperson - in Präsenzprüfungen direkt/persönlich, bei Onlineklausuren über Mail/Chat/Telefon/Moodle - die Prüfer*innen geben dies in der Regel in der Belehrung bekannt
- für die Mitteilung beim Prüfungsamt über das Servicedesk Portal (Anfrageart "sonstige/Allgemeine Anfrage") oder telefonisch in der Hotline
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8. Was mache ich, wenn eine Störung (z.B. Lärm) während der Klausur auftritt?
- für den Fall, dass sich ein Prüfling während des Prüfungsablaufs gestört fühlt und und diese Störung als derart erheblich empfindet, dass er in seiner Chancengleichheit verletzt ist, etwa durch äußere Einflüsse wie z. B. Baulärm in benachbarten Gebäuden, muss der Prüfling dies rechtzeitig rügen.
→ Die Rüge ist rechtzeitig, wenn sie unverzüglich zum frühestmöglichen Zeitpunkt (hier: während bzw. unmittelbar nach der Prüfung), in jedem Fall aber noch vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erhoben wird
- die Rüge müsste also bei schriftlichen Prüfungen unverzüglich bei der Aufsichtsperson erfolgen, sodass diese Abhilfe schaffen kann
- sollte der Prüfer keine Abhilfe schaffen können, melden Sie sich bitte unverzüglich beim Prüfungsamt
4. Nach der Prüfung / Anerkennung von Prüfungsleistungen
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1. Was mache ich, wenn ich ein Modul endgültig nicht bestanden habe?
- Pflichtmodule: Nach dem endgültigen Nichtbestehen eines Pflichtmoduls kann ein weiterer Prüfungsversuch ausschließlich dann beantragt werden, wenn ein nachgewiesener Härtefall vorliegt. Der Antrag muss innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des endgültigen Nichtbestehens in Friedolin gesellt werden. Härtefallanträge werden vom zuständigen Prüfungsausschuss nach strengen Kriterien geprüft und nur im Ausnahmefall bewilligt. Ein Härtefall ist nur bei Vorliegen einer außergewöhnlichen und besonders belastenden Ausnahmesituation für den/die Studierende/n anzunehmen, welche in zeitlich unmittelbarem Zusammenhang mit der betreffenden Prüfung stehen muss. Darüber hinaus ist ein Härtefall nur dann begründet, wenn die übrigen Leistungen der/des Studierenden erkennen lassen, dass die Erreichung des Studienzieles zu erwarten ist.
- Wahlpflichtmodule: Endgültig nicht bestandene Wahlpflichtmodule können innerhalb des jeweiligen Wahlpflichtbereichs ausgetauscht werden.
- Pflichtmodule: Nach dem endgültigen Nichtbestehen eines Pflichtmoduls kann ein weiterer Prüfungsversuch ausschließlich dann beantragt werden, wenn ein nachgewiesener Härtefall vorliegt. Der Antrag muss innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des endgültigen Nichtbestehens in Friedolin gesellt werden. Härtefallanträge werden vom zuständigen Prüfungsausschuss nach strengen Kriterien geprüft und nur im Ausnahmefall bewilligt. Ein Härtefall ist nur bei Vorliegen einer außergewöhnlichen und besonders belastenden Ausnahmesituation für den/die Studierende/n anzunehmen, welche in zeitlich unmittelbarem Zusammenhang mit der betreffenden Prüfung stehen muss. Darüber hinaus ist ein Härtefall nur dann begründet, wenn die übrigen Leistungen der/des Studierenden erkennen lassen, dass die Erreichung des Studienzieles zu erwarten ist.
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2. Ich habe eine Prüfung in einem Modul endgültig nicht bestanden und den Prüfungsanspruch verloren. Wie sind die nächsten Schritte?
- Sie erhalten einen Bescheid über das an der Universität Jena endgültig nicht bestandene Studium im entsprechenden Fach. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Dezernat 1 - Studierende infomiert, dass Sie keine Berechtigung zur Rückmeldung für das endgültig nicht bestandene Fach zum kommenden Semester haben.
- Sie können dann einen Fachrichtungswechsel beantragen oder sich exmatrikulieren lassen (andernfalls werden Sie nach Ablauf der im Bescheid genannten Frist von Amts wegen exmatrikuliert)
Links:
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3. Meine Note wurde noch nicht verbucht. Was kann ich tun?
- Die Bekanntgabe der Ergebnisse der Modulprüfungen hat innerhalb von vier Wochen nach der letzten Prüfungsleistung des Moduls zu erfolgen, spätestens jedoch zwei Wochen vor dem Termin der Wiederholungsprüfung
- bitte machen Sie Ihren Dozenten/in bzw. Prüfer/in direkt auf das Fehlen der Note aufmerksam und erinnern an das Eintragen
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4. Kann ich meine im Ausland erbrachten Leistungen anerkennen lassen?
- die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen wird über die Studienfachberatung vorgenommen
- anschließend muss die Anerkennungsempfehlung dem ASPA für die Verbuchung in Friedolin übermittelt werden
Was muss ich einreichen?
- Anerkennung der Studienfachberatung: es muss ersichtlich sein, welches Modul von der Hochschule im Ausland für das Zielmodul an der FSU anerkannt wurde
- Leistungsübersicht aus dem Ausland (Transcript of Records)
- ggf. Learning Agreement
Wo?
- über das Servicedesk Portal (Anfrageart "Auslandsanerkennung")
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5. Ich habe an einer Prüfung teilgenommen, ohne angemeldet zu sein. Was ist nun?
- eine Anerkennung der Prüfungsleistung ist nicht möglich
- Prüfungsleistungen können nur abgelegt werden, wenn eine ordnungsgemäße Prüfungsanmeldung erfolgt ist
- Eine Prüfung, die ohne gültige Prüfungsanmeldung abgelegt wurde, gilt als ungültig, da keine Prüfungszulassung bestand
5. Hochschulwechsel und Wiederaufnahme des Studiums / Fachwechsel
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1. Wer muss einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen beim Hochschulwechsel stellen? Was muss beachtet werden?
- Alle Studierenden, die bereits ein Studium an einer anderen Universität begonnen oder bereits abgeschlossen haben und nun an der Universität Jena weiter studieren möchten
- Alle Studierenden, die bereits ein Studium an der Friedrich-Schiller-Universität Jena teilweise oder vollständig absolviert haben und exmatrikuliert sind
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte reichen Sie über den ServiceDesk - Anfrageart "HS-Wechsel" folgende Unterlagen (möglichst in deutscher Sprache, alternativ in englischer Sprache) ein:
- Antrag auf Hochschulwechsel bzw. Wiederaufnahme des Studiums
- aktuelle Studienbescheinigung bzw. Studienverlaufsbescheinigung
- aktuelle Leistungsübersicht
- Übersicht ggf. noch zu erwartender Leistungen
- Link zu bisherigen Modulkatalogen bzw. Modulbeschreibungen der erbrachten Module
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der aktuellen Uni
- Sprachnachweise
(Abiturzeugnis, Bachelorzeugnis, Zwischenprüfungszeugnis, Latinum, Graecum, Sonstiges) - Lebenslauf
Wie ist der Prozess? Wie lange dauert der Einstufungsbescheid?
- nachdem die Unterlagen beim ASPA eingegangen sind, werden diese auf Vollständigkeit geprüft
- im Anschluss werden die Unterlagen an die Studienfachberater der jeweiligen Fächer gesendet
- sobald wir Rückmeldung von den Studienfachberatungen haben, wird durch das ASPA der Einstufungsbescheid erstellt und an Sie übermittelt - dieser Prozess kann bis zu 6 Wochen dauern
- den Einstufungsbescheid reichen Sie anschießend online über Friedolin 2.0 im SSZ ein
- die Verbuchung der anerkannten Leistungen im Friedolin erfolgt, sobald das Semester begonnen hat
Links:
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2. Ich möchte einen Fachwechsel vornehmen. Was muss beachtet werden?
- Ein Fach-/Abschlusswechsel muss online über Friedolin 2.0 beim SSZ beantragt werden. Wie das funktioniert, wird auf der Informationsseite des SSZ erklärt
- Sofern eine Fachsemestereinstufung benötigt wird, reichen Sie das Formular zur Fachsemestereinstufung über den ServiceDesk unter der Anfrageart "Fach-/Abschlusswechsel" bei uns im ASPA ein. Die Einstufung in das entsprechende Fachsemester wird durch das ASPA vorgenommen. Hierbei wird geprüft, welche Leistungen für das neue Fach anerkannt werden können
- Sie erhalten das bestätigte Formular zur Fachsemestereinstufung von uns im ServiceDesk zurück und können dieses anschließend online beim SSZ über Friedolin 2.0 einreichen
Wann wird die Anerkennung von Leistungen vorgenommen?
- werden Leistungen anerkannt, so werden diese innerhalb der ersten Wochen des neuen Semesters eingebucht und werden dann im Friedolin für Sie sichtbar
6. Bachelor-/ Masterarbeit
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1. Wie melde ich meine Bachelor-/Masterarbeit an?
Welche Voraussetzungen müssen für die Anmeldung meiner Abschlussarbeit erfüllt sein?
- Bachelorarbeit: mind. 140 ECTS
- Masterarbeit: mind. 60 ECTS
- Studienfachabhängig: ggf. müssen Sprachvoraussetzungen erfüllt oder bestimmte Module bereits abgeschlossen sein - hierüber informiert die Studienordnung und der jeweilige Modulkatalog
Zu welchem Zeitpunkt kann ich meine Abschlussarbeit anmelden?
- jeweils bis zum 10. eines Monats
- Zulassungstermin durch das Prüfungsamt ist immer der 15. des jeweiligen Monats
- Bsp.: Anmeldetermin 01. - 10.12.; Zulassungstermin 15.12.
Wie melde ich meine Abschlussarbeit an und welche Unterlagen muss ich einreichen?
- Servicedesk Anfrageart "Anmeldung Abschlussarbeit"
- Anmeldeformular mit allen Unterschriften zur Bachelor- bzw. Masterarbeit
- gesonderte Mitteilung bei einer Gruppenarbeit
- gesonderte Mitteilung, wenn die Abschlussarbeit nicht auf Deutsch verfasst wird (Ausnahme Master IOCM und BA/MA Anglistik) sowie Zustimmung des Erstgutachters, dass Arbeit in einer anderen Sprache verfasst wird
- Nachweis über erfüllte Sprachanforderungen, falls diese im Laufe des Studiums noch nicht im ASPA eingereicht wurden (Nachweis über Abiturzeugnis oder absolvierte Sprachkurse)
- in einigen Bachelor-Fächern der Nachweis über spezielle FSQ (z. B. Referate, Exkursionsscheine, etc.) → siehe Studienordnung
- sollte ein/e externe/r Zweitgutachter*in (in Ausnahmefällen) gewünscht / notwendig sein - informieren Sie sich bitte vorher beim ASPA über das Vorgehen
Links
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2. Wie erfahre ich, ob ich zur Abschlussarbeit zugelassen bin?
- Sie erhalten vom Allgemeinen Prüfungsausschuss einen Zulassungsbescheid mit allen notwendigen Informationen (in der Regel zwischen dem 15. und 20. des Monats)
- bei Fragen oder fehlenden Informationen wird sich das ASPA mit Ihnen in Verbindung setzen
- die Anmeldung der Abschlussarbeit finden Sie in Ihrer Leistungsübersicht in Ihrem Friedolinkonto (nicht unter "Meine Prüfungen")
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3. Ich studiere in Teilzeit. Verlängert sich die Bearbeitungszeit meiner Abschlussarbeit?
Bitte weisen Sie bei der Anmeldung auf Ihren Teilzeitstatus hin. Die Bearbeitungszeit verlängert sich anteilig um 50% der Gesamtlaufzeit der Arbeit.
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4. Bis wann muss ich meine Abschlussarbeit angemeldet haben?
siehe Fristen für die Beendigung des Studiums
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5. Ich benötige eine Schreibzeitverlängerung für meine Abschlussarbeit. Was muss ich tun?
- unverzügliche schriftliche Anfrage für eine Schreibzeitverlängerung mit Kenntnis der Erkrankung oder eines sonstigen triftigen Hinderungsgrundes
- über den Servicedesk (Anfrageart "Schreibzeitverlängerung")
- Begründung sowie Nachweise der Erkrankung o.ä. sind innerhalb von 3 Arbeitstagen einzureichen
Hinweis:
- Es ist eine maximale Verlängerung von einem Monat möglich.
- Eine krankheitsbedingte Schreibzeitverlängerung soll nicht häufiger als dreimal erfolgen
Eine gewährte Schreibzeitverlängerung für den 1. Versuch verlängert nicht automatisch auch die Bearbeitungszeit für einen möglichen 2. Versuch
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6. Wann und wie gebe ich meine Abschlussarbeit fristgerecht ab?
- spätestens am Abgabetag - dieser steht in Ihrem Zulassungsbescheid und in Friedolin (bitte beachten Sie, dass eine 12-wöchige Bearbeitungszeit bei der Bachelorarbeit nicht 3 Monaten entspricht)
- eine frühere Abgabe ist möglich
Bitte an die unterschriebene Eigenständigkeitserklärung, andernfalls erfolgt keine Bewertung.
Link zur Eigenständigkeitserklärung
Wie reiche ich meine Abschlussarbeit ein?
- per Post schicken
→ fristgerechte Abgabe muss nachweisbar (Einlieferungsbeleg der Post) sein
→ Datum des Poststempels = Abgabedatum- im Fristenbriefkasten einwerfen
→ Fristenbriefkasten befindet sich am Uni-Hauptgebäude (Eingang Schlossgasse)
Bitte immer die Adresse des ASPA vermerken!
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7. Muss ich mich nach der Zulassung meiner Abschlussarbeit zurückmelden?
- falls alle Modulprüfungen absolviert wurden (klären Sie das ggf. mit der Studienfachberatung oder dem Prüfungsamt rechtzeitig vorher ab), ist nach der Anmeldung der Abschlussarbeit die Exmatrikulation möglich
- für die Abgabe der Abschlussarbeit ist keine Immatrikulation notwendig
- Sie können jedoch immatrikuliert bleiben, bis Sie Ihr Abschlusszeugnis erhalten haben
Links
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8. Wie erhalte ich meine Note für die Abschlussarbeit?
- das ASPA leitet die Abschlussarbeit an die Gutachter/innen weiter
- Dauer der Begutachtung: gemäß Prüfungsordnungen 6 Wochen (Ausnahme M.A. Gesellschaftstheorie)
- sollte die Begutachtung länger dauern, empfehlen wir, sich regelmäßig bei den Gutachtern/innen zu melden ODER beim ASPA nach der Note zu fragen
- das ASPA trägt die Note in Friedolin ein, wenn beide Gutachten vorliegen
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9. Bis wann kann ich den Titel meiner Abschlussarbeit ändern?
- eine redaktionelle Titeländerung der Bachelorarbeit ist bis 6 Wochen vor Abgabe möglich
- bei der Masterarbeit kann der Titel bis 2 Monate vor der Abgabe redaktionell angepasst werden
- sollte sich der Titel sehr stark vom angemeldeten Titel unterscheiden, benötigt das ASPA die Zustimmung des Erstgutachters, dass es sich nicht um eine Themenänderung handelt
- über Servicedesk Portal (Anfrageart "sonstiges/Allgemeine Anfrage", Betreff: Titeländerung Bachelorarbeit/Masterarbeit)
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10. Kann ich das Thema meiner Abschlussarbeit ändern?
siehe Prüfungsordnung für den Bachelor of Arts, § 24 Abs. 5:
- Mit Einverständnis der betreuenden Person kann das Thema der Bachelorarbeit einmalig und nur
innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Die Zulassung ist
neu zu beantragen.
siehe Prüfungsordnung für den Master of Arts, § 11 (6):
- Mit Einverständnis der betreuenden Person kann das Thema der Masterarbeit einmalig und nur
innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Die Zulassung ist
neu zu beantragen.
- Mit Einverständnis der betreuenden Person kann das Thema der Bachelorarbeit einmalig und nur
7. Abschlusszeugnis
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1. Wer ist für mein Abschlusszeugnis zuständig?
Für Bachelor- und Masterstudierende wird das Zeugnis durch das ASPA erstellt.
Lehramtsstudierende wenden sich bei Fragen zur Zeugnisausstellung bitte an das Landesprüfungsamt.
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2. Wie erhalte ich mein Abschlusszeugnis? Was erhalte ich alles?
- sofern alle Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert wurden, wird nach der Verbuchung der Noten Ihrer Abschlussarbeit das Zeugnis erstellt
- das Zeugnis wird von unterschiedlichen Stellen unterschrieben und gesiegelt
- Dauer: in der Regel 4 Wochen
- Ihre Abschlussunterlagen werden vom ASPA verschickt, wenn Sie einen frankierten Rückumschlag eingereicht haben
- für die Zusendung: hinterlegen Sie bitte einen ausreichend frankierten und an Sie selbst adressierten Rückumschlag im ASPA
- Mindestgröße DIN-C4 ( Versandtasche, mölichst ohne Fenster), Mindestfrankierung 1,80 €
- nutzen Sie bitte eine herkömmliche Briefmarke (QR Code usw. sind nur für eine begrenzte Zeit gültig)
Was erhalte ich alles?
- Abschlussurkunde
- Abschlusszeugnis
- eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses
- Diploma Supplement (Erklärung zum Studium) in Deutsch und in Englisch
- Transcript of Records in Englisch
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3. Mein Abschlusszeugnis ist verloren gegangen. Wie bekomme ich eine weitere Ausfertigung?
- mit einem Ticket über den ServiceDesk, hier laden Sie den entsprechenden Antrag hoch
- die Gebühr von 25€ je auszustellendem Dokument auf das im Antrag angegebene Konto ist vorab zu zahlen
- den Beleg über die Zahlung fügen Sie bitte dem Antrag bei
Links
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4. Wie kann ich eine Beglaubigung von einem Zeugnis oder der Urkunde erhalten?
- Sofern das Zeugnis/die Urkunde vom ASPA ausgestellt wurde, kann eine einfache Beglaubigung durch uns erfolgen. Dafür benötigen wir Ihre Originaldokumente, entweder postalisch oder durch Einwurf in einen unserer Hausbriefkästen (frankierten und adressierten Rückumschlag für die Rücksendung der Originale und der Beglaubigung nicht vergessen)
- bei Bedarf setzen Sie sich bitte zwecks Terminvereinbarung mit uns in Verbindung
- amtliche Beglaubigungen können Sie beim Rechtsamt der Uni Jena erhalten
8. Fristen für die Beendigung des Studiums
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1. Bis wann muss ich spätestens alle Modulprüfungen absolviert haben?
Die Frist zum Ablegen aller Prüfungen bestimmt sich nach der Abschlussart:
- Bachelorstudiengang: Regelstudienzeit + 4 Semester
- Masterstudiengang: Regelstudienzeit + 3 Semester
- Lehramtsstudiengang: Regelstudienzeit + 7 Semester
Hinweis:
- Für alle Studierenden in Bachelor-, Master- und Lehramtsstudiengängen beginnt die Zählung der Prüfungsfrist im Wintersemester 2026/27 bei "1" - unabhängig vom Fachsemester
9. Sonstiges
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1. Fristgerechte Antragsstellung
Anträge reichen Sie bitte digital über den Servicedesk ein. Hierfür senden Sie uns - falls nötig - bitte das entsprechende Antragsformular und evtl. Nachweise als Scan im Anhang zu.
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2. Antragsbearbeitung
Wann wird mein Antrag bearbeitet?
Anträge werden i.d.R. innerhalb von 2-3 Wochen bearbeitet, zum Beispiel Fachwechselanträge, Studienbescheinigung für die Ausländerbehörde, Formblatt 5 (BAföG), Rücktritte, Schreibzeitverlängerungen.
Für die Bearbeitung von Einstufungsanträgen kalkulieren Sie bitte eine längere Gesamtbearbeitungszeit von ca. 6 Wochen ein.
Beachten Sie bitte, dass abhängig vom Anliegen des Antrages und der hierfür ggf. notwendigen Recherchen, Rückfragen oder Entscheidung durch den Allgemeinen Prüfungsausschuss die abschließende Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen kann (siehe Sitzungstermine unter Allgemeiner Prüfungsausschuss).
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, den Stand der Bearbeitung in Friedolin zu kontrollieren. Bitte sehen Sie davon ab, in der ersten Woche nach Antragstellung nach dem Bearbeitungsstand nachzufragen.
Bekomme ich eine Rückmeldung?
Eine Rückmeldung an die/den Studierende/n erfolgt i.d.R. über ein Ticket bzw. einen schriftlichen Bescheid. Sie erhalten immer eine Rückmeldung.
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3. Ich habe einen BAföG-Antrag gestellt und soll eine Leistungsbescheinigung vom Prüfungsamt einreichen. Was muss ich beachten?
- Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG im ASPA über das Servicedesk Portal (Anfrageart "Bescheinigung") einreichen
- durch ASPA erfolgt die Bestätigung der bereits erreichten Leistungspunkte
- nur vollständig absolvierte Module werden einberechnet (keine Teilmodule)
- Im Bachelor- wie auch im Lehramtsstudium werden nach dem 4. Fachsemester 100 ECTS benötigt
- es werden nur die Prüfungen bzw. Leistungspunkte eingerechnet, die innerhalb der ersten 4 Fachsemester tatsächlich erbracht wurden
- Wiederholungsprüfungen, die im Zeitraum des 5. Fachsemesters liegen, dürfen nicht mitgezählt werden (BAföG-Recht)
Links
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4. Ich erhalte BAföG und brauche eine Weiterförderung. Was muss ich tun, wenn ich eine Bescheinigung über die Förderungshöchstdauer benötige?
- ausgefülltes und unterschriebenes Formular von der Homepage des BAföG-Amts im ASPA (über ServiceDesk unter der Anfrageart "Bescheinigung") einreichen
- mit Begründung und Nachweisen
- durch ASPA erfolgt - bei Vorliegen der Voraussetzungen - eine Bestätigung und eine Prognose
Link
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5. Kann ich während der Beurlaubung Prüfungen ablegen?
- gemäß §17 der Immatrikulationsordnung dürfen während der Beurlaubung keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden
Gibt es von dieser Regel Ausnahmen?
- Prüfungsverfahren, die vor einem Urlaubssemester begonnen wurden, sowie Wiederholungsprüfungen, die in das folgende Urlaubssemester fallen, dürfen auf Antrag im Prüfungsamt abgeschlossen werden
- Beurlaubung wegen Krankheit: Prüfungsleistungen, die außerhalb der Dauer der Erkrankung erbracht wurden, bleiben bestehen
- Beurlaubung wegen Praktika: Leistungen, aufgrund der Ableistung des Pflicht- oder Wahlpflichtpraktikums werden anerkannt
- Beurlaubung wegen Elternzeit bzw. Pflege von nahen Angehörigen: es dürfen Leistungen im Umfang von maximal 15 ECTS nach vorheriger Absprache mit dem zuständigen Prüfungsamt erbracht werden
- Beurlaubung im Rahmen eines Kooperationsstudiengangs: erbrachte Leistungen werden anerkannt, wenn laut Kooperationsvertrag Prüfungsleistungen vorgesehen sind
- setzen Sie sich bitte in diesen Fällen rechtzeitig mit dem Prüfungsamt in Verbindung
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6. Was muss ich beachten, wenn ich schwanger bin?
- Schwangerschaft muss dem Studierenden-Service-Zentrum gemeldet werden
- ebenfalls melden Sie sich bitte beim ASPA zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (Anfrageart "Mutterschutz" im Servicedesk Portal)
Was ist mit meinen Prüfungen während der Schwangerschaft?
- bei Beurlaubung wegen Elternzeit dürfen Leistungen im Umfang von maximal 15 ECTS nach vorheriger Absprache mit dem zuständigen Prüfungsamt erbracht werden
- das ASPA wird Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung umfassend hierzu informieren
→ siehe Mutterschutzgesetz (MuSchG) vom 01.01.2018
Links
- Informationsblatt zum Mutterschutzpdf, 260 kb
- Ergänzende Informationen zum Mutterschutzpdf, 160 kb
- Formular zur Erklärung über den Verzicht auf die Mutterschutzfristpdf, 171 kb
- Formular zum Widerruf der Erklärung über den Verzicht auf die Mutterschutzfristpdf, 218 kb
- Merkblatt zu Prüfungen in der Mutterschutzfristpdf, 146 kb
- Mitteilung über die Schwangerschaft für das SSZpdf, 267 kb
- Informationsseite des SSZ zum Mutterschutz
10. Zweithörer
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1. Ich studiere an einer Hochschule in Weimar und belege ein Fach in Jena. Wie melde ich mich zur Prüfung an? (Gilt nur für die Fächer BA EF IMV, LA DF Kunst/Musik, MA Kulturmanagement)
- das jeweilige Prüfungsanmeldeformular wird zu Beginn des Semester auf der Homepage des ASPA zur Verfügung gestellt
- füllen Sie das Prüfungsanmeldeformular aus und laden es gemeinsam mit Ihrem Zweithörerschein bzw. bei einer Haupthörerschaft an der Uni Jena eine Studienbescheinigung des Nebenfaches im ServiceDesk des ASPA hoch
- die Prüfungsanmeldung wird durch das ASPA an die Prüfer*innen gesendet
- die Prüfungsergebnisse wird durch die Prüfer*innen an das ASPA gesendet, die Noten werden gesammelt
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2. Wie bekomme ich meine Leistungsübersicht, von meinen in Jena abgelegten Modulen als Zweithörer aus Weimar (Fächer BA EF IMV, LA DF Kunst/Musik, MA Kulturmanagement)?
- da Sie als Zweithörer keinen Zugriff auf Friedolin haben, stellen Sie bitte eine Anfrage über den Servicedesk an das ASPA
- das ASPA stellt Ihnen dann eine Leistungsübersicht zur Verfügung, die Sie an Ihrer Hochschule einreichen können
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3. Ich bin Zweithörer aus dem Uni-Verbund Jena-Leipzig-Halle. Wie melde ich mich für Prüfungen an?
- Prüfungsanmeldung erfolgt direkt beim Prüfer/Dozenten
- Prüfungsprotokoll/Teilnahmenachweis wird direkt an Studierenden ausgehändigt
- die Nachweise reichen Sie bitte an Ihrer jeweiligen Hochschule ein
11. Nachteilsausgleich
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1. Ich habe eine Behinderung bzw. chronische Erkrankung. Kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?
- Grundsätzlich kann jeder Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung einen Nachteilsausgleich beantragen
- Ihr Prüfungsamt, das Diversitätsbüro oder auch Beratungsstelle für chronisch kranke und behinderte Studierende des Studierenden Service Zentrums berät sie in diesen Fragen gern
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2. Bin ich anspruchsberechtigt für einen Nachteilsausgleich in Prüfungsverfahren?
- Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Studierenden, denen aufgrund ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung tatsächlich Nachteile im Studium entstehen, die nicht die Leistungsfähigkeit (sprich: die in den jeweiligen Prüfungen zu ermittelnden und nachzuweisenden Fähigkeiten und Kenntnisse) betreffen, sondern in der Darstellungsfähigkeit (Artikulation, Übermitteln des erlernten Wissens) liegen.
- Die Frage, ob Sie mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung anspruchsberechtigt sind, hängt von vielen Faktoren ab und ist einzelfallspezifisch zu prüfen.
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3. Wie kann ich einen Nachteilsausgleich für Prüfungsverfahren beantragen?
- Einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen Sie bitte so früh wie möglich, damit ausreichend Zeit zur Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrags bleibt. Der Nachteilsausgleich muss erst durch den Allgemeinen Prüfungsausschuss genehmigt werden, bevor Maßnahmen eingeleitet werden können. Beachten Sie das bitte bezüglich Prüfungen, wenn Sie dafür einen Nachteilsausgleich wünschen.
- erstellen Sie eine Anfrage über den ServiceDesk (Anfrageart "Sonstiges") möglich; laden Sie bitte unbedingt den Antrag auf Nachteilsausgleich als Dokument in Ihrer Anfrage mit hoch
- Bitte fügen Sie Ihrem Antrag entsprechende Nachweise, Atteste, Stellungnahmen o.ä. von Ärzten, Fachärzten, Therapeuten über Ihre Behinderung oder Erkrankung bei.
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4. Was muss ich tun, wenn mein Antrag auf Nachteilsausgleich befürwortet wurde?
- Die Entscheidung über Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich erhalten Sie in Form eines Bescheides vom Prüfungsamt zugesandt
- Wenn ein Nachteilsausgleich genehmigt wurde, setzen Sie sich bitte zeitnah mit den jeweiligen Instituten und Prüfern in Verbindung, um die Modalitäten der Prüfungserbringung konkret abzusprechen. Weitere Informationen erhalten Sie im jeweiligen Bescheid.
12. Beratungsangebote / Workshops
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1. Gibt es einen Workshop zur Prüfungsphase vom ASPA?
Das ASPA bietet jedes Semester in der Prüfungsanmeldephase eine Veranstaltung zum Thema Prüfungen an. Diese Veranstaltung nennt sich "Fit durch den Prüfungsdschungel" und wird auf der Startseite des ASPA angekündigt und ist unter den Veranstaltungen im Friedolin zur Anmeldung verfügbar.
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2. Gibt es allgemeine Beratungsangebote an der Uni Jena?
Die Zentrale Studienberatung bietet Beratungsgespräche zur Studienwahl, zum Fach- oder Hochschulwechsel, zu Problemen im Studium und vielen anderen Themen an. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage "Im Studium" und "Zweifel im Studium".
Sollte ein offenes Ohr für Studierende für jegliche Probleme benötigt werden, gibt es die "CampusCouch".
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3. Bietet die Uni Jena Workshops an?
Die Uni Jena bietet unterschiedliche Workshops z. B. zu Methoden, Tipps & Lernstrategien sowie zum Gesundheitsmanagement an.
Alle Veranstaltungen und Vorträge finden SIe in der "Studier:bar".
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4. Gibt es auch externe Beratungsangebote?
Sollte eine unabhägige Beratung zur Uni Jena gesucht bzw. benötigt werden, bietet das Studierendenwerk Thüringen mit der Psychosozialen Beratungsstelle eine Möglichkeit.
Auf der Homepage der Psychosozialen BeratungsstelleExterner Link finden Sie eine Übersicht über die Beratungsangebote.Die Psychosoziale Beratungsstelle bietet ebenfalls verschiedene GruppenangeboteExterner Link z.B. zur Hilfe beim Studienabschluss oder zum gemeinsamen Probleme lösen an.