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Externe Ausschreibungen

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Foto: Pixabay

Auf dieser Seite informieren wir über externe Ausschreibungen im Bereich der Lehre, für die ein zentrales Antragsverfahren über die Universitätsleitung notwendig ist. Die genauen Antragsfristen und weitere Modalitäten zu Förderprogrammen im Bereich der Lehre finden Sie untenstehend.

Die Geschäftsstelle der Akademie für Lehrentwicklung berät Sie gern bei allen Fragen zur Einwerbung von Drittmitteln. Wir unterstützen Sie auch bei der Vorbereitung Ihrer Drittmittelanträge.

Aktuelle Bewerbungsmöglichkeiten

  • Lehrarchitektur. Hochschule der Zukunft gestalten

    Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre fördert die Erprobung und strukturelle Verankerung von Innovationen in Studium und Lehre; dies v.a. vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen im Bereich der Hochschullehre:

    https://stiftung-hochschullehre.de/foerderung/lehrarchitektur/Externer Link

    Neben einem Einzelantrag, den die Friedrich-Schiller-Universität Jena stellen wird, gibt es die Möglichkeit, sich an einem Verbundprojekt mit einer anderen Hochschule zu beteiligen. Für einen solchen Verbundantrag ist die Zustimmung der Hochschulleitung erforderlich. Bei Interesse reichen Sie bitte bis    8. Mai 2024 (Ausschlussfrist) eine Interessenbekundung inkl. Nennung der Kooperationshochschule und der Projektidee bei ale@uni-jena.de ein. Das Präsidium wird zeitnah über den ausgewählten Verbundantrag entscheiden und informieren.

  • Fellowships für Innovationen in der Hochschullehre 2024/25

    Die "Fellowships für Innovationen in der digitalen Hochschullehre Thüringen" werden seit 2018 vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) gemeinsam mit dem Stifterverband vergeben. Mit den Lehrfellowships sollen erneut Impulse für die Entwicklung und Erprobung digital gestützter Lehr- und Prüfungsformate oder die Neugestaltung von Modulen unter konsequenter Nutzung digitaler Technologien geschaffen werden. Zudem adressiert das Programm den Austausch über (digitale) Hochschullehre durch eine Vernetzung der Fellowships und zielt auf die Verstetigung digitaler Hochschullehre in den Hochschulen selbst.

    Für eine Förderung ab 1. Oktober 2024 werden in diesem Programm wieder bis zu zehn Fellowships ausgelobt, die mit jeweils bis zu 50.000 Euro dotiert sind.
    Die Ausschreibung richtet sich an Lehrende, die an Hochschulen in staatlicher Trägerschaft des Freistaats Thüringen tätig sind; ausgenommen sind Doktorandinnen und Doktoranden ohne Lehrverpflichtung und Lehrbeauftragte. Die Laufzeit der Projekte beträgt 15 Monate (01.10.2024 - 31.12.2025).

    Anträge für ein Fellowship können nur über die Hochschulleitung eingereicht werden. Die universitätsinterne Antragsfrist hierfür endet am 29. April 2024. Bitte reichen Sie bis zu diesem Tag Ihren vollständigen Antrag in elektronischer Form bei ale@uni-jena.de ein. Über ggf. weitere notwendige Schritte werden Sie von der Akademie für Lehrentwicklung informiert. Die Anträge werden gesammelt von der Hochschulleitung bis zum 15. Mai 2024 an den Stifterverband übersandt.

    Weitere Informationen zum Verfahren und zu den bisher geförderten Fellows finden Sie unter https://www.stifterverband.org/digital-lehrfellows-thueringenExterner Link

    Unter diesem Link erfahren Sie mehr zu den bisher geförderten Lehrfellows der Friedrich-Schiller-Universität Jena.

    Für interessierte Antragstellerinnen und Antragsteller bietet der Stifterverband am Mittwoch, 10. April 2024 von 15 bis 16 Uhr, eine Informationsveranstaltung (online) zur aktuellen Ausschreibung an. Es besteht dort die Gelegenheit, noch offene Fragen zur Bewerbung zu klären. Wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte unter diesem LinkExterner Link bis zum 9. April 2024 an.

Vergangene Ausschreibungen

  • Freiraum 2025 – Stiftung Innovation in der Hochschullehre

    Die Stiftung fördert mit dieser Ausschreibung erneut die Freiheit der Lehre und ermöglicht es Hochschullehrenden, kreative bzw. experimentelle Ideen in ihrer Lehre zu entwickeln und zu erproben. Thematische oder fachliche Schwerpunkte gibt es nicht; die Ausschreibung ist auf Vorhaben ausgerichtet, die durch ihr Innovationspotenzial im Hinblick auf die akademische Lehre überzeugen, den Lernprozess der Studierenden in den Mittelpunkt stellen und Veränderungen am jeweiligen Standort anstoßen möchten. Im Rahmen von Freiraum 2025 stehen insgesamt 50 Mio. Euro zur Verfügung.

    Informationen zur Förderung

    Förderdauer, Förderungszeitraum und Höhe der Förderung je Projekt
    Die Projektförderung beginnt zum 01.04.2025. Die maximale Projektlaufzeit umfasst 24 Monate und endet damit am 31.03.2027. Die maximale Fördersumme beträgt 400.000 Euro pro Projekt. Die Art der Förderung ist offen; beantragt werden können z.B. Personalmittel, Sachmittel sowie Mittel für projektbezogene Investitionen.

    Wer kann gefördert werden?
    Alle an einer deutschen Hochschule hauptberuflich beschäftigten Personen sind antragsberechtigt. Studentische Projekte mit Lehrbezug sowie Projekte von Lehrbeauftragten sind ausdrücklich erwünscht, wobei auch hier die Antragstellung über eine antragsberechtigte Person erfolgen muss. Antragsberechtigt sind Lehrbeauftragte und Studierende folglich nicht.

    Antragsverfahren
    Dem inhaltlichen Auswahlprozess ist ein Verfahren zur Interessenbekundung vorgeschaltet. Vom 12. bis 23. Februar 2024 können Interessenbekundungen (pro Person und pro Projektidee jeweils nur eine) über das Förderportal der Stiftung eingereicht werden. Aus den eingereichten Interessenbekundungen wird per Losverfahren ermittelt, wer zur Antragstellung berechtigt ist. Die ausformulierten und inhaltlich auf der Projektidee der Interessenbekundung aufbauenden Anträge können sodann vom 11. März bis zum 26. April 2024 eingereicht werden.

    Wichtige Hinweise zum universitätsinternen Verfahren: Für die Antragstellung ist eine Bestätigung der Hochschulleitung über die administrative Unterstützung notwendig. Um diese zu erhalten, sind alle vollständigen Antragsunterlagen (inkl. Finanzierungsplan) bis spätestens 2. April 2024 an die Akademie für Lehrentwicklung zu senden (ausschließlich per Mail: ale@uni-jena.de). 
    In dieser E-Mail ist zu bestätigen, dass
    (1) für das beantragte Projekt keine anderweitige Finanzierung gegeben ist und dass
    (2) vor der Einreichung im Stiftungsportal keine wesentlichen Änderungen im Antrag oder dem Finanzierungsplan vorgenommen werden.
    Die Bestätigung der Hochschulleitung wird dann schnellstmöglich durch die Geschäftsstelle der ALe eingeholt und den Antragstellenden für die eigenständige Einreichung des Antrags bis spätestens 25. April 2024 übermittelt.

    Weitere Informationen zur Ausschreibung
    Die detaillierten Informationen zur Ausschreibung finden Sie auf folgender Internetseite der Stiftung Innovation in der Hochschullehre: https://stiftung-hochschullehre.de/foerderung/freiraum/Externer Link

  • Kooperative Impulsprojekte im eTeach-Netzwerk Thüringen

    Das eTeach-Netzwerk Thüringen fördert innovative Impulsprojekte, die Lehren und Lernen an Thüringer Hochschulen digital bereichern und weiterdenken. Formate des Lernens, des Lehrens und des Prüfens sollen kompetenzorientiert und mit hoher Passung zu studentischen Anforderungen weiterentwickelt werden. Dabei geht es auch um die Implementierung von innovativen digitalen Werkzeugen, die zur didaktischen Bereicherung des Lehrens und Lernens im Realen und im Virtuellen beitragen. Die Ergebnisse der Projekte dienen als Impulse für Lehrende aller Thüringer Hochschulen und können in Angebote zum Lernen, Lehren und Prüfen integriert werden.

    Lehrende der Thüringer Hochschulen sind eingeladen, einen Antrag zur Förderung eines Impulsprojekts zu stellen. In vier Förderlinien können halbjährige Projekte bzw. ganzjährige Projekte gefördert werden. Für jedes Projekt ist die Beteiligung von mindestens zwei Projektpartnern unterschiedlicher Hochschulen erwünscht. Im Ausnahmefall können das auch zwei Partner sein, die an derselben Hochschule tätig sind.

    Die Einreichung von Projektanträgen erfolgt jeweils zentral über die Hochschulleitung. Die universitätsinterne Antragsfrist ist der 1. September 2023. Bitte reichen Sie bis zu diesem Tag Ihren vollständigen Antrag in elektronischer Form bei Christina Otto (otto.christina@uni-jena.de) ein.

    Nähere Informationen zur Ausschreibung sowie die notwendigen Bewerbungsunterlagen finden Sie unter www.eteach-thueringen.de/impulsprojekteExterner Link .

    Für Fragen zum Antragsprozess, zur Fördermodalität und Finanzierung steht Ihnen gerne Christina Otto (otto.christina@uni-jena.de, 9-401619) von der Stabsstelle Digitale Universität der FSU Jena zur Verfügung.

  • Ars legendi-Preis für exzellente Hochschullehre 2023

    Nach zweijähriger pandemiebedingter Pause lobt der Stifterverband 2023 zum 16. Mal den Ars legendi-Preis für exzellente Hochschullehre aus. Die Auszeichnung ist mit 30.000 Euro dotiert und soll die besondere Bedeutung der Hochschullehre für die Ausbildung des akademischen Nachwuchses sichtbar machen.

    In diesem Jahr wird der Preis an eine Lehrperson an einer deutschen Hochschule verliehen, die durch ihre Lehre und ihr Engagement sowie darüber hinaus in herausragender und beispielhafter Weise das Thema Lehren und Lernen für nachhaltige Entwicklung adressiert.

    Für eine Auszeichnung sind die folgenden Anforderungen ausschlaggebend:

    • Nachhaltige Entwicklung als Gegenstand von Lehre,
    • Nachhaltige Gestaltung von Lehre,
    • Impulse für die Weiterentwicklung von Lehren und Lernen für nachhaltige Entwicklung,
    • Vorbildliche Haltung für nachhaltige Entwicklung.

    Einsendeschluss für Vorschläge und Bewerbungen ist der 14. Juli 2023.

    Ein wesentliches Qualitätskriterium des Ars legendi-Preises ist die Berücksichtigung der Perspektiven verschiedener Hochschulakteurinnen und -akteure. Ein Antrag ist daher nur vollständig, wenn jeweils die drei Stellungnahmen inklusive Deckblatt vorliegen:

    1. der Fakultät/des Fachbereichs,
    2. der Fachschaft und
    3. der Kandidatin oder des Kandidaten.

    Die Ausschreibung, Hinweise zur Antragstellung sowie weitere Details zum Online-Bewerbungsverfahren und Hintergrundinformationen zu den bisherigen Preisträgern erhalten Sie unter www.stifterverband.org/ars-legendi-preisExterner Link.

  • Fellowships für Innovationen in der Hochschullehre 2023/24

    Das Programm "Fellowships für Innovationen in der digitalen Hochschullehre Thüringen" wurde bereits mehrfach vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) in Kooperation mit dem Stifterverband ausgeschrieben. Mit den Projekten sollten Impulse für die Entwicklung und Erprobung digital gestützter Lehr- und Prüfungsformate oder die Neugestaltung von Modulen unter konsequenter Nutzung digitaler Technologien geschaffen sowie der Austausch über digitale Hochschullehre und die Verbreitung der Ergebnisse der jeweiligen Vorhaben im Sinne von Best-Practice-Sharing gefördert werden.

    Für eine Förderung ab 1. Oktober 2023 wurden in diesem Programm erneut bis zu zehn Fellowships ausgelobt, die mit jeweils bis zu 50.000 Euro dotiert waren.
    Die Ausschreibung richtete sich an Lehrende, die an Hochschulen in staatlicher Trägerschaft des Freistaats Thüringen tätig sind. Die Laufzeit der Projekte hat 15 Monate betragen (01.10.2023 - 31.12.2024).

    Anträge für ein Fellowship konnten nur über die Hochschulleitung eingereicht werden. Die universitätsinterne Antragsfrist hierfür endete am 26. April 2023. Die Anträge wurden gesammelt von der Hochschulleitung bis zum 11. Mai 2023 an den Stifterverband übersandt.

    Weitere Informationen zum Verfahren und zu den bisher geförderten Fellows finden Sie unter https://www.stifterverband.org/digital-lehrfellows-thueringenExterner Link

    Unter diesem Link  erfahren Sie mehr zu den bisher geförderten Fellows der Friedrich-Schiller-Universität Jena.

    Für interessierte Antragstellerinnen und Antragsteller hat der Stifterverband am Donnerstag, 18. April 2023 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr, eine Informationsveranstaltung (Online) angeboten, bei der ausführlich über das Programm, die Antragsmodalitäten und Auswahlkriterien sowie die informiert wurde. Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten Gelegenheit, ihre Fragen zu klären.

  • Data Literacy Learning Steps

    Das gemeinsame Programm des Stifterverbandes und der DATEV-Stiftung Zukunft förderte im Rahmen von zwei Modellprojekten die Entwicklung und Integration von Data-Literacy-Lernangeboten in Studiengängen im Public- und Non-Profit-Management. Damit sollten Lernende dazu befähigt werden, Daten zum Wohle der Gesellschaft zu nutzen.


    Die zu erarbeiteten Lernangebote bestehen aus zwei bis drei Learning Steps, also aufeinander aufbauenden Veranstaltungen und Lernangeboten. Die Learning Steps mussten bis zum Ende der Förderphase in den jeweiligen Curricula der geförderten Hochschulen verankert sein. Darüber hinaus sollten auch an wissenschaftlicher Weiterbildung interessierte Berufstätige aus dem öffentlichen oder zivilgesellschaftlichen Sektor angesprochen werden und mindestens einen der Learning Steps absolvieren können.


    Eckdaten der Ausschreibung:

    Bewerbungsende: 15. März 2023
    Fördersumme: 60.000 €
    Laufzeit der Förderung: 1. Mai 2023 bis 31. August 2024


    Weitere Informationen: https://www.stifterverband.org/data-literacy-learning-stepsExterner Link

  • Freiraum 2023 – Stiftung Innovation in der Hochschullehre

    Die Stiftung förderte mit dieser Ausschreibung wie im letzten Jahr die Freiheit der Lehre und ermöglichte es Hochschullehrenden, kreative bzw. experimentelle Ideen in ihrer Lehre zu entwickeln und zu erproben. Thematische oder fachliche Schwerpunkte gab es nicht; die Ausschreibung war auf Vorhaben ausgerichtet, die durch ihr Innovationspotenzial im Hinblick auf die akademische Lehre überzeugen und den Lernprozess der Studierenden in den Mittelpunkt stellen.

    Informationen zur Förderung

    Förderdauer, Förderungszeitraum und Höhe der Förderung je Projekt
    Die Projektförderung begann zum 01.04.2024. Die maximale Förderdauer umfasst 24 Monate; spätestes Projektende war damit 31.03.2026. Die maximale Fördersumme hat 400.000 Euro pro Projekt betragen. Die Art der Förderung war offen; beantragt werden konnten z.B. Personalmittel, Sachmittel sowie Mittel für projektbezogene Investitionen.

    Wer kann gefördert werden?
    Die Ausschreibung richtete sich an Hochschulangehörige, die an Lehrentwicklung beteiligt sind: Lehrende, Studierende, Hochschuldidaktiker:innen oder -manager:innen. Alle an einer deutschen Hochschule hauptberuflich beschäftigten Personen mit Lehrbezug waren antragsberechtigt. Studentische Projekte mit Lehrbezug sowie Projekte von Lehrbeauftragten waren ausdrücklich erwünscht, wobei auch hier die Antragstellung über eine antragsberechtigte Person erfolgen musste.

    Antragsverfahren
    Dem inhaltlichen Auswahlprozess wurde ein Verfahren zur Interessenbekundung vorgeschaltet. Vom 1. bis 15. Februar 2023 konnten Interessenbekundungen (pro Person und pro Projektidee jeweils nur eine) über die Website der Stiftung eingereicht werden. Aus den eingereichten Interessenbekundungen wurde per Losverfahren ermittelt, wer zur Antragstellung berechtigt ist. Die ausformulierten und inhaltlich auf der Projektidee der Interessenbekundung aufbauenden Anträge konnten sodann vom 1. März bis zum 30. April 2023 eingereicht werden.

    Weitere Informationen zur Ausschreibung
    Die detaillierten Informationen zur Ausschreibung finden Sie auf folgender Internetseite der Stiftung Innovation in der Hochschullehre: https://stiftung-hochschullehre.de/foerderung/freiraum2023/Externer Link

  • ars legendi Fakultätenpreis Medizin

    Zum 14. Mal loben der Medizinische Fakultätentag (MFT) und der Stifterverband den mit 30.000 € dotierten Ars legendi-Fakultätenpreis für Medizin aus. 

    Mit dem Preis soll die Qualität der Lehre als ein zentrales Exzellenzkriterium für medizinische Fakultäten und Fachbereiche etabliert werden. Die Preisträgerinnen und Preisträger sollen sich durch herausragende, innovative und beispielgebende Leistungen in Lehre, Curriculumsentwicklung, Beratung und Betreuung an medizinischen Fakultäten hervorheben.

    Eine Nominierung ist bis zum 1. März 2023 möglich. 

    Weitere Details zur Bewerbung/zur Nominierung sowie alle entsprechenden Formulare finden Sie auf der Webseite des StifterverbandesExterner Link.

  • ars legendi Fakultätenpreis Mathematik und Naturwissenschaften

    Zum zehnten Mal loben der Stifterverband, die Deutsche Mathematiker-Vereinigung, die Deutsche Physikalische Gesellschaft, die Gesellschaft Deutscher Chemiker und der Verband für Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland den Ars legendi-Fakultätenpreis für Mathematik und Naturwissenschaften 2023 aus.

    Der Preis wird jährlich in den vier Kategorien Biologie, Chemie, Mathematik und Physik vergeben und ist jeweils mit 5.000 Euro dotiert. Die Preisträgerinnen und Preisträger sollen sich durch herausragende, innovative und beispielgebende Leistungen in Lehre, Beratung und Betreuung hervorheben.

    Eine Nominierung ist bis zum 30. Januar 2023 möglich. 

    Weitere Details zur Bewerbung/zur Nominierung sowie alle entsprechenden Formulare finden Sie auf der Webseite des Stifterverbandes: 

    Mehr erfahren Externer Link

  • Fokus Portale/Fokus Netzwerke - Stiftung für Innovation in der Hochschullehre

    Mit der Ausschreibung „Fokus Portale. Stärkung von Portalen als innovationsbefördernde Akteure“ stellt die Stiftung Innovation in der Hochschullehre ein Förderangebot für bestehende lehrbezogene Portale zur Verfügung. Die Portale unterstützen Hochschulangehörige durch Informationen und Tools dabei, ihre Aufgaben im oder für den Bereich Studium und Lehre optimal durchzuführen oder diese weiterzuentwickeln.

    Mit der Ausschreibung „Fokus Netzwerke. Stärkung von Netzwerken als innovationsbefördernde Akteure“ bietet die Stiftung Innovation in der Hochschullehre Förderungen für bestehende lehrbezogene Netzwerke. Die Netzwerke unterstützen Einzelpersonen in ihrer persönlichen Motivation Themen voranzubringen und befördern Austausch und Zusammenarbeit über Hochschulgrenzen hinweg.

    Weitere Informationen erhalten Sie unter https://stiftung-hochschullehre.de/foerderung/fokus-portale/Externer Link und https://stiftung-hochschullehre.de/foerderung/fokus-netzwerke/Externer Link.

    Antragsfrist ist bei beiden Ausschreibungen: 20.11.2022

    Wichtige Hinweise zum universitätsinternen Verfahren zur Erlangung der notwendigen Bestätigung der Hochschulleitung: Neben den in der Ausschreibung aufgeführten Unterlagen, wie Projektbeschreibung und Finanzierungsplan, ist ein vorgegebenes Formular zur Bestätigung der Hochschulleitung über die institutionelle Unterstützung des Vorhabens einzureichen. Um diese Bestätigung erhalten zu können, senden Sie bitte Ihre vollständigen Antragsunterlagen (inkl. Finanzierungsplan) bis spätestens 14.11.2022 an die Akademie für Lehrentwicklung (ausschließlich per Mail: ale@uni-jena.de). 
    In dieser E-Mail ist zu bestätigen, dass
    (1) für das beantragte Projekt keine anderweitige Finanzierung gegeben ist und dass
    (2) vor der Einreichung im Stiftungsportal keine wesentlichen Änderungen im Antrag oder dem Finanzierungsplan vorgenommen werden.
    Die Bestätigung der Hochschulleitung wird dann schnellstmöglich durch die Geschäftsstelle der ALe eingeholt und den Antragstellenden für die Antragseinreichung (über das o.a. Portal) übermittelt.

  • MINTchallenge: Kompetent für nachhaltige Entwicklung

    MINT-Fächer können entscheidend zur Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen. Die Integration von Fragen nachhaltiger Entwicklung und von Konzepten für deren Anwendung wird in der MINT-Hochschullehre immer wichtiger. Studierende werden somit für die Arbeit an komplexen technologischen und gesellschaftlichen Lösungen qualifiziert. Die Vermittlung entsprechender Kompetenzen kann gleichzeitig dafür sorgen, mehr Menschen für ein MINT-Studium zu gewinnen.  

    Der Stifterverband und die Dr. Friedrich Jungheinrich-Stiftung suchen daher nach Hochschulprojekten im MINT-Studium, die eine Sustainability Literacy vermitteln, also das Verständnis über die Zusammenhänge, die zwischen Menschen, natürlichen Ressourcen, der Umwelt und technologischer, wirtschaftlicher sowie sozialer Entwicklungen bestehen.    

    Im Rahmen der fünften MINTchallenge gesuchten Hochschulprojekte "Kompetent für Nachhaltige Entwicklung" können zu einer Sensibilisierung beitragen, Wissenstransfer ermöglichen oder an technologischen und gesellschaftlichen Lösungen arbeiten (forschendes Lernen, praktische Anwendungen im Studium).

    Die drei besten Projekte erhalten ein Preisgeld (5.000 € für den 1. Platz, 3.000 € für den 2. Platz und 2.000 € für den 3. Platz). Neben der Auszeichnung werden die Projekte als Best Practices auf der Club MINT-Webseite präsentiert.  

    Neben Lehrenden und der Verwaltung sind auch Studierendenorganisationen ausdrücklich aufgefordert, sich mit ihrem Projekt zu beteiligen. 

  • Kooperative Impulsprojekte im eTeach-Netzwerk Thüringen

    Das eTeach-Netzwerk Thüringen fördert innovative Impulsprojekte, die Lehren und Lernen an Thüringer Hochschulen digital bereichern und weiterdenken. Formate des Lernens, des Lehrens und des Prüfens sollen kompetenzorientiert und mit hoher Passung zu studentischen Anforderungen weiterentwickelt werden. Dabei geht es auch um die Implementierung von innovativen digitalen Werkzeugen, die zur didaktischen Bereicherung des Lehrens und Lernens im Realen und im Virtuellen beitragen. Die Ergebnisse der Projekte dienen als Impulse für Lehrende aller Thüringer Hochschulen und können in Angebote zum Lernen, Lehren und Prüfen integriert werden.

    Lehrende der Thüringer Hochschulen sind eingeladen, einen Antrag zur Förderung eines Impulsprojekts zu stellen. In vier Förderlinien können halbjährige Projekte bzw. ganzjährige Projekte gefördert werden. Für jedes Projekt ist die Beteiligung von mindestens zwei Projektpartnern unterschiedlicher Hochschulen erwünscht. Im Ausnahmefall können das auch zwei Partner sein, die an derselben Hochschule tätig sind.

    Die Einreichung von Projektanträgen erfolgt jeweils zentral über die Hochschulleitung. Die universitätsinterne Antragsfrist ist der 1. September 2022. Bitte reichen Sie bis zu diesem Tag Ihren vollständigen Antrag in elektronischer Form bei jaqueline.schulz@uni-jena.de Externer Linkein.

    Nähere Informationen zur Ausschreibung sowie die notwendigen Bewerbungsunterlagen finden Sie unter www.eteach-thueringen.de/impulsprojekteExterner Link .

    Für Fragen zum Antragsprozess, zur Fördermodalität und Finanzierung steht Ihnen gerne Jaqueline Schulz (jaqueline.schulz@uni-jena.de Externer Link, 9-401044) von der Stabsstelle Digitale Universität der FSU Jena zur Verfügung.

  • KI-Campus sucht Lehr-Fellows

    Als digitale Lernplattform mit offen lizenzierten Bildungsressourcen um die Themengebiete Künstliche Intelligenz (KI) und Data Literacy sucht der KI-Campus nach Lehr-Fellows, die innovative Lehrkonzepte zur anwendungsorientierten Vermittlung von KI- und Datenkompetenzen unter Nutzung der KI-Campus-Lernangebote erproben. In der ausgeschriebenen Förderphase liegt der Schwerpunkt auf der nachhaltigen Weiterentwicklung und Implementierung von Lehrkonzepten zur Vermittlung von KI- und Datenkompetenzen. Das Format der Lehrveranstaltung ist nicht spezifiziert, jedoch sollte sie pro Semester mind. 100 Studierende erreichen. KI-Campus-Lernangebote müssen von den Fellows über die gesamte Laufzeit des Programms, d. h. im Wintersemester 2022/23 und Sommersemester 2023 in ihre Lehre integriert werden.

    Das Fellowship-Programm richtet sich an Hochschullehrende aller Fachbereiche, die die offen lizenzierten Lernangebote des KI-Campus in die eigene Lehre integrieren und eine anwendungsorientierte Vermittlung von KI- und Datenkompetenzen erproben möchten.

    Interessierte Lehrende an Hochschulen in Deutschland können sich bis zum 12. August 2022 bewerben. Die Fellows erhalten didaktische, fachliche und finanzielle Unterstützung. Nähere Informationen zu dem Fellowship-Programm sowie der Bewerbung finden Sie unter https://ki-campus.org/fellowshipExterner Link

    Für Rückfragen zum Fellow-Programm wurde ein Kommunikationskanal in Mattermost angelegt: https://mm.ki-campus.org/ki-campus/channels/bewerbung_fellowship. Externer LinkAuf diese Weise profitieren alle Bewerber*innen von den entsprechenden Antworten.

  • Arbeitgeberpreis für Bildung 2022

    Zusammen lernen und arbeiten, bereit sein, dem Gegenüber zuzuhören, im Team weiterzudenken und gemeinsam zu neuen Ideen und besseren Lösungen zu kommen: Teamplay macht nicht nur das Lernen und Arbeiten nachweislich erfolgreicher, es ist auch für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und Demokratie eine grundlegende Kompetenz. Selbstverständlich ist die Fähigkeit zum Teamplay auch für Unternehmen zentral.
    Dies steht auch im Mittelpunkt der diesjährigen Ausschreibung zum Deutschen Arbeitgeberpreis für Bildung "TEAMPLAY FÜR DIE ZUKUNFT!"

    Mit dieser Ausschreibung werden Bildungseinrichtungen gesucht, die gemeinsames Lernen fördern und den Zusammenhalt stärken.
    Interessierte Bildungseinrichtungen können sich in den vier Kategorien "Frühkindliche Bildung", "Schulische Bildung", "Berufliche Bildung" und "Hochschulische Bildung" bewerben. In jeder der vier Kategorien ist der Preis mit 10.000 Euro dotiert.

    Bewerbungsschluss ist der 1. Juni 2022.

    Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger trifft eine hochkarätig besetzte Jury aus Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Bildung. Unterstützt wird der Deutsche Arbeitgeberpreis für Bildung auch in diesem Jahr von der Deutschen Telekom AG und der Deutschen Bahn AG.
    Die Preisverleihung findet am 13. September 2022 beim Deutschen Arbeitgebertag in Berlin statt.

    Nähere Informationen finden Sie im Ausschreibungsflyerpdf, 534 kb oder unter www.arbeitgeberpreis-fuer-bildung.deExterner Link

  • Fellowships für Innovationen in der Hochschullehre 2022/23

    Das Programm "Fellowships für Innovationen in der digitalen Hochschullehre Thüringen" wurde bereits mehrfach vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) in Kooperation mit dem Stifterverband ausgeschrieben. Mit den Projekten sollen Impulse für die Entwicklung und Erprobung digital gestützter Lehr- und Prüfungsformate oder die Neugestaltung von Modulen unter konsequenter Nutzung digitaler Technologien geschaffen sowie der Austausch über digitale Hochschullehre und die Verbreitung der Ergebnisse der jeweiligen Vorhaben im Sinne von Best-Practice-Sharing gefördert werden.

    Für eine Förderung ab 1. Oktober 2022 werden in diesem Programm erneut bis zu zehn Fellowships ausgelobt, die mit jeweils bis zu 50.000 Euro dotiert sind.
    Die Ausschreibung richtet sich an Lehrende, die an Hochschulen in staatlicher Trägerschaft des Freistaats Thüringen tätig sind. Die Laufzeit der Projekte beträgt 15 Monate (01.10.2022 - 31.12.2023).

    Anträge für ein Fellowship können nur über die Hochschulleitung eingereicht werden. Die universitätsinterne Antragsfrist hierfür endet am 9. Mai 2022 um 12 Uhr. Bitte reichen Sie bis zu diesem Tag Ihren vollständigen Antrag in elektronischer Form bei ale@uni-jena.de ein. Über ggf. weitere notwendige Schritte werden Sie von der ALe informiert. Die Anträge werden gesammelt von der Hochschulleitung bis zum 27. Mai 2022 an den Stifterverband übersandt.

    Weitere Informationen zum Verfahren und zu den bisher geförderten Fellows finden Sie unter https://www.stifterverband.org/digital-lehrfellows-thueringenExterner Link

    Auf den Seiten der Geförderten Lehrprojekte erfahren Sie mehr zu den bisher geförderten Fellows der Friedrich-Schiller-Universität Jena.

    Für interessierte Antragstellerinnen und Antragsteller bietet der Stifterverband am Freitag, 29. April 2022 von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr, eine Online-Informationsveranstaltung an, bei der ausführlich über das Programm, die Antragsmodalitäten und Auswahlkriterien sowie die Förderchancen informiert wird. Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben Gelegenheit, ihre Fragen zu klären. Wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte bis zum 22. April 2022 formlos per Mail ( andrea.kuppen@stifterverband.de) an.

  • Raumlabore - Stifterverband und Dieter Schwarz Stiftung

    Unter dem Motto „Zukunftsorientierte Bildung braucht zukunftsorientierte Lernräume“ unterstützt die Förderlinie Projekte, die die Wechselwirkung von Didaktik und Raum bzw. Architektur fokussieren: „Das Programm ermöglicht es Hochschulen, einen verfügbaren Raum in der Hochschule zur Umsetzung eines Raumlabors im Sinne des Lernarchitekturkonzepts umzugestalten und darin mit Lehr- und Lernformaten zu experimentieren. Das umzusetzende Raumlabor ist dabei ein Raum, der von Lehrenden und Lernenden in der Nutzung gestaltet, weiterentwickelt und evaluiert wird“.

    Eckdaten der Förderung:

    • Förderdauer: 18 Monate
    • Förderbeginn: 1. Juli 2022
    • max. Höhe der Förderung je Projekt: 100.000 Euro
    • max. Anzahl der Förderungen: 5 (Pro Hochschule können mehrere Anträge eingereicht werden.)
    • Art der Förderung: finanzielle Unterstützung zur Konzeptentwicklung einer Lernarchitektur (ca. 70% Personalkosten, ca. 30% Sachkosten) und Aufnahme in das begleitende Netzwerk einer Community of Practice

    Eckdaten zur Antragstellung:

    • Antragsfrist: Anträge müssen bis 10. April 2022 über das Bewerbungstool Talention (https://stifterverband.talention.com/talention/stellenangebote/8817164/bewerbungExterner Link) eingegangen sein (Ausschlussfrist).
    • Umfang des Antrags (max. 10 Seiten ohne Deckblatt und Anlagen):
      • Deckblatt (inkl. Bestätigung der Hochschulleitung; Vorlage siehe Homepage Stifterverband)
      • Kurzzusammenfassung des Projekts
      • Projektbeschreibung (Raumbeschreibung, Beschreibung des Projektteams, Umgestaltungskonzept, Evaluationskonzept)

    Die detaillierten Informationen zur Ausschreibung finden Sie auf folgender Internetseite des Stifterverbands: https://www.stifterverband.org/raumlaboreExterner Link

    Wichtige Hinweise zum universitätsinternen Verfahren zur Erlangung der notwendigen Bestätigung der Hochschulleitung:

    1. Bitte reichen Sie bis zum 4. März 2022 ein Kurzkonzept von max. zwei Seiten bei ale@uni-jena.de ein, in dem Sie Ihre Projektidee skizzieren.
    2. Die Hochschulleitung nimmt auf Basis der eingegangenen Kurzkonzepte eine Vorauswahl vor. Neben der Vizepräsidentin für Studium und Lehre sind an der Vorauswahl die Servicestellen Digitale Universität und LehreLernen sowie das Dezernat 4 involviert, die im Fall einer Antragstellung und weiteren Ausarbeitung der Skizze mit einzubeziehen sind.
    3. Im Anschluss erhalten Sie schnellstmöglich, jedoch spätestens in KW 11 (14.-18.03.), eine Mitteilung über die Vorauswahl.
    4. In den folgenden Wochen haben Sie Zeit, Ihre Projektidee auszuformulieren und den Antrag zu finalisieren.
    5. Bitte senden Sie bis spätestens 4. April 2022 (12 Uhr) den vollständigen Antrag sowie das vorbereitete Deckblatt (Formular im Downloadbereich der o.g. Internetseite) an ale@uni-jena.de, damit die notwendige Unterschrift der Hochschulleitung rechtzeitig eingeholt werden kann.
    6. Bis spätestens 8. April 2022 erhalten Sie das Deckblatt zurück, sodass Sie Ihren Antrag bis Fristende am 10. April 2022 eigenständig einreichen können.

    Haben Sie Fragen zum hochschulinternen Verfahren? Dann wenden Sie sich gern an die Geschäftsstelle der ALe.

  • Freiraum 2022 - Stiftung Innovation in der Hochschullehre

    Die Stiftung schreibt zu dieser Ausschreibung: „Sie wollen ein neues Lehrkonzept ausprobieren? Wir schaffen Freiraum für die Lehrentwicklung. Im Rahmen der Ausschreibung „Freiraum 2022“ können Sie Ideen für die Lehre entwickeln und erproben. Es gibt keinen thematischen oder fachlichen Schwerpunkt. Alle Vorhaben, die durch ihr Innovationspotenzial überzeugen, sind willkommen.“ 

    Informationen zur Förderung

    Förderdauer, Förderungszeitraum und Höhe der Förderung je Projekt
    Projekte können eine Förderdauer von neun, zwölf oder 25 Monaten umfassen. Die Projektförderung beginnt zum 01.07.2022. Für Projekte mit einer Laufzeit von neun Monaten gilt eine maximale Fördersumme von 225.000 Euro. Projekte mit einer Laufzeit von zwölf Monaten werden mit maximal 300.000 Euro und Projekte mit  einer Laufzeit von 25 Monaten mit maximal 625.000 Euro gefördert.

    Wer kann gefördert werden?
    Alle dozierenden Mitglieder einer Hochschule sowie Leitungen von lehrunterstützenden Service-Einrichtungen sind antragsberechtigt. Studentische Projekte mit Lehrbezug sind ausdrücklich erwünscht, wobei auch hier die Antragstellung über eine/n Lehrenden erfolgen muss.Gefördert werden können Projekte von Einzelpersonen, Tandems und Personengruppen, die Dozierende an unserer Hochschule sind.

    Antragsfrist
    Anträge sind vollständig, inkl. Finanzierungsplan, bis spätestens zum 15.03.2022, 23:59 Uhr (ausschließlich digital über das StIL-Portal, https://stil-freiraum.antragsverwaltung.deExterner Link) einzureichen. Diese Antragsfrist gilt als Ausschlussfrist. Für eine mögliche Förderlaufzeit von neun oder zwölf Monaten können lediglich bis zu 400 der ersten eingereichten Anträge und für eine mögliche Förderlaufzeit von 25 Monaten können lediglich bis zu 200 der ersten eingereichten Anträge innerhalb der o.g. Frist berücksichtigt werden. (Nicht berücksichtigte Anträge können bei der nächsten Ausschreibungsrunde erneut eingereicht werden.)

    Weitere Informationen zur Ausschreibung
    Die detaillierten Informationen zur Ausschreibung finden Sie auf folgender Internetseite der Stiftung Innovation in der Hochschullehre: https://stiftung-hochschullehre.de/foerderung/freiraum2022/Externer Link

  • DigitalChangeMaker Fellowships

    Studierende können die Digitalisierung in Studium und Lehre an der eigenen Hochschule aktiv mitgestalten, wenn durch entsprechende Strukturen, Formate und Haltungen eine Partizipation auf Augenhöhe ermöglicht wird. Ideen und Meinungen von kompetenten, engagierten Studierenden sind gerade jetzt noch wichtiger.

    Mit dem Aufbau eines DigitalChangeMaker Accelerators inkl. der Vergabe von DigitalChangeMaker-Fellowships bieten Stifterverband und Reinhard Frank-Stiftung ein Förderprogramm an, in dem Studierende systematisch als Change Agents befähigt und bei der Umsetzung von eigenen Veränderungsprojekten begleitend unterstützt werden. Das Fellowship-Programm läuft über vier Monate und richtet sich an studentische Tandems oder Trios, die mit ihren Projektideen die digitale Transformation an Hochschulen mitgestalten wollen.

    Die Fellowships umfassen eine finanzielle Förderpauschale von insgesamt 1.200 Euro für jedes Fellow-Tandem/-Trio, die flexibel im Rahmen des Veränderungsprojektes eingesetzt werden können, sowie eine ideelle Förderung in Form einer Umsetzungsbegleitung (z.B. Workshops, (Peer-)Coachings, Qualifizierungsmaterialien und Zugang zu Netzwerken und Kollaborationen).

    Bewerbungsschluss: 15. Februar 2022

    Mehr Informationen zur Ausschreibung und zum BewerbungsprozessExterner Link

  • SMART qualifiziert 2022: MINT für die digitale Welt

    Im Rahmen des Programms „SMART Qualifiziert“ haben Daimler-Fonds und Stifterverband in einer dritten Förderrunde die Ausschreibung "MINT für die digitale Welt" zur Förderung einer ganzheitlichen und diziplinenübergreifenden MINT-Bildung veröffentlicht. Förderfähig sind sowohl übergreifende Hochschulstrategien als auch konkrete Umsetzungsmaßnahmen auf der Ebene von Studiengängen und Projekten. Auch die Einbeziehung von externen Partnern ist explizit erwünscht.

    In einem zweistufigen Antrags- und Auswahlverfahren werden zunächst zehn Projekte ausgewählt, die zur Weiterentwicklung ihrer Konzepte eingeladen werden. Dafür erhalten sie jeweils 10.000 Euro Fördermittel. Nach Ablauf einer gut sechsmonatigen Entwicklungs- und Skalierungsphase, die vom Stifterverband durch gemeinsame Workshops und themenbezogene Austauschrunden begleitet wird, können sie sich um weitere Fördermittel bewerben. Drei dieser Hochschulen erhalten dann eine zusätzliche Förderung von jeweils 100.000 Euro. Diese drei Hochschulen bilden einen Transferverbund, um ihre Erfahrungen und gute Praxis mit anderen Hochschulen zu teilen sowie Kooperationen mit weiteren Partnern aufzubauen. Für diese Transfer- und Netzwerkarbeit stehen weitere Fördermittel zur Verfügung.

    Die Anträge benötigen die Unterstützung der Hochschulleitung oder des jeweiligen Fachbereichs beziehungsweise der Fakultät. Pro Hochschule können mehrere Anträge eingereicht werden. Die Vernetzung mit Partnern kann auch durch einen Verbundantrag zum Ausdruck gebracht werden.

    Für eine inhaltliche Beratung und die Möglichkeit einer nachhaltigen Implementierung des Projektes sollte eine rechtzeitige Abstimmung mit der Stabsstelle Digitale Universität erfolgen. Hierfür wurde in Abstimmung mit der Stabsstelle Digitale Universität für diese Ausschreibungsphase folgendes universitätszentrales Antragsverfahren festgelegt: 

    1. Bis zum 15. Februar 2022 Einreichung einer Interessensbekundung zur Ausschreibungsteilnahme mit Kurzbeschreibung des Projektinhaltes und Angabe der Projektbeteiligten an die Stabsstelle Digitale Universität ( cdo@uni-jena.de).
    2. Bis 1. März 2022 Rückmeldung der Stabsstelle Digitale Universität, ob die Projektbewerbung grundsätzlich unterstützt wird und ggf. Aufforderung zur Einreichung eines vollständigen Projektantrages
    3. Einreichung der Anträge beim Stifterverband bis 8. April 2022 durch die Antragsteller.

    Weitere Informationen zur Ausschreibung finden Sie unter: https://www.stifterverband.org/smart-qualifiziertExterner Link.

  • Kolleg Didaktik:digital: Junior-Fellwoships der Joachim Hertz Stiftung

    Mit dem Kolleg Didaktik:digital unterstützt die Joachim Herz Stiftung Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler der Biologie-, Chemie- und Physikdidaktik sowie der Grund- und Berufsschulpädagogik (mit Schwerpunkt Naturwissenschaften), die sich mit der Frage beschäftigen, wie ein sinnvoller Einsatz digitaler Medien in den naturwissenschaftlichen Fächern aussehen kann. Dazu fördert die Stiftung entsprechende Projekte in der Lehramtsausbildung bzw. Forschungsprojekte, die einen Transfer in die Lehramtsausbildung einschließen.

    2021 schreibt die Joachim Hertz Stiftung zum vierten Mal Junior-Fellowships für Nachwuchskräfte der Biologie-, Chemie- oder Physikdidaktik mit Förderbeginn im Herbst 2021 aus. Gemeinsam mit Fachkolleginnen und -kollegen und Experten (Senior-Fellows) wird im Kolleg der Frage nachgegangen, wie gewinnbringende Konzepte zum Lehren und Lernen mit digitalen Medien im naturwissenschaftlichen Unterricht aussehen können.

    Um ein Fellowship bewerben können sich Doktoranden (m/w/d), Postdocs (m/w/d), Juniorprofessoren (m/w/d), abgeordnete Lehrkräfte (m/w/d) und akademische Räte (m/w/d) sowie vergleichbar qualifizierte Nachwuchskräfte der Biologie-, Chemie- oder Physikdidaktik und der Sachkunde- oder Berufsschuldidaktik mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt.

    Mit der Aufnahme in das Kolleg ist eine Förderung in Höhe von 15.000 Euro zur Realisierung eigener Lehrmodule bzw. Forschungsvorhaben verbunden. Die Förderung umfasst neben finanziellen Mitteln zur Realisierung der Lehrmodule Vernetzungsangebote mit anderen Fellows (insbesondere auch mit den Senior-Fellows) und mit Dritten, Unterstützung bei der Durchführung und Verbreitung der Lehrkonzepte, Teilnahme an Workshops, Fellow-Treffen und Stiftungsveranstaltungen.

    Bewerbungsschluss ist der 24. Juni 2021
    Weiterführende Informationen zur Ausschreibung und zum Vorgehen bei der Bewerbung finden Sie auf der folgenden Webseite www.joachim-herz-stiftung.de/was-wir-tun/naturwissenschaften-begreifen/naturwissenschaften-vermitteln/kolleg-didaktik:digital/Externer Link

  • Digitaler Bildungsraum - Bekanntmachung des BMBF zum Aufbau einer digitalen Bildungsplattform

    Das BMBF hat eine neue Förderrichtlinie bekanntgegeben, mit der das Ziel verfolgt wird, eine Nationale Bildungsplattform als Metaplattform zu gestalten, um einen individuell und gleichzeitig übergreifend nutzbaren digitalen Zugang zu innovativen Lehr- und Lernformaten zu schaffen.

    Lernende und Lehrende und deren individuellen Pfade durch digitale Lehr-/Lernszenarien sollen mit der Schaffung von digitalen Bildungsräumen ins Zentrum gerückt werden.
    Mit dem Aufbau einer Nationalen Bildungsplattform als Meta-Plattform vernetzter digitaler Bildungsangebote soll ein technisches und regulatives Ökosystem bereitgestellt werden, das einen Rahmen für eine leistungsfähige, interoperable Lehr-Lern-Infrastruktur und die darauf aufbauenden Funktionalitäten und Services schafft.

    Um dies zu erreichen, fördert das BMBF im Rahmen der Initiative Digitale Bildung folgende drei Ziele:

    1. An den Anforderungen der Nationalen Bildungsplattform als Meta-Plattform vernetzter digitaler Bildungs­angebote ausgerichtete (Weiter-)Entwicklung und Etablierung moderner lernpfadorientierter Lehr-/Lernangebote im Rahmen institutionen-, methoden- und technologieübergreifend verschränkter Curricula
    2. Aufbau von Methodenwissen und digitalen Kompetenzen auf Seiten Lehrender durch die Entwicklung digitaler Lehr-/Lernszenarien
    3. Zugang zu und Integration der unabhängig in Ziel 1 und 2 definierten modularen und innovativen Lehr-/Lernangebote über initiale, wettbewerblich erstellte Prototypen für eine föderierte Serviceinfrastruktur.

    Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine und sonstige Organisationen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

  • Fellowships für Innovationen in der Hochschullehre 2021/22

    Das Programm "Fellowships für Innovationen in der digitalen Hochschullehre Thüringen" wurde bereits mehrfach vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) in Kooperation mit dem Stifterverband ausgeschrieben. Mit den Projekten sollen Impulse für die Entwicklung und Erprobung digital gestützter Lehr- und Prüfungsformate oder die Neugestaltung von Modulen unter konsequenter Nutzung digitaler Technologien und die Verbreitung der Ergebnisse der jeweiligen Vorhaben im Sinne von Best-Practice-Sharing geschaffen werden.

    Für eine Förderung ab 1. Oktober 2021 werden in diesem Programm erneut bis zu zehn Fellowships ausgelobt, die mit jeweils bis zu 50.000 Euro dotiert sind.
    Die Ausschreibung richtet sich an Lehrende, die an Hochschulen in staatlicher Trägerschaft des Freistaats Thüringen tätig sind. Die Laufzeit der Projekte beträgt 15 Monate (01.10.2021 - 31.12.2022).

    Anträge für ein Fellowship können nur über die Hochschulleitung eingereicht werden. Die universitätsinterne Antragsfrist endet am 10. Mai 2021. Bitte reichen Sie bis zu diesem Tag Ihren vollständigen Antrag in elektronischer Form bei ale@uni-jena.de ein. Über ggf. weitere notwendige Schritte werden Sie von der ALe informiert. Die Anträge werden gesammelt bis zum 28. Mai 2021 von der Hochschulleitung an den Stifterverband übersandt.

    Die detaillierte Ausschreibung sowie das Bewerbungsdeckblatt sind im DownloadbereichExterner Link zu finden.

    Weitere Informationen zum Verfahren und zu den bisher geförderten Fellows finden Sie unter https://www.stifterverband.org/digital-lehrfellows-thueringenExterner Link

    Auf den Seiten der Geförderten Lehrprojekte erfahren Sie mehr zu den bisher geförderten Fellows der Friedrich-Schiller-Universität Jena.

    Für interessierte Antragstellerinnen und Antragsteller bietet der Stifterverband am Freitag, 23. April 2021 von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr, ein Webinar an, bei dem ausführlich über das Programm, die Antragsmodalitäten und Auswahlkriterien sowie die Förderchancen informiert wird. Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben Gelegenheit, ihre Fragen zu klären. Wenn Sie am Webinar teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte bis zum 16. April 2021 formlos per Mail ( andrea.kuppen@stifterverband.de) an.

  • Förderung der Künstlichen Intelligenz in der Hochschulbildung (Bund-Länder-Initiative)

    Die Förderbekanntmachung „Förderung der Künstlichen Intelligenz in der Hochschulbildung“ ist nunmehr veröffentlicht worden und aktuell unter folgendem Link abrufbar:

    https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3409.htmlExterner Link

    Fakultäten der Friedrich-Schiller-Universität Jena, die einen Antrag stellen möchten, sind gebeten sich mit Herrn Dr. Frederik Schulz (Leiter Stabstelle Digitale Universität, www.uni-jena.de/digital) abzustimmen, da die Anträge über ihn koordiniert werden. Bis zum 22. März 2021 sollen erste Informationen über die Höhe der geplanten Anträge von den Hochschulen an das TMWWDG übermittelt werden; die Projektbeschreibungen sind bis zum 16. April vorzulegen.

  • SMART qualifiziert: MINTplus - plusMINT

    Im Rahmen des Programms „SMART Qualifiziert“ haben Daimler-Fonds und Stifterverband in einer zweiten Förderrunde die Ausschreibung "MINTplus - plusMINT" zur Förderung einer ganzheitlichen und diziplinenübergreifenden MINT-Bildung veröffentlicht. Förderfähig sind sowohl übergreifende Hochschulstrategien als auch konkrete Umsetzungsmaßnahmen auf der Ebene von Studiengängen und Projekten. Auch die Einbeziehung von externen Partnern ist explizit erwünscht.

    Gefördert werden sollen in einem ersten Schritt bis zu 15 Projekte, die ein Preisgeld von je 10.000 Euro erhalten. Zum Ende des ersten Jahres der dreijährigen Projektlaufzeit können diese als Fellows bezeichneten Hochschulen weitere Fördermittel aus einem Innovationsfonds beantragen, für den Mittel in Höhe von insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung stehen. Auf diese Mittel können sich die Fellow-Hochschulen einzeln oder im Verbund mit anderen Fellows bewerben, die ähnliche Projektideen beziehungsweise eine entsprechende Skalierung verfolgen.

    Für die erste Antragsphase kann jede Hochschule mehrere Anträge aus unterschiedlichen Fakultäten einreichen, allerdings nur jeweils einen pro Fakultät.
    Für die Friedrich-Schiller-Universität Jena wurde für diese Ausschreibungsphase folgendes universitätszentrales Antragsverfahren festgelegt: 

    1. Bis zum 15. April 2021 Einreichung einer Interessensbekundung zur Ausschreibungsteilnahme mit Kurzbeschreibung des Projektinhaltes und Angabe der Projektbeteiligten an ale@uni-jena.de
    2. Bis 30. April Rückmeldung der Hochschulleitung, ob die Projektbewerbung grundsätzlich unterstützt wird und ggf. Aufforderung zur Einreichung eines vollständigen Projektantrages
    3. Einreichung des vollständigen Projektantrages bis 20. Mai 2021 an ale@uni-jena.de und anschließende Prüfung der Anträge durch die Universitätsleitung (ggf. Rückmeldung an Antragsteller/in bei Anpassungsbedarf)
    4. Einreichung der Anträge beim Stifterverband bis 31. Mai 2021 (voraussichtlich zentral durch die Universitätsleitung)

    Weitere Informationen zur Ausschreibung sowie die finden Sie unter: https://www.stifterverband.org/smart-qualifiziertExterner Link.

  • Stiftung Innovation in der Hochschullehre

    Förderbekanntmachung 2020 – Hochschullehre durch Digitalisierung stärken.

    Pandemiebedingt wurde die erste Förderbekanntmachung der Stiftung Innovation in der Hochschullehre zeitlich vorgezogen. Dies begründet die Stiftung damit, dass die "Corona-Pandemie [...] einen akuten Handlungsdruck für die Hochschulen erzeugt [hat], Studium und Lehre neu zu denken, digitale Lehr- und Lernformate ad hoc zu entwickeln sowie Infra- und Supportstruktur zügig auszubauen.

    In der aktuellen Ausschreibung kann jede Hochschule max. einen Einzelantrag und einen Verbundantrag stellen. Unsere Universität wird nach Entscheidung durch die Universitätsleitung einen Einzelantrag zu einem zentralen und übertragbaren Querschnittsthema sowie einen Verbundantrag der Medizinischen Fakultät stellen.

    Laufzeit der Projektförderung: 01.08.2021 – 31.07.2024, max. 36 Monate
    Förderhöhe pro Antrag: 0.5 – 5 Mio. €

    Weitere Informationen zur aktuellen Förderbekanntmachung finden Sie unter: https://stiftung-hochschullehre.de/ausschreibungen/foerderbekanntmachung-2020/Externer Link

  • Curricula der Zukunft

    Mit Hilfe des Programms "Curricula der Zukunft" wurden im Rahmen der Thüringer Strategie zur Digitalisierung im Hochschulbereich innovative Studienprojekte unterstützt, die Impulse für die Weiterentwicklung von Studieninhalten und akademischen Lehr- und Lernformen setzen. Die geförderten Pilotvorhaben tragen dazu bei, Studierende auf eine zunehmend durch Digitalisierung geprägte Lebens- und Arbeitswelt adäquat vorzubereiten. Die Förderung verfolgt das Ziel, innovative curriculare Reformprojekte zu entwickeln, die neue Lösungsansätze aufzeigen und sich auf andere Studiengänge, Fachbereiche oder Institutionen übertragen lassen.

    In den Jahren 2018 und 2019 wurden drei Projekte der Friedrich-Schiller-Universität Jena mit einer Gesamtsumme von rund 180.000 Euro unterstützt.

Links zu bereits geförderten Projekten

Akademie für Lehrentwicklung - Geschäftsstelle

Fürstengraben 1
07743 Jena

  1. Hüfner, Katja, Dr. Geschäftsführerin der Akademie für Lehrentwicklung Büro der Vizepräsidentin für Studium und Lehre
    +49 3641 9-401210

    Universitätshauptgebäude
    Fürstengraben 1
    07743 Jena

    Dr. Katja Hüfner
    Foto: Anne Günther (Universität Jena)
  2. Möhrstädt, Nora, Dr. Referentin Projektmanagement und Projektberatung Büro der Vizepräsidentin für Studium und Lehre
    +49 3641 9-401211

    Universitätshauptgebäude, Raum 314
    Fürstengraben 1
    07743 Jena