
Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, schicken Sie uns bitte eine Anfrage über den Service-Desk oder nutzen Sie unsere telefonischen Sprechzeiten. Genauere Details finden Sie in den Kontaktdaten am Ende.
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Kann ich die für meinen Studiengang verantwortliche Person oder andere zugelassene Studierende vorab kontaktieren?
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Wenn Sie wichtige fachliche Fragen haben, dürfen Sie gerne die Ansprechperson, die in der Programmbeschreibung angegeben wird, kontaktieren. Mit anderen Studierenden der Universität Jena, insbesondere mit Studierenden Ihrer Fachrichtung, können Sie sich selbstverständlich jederzeit austauschen. Nehmen Sie hierfür am besten Kontakt zu dem jeweiligen Fachschaftsrat auf.
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Wie hoch sind die Studiengebühren?
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Die Universität Jena verlangt keine Studiengebühren! Alle Studierenden müssen jedoch einen Beitrag pro Semester zahlen.
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Was sind Langzeitstudiengebühren und wann muss ich die bezahlen?
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Fragen zu einer möglichen Langzeitstudiengebührenpflicht richten Sie bitte an studiengebuehren@uni-jena.de.
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Bietet die Universität Jena Stipendien an?
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Die Universität Jena bietet das Deutschlandstipendium en an. Es können sich Studierende aller Nationalitäten und aller Fachrichtungen, die an der Universität Jena eingeschrieben sind oder die zukünftig, d.h. innerhalb des nächsten Förderzeitraumes, eingeschrieben werden, für ein Deutschlandstipendium bewerben. Die Stipendienhöhe beträgt 300 Euro pro Monat und ist zunächst für die Dauer eines Jahres bewilligt. Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt über: deutschlandstipendium@uni-jena.de auf.
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Darf ich neben meinem Studium arbeiten?
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Ja, Sie können neben Ihrem Studium arbeiten. Eine Vielzahl an Jobangeboten für Studierende werden über das Studierendenwerk angeboten. Beachten Sie jedoch, dass Ihr Studium Priorität haben sollte und Sie deshalb nicht mehr als 14 Stunden wöchentlich arbeiten.
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Welche Sprachzertifikate werden von der Universität Jena akzeptiert? Welche Sprachkenntnisse benötige ich?
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Bildungsausländer:innen müssen vor Beginn eines deutschsprachigen Masterstudiengangs ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Die von der Universität Jena akzeptierten Deutschzertifikate sind hier aufgelistet. Welche Zertifikate für Englisch und andere Sprachen anerkannt sind und welche Kenntnisse Sie nachweisen müssen, variiert je nach Studiengang. Informieren Sie sich bitte genauer auf der jeweiligen Studiengangsseite.
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Mein Englischzertifikat TOEFL/IELTS habe ich 2013 erhalten. Wird das Zertifikat noch akzeptiert?
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Nein. TOEFL-Zertifikate und IELTS- Zertifikate sind nur zwei Jahre gültig. Sie müssen bei Ihrer Bewerbung, spätestens jedoch bei der Immatrikulation, ein aktuelles Zertifikat vorweisen können. Cambridge-Englischzertifikate sind hingegen dauerhaft gültig.
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Ich habe einen Deutschnachweis auf dem Niveau B1. Ist dieser Sprachnachweis für einen deutschsprachigen Masterstudiengang ausreichend?
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Nein, für einen deutschsprachigen Studiengang reichen Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 nicht aus. Sie müssen eines der folgenden Zertifikate nachweisen können: • "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)", mind. Niveaustufe 2 (DSH-2),
• "Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)", Niveaustufe-4 (mind. TDN4 in allen Kategorien),
• "Goethe-Zertifikat C2: Großes deutsches Sprachdiplom",
• "telc Deutsch C1 Hochschule“,
• Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland ("Feststellungsprüfung"). -
Ich habe ein TestDaF-Ergebnis von 4-4-4-3. Ist das Ergebnis als Deutschnachweis ausreichend?
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Nein, dieses Testergebnis ist nicht ausreichend für einen deutschsprachigen Masterstudiengang. Sie benötigen mindestens in allen Kategorien das Ergebnis TDN4, es ist auch nicht möglich eine TDN3 mit einer TDN5 auszugleichen.
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Welche Masterstudiengänge gibt es und wie bewerbe ich mich?
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Die Universität Jena bietet über 70 Masterstudiengänge an. Die Masterbewerbung erfolgt ausschließlich online über eines der Portale Online Application System OLAS oder Friedolin 2.0. Erfahren Sie mehr über den Onlinebewerbungsprozess.
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Kann ich mich für mehrere Masterstudiengänge bewerben?
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Sie dürfen sich für so viele Masterstudiengänge bewerben wie Sie möchten. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie für jeden Studiengang eine separate Onlinebewerbung durchführen müssen. Bei Bewerbungen mit dem Portal OLAS müssen Sie zudem pro Bewerbung den entsprechenden Zulassungsantrag per E-Mail an master@uni-jena.de schicken.
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Bis wann kann ich mich für einen Masterstudiengang bewerben?
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Der Bewerbungszeitraum für das Sommersemester beginnt am 01.12. und endet am 15.01. des Folgejahres. Bewerbungen für das Wintersemester starten am 01.04./01.05. und enden am 31.05., 15.07. oder 15.09. Die Bewerbungsfristen varrieren hierbei von Studiengang zu Studiengang. Erfahren Sie mehr über die Bewerbungszeiträume und -fristen.
Ob Sie sich nach Fristende noch verspätet bewerben dürfen, hängt von der Zustimmung des verantwortlichen Fachbereiches ab. Bitte kontaktieren Sie uns dazu unter master@uni-jena.de
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Ist die Onlinebewerbung kostenlos?
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Ja, die Bewerbung ist für ALLE Bewerber*innen kostenfrei.
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Welche Bewerbungsunterlagen muss ich online hochladen?
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Informationen zu den Bewerbungsunterlagen erhalten Sie im Abschnitt „Bewerbungsunterlagen“ auf der Studieninformationsseite des jeweiligen Masterstudiengangs im Studienangebot.
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Meine Zeugnisse und Zertifikate sind nicht auf Deutsch oder Englisch. Muss ich sie übersetzen lassen?
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Zeugnisse und Zertifikate, die im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurden, müssen zusätzlich in deutscher ODER englischer Übersetzung vorgelegt werden. Die Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden. Eigene Übersetzungen oder Übersetzungen von nicht-vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros werden nicht akzeptiert!
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Sind amtlich beglaubigte Kopien für die Onlinebewerbung notwendig?
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Nein, für die Onlinebewerbung sind keine beglaubigten Kopien nötig! Bitte laden Sie alle Bewerbungsdokumente als Pdf-Dateien online in das Bewerbungsportal.
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Soll ich meine gesamten Bewerbungsunterlagen per Post schicken?
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Nein, für die Onlinebewerbung sind keine Unterlagen in Papierform nötig! Bitte laden Sie alle Bewerbungsdokumente als PDF-Dateien online in das Bewerbungsportal.
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Was sind die Zugangsvoraussetzungen?
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Jeder Masterstudiengang hat unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen. Diese sind auf der jeweiligen Studiengangsseite unter "Zugangsvoraussetzungen" im Studienangebot oder in der jeweiligen Studienordnung aufgelistet.
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Ich möchte einen anderen Masterstudiengang studieren. Wie kann ich das Fach wechseln?
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Ein Fachwechsel in einen anderen Masterstudiengang ist nur möglich, wenn Sie für diesen Studiengang zugelassen wurden. Sie müssen sich über das Onlinebewerbungssystem für den neuen Masterstudiengang bewerben. Bei einer Zulassung stellen Sie dann einen Antrag auf Fachwechsel. Ohne Zulassung zu einem neuen Masterstudiengang können Sie das Fach nicht wechseln.
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Ich habe mich für ein Masterstudium beworben, bin aber nicht mehr am Studienplatz interessiert. Kann ich meine Bewerbung löschen?
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Ja, Sie können Ihre Bewerbung im Bewerbungsportal stornieren. Während der Bewerbungsphase ist dies kostenfrei. Sollten Sie jedoch bereits eine Zulassung erhalten haben und den Studienplatz angenommen haben, kann eine Verwaltungsgebühr verlangt werden.
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Ich habe meinen Bachelor bereits an der Universität Jena absolviert. Soll ich den Semesterbeitrag schon überweisen?
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Nein. Warten Sie bitte zunächst ab, ob Sie eine Zulassung für das Masterstudium erhalten haben. Mit der Zulassung bekommen Sie alle notwendigen Informationen zum weiteren Verfahren und haben dann noch ausreichend Zeit, um den Semesterbeitrag zu bezahlen. Bei einer frühen Bewerbung können wir Ihnen in der Regel bereits vor Ablauf der Rückmeldefrist eine Zulassungsentscheidung mitteilen.
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Kann ich mich für ein höheres Fachsemester bewerben?
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Ja, das ist möglich. Neben der grundsätzlich vorliegenden Eignung für das angestrebte Masterstudium müssen Sie einen Nachweis darüber erbringen, dass Sie schon Leistungen aus einem bereits begonnenen Masterstudium erlangt haben, die für die Einstufung in ein höheres Fachsemester angerechnet werden können. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen unter master@uni-jena.de.
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Ich möchte mich für einen DSH-Kurs anmelden. Was muss ich tun?
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Der DSH-Kurs wird über das Internationale Büro der Universität Jena verwaltet. Bei Fragen rund um den Sprachkurs, nehmen Sie gerne Kontakt zu den Kolleg:innen des Internationalen Büros auf: incoming@uni-jena.de
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Ist meine Masterbewerbung auch gleichzeitig die Bewerbung für den DSH-Sprachkurs?
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Nein, die Bewerbung für das Masterstudium ist nicht die Bewerbung für einen DSH-Sprachkurs bzw. umgekehrt. Die Bewerbung für das Masterstudium ist erst relevant, wenn Sie sich bereits im DSH-Kurs befinden und im darauf folgenden Semester mit dem Masterstudium beginnen möchten.
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Wer prüft meine fachliche Eignung? Das Master-Service-Zentrum?
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Das Master-Service-Zentrum prüft zunächst, ob Ihre Onlinebewerbung formal in Ordnung und vollständig ist. Ihre Bewerbung wird dann bei Vollständigkeit, an Vertreter des jeweiligen Fachbereiches weitergeleitet. Diese prüfen Ihre Bewerbung dann auf fachliche Eignung. Um Verzögerungern in der Bearbeitung zu vermeiden, achten Sie bitte darauf, dass Ihre Bewerbung alle notwendigen Dokumente enthält.
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Meine Bewerbung wurde an den Auswahlausschuss weitergeleitet. Wann weiß ich, ob ich zugelassen werde?
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Wie lange die fachliche Prüfung Ihrer Bewerbung durch den Auswahlausschuss dauert, kann leider nicht beurteilt werden. Diese unterliegt dem individuellen Zeitplan des Ausschusses. Sie werden jedoch per E-Mail umgehend informiert, sobald eine Entscheidung hinsichtlich Ihrer Bewerbung getroffen wurde.
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Was muss ich tun, nachdem ich zugelassen wurde?
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Mit Ihrem Zulassungsbescheid erhalten Sie von uns weitere Informationen zu den Regularien Ihrer Immatrikulation.
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Ich wurde zugelassen, kann aber den Studienplatz derzeit leider nicht annehmen. Gilt die Zulassung auch für einen Studienantritt im nächsten Semester oder ein Jahr später?
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Ihre Zulassung für das Masterstudium gilt leider nur für das jeweilige Semester, für das Sie sich beworben haben und kann nicht auf das folgende Semester übertragen werden.
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Wie läuft der Immatrikulationsprozess ab?
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Sobald Sie eine Zulassung für das Masterstudium erhalten haben, können Sie die Vorbereitungen auf Ihre Immatrikulation beginnen. Eine Information für die dafür benötigten (ggf. amtlich beglaubigten) Papierunterlagen, erhalten Sie zusammen mit Ihrem Zulassungsbescheid. Die angeforderten Unterlagen senden Sie dann postalisch an das Master- Service- Zentrum. Dort werden die Dokumente auf Vollständigkeit geprüft und ggf. Nachforderungen gestellt. Sollten Ihre Unterlagen vollständig sein, wird Ihre Studierendenakte an das Studierenden-Service- Zentrum bzw. an das Internationale Büro weitergeleitet. In diesem Schritt erhalten Sie nach der Bearbeitung Ihre Thoska (Studierendenkarte), sowie alle Zugänge für Friedolin und das Universitätsrechenzentrum (URZ).
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Bin ich automatisch immatrikuliert, wenn ich für das Masterstudium zugelassen bin?
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Nein. Eine Zulassung bedeutet nicht, dass Sie immatrikuliert sind. Nach Erhalt der Zulassung sind Immatrikulationsunterlagen einzureichen, die sich zum Teil von den Bewerbungsunterlagen unterscheiden. Erst mit Einreichung dieser Unterlagen nehmen Sie offiziell den Studienplatz an und werden immatrikuliert.
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Ich habe Ihnen Unterlagen für meine Immatrikulation eingereicht. Können Sie mir den Eingang dieser Unterlagen bestätigen?
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Leider haben wir derzeit nicht die technischen und personellen Möglichkeiten, den Eingang von Immatrikulationsunterlagen gesondert zu bestätigen. Wir kontaktieren Sie a) wenn wir die Bearbeitung abgeschlossen haben oder b) wenn noch Dokumente fehlen sollten, die Sie uns dann bitte innerhalb einer zusätzlichen Frist zusenden bzw. einreichen. Bitte haben Sie etwas Geduld, gerade in der Hochphase der Immatrikulationsvorbereitungen im August und September kann es zu leichten Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.
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Ist meine Immatrikulationsbescheinigung auch gleichzeitig meine Studienbescheinigung?
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Richtig. Diese gilt auch als Studienbescheinigung.
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Ich habe mich bereits immatrikuliert, möchte aber vom Masterstudium zurücktreten. Was muss ich tun?
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In diesem Fall müssen Sie den "Antrag auf Rücktritt von der Immatrikulation/ Einschreibung" ausfüllen uns bis spätestens zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn abgeben. Aber ACHTUNG! Eine Erstattung des Semesterbeitrages ist nur möglich, wenn Sie den Antrag auf Löschung sowie die erhaltene Thoska vor Semesterbeginn unterschrieben einreichen.
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Ich habe meinen Bachelor bereits an der Universität Jena absolviert. Behalte ich meine Matrikelnummer und die Daten für den Friedolin-/URZ-Zugang?
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Ja, Sie behalten auch bei Aufnahme Ihres Masterstudiums Ihre Matrikelnummer und die Zugänge für Friedolin und das URZ.
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Benötige ich ein Einreisevisum?
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Ob Sie ein Einreisevisum benötigen, können Sie den Informationen auf der FAQ-Seite des Internationalen Büros der Universität Jena entnehmen
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Wie hoch sind die Lebenserhaltungskosten in Jena?
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In Jena betragen die durchschnittlichen Lebenskosten ungefähr 700 Euro pro Monat. Die größte Summe ist dabei für den Lebensunterhalt aufzubringen, d.h. für Miete, Lebensmittel etc. Erfahren Sie mehr büer die Finanzierung des Studiums.
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Wie kann ich mich für ein Wohnheimzimmer bewerben?
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Die Wohnheime werden über das Studierendenwerk Thüringen vermittelt. Die Anfragen für Wohnheimplätze sind sehr hoch, Sie sollten sich rechtzeitig dafür bewerben.
Bitte stellen Sie Ihre Anfrage über den Service-Desk unter:
www.uni-jena.de/service-msz
Master-Service-Zentrum (MSZ)
07737 Jena